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DE10164778A1 - Vorrichtung zur Herstellung von Falzprodukten - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung von Falzprodukten

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DE10164778A1
DE10164778A1 DE10164778A DE10164778A DE10164778A1 DE 10164778 A1 DE10164778 A1 DE 10164778A1 DE 10164778 A DE10164778 A DE 10164778A DE 10164778 A DE10164778 A DE 10164778A DE 10164778 A1 DE10164778 A1 DE 10164778A1
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DE
Germany
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register
strands
strand
folders
roller
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10164778A
Other languages
English (en)
Inventor
Patrick Schmitt
Stefan Wander
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Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H45/00Folding thin material
    • B65H45/12Folding articles or webs with application of pressure to define or form crease lines
    • B65H45/22Longitudinal folders, i.e. for folding moving sheet material parallel to the direction of movement
    • B65H45/221Longitudinal folders, i.e. for folding moving sheet material parallel to the direction of movement incorporating folding triangles

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  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Abstract

Eine Vorrichtung zur Herstellung von Falzprodukten weist einen Trichteraufbau mit zumindest zwei Trichtern zur Herstellung zweier längsgefalzter Stränge auf. Eine Registereinrichtung dient der Einstellung einer Wegstrecke mindestens einer der Stränge zwischen dem Trichter und einem Eintritt in ein Falzwerk und ist beiden Strängen zugeordnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Falzprodukten gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Durch die DE 32 37 504 A1 ist ein Trichteraufbau für eine doppelt breite Druckmaschine bekannt, wobei längsgefalzte Stränge aus zwei nebeneinander angeordneten Trichtern wahlweise auf einen von zwei darunter angeordneten Falzapparat oder jeweils ein Strang auf je einen der beiden Falzapparate geführt werden kann.
  • Aus der DE 25 10 057 A1 ist ein Trichteraufbau für eine dreifachbreite Druckmaschine bekannt, welcher drei obere und drei untere jeweils nebeneinander angeordnete Trichter aufweist. Die Stränge laufen über Führungswalzen und jeweils eine dem jeweiligen Strang zugeordnete Pendelwalze, mittels welcher sie im Längsregister einstellbar ist, bevor sie gemeinsam einem Spalt des Falzapparates zugeführt werden.
  • Die DE 41 28 797 C2 zeigt eine Anordnung mehrerer Trichter für das Längsfalzen von Papierbahnsträngen, wobei die gefalzten Stränge wahlweise einem ersten, einem zweiten, oder beiden darunter angeordneten Falzapparaten zuführbar sind.
  • Durch die DE 44 30 693 A1 ist ein Falzaufbau bekannt, wobei mittels Trichtern gefalzte Stränge über einzeln motorisch angetriebene Zug- und Überführwalzen zwei einzeln motorisch angetriebenen Falzapparaten zuführbar sind.
  • Die DE 41 37 818 A1 offenbart einen Trichteraufbau mit wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Trichtern. Zur Einstellung der Spannung in den die Trichter verlassenden Strängen sind jeweils Zugwalzen mit je einem drehzahlstellbaren Antrieb vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Herstellung von Falzprodukten zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass eine hohe Flexibilität in den Produkten einer Druckmaschine geschaffen wird, wobei Aufwand und Kosten in der Führung und in der Registerregelung einzelner Stränge gering gehalten wird.
  • In einer vorteilhaften Ausführung werden die Laufwege und Richtungsänderungen der Stränge klein, und für alle Stränge vergleichbar gehalten, was wiederum der Verringerung an Regelung und einer Verbesserung der Produktqualität zu gute kommt.
  • Ein Ausführungsbeispiele sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung zur Herstellung von Falzprodukten;
  • Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel für eine Vorrichtung zur Herstellung von Falzprodukten;
  • Fig. 3 eine alternative Ausführungsform zum ersten Ausführungsbeispiel;
  • Fig. 4 eine alternative Ausführungsform zum ersten Ausführungsbeispiel.
  • Eine Druckmaschine, insbesondere eine Rollendruckmaschine weist ein oder mehrere nicht dargestellte Druckwerke bzw. Druckeinheiten auf, durch welche mindestens eine Bedruckstoffbahn 01, kurz Bahn 01, bedruckbar ist. Die Druckeinheiten sind z. B. "doppeltbreit" ausgeführt, d. h. die Druckzylinder weisen eine Länge auf welche mindestens vier Druckseiten, z. B. Zeitungsseiten im Rheinischen, Berliner, New Yorker, Times Format etc., oder z. B. acht liegenden Seiten im Tabloidformat wie beispielsweise Telefonbuchseiten, entspricht.
  • Die im Beispiel doppeltbreite Bahn 01 oder doppeltbreiten Bahnen 01, d. h. vier Druckseiten in einer Breite b01 der Bahn 01, werden nachdem sie in den Druckeinheiten bedruckt wurden zur Weiterverarbeitung einem Trichteraufbau 02 zugeführt. Auf ihrem Weg dorthin werden sie mittels einer nicht dargestellten Scheideeinrichtung in Längsrichtung zu Teilbahnen 01a; 01b geschnitten und diese zu jeweils einem Strang 03; 04 zusammengefasst. Für den Druck von Tabloidformaten können auch drei Schneideeinrichtungen angeordnet sein, welche die Bahnen 01 längs vierteln zu entsprechend vielen Strängen. In Fig. 1 erfolgt das Zusammenfassen der Bahnen 01 zum Strang 03; 04 mittels einer gesonderten Walze 06 bzw. Walzengruppe 06, bevor der Strang 03; 04 nachfolgend über eine Walze 07, z. B. eine Trichterwalze 07, jeweils einem Trichter 08; 09, z. B. als sog. Doppeltrichter 08, 09 ausgeführt, zugeführt wird. Die Trichter 08; 09 sind vorzugsweise in Flucht zur jeweiligen Teilbahn 01a; 01bangeordnet, sodass sie im sog. "Geradeausbetrieb" ohne Versetzen auf den jeweiligen Trichter 08; 09 auflaufen. Die Walze 06 und die Trichterwalze 07 weisen in vorteilhafter Ausführung jeweils einen eigenen Antriebsmotor 11; 12 auf, mittels dem die Bahnspannung einstellbar bzw. regelbar ist. In einer Weiterbildung kann die Walze 06 und/oder die Walze 07 als über ihre Länge geteilte Walze 06; 07 ausgeführt, und jedes Teilstück mittels eines eigenen Antriebsmotors 11; 12 (je zweifach, strichliert dargestellt) angetrieben sein. Auch können jeweils zwei, keinen gemeinsamen Kern aufweisende Walzen 06; 07 stirnseitig zueinander angeordnet und jeweils mittels eines eigenen Antriebsmotors 11; 12unabhängig voneinander antreibbar sein.
  • Jedem Trichter 08; 09 ist mindestens ein Paar Walzen 13; 14, z. B. Falzwalzen 13; 14 und mindestens eine Zugwalze 16; 17 nachgeordnet. Im Beispiel sind jedem der Trichter 08; 09 ein Paar Falzwalzen 13; 14 und zwei Zugwalzengruppen 16; 17, z. B. jeweils eine Zugwalze mit zusammen wirkenden Andrückrollen oder -walzen nachgeordnet. Die letzte, eine Klemmstelle 16; 17 bildende Zugwalzengruppe 16; 17 stellt den baulichen Abschluss des jeweiligen Trichters 08; 09 in Laufrichtung des jeweiligen Stranges 03; 04 in Richtung eines Falzwerkes 18 dar, und ist, mit Ausnahme von Justage- und/oder Montagezwecken, i. d. R. in einem festen Abstand zum Trichter 08; 09 angeordnet.
  • Dem Trichteraufbau 02 ist das Falzwerk 18 nachgeordnet, welches zwei Falzapparate 19; 21 bzw. Falzgruppen 19; 21 eines Doppelfalzapparates aufweist. In vorteilhafter Ausführung sind die Trichter 08; 09 und die Falzapparate 19; 21 in zueinander unmittelbar benachbarten Anlagenebenen, d. h. ohne weitere, den Bahnlauf störende oder verlängernde Aggregate wie z. B. weitere Trichter etc. angeordnet. Die beiden Falzapparate 19; 21 weisen in einer vorteilhaften Ausführung wie in Fig. 1 schematisch gezeigt jeweils mindestens einen eigenen Antriebsmotor 22; 23 auf. Die Stränge 03; 04 sind wahlweise einem der beiden Falzapparate 19; 21 gemeinsam oder jeweils einzeln einem der Falzapparate 19; 21 zuführbar.
  • Die beiden Falzapparate 19; 21 sind vorzugsweise so zueinander und zu den beiden Trichtern 08; 09 ausgerichtet, dass die Stränge 03; 04 auf möglichst kurzem Wege den beiden Falzapparaten 19; 21 zuführbar sind.
  • Jedem Falzapparat 19; 21 ist ein erster mit dem Strang 03; 04 bzw. mit den Strängen 03; 04 zusammen wirkender und dem Falzapparat 19; 21 jeweils fest zuzurechnender Bezugspunkt 24; 26, z. B. eine erste Klemmstelle 24; 26, welche in Fig. 1 durch eine Walzengruppe 24; 26 dargestellt ist, zugeordnet. In vorteilhafter Ausführung sind die beiden Falzapparate 19; 21 so ausgeführt bzw. angeordnet, dass eine ungestörte Wegstrecke des Stranges 03; 04 von der jeweils letzten Klemmstelle 16; 17 der Trichter 08; 09 zur ersten Klemmstelle 26; 24 des kreuzweise darunter angeordneten Falzapparates 21; 19 jeweils im wesentlichen gleich groß ist. D. h. ein Abstand a03; a04 von der Klemmstelle 16; 17 des Trichters 08; 09 zur Klemmstelle 26; 24 des Falzapparates 21; 19 ist in etwa gleich einem Abstand a04; a03 von der Klemmstelle 17; 16 des Trichters 09; 08 zur Klemmstelle 24; 26 des Falzapparates 19; 21 ausgeführt. Die Abstände a04; a03 können bis maximal 200 mm, vorzugsweise jedoch bis 100 mm, insbesondere um bis zu 50 mm voneinander abweichen.
  • Die beiden Falzapparate 19; 21 sind z. B. derart angeordnet, dass die erste Klemmstelle 24; 26, jeweils symmetrisch zu einer Mittelebene M zwischen den beiden Trichtern 08; 09 liegen. Die Mittelebene M liegt parallel und mittig zwischen den beiden Ebenen, welche sich durch die längsgefalzten Stränge 03; 04 im Bereich der den Trichtern 08; 09 zugeordneten letzten Falzwalzen 13; 14 bzw. Zugwalze 16; 17 erstrecken. Diese Ebenen fallen i. d. R. mit den Symmetrieebenen E08; E09 der Trichter 08; 09 zusammen, wie dies in Fig. 1 auch dargestellt ist.
  • Zur Umlenkung und/oder zur Einstellung der zurückzulegenden Wegstrecken der beiden Stränge 03; 04 zwischen Trichter 08; 09 und Falzapparat 19; 21 ist mindestens eine in ihrer Lage veränderbare Registereinrichtung 27, angeordnet, welche beiden Strängen 03; 04 zugeordnet ist. Die Bewegung der Lageveränderung weist zumindest eine Komponente parallel zu einer Flächennormalen des zusammen wirkenden Stranges 03; 04 im Bereich ihrer Berührung auf. Die Registereinrichtung 27 kann in einer vorteilhaften Ausführung durch einen eigenen, jedoch nicht dargestellten Antriebsmotor rotatorisch antreibbar, und mittels eines ebenfalls nicht dargestellten Stellantriebes in ihrer Position veränderbar, z. B. auf einer Kurvenlinie um eine Schwenkachse S verschwenkbar oder linear in vertikaler Richtung bewegbar, sein. Die Registereinrichtung 27 wirkt je nach ihrer Lage auf unterschiedliche Weise mit den Strängen 03; 04 zusammen, wie dies im folgenden näher ausgeführt wird:
    In einer ersten Betriebsweise der Vorrichtung zum Herstellen von Falzprodukten soll ein Produkt hergestellt werden, wobei die Stränge 03; 04 beider Trichter 08; 09 auf einen der beiden Falzapparate 19; 21 geführt wird. In Fig. 1 ist dies der Falzapparat 21. Die den beiden Strängen 03; 04 gemeinsame Registereinrichtung 27 ist nun in der Weise verschwenkt, dass eine insgesamt zurückzulegende Wegstrecke des Stranges 04 zwischen den Klemmstellen 17 und 26 einer insgesamt zurückzulegenden Wegstrecke des Stranges 03 zwischen den Klemmstellen 16 und 26 entspricht.
  • In vorteilhafter Ausführung wirkt die Registereinrichtung 27 in jeder Betriebsweise wahlweise lediglich mit einem Strang 04; 03, hier mit Strang 04 zusammen, während der andere Strang 03; 04 ungestört, d. h. ohne Wirkverbindung zur Registereinrichtung 27, verläuft. Für diesen Fall entspricht die aus den Teilstrecken s1; s2 zusammengesetzte Wegstrecke S04 des Stranges 04 dem Abstand a03.
  • Soll nun in einer zweiten Betriebsweise die Produktion auf dem anderen Falzapparat 19 erfolgen, wird die den beiden Strängen 03; 04 zuzuordnende Registereinrichtung 27 in eine zweite Lage gebracht, in der zur ersten Betriebsweise umgekehrte Verhältnisse im Lauf der Stränge 03; 04 herrschen. Wieder sind die zurückzulegenden Wegstrecken S03; S04 gleich groß. Der Strang 04 verläuft z. B. ohne Wirkverbindung zur Registereinrichtung 27. Um die Übersichtlichkeit zu erhalten, sind die Laufwege für die zweite Betriebsweise in Fig. 1 nicht dargestellt. Lediglich die Registereinrichtung 27 ist strichliert in ihrer zweiten Lage angedeutet.
  • Die Registereinrichtung 27 weist in einem ersten Ausführungsbeispiel (Fig. 1) zwei Walzen 28; 29, z. B. zwei Registerwalzen 28; 29, auf, welche gemeinsam in ihrer Lage veränderbar angeordnet sind. In einer einfachen Ausführung sind sie mit einem festen Abstand ihrer Rotationsachse zueinander angeordnet. Werden sie z. B. mittels eines gemeinsamen Antriebsmotors rotatorisch angetrieben, so ist der Antrieb so auszuführen, dass eine gegensinnige Drehrichtung vorliegt. Sie können aber auch durch jeweils einen eigenen Antriebsmotor angetrieben sein. In Fig. 1 sind die beiden Registerwalzen 28; 29 in einem gemeinsamen Träger 31 oder Rahmen 31 angeordnet, welcher um die gestellfeste Schwenkachse S, welche in einer Ebene parallel zu einem der gefalzten Stränge 03; 04, und senkrecht zu dessen Transportrichtung verläuft, verschwenkbar ist. In vorteilhafter, weil symmetrischer Ausführung ist die Schwenkachse S ebenfalls in der Mittelebene M liegend angeordnet. Die Registereinrichtung 27 ist hier vergrößert dargestellt.
  • In der in Fig. 1 durchgezogen dargestellten Betriebsweise wirkt die dem Trichter 09 nahe Registerwalze 29 mit dem Strang 04 in der oben beschriebenen Weise zusammen. Ein Abstand a (siehe Fig. 3) zwischen den beiden Registerwalzen 28; 29 ist z. B. so gewählt, dass unter Berücksichtigung des erforderlichen Schwenkweges die dem jeweils anderen Strang 03 zugeordnete Registerwalze 28; 29 nicht mit diesem in Wirkverbindung steht.
  • In der zweiten Betriebsweise wirkt die dem Trichter 08 nahe Registerwalze 28 mit dem Strang 03 so zusammen, dass wieder die zurückzulegenden Wegstrecken S03; S04 gleich groß sind. Der Strang 04 verläuft z. B. ungestört, d. h. ohne Wirkverbindung zur anderen Registerwalze 29. Weist die Anordnung wie oben dargelegt z. B. um 50 mm verschiedene Abstände a03; a04 auf, so ist dieser Unterschied mittels der Registereinrichtung 19 ausgleichbar.
  • In einem zweiten Ausführungsbeispiel (Fig. 2) weist die Registereinrichtung 27 lediglich eine einzige Walze 32, z. B. Registerwalze 32, auf, welche wahlweise mit einem der beiden Stränge 03; 04 in der bzgl. der Wegstrecken S03; S04 oben beschriebenen Weise zusammenwirkt. In der ersten Betriebsweise wirkt die Registerwalze 32 wie in Fig. 2 dargestellt mit dem Strang 04 zusammen. Sie befindet sich hier nicht zwischen den beiden Strängen 03; 04, sondern auf der vom anderen Strang 03 abgewandten Seite des umzulenkenden Stranges 04. Die zweite Betriebsweise wieder lediglich anhand der strichlierten Registerwalze 32 dargestellt. Die Verhältnisse für den Bahnlauf und die Lage der Registerwalze 32 sind zu denen aus der ersten Betriebsweise symmetrisch. Ist die Walze 32 als getriebene Walze, z. B. über ein Getriebe von anderen Aggregaten oder durch einen eigenen rotatorischen Antriebsmotor ausgeführt, so ist der Antrieb mit einer Möglichkeit zur Drehrichtungsumkehr vorgesehen.
  • In einer dritten Betriebsweise kann sich die Registerwalze 32 in einer Lage ohne Berührung einer der Stränge 03; 04 befinden. Die Produktion kann nun mit den beiden Strängen 03; 04 auf jeweils einen der Falzapparate 19; 21 erfolgen.
  • In einer Ausführungsform für die Ausgestaltung der Registereinrichtung 27 ist diese nicht schwenkbar um die Schwenkachse S. sondern linear, und in vorteilhafter Weise senkrecht zur Mittelebene M bewegbar in einem nicht dargestellten Gestell angeordnet (Fig. 3, 4). Dies gilt gleichermaßen für die Ausführung der Registereinrichtung 27 gemäß dem ersten und dem zweiten Ausführungsbeispiel (Fig. 1 und 2).
  • Die Ausführung der Registereinrichtung 27 mit einem eigenen rotatorischen Antriebsmotor ermöglicht zum einen eine Spannungsregelung oder zumindest ein besseres Transportverhalten beim Transport des Stranges 03; 04, und zum anderen eine Drehrichtungsumkehr ohne großen getriebetechnischen Aufwand.
  • Mit der Vorrichtung ist z. B. im Sammelbetrieb bei Verwendung "doppeltgroßer" Druckzylinder, d. h. ein Formzylinder weist einen Umfang auf, welcher zwei aufrechten Druckseiten (ggf. zuzüglich nicht druckender Partien wie Befestigungseinrichtung etc.) entspricht, ein Produkt mit vier Büchern herstellbar. Wird nicht gesammelt oder weisen die Formzylinder lediglich einen einfachen Umfang auf, so sind zwei Bücher herstellbar. Die vier bzw. zwei Bücher können wahlweise einem der beiden Falzapparate 19; 21 oder verteilt beiden Falzapparaten 19; 21 zugeführt werden.
  • Ist die Vorrichtung in einen Trichteraufbau 02 mit weiteren, nicht dargestellten Trichtern, welche z. B. als weiterer Doppeltrichter über den Trichtern 08; 09 angeordnet sind, integriert, so erhöht sich die Flexibilität in möglichen Produkten noch erheblich. Auch die von diesen Trichtern kommenden Bahnen bzw. Stränge 33 können zusätzlich den Falzapparaten 19; 21 auf direktem Wege, oder aber über die Registereinrichtung 27 zugeführt werden. Dies gilt insbesondere, wenn auch diese Trichter und/oder ihre Führungen symmetrisch zur Mittelebene M angeordnet sind.
  • Die Ausführung der Registereinrichtung 27 mit zwei Registerwalzen 28; 29 (Fig. 1) ist für den Fall weiterer, oberhalb der Trichter 08; 09 angeordneter Trichter (nicht dargestellt) insbesondere auch für den Strang 33 oder die Stränge 33 nutzbar. Die Stränge 33 können, für den Fall, dass diese bereits in ihrem Längsregister durch eigene Vorrichtungen eingestellt wurden, über eine der Walzen 28; 29 zusätzlich zu einem oder beiden Strängen 03; 04 geführt werden. In einer Weiterbildung der Erfindung kann der Abstand a zwischen den beiden Walzen 28; 29 jedoch auch einstellbar, z. B. mittels eines Antriebes, ausgeführt sein. In dieser Ausführung kann einer oder mehrere der von oben kommenden Stränge 33 (wie in Fig. 1 strichliert dargestellt) über die nicht mit einem unteren Strang 03; 04 zusammen wirkende Walze 28 geführt, und durch Einstellung des Abstandes a in seinem Längsregister eingestellt werden. Dieser Strang 33 kann dann entweder gemeinsam mit den unteren Strängen 03; 04 dem selben Falzapparat 21, oder aber relativ zu einem weiteren Strang 33 im Längsregister eingestellten weiteren Strang 33 dem Falzapparat 19 zugeführt werden. Die beiden Walzen 28; 29 sind in diesem Fall ohne eigenen Antrieb oder jeweils mit einem eigenen Antriebsmotor ausgeführt. Bezugszeichenliste 01 Bedruckstoffbahn, Bahn
    02 Trichteraufbau
    03 Strang
    04 Strang
    05 -
    06 Walze, Walzengruppe
    07 Walze, Trichterwalze
    08 Trichter
    09 Trichter
    10 -
    11 Antriebsmotor
    12 Antriebsmotor
    13 Walze, Falzwalze
    14 Walze, Falzwalze
    15 -
    16 Zugwalze, Zugwalzengruppe, Klemmstelle
    17 Zugwalze, Zugwalzengruppe, Klemmstelle
    18 Falzwerk
    19 Falzapparat
    20 -
    21 Falzapparat
    22 Antriebsmotor
    23 Antriebsmotor
    24 Bezugspunkt, Klemmstelle, Walzengruppe
    25 -
    26 Bezugspunkt, Klemmstelle, Walzengruppe
    27 Registereinrichtung
    28 Walze, Registerwalze
    29 Walze, Registerwalze
    30 -
    31 Träger, Rahmen
    32 Walze, Registerwalze
    33 Strang, Stränge
    01a Teilbahn
    01b Teilbahn
    a Abstand (28, 29)
    a03 Abstand (16, 26)
    a04 Abstand (17, 24)
    b01 Breite (01)
    s1 Teilstrecke (17, 27 oder 16, 27)
    s2 Teilstrecke (27, 26 oder 27, 24)
    E08 Symmetrieebene
    E09 Symmetrieebene
    M Mittelebene
    S Schwenkachse

Claims (15)

1. Vorrichtung zur Herstellung von Falzprodukten mit einem Trichteraufbau (02), welcher mindestens zwei im wesentlichen auf einer selben Höhe angeordnete Trichter (08; 09) zur Herstellung zweier längsgefalzter Stränge (03; 04) mit jeweils einer letzten dem Trichter (08; 09) zugeordneten Klemmstelle (16; 17), sowie zwei den beiden Trichtern (08; 09) nachgeordnete Falzapparate (19; 21) zur Weiterverarbeitung der Stränge (03; 04) mit jeweils einer ersten Klemmstelle (24; 26) für den Strang (03; 04) bzw. die Stränge (03; 04) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Falzapparate (19; 21) und die Trichter (08; 09) in unmittelbar zueinander benachbarten Anlagenebenen angeordnet sind, und dass die Klemmstellen (26; 24) der Falzapparate (21; 19) jeweils einen im wesentlichen gleichen Abstand (a03; a04) zur letzten Klemmstelle (16; 17) des zum jeweiligen Falzapparat (21; 19) entfernt liegenden Trichters (08; 09) aufweisen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Falzapparate (19; 21) baulich unmittelbar an die beiden Trichter (08; 09) anschließen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stränge (03; 04) wahlweise jeweils einem der Falzapparate (19; 21) oder gemeinsam einem der Falzapparate (19; 21) zuführbar sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einem der Stränge (03; 04) eine Registereinrichtung (27) zur Einstellung einer Wegstrecke (S03; S04) zwischen der Klemmstelle (16; 17) des Trichters (08; 09) und der Klemmstelle (24; 26) des Falzapparates (19; 21) zugeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Registereinrichtung (27) den beiden Strängen (03; 04) gemeinsam zugeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Registereinrichtung (27) in ihrer räumlichen Lage veränderbar ausgeführt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Registereinrichtung (27) zwei im Abstand (a) zueinander feste Registerwalzen (28; 29) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine der Registerwalzen (28; 29) wahlweise mit einem ihr zugeordneten Strang (03; 04) in Wirkverbindung bringbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Registereinrichtung (27) eine Registerwalzen (32) aufweist, welche wahlweise mit dem einen Strang (03), mit dem anderen Strang (04) oder mit keinem der Stränge (03; 04) in Wirkverbindung bringbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Registerwalze (32) auf derjenigen Seite des Stranges (03; 04) mit dem Strang (03; 04) zusammen wirkt, welche vom anderen Strang (04; 03) abgewandt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Registereinrichtung (27) einen eigenen Antriebsmotor für den rotatorischen Antrieb der Registerwalze (28; 29; 32) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Registereinrichtung (27) um eine Schwenkachse (S) verschwenkbar angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Registereinrichtung (27) linear bewegbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung zumindest eine Komponente parallel zur Flächennormalen des mit der Registereinrichtung (27) zusammen wirkenden Stranges (03; 04) aufweist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Unterschied in den Abständen (a03; a04) kleiner oder gleich 200 mm ist.
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