DE10149364A1 - Mähmaschine - Google Patents
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Abstract
Mähmaschine zum Anbau an eine Hubeinrichtung (8) eines landwirtschaftlichen Trägerfahrzeuges mit einer, in einer Arbeits- und Betriebsstellung seitlich von dem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug geführten Mäheinrichtung (1), welche eine Anzahl von um eine etwa vertikale Achse (2) rotierenden Schneidorganen (3) umfaßt, mit einem Tragbalken (10), der einenends zur Aufnahme der Mäheinrichtung (1) ausgebildet ist und anderenends eine Dreipunktanbauvorrichtung (9) mit Anlenkstellen (16, 17, 18) zur Ankoppelung an Ober- und Unterlenker der Hubeinrichtung (8) aufweist, wobei die an der der Mäheinrichtung (1) abgewandten Seite des Tragbalkens (10) befindliche Anlenkstelle (17) derartig nachgiebig mit der Dreipunktanbauvorrichtung (9) verbunden ist, daß beim Auftreffen der Mäheinrichtung (1) auf ein Hindernis bei der Bewegung in Fahrt- und Arbeitsrichtung (F) eine Schwenkbewegung der Mäheinrichtung (1) in eine der Fahrt- und Arbeitsrichtung (F) entgegengesetzten Richtung und ein Anheben des in Bezug zur Fahrt- und Arbeitsrichtung (F) vorderen Bereiches der Mäheinrichtung (1) (Kippen) eingeleitet wird.
Description
- Die Erfindung betrifft eine an eine heckseitige Hubeinrichtung eines landwirtschaftlichen Trägerfahrzeuges anbringbare Mähmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1. Derartige Maschinen sind aus der Praxis in vielfältigen Ausführungsformen bekannt und werden hauptsächlich zum Ernten von Gras oder dgl. Erntegüter verwendet. Im Ernteeinsatz wird die Mäheinrichtung derartiger Mähmaschinen mit großer Geschwindigkeit über eine Feld- oder Wiesenfläche bewegt, wobei die Mäheinrichtung über die Bodenoberfläche bzw. über die Grasnarbe gleitet. Da es in der Praxis jedoch häufiger vorkommt, daß zu mähende Feld- oder Wiesenflächen Steine oder dergleichen Hindernisse enthalten, ist es notwendig, diese Mähmaschinen mit Sicherheitseinrichtungen zu versehen, welche es verhindern sollen, daß durch die Steine oder dergleichen Hindernisse Beschädigungen an der Mäheinrichtung entstehen.
- Aus der DE 28 25 678 A1 ist ein Aufhängungsmechanismus mit einer solchen Sicherheitseinrichtung bekannt geworden, der aus einem Schwenkbalken besteht, dessen erstes Ende außerhalb des Trägerfahrzeuges hervorragt und zur Aufnahme eines Feldgerätes dient, während das zweite Ende des Schwenkbalkens dafür vorgesehen ist, mit einem oberen und mit einem unteren, an der dem Feldgerät abgewandten Seite befindlichen Arm der Dreipunktbefestigung des Trägerfahrzeuges verbunden zu werden. An der dem Feldgerät zugewandten Seite der Dreipunktbefestigung ist eine vorwärtsragende Konsole angebracht, an der der zweite untere Arm der Dreipunktbefestigung zur Anlage kommt und dort auch unter normalen Einsatzverhältnissen durch den Einfluß einer Druckfeder verbleiben soll. Lediglich beim Auftreffen auf einen Stein oder dergleichen Hindernis eines beispielsweise als Mäheinrichtung ausgebildeten Feldgerätes soll es zu einem Abheben des der Mäheinrichtung zugewandten Armes der Dreipunktbefestigung von der vorwärtsragenden Konsole und damit zu einem Zurückschwenken des als Mäheinrichtung ausgeführten Feldgerätes kommen. Die vorstehend beschriebene Sicherheitseinrichtung ist jedoch mit dem Mangel behaftet, daß aufgrund von unterschiedlichen Reibungsverhältnissen im praktischen Einsatz eines als Mäheinrichtung ausgebildeten Feldgerätes zwischen der Bodenoberfläche und der Mäheinrichtung eine exakte Einstellung der Federkraft nicht möglich ist und sich dadurch eine korrekte Arbeits- und Betriebsstellung der Mäheinrichtung nicht einstellen läßt. Die Mäheinrichtung pendelt folglich immer zwischen einer theoretisch vorgesehenen Arbeits- und Betriebsstellung und einer zurückgeschwenkten Stellung hin und her, so daß dadurch ein sauberes und zufriedenstellendes Mähergebnis nicht erreichbar ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Mähmaschine der vorstehend angegebenen Art zu schaffen, welche sich in einer konstruktiv einfachen Ausbildung durch eine Sicherheitseinrichtung auszeichnet, die in zuverlässiger Art und Weise und ohne Beeinträchtigung des Mähergebnisses ein Überwinden von Steinen oder dgl. Hindernisse auf der zu bearbeitenden Feld- oder Wiesenfläche ohne Beschädigungen ermöglicht.
- Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich die Mähmaschine der vorstehend genannten Art durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale aus. Hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird auf die Ansprüche 2 bis 17 verwiesen.
- Bei einer Mähmaschine zum Ernten von Gras oder dgl. Erntegüter gemäß der Erfindung wird eine Sicherheitseinrichtung zum Schutz einer in der Arbeits- und Betriebsstellung seitlich von einem Trägerfahrzeug geführten Mäheinrichtung vor Beschädigungen durch Steine oder dgl. Hindernisse vorgeschlagen, welche in einer konstruktiv einfachen und somit kostengünstigen Art und Weise in eine Dreipunktanbauvorrichtung der Mähmaschine integriert ist und dadurch die an Ober- und Unterlenkern befindlichen Kugelgelenke einer Hubeinrichtung des Trägerfahrzeuges als Schwenkgelenke nutzt. Dazu ist es nach der Erfindung vorgesehen, die Mäheinrichtung an einem ersten Ende eines Tragbalkens schwenkbar zu haltern, während am zweiten Ende des Tragbalkens eine Dreipunktanbauvorrichtung mit Anlenkstellen für Ober- und Unterlenker angebracht ist, wobei die an der der Mäheinrichtung abgewandten Seite des Tragbalkens befindliche Anlenkstelle derartig nachgiebig mit der Dreipunktanbauvorrichtung verbunden ist, daß beim Auftreffen der Mäheinrichtung auf ein Hindernis bei der Bewegung in Fahrt- und Arbeitsrichtung eine Schwenkbewegung der Mäheinrichtung in einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung entgegengesetzten Richtung und ein Anheben des in Bezug zur Fahrt- und Arbeitsrichtung vorderen Bereiches der Mäheinrichtung (Kippen) eingeleitet wird. Durch diese Art der Ausbildung einer Dreipunktanbauvorrichtung wird es ermöglicht, daß beim Auftreffen der Mäheinrichtung auf einen Stein eine Schwenkbewegung der Mäheinrichtung um eine Achse ausgeführt wird, welche sich von der Anlenkstelle des der Mäheinrichtung zugewandten Unterlenkers zu der Anlenkstelle des Oberlenkers erstreckt. Diese Schwenkbewegung setzt sich aus zwei Teilbewegungen zusammen, wobei eine erste Teilbewegung eine Schwenkung der Mäheinrichtung in einer zur Bodenoberfläche parallelen Ebene jedoch in einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung entgegengesetzten Richtung verläuft, während der zweite Teil ein Anheben eines in Bezug zur Fahrt- und Arbeitsrichtung vorderen Bereiches der Mäheinrichtung ausmacht. Die Mäheinrichtung führt also eine Kippbewegung um eine horizontale und quer zur Fahrt- und Arbeitsrichtung ausgerichtete Achse aus, so daß dadurch ein Überqueren eines Steines oder dgl. Hindernisses bedeutend erleichtert wird. Um diesen Effekt zu erzielen, ist es nach der Erfindung vorgesehen, daß die Anlenkstelle an der der Mäheinrichtung abgewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung in einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung entgegengesetzten Richtung nachgiebig mit der Dreipunktanbauvorrichtung verbunden ist, wobei die Verbindung zwischen der Anlenkstelle und der Dreipunktanbauvorrichtung erst beim Überschreiten einer vorbestimmten Haltekraft gelöst wird. Diese als Schwelle anzusehende Haltekraft bewirkt dabei, daß die Mäheinrichtung im praktischen Einsatz stets in der vorgesehenen Arbeits- und Betriebsstellung gehalten wird und dadurch optimale Mähergebnisse gewährleistet werden können.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform einer mit den erfindungsgemäßen Merkmalen ausgestatteten Mähmaschine ist die an der der Mäheinrichtung abgewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung befindliche Anlenkstelle als eine dreigliedrige Lenkeranordnung ausgeführt, welche aus einem mit zumindest einem Unterlenkerzapfen versehenen Lenker besteht, der von einer in ihrer Länge nachgiebig ausgebildeten Strebe abgestützt wird. Der Lenker ist dazu so angeordnet, daß er aus seiner Ausgangsstellung in einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung entgegengesetzten Richtung verschwenkbar ist. Bevor jedoch diese Schwenkbewegung einsetzen kann, muß zunächst eine vorbestimmte Haltekraft überwunden werden. Diese Haltekraft wird von einer beispielsweise als Druckstrebe ausgebildeten Strebe aufgebracht, die aus zwei ineinander schiebbar ausgebildeten Abschnitten besteht, wobei der innere Abschnitt durch eine mit einer Druckfeder vorgespannten Verriegelungsklinke, die mit einer Halteklinke des äußeren Abschnittes zusammenwirkt, in seiner Ausgangsstellung gehalten wird. In der Ausgangsstellung nimmt die Strebe ihre maximale Länge ein. Als ortsfestes Basisglied der Lenkeranordnung dient ein fest mit dem Tragbalken der Mäheinrichtung verbundener Tragarm, wobei es für die nach der Erfindung vorgesehene Funktion unerheblich ist, ob die Lenkeranordnung, soweit es der Bauraum zuläßt, nun oberhalb oder unterhalb von dem Tragarm angebracht ist. Zur Anpassung an unterschiedliche Arbeits- und Betriebsverhältnisse ist die Vorspannkraft der Druckfeder verstellbar ausgeführt.
- Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann es vorgesehen sein, daß die Lagerung des Lenkers der Lenkeranordnung so gestaltet ist, daß der/die Unterlenkerzapfen der Anlenkstelle an der der Mäheinrichtung abgewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung bei der Schwenkbewegung des Lenkers aus der Ausgangsstellung der Schwenkbewegung der Mäheinrichtung beim Auftreffen auf einen Stein oder dergleichen Hindernisse zumindest teilweise nachgeführt wird. Das bedeutet, daß während der beim Auftreffen auf einen Stein oder dgl. Hindernis einsetzenden Schwenkbewegung der Mäheinrichtung, deren Drehpunkt im Bereich des/der Unterlenkerzapfen der Anlenkstelle an der der Mäheinrichtung zugewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung liegt, der Lenker der Lenkeranordnung aus seiner Ausgangsstellung in zur Fahrt- und Arbeitsrichtung entgegengesetzter Richtung verschwenkt wird und sich dabei der/die Unterlenkerzapfen der Anlenkstelle an der der Mäheinrichtung abgewandten Seite zumindest in etwa auf einer Kreisbahn um den/die Unterlenkerzapfen an der der Mäheinrichtung zugewandten Anlenkstelle bewegen. Dadurch werden in vorteilhafter Weise Verspannungen zwischen den im praktischen Einsatz seitlich arretierten Unterlenkern der Hubeinrichtung vermieden. Um diese Nachführeigenschaften zu erreichen, ist die Lagerung des Lenkers der Lenkeranordnung so gestaltet, daß eine durch einen Lagerbolzen des Lenkers der Lenkeranordnung führende Achse in einem Winkel zu einer durch die Unterlenkerzapfen der Anlenkstellen führenden Mittelachse ausgerichtet ist und dabei zumindest in etwa im Bereich des Unterlenkerzapfens der Anlenkstelle an der der Mäheinrichtung zugewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung diese Mittelachse schneidet. Bei der Verwendung von zwei Unterlenkerzapfen kann die Achse des Lagerbolzens des Lenkers erfindungsgemäß so ausgerichtet sein, daß diese die durch die Unterlenkerzapfen führende Mittelachse in einem etwa mittig zwischen den Unterlenkerzapfen gelegenen Bereich der Anlenkstelle an der der Mäheinrichtung zugewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung schneidet.
- Ein weiterer vorteilhafter Aspekt der Erfindung kann sich durch eine Verwendung einer mit einer Druckkraft beaufschlagbaren hydraulischen Kolben-Zylinder-Anordnung als Strebe in der Lenkeranordnung ergeben, wobei die hydraulische Kolben-Zylinder-Anordnung an ihrem Druckanschluß mit einem Hydraulikspeicher zusammenwirkt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit eine selbsttätigen Rückstellung der Strebe in ihre Ausgangslänge beispielsweise nach dem Auftreffen und Überqueren eines Steines oder dgl. Hindernis durch die Mäheinrichtung.
- In einer weiteren denkbaren Ausführungsform kann es vorgesehen sein, die Anlenkstelle an der der Mäheinrichtung abgewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung an einem Tragarm anzubringen, welcher teleskopisch in seiner Länge veränderbar ausgeführt ist. Hierbei könnten Federn oder dgl. Kraftspeicher angewendet werden, um den Tragarm in seiner ausgefahrenen Stellung zu halten und erst beim Überschreiten einer vorbestimmten Haltekraft eine Überführung in die eingefahrene Stellung zulassen.
- Eine detaillierte Beschreibung des Gegenstandes der Erfindung erfolgt nun anhand eines Ausführungsbeispieles. In der Zeichnung stellt im einzelnen dar:
- Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Mähmaschine in der Arbeits- und Betriebsstellung;
- Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Mähmaschine nach einem Überlastungsfall mit einer in einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung entgegengesetzt gerichteten Richtung verschwenkten Mäheinrichtung;
- Fig. 3 eine vergrößerte Ansicht der Hauptmerkmale einer Dreipunktanbauvorrichtung der erfindungsgemäßen Mähmaschine;
- Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung einer Ausführungsform einer Strebe der Lenkeranordnung an der Dreipunktanbauvorrichtung.
- Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Mähmaschine ist in Fig. 1 näher veranschaulicht. Dabei handelt es sich um eine Mähmaschine mit einer in der Arbeits- und Betriebsstellung seitlich von einem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug geführten Mäheinrichtung 1, welche eine Anzahl von um eine vertikale Achse 2 rotierenden Schneidorganen 3 umfaßt. Solche Maschinen dienen dem Ernten von Gras oder dgl. landwirtschaftlichen Erntegütern. Die Mäheinrichtung besteht dazu aus einem Mähholm 4, der der Lagerung und dem Antrieb der rotierenden Schneidorgane 3 dient. Zur Anpassung an verschiedenste Einsatzverhältnisse oder Erntegüter kann der Mäheinrichtung 1 eine bekannte, nicht dargestellte Aufbereitungseinrichtung nachgeordnet sein, welche dazu dient, das Erntegut stärker aufzuschließen, so daß dadurch der nachfolgende Trocknungsprozess verkürzt wird. Zur Verbindung der Mähmaschine mit dem landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug, insbesondere zu Anbringung an einer aus einem Oberlenker 5 und aus Unterlenkern 6, 7 bestehenden Hubeinrichtung 8 ist eine Dreipunktanbauvorrichtung 9 vorgesehen, an die sich ein Tragbalken 10 anschließt, der sich zumindest annähernd quer zur Fahrt- und Arbeitsrichtung F erstreckt und an dessen äußerem Ende über eine sogenannte Schwerpunktsaufhängung/Mittenaufhängung die Mäheinrichtung 1 schwenkbeweglich angelenkt ist. Der Tragbalken 10 ist dazu in einen fest mit der Dreipunktanbauvorrichtung 9 verbundenen Abschnitt 11 und in einen schwenkbaren Abschnitt 12 unterteilt, wobei der schwenkbare Abschnitt 12 um eine in Fahrt- und Arbeitsrichtung F gerichtete Achse 13 schwenkbar am Abschnitt 11 gelagert ist. Durch diese Unterteilung des Tragbalkens 10 kann die Mäheinrichtung 1 mittels einer hydraulischen Kolben-Zylinder- Anordnung 14 aus der seitlich vom Trägerfahrzeug befindlichen Arbeits- und Betriebsstellung in eine nahezu vertikale Transportstellung und zurück überführt werden. Eine etwa parallel zur hydraulischen Kolben-Zylinder-Anordnung 14 angeordnete Feder 15 dient der Einstellung der Auflagekraft der Mäheinrichtung 1 auf der Bodenoberfläche und damit der Anpassung der Mähmaschine an unterschiedlichste Einsatz- und Ernteverhältnisse.
- Wie weiterhin aus der Fig. 1 ersichtlich ist, umfaßt die Dreipunktanbauvorrichtung 9 Anlenkstellen 16, 17 für die Unterlenker 6, 7 und eine Anlenkstelle 18 für den Oberlenker 5. Die Anlenkstelle 16 an der der Mäheinrichtung 1 zugewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung 9 und die Anlenkstelle 18 sind der Dreipunktanbauvorrichtung 9 dabei fest zugeordnet, während die Anlenkstelle 17 erfindungsgemäß an der der Mäheinrichtung 1 abgewandten Seite in einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung F entgegen gesetzten Richtung nachgiebig an der Dreipunktanbauvorrichtung 9 angebracht ist. Durch diese Ausbildung der Dreipunktanbauvorrichtung 9 ergibt sich beim Auftreffen der Mäheinrichtung 1 im Mäheinsatz auf einen Stein oder dgl. Hindernis eine in Fig. 2 dargestellte Schwenkbewegung der Mäheinrichtung 1 um eine durch die Anlenkstelle 16 des Unterlenkers 6 und durch die Anlenkstelle 18 des Oberlenkers 5 sich erstreckende Achse 19. Diese Schwenkbewegung setzt sich aus zwei Teilbewegungen zusammen, wobei eine erste Teilbewegung eine Schwenkung der Mäheinrichtung 1 in einer zur Bodenoberfläche parallelen Ebene jedoch in einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung F entgegengesetzten Richtung verläuft, während der zweite Teil ein Anheben eines in Bezug zur Fahrt- und Arbeitsrichtung F vorderen Bereiches der Mäheinrichtung 1 in einer der Pfeilrichtung 20 entsprechenden Richtung ausmacht. Ein Vergleich der Stellungen der Mäheinrichtung 1 in den Fig. 1 und 2 gegenüber einer durch die Unterlenkerzapfen 21, 22 der Anlenkstellen 16, 17 sich erstreckenden Mittelachse 23 zeigt die das Überqueren eines Steines oder dgl. Hindernisses erleichternde Schwenkbewegung der Mäheinrichtung 1.
- Eine vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Dreipunktanbauvorrichtung 9 ist in Fig. 3 wiedergegeben, wobei die Anlenkstelle 17 Teil einer dreigliedrigen Lenkeranordnung 24 ist, die aus einem die Unterlenkerzapfen 21, 22 aufnehmenden Lenker 25, einer den Lenker 25 abstützenden Strebe 26 und einem als ortsfestes Basisglied ausgebildeten, fest am Abschnitt 11 des Tragbalkens 10 angebrachten Tragarm 27 besteht. Die ebenfalls mit Unterlenkerzapfen 21, 22 versehene Anlenkstelle 16 sowie die den Oberlenker 5 aufnehmende Anlenkstelle 18 dagegen sind an fest mit dem Abschnitt 11 des Tragbalkens 10 verbundenen Tragarmen 28, 29 der Dreipunktanbauvorrichtung 9 angebracht. Wie aus der Fig. 3 weiterhin hervorgeht, ist der Lenker 25 zur Bildung einer Anlenkstelle 17, welche in einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung F entgegen gesetzten Richtung nachgiebig an der Dreipunktanbauvorrichtung angeordnet ist, über einen Lagerbolzen 30 schwenkbar an dem Tragarm 27 gelagert und so ausgerichtet, daß der Lenker 25 aus seiner Ausgangsstellung in zur Fahrt- und Arbeitsrichtung F entgegen gesetzter Richtung verschwenken kann, nachdem eine vorbestimmte Haltekraft überwunden ist, welche von der Strebe 26 aufgebracht wird. Die Strebe 26 ist dazu an ihrem ersten Ende über eine Bolzenverbindung 26.1 mit an der rückwärtigen Seite des Lenkers 25 angebrachten Laschen verbunden, während das zweite Ende der Strebe 26 über eine weitere Bolzenverbindung 26.2 in an dem festen Abschnitt 11 des Tragbalkens 10 angebrachten Laschen schwenkbar aufgehängt ist. Als denkbare Alternative zur Verbindung zwischen der Strebe 26 und dem Lenker 25 über die Bolzenverbindung 26.1 könnte es auch vorgesehen sein, die Strebe 26 direkt an einen der Unterlenkerzapfen 21, 22 anzulenken. Eine konstruktiv einfache Form der als Druckstrebe ausgebildeten und in Fig. 4 veranschaulichten Strebe 26 besteht dazu aus zwei ineinander schiebbar ausgeführten Abschnitten 31, 32, wobei der innere Abschnitt 32 durch eine mit einer Druckfeder 33 vorgespannten Verriegelungsklinke 34, die mit einer Halteklinke 35 des äußeren Abschnittes 31 zusammenwirkt und dabei die Haltekraft aufbringt, in einer Stellung gehalten wird, in der die Strebe 26 ihre größte Länge einnimmt. Zur Anpassung an unterschiedliche Arbeits- und Betriebsverhältnisse kann die Vorspannkraft der Druckfeder 33 in ihrer Größe verstellt werden.
- Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann es vorgesehen sein, daß die Lagerung des Lenkers 25 der Lenkeranordnung 24 so gestaltet ist, daß der/die Unterlenkerzapfen 21, 22 der Anlenkstelle 17 an der der Mäheinrichtung 1 abgewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung 9 bei der Schwenkbewegung des Lenkers 25 aus der Ausgangsstellung der Schwenkbewegung der Mäheinrichtung 1 beim Auftreffen auf einen Stein oder dergleichen Hindernisse zumindest teilweise nachgeführt wird (Fig. 2 und 3). Das bedeutet, daß während der beim Auftreffen auf einen Stein oder dgl. Hindernis einsetzenden Schwenkbewegung der Mäheinrichtung 1, deren Drehpunkt im Bereich des Unterlenkerzapfens 22 der Anlenkstelle 16 an der der Mäheinrichtung 1 zugewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung 9 liegt, der Lenker 25 der Lenkeranordnung 24 aus seiner Ausgangsstellung in zur Fahrt- und Arbeitsrichtung F entgegengesetzter Richtung verschwenkt wird und sich dabei der/die Unterlenkerzapfen 21, 22 der Anlenkstelle 17 an der der Mäheinrichtung 1 abgewandten Seite zumindest in etwa auf einer Kreisbahn um den Unterlenkerzapfen 22 an der der Mäheinrichtung 1 zugewandten Anlenkstelle 16 bewegen. Dadurch werden in vorteilhafter Weise Verspannungen zwischen den im praktischen Einsatz seitlich arretierten Unterlenkern 6, 7 (Fig. 2) der Hubeinrichtung 8 vermieden. Um diese Nachführeigenschaften zu erreichen, ist die Lagerung des Lenkers 25 der Lenkeranordnung 24 so gestaltet, daß eine durch einen Lagerbolzen 30 des Lenkers 25 der Lenkeranordnung 24 führende Achse 36 in einem Winkel α zu einer durch die Unterlenkerzapfen 21, 22 der Anlenkstellen 16, 17 führenden Mittelachse 23 ausgerichtet ist und dabei zumindest in etwa im Bereich des Unterlenkerzapfens 22 der Anlenkstelle 16 an der der Mäheinrichtung 1 zugewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung 9 diese Mittelachse 23 schneidet (Fig. 3). Bei der Verwendung von zwei Unterlenkerzapfen 21, 22 an der Anlenkstelle 16 kann die Achse des Lagerbolzens 30 des Lenkers 25 erfindungsgemäß so ausgerichtet sein, daß diese die durch die Unterlenkerzapfen 21, 22 führende Mittelachse 23 in einem etwa mittig zwischen den Unterlenkerzapfen 21, 22 der Anlenkstelle 16 gelegenen Bereich schneidet. Die Achse 36 und die Mittelachse 23 liegen dabei vorzugsweise in einer zumindest in etwa vertikalen und sich quer zur Fahrt- und Arbeitsrichtung F erstreckenden Ebene. Ein weiterer vorteilhafter Aspekt der Erfindung ergibt sich, wenn die Unterlenkerzapfen 21, 22 der Anlenkstelle 16 in einer horizontalen Ebene in Bezug zur Zeichenebene der Fig. 3 um einen Winkel β verschwenkt zur Mittelachse 23 angeordnet werden. Dadurch wird eine Möglichkeit geschaffen, den maximalen Schwenkwinkel der Mäheinrichtung 1 (Fig. 2), der abhängig von der bauartgemäß vorgegebenen Größe des Schwenkwinkels des Kugelgelenkes an dem Unterlenker 6 ist, beim Auftreffen auf einen Stein oder dgl. Hindernis zu vergrößern.
- In einer Weiterbildung der Erfindung kann sich durch eine Verwendung einer mit einer Druckkraft beaufschlagbaren hydraulischen Kolben-Zylinder-Anordnung an Stelle der Strebe 26 eine vorteilhafte Ausführungsform einer Lenkeranordnung ergeben, wobei die hydraulische Kolben-Zylinder-Anordnung an ihrem Druckanschluß mit einem Hydraulikspeicher zusammenwirkt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit einer selbsttätigen Rückstellung der Strebe in ihre Ausgangslänge beispielsweise nach dem Auftreffen und Überqueren eines Steines oder dgl. Hindernis durch die Mäheinrichtung 1.
- Obwohl in der Beschreibung und in den dazugehörigen Zeichnungen bereits vorteilhafte Ausführungen beschrieben wurden, so sind im Rahmen der Erfindung durchaus weitere Modifikationen vorstellbar. Als Beispiel sei eine Ausführungsform erwähnt, bei der die Anlenkstelle 17 an der der Mäheinrichtung 1 abgewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung 9 einen Tragarm aufweist, welcher teleskopisch in seiner Länge veränderbar ausgeführt ist. Hierbei könnten Federn oder dgl. Kraftspeicher angewendet werden, um den Tragarm in seiner ausgefahrenen Stellung zu halten und erst beim Überschreiten einer vorbestimmten Haltekraft eine Überführung in die eingefahrene Stellung zulassen.
Claims (17)
1. Mähmaschine zum Anbau an eine Hubeinrichtung (8) eines landwirtschaftlichen
Trägerfahrzeuges mit einer, in einer Arbeits- und Betriebsstellung seitlich von dem
landwirtschaftlichen Trägerfahrzeug geführten Mäheinrichtung (1), welche eine Anzahl
von um eine etwa vertikale Achse (2) rotierenden Schneidorganen (3) umfaßt, mit
einem Tragbalken (10), der einenends zur Aufnahme der Mäheinrichtung (1) ausgebildet
ist und anderenends eine Dreipunktanbauvorrichtung (9) mit Anlenkstellen (16, 17, 18)
zur Ankoppelung an Ober- und Unterlenker der Hubeinrichtung (8) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die an der der Mäheinrichtung (1) abgewandten Seite des
Tragbalkens (10) befindliche Anlenkstelle (17) derartig nachgiebig mit der
Dreipunktanbauvorrichtung (9) verbunden ist, daß beim Auftreffen der Mäheinrichtung (1) auf ein
Hindernis bei der Bewegung in Fahrt- und Arbeitsrichtung (F) eine
Schwenkbewegung der Mäheinrichtung (1) in einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung (F)
entgegengesetzten Richtung und ein Anheben des in Bezug zur Fahrt- und Arbeitsrichtung (F)
vorderen Bereiches der Mäheinrichtung (1) (Kippen) eingeleitet wird.
2. Mähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an der der
Mäheinrichtung (1) abgewandten Seite des Tragbalkens (10) angeordnete Anlenkstelle (17) in
einer der Fahrt- und Arbeitsrichtung (F) entgegengesetzten Richtung nachgiebig mit
der Dreipunktanbauvorrichtung (9) verbunden ist.
3. Mähmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung
zwischen der Dreipunktanbauvorrichtung (9) und der an der der Mäheinrichtung (1)
abgewandten Seite des Tragbalkens (10) befindlichen Anlenkstelle (17) erst beim
Überschreiten einer vorbestimmten Haltekraft gelöst wird.
4. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als
Anlenkstelle (17) ein schwenkbar an einem Tragarm (27) gelagerter Lenker (25) mit
zumindest einem Unterlenkerzapfen (21, 22) dient, wobei der Lenker (25) in seiner
Ausgangsstellung durch eine in ihrer Länge veränderbare Strebe (26) abgestützt ist.
5. Mähmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Lenker (25) in
Verbindung mit der längenveränderbaren Strebe (26) und dem Tragarm (27) eine
Lenkeranordnung (24) ausbildet.
6. Mähmaschine nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lenkeranordnung (24) oberhalb von dem Tragarm (27) der Dreipunktanbauvorrichtung (9)
angeordnet ist.
7. Mähmaschine nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lenkeranordnung unterhalb von dem Tragarm (27) der Dreipunktanbauvorrichtung (9)
angeordnet ist.
8. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Lenker (25) der Lenkeranordnung (24) um eine Achse (36) schwenkbar gelagert ist,
welche unter einem Winkel (α) zu einer durch die Unterlenkerzapfen (21, 22) der
Anlenkstellen (16, 17) gerichteten Mittelachse (23) ausgerichtet ist.
9. Mähmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (36) die
durch die Unterlenkerzapfen (21, 22) führende Mittelachse (23) zumindest in etwa im
Bereich der Unterlenkerzapfen (21 oder 22) der Anlenkstelle (16) an der der
Mäheinrichtung (1) zugewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung (9) schneidet.
10. Mähmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (36) die
durch die Unterlenkerzapfen (21, 22) führende Mittelachse (23) zumindest in etwa
mittig im Bereich zwischen den Unterlenkerzapfen (21, 22) der Anlenkstelle (16) an
der der Mäheinrichtung (1) zugewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung (9)
schneidet.
11. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
der/die Unterlenkerzapfen (21, 22) der Anlenkstelle (16) an der der Mäheinrichtung
(1) zugewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung (9) um einen Winkel (β) zu der
Mittelachse (23) der Unterlenkerzapfen (21, 22) der Anlenkstelle (17) an der der
Mäheinrichtung (1) abgewandten Seite der Dreipunktanbauvorrichtung (9) angeordnet ist.
12. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Strebe (26) als Druckstrebe ausgeführt ist.
13. Mähmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Strebe (26) durch
eine mittels Druckfeder (33) vorgespannte und mit einer Halteklinke (35)
zusammenwirkende Verriegelungsklinke (34) in ihrer ausgefahrenen Stellung gehalten wird und
erst beim Überschreiten einer vorbestimmten Haltekraft in ihre eingefahrene Stellung
überführbar ist.
14. Mähmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspannkraft
der Druckfeder (33) einstellbar ist.
15. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Strebe (26) als eine mit einer Druckkraft beaufschlagbare, hydraulische
Kolben-Zylinder-Anordnung ausgeführt ist, welche an ihrem Druckanschluß mit einem
Hydraulikspeicher zusammenwirkt.
16. Mähmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als
Anlenkstelle (17) zumindest ein Unterlenkerzapfen vorgesehen ist, welcher an einem
teleskopisch in seiner Länge veränderbaren Tragarm gehaltert ist.
17. Mähmaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der teleskopisch in
seiner Länge veränderbare Tragarm durch eine Feder oder dgl. Kraftspeicher in seiner
ausgefahrenen Stellung gehalten wird und erst beim Überschreiten einer
vorbestimmten Haltekraft in seine eingefahrene Stellung überführbar ist.
Priority Applications (6)
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