DE10146439C1 - Fahrzeugantennenscheibe - Google Patents
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Abstract
Gegenstand der Erfindung ist eine in einer metallischen Umrandung (1) angeordnete Fahrzeugantennenscheibe mit einer Leitfläche (2), die von der metallischen Umrandung (1) beabstandet ist, so daß sich zwischen beiden ein langgestreckter dielektrischer Schlitz (3) befindet, wobei in dem Schlitz (3) mehrere Schlitzantennen angeordnet sind, die jeweils in Längsrichtung des Schlitzes (3) verlaufende langgestreckte Strahlungsflächen (4, 5, 24, 25) aufweisen, deren geometrische Konturen durch einen HF-leitfähigen Rahmen begrenzt werden, der zumindest einen Masse-Randleiter (1, 6, 7) und einen Signal-Randleiter (2, 8, 9) sowie gegebenenfalls zumindest einen die Schlitzantennen an ihren Längsenden abschließenden Abschlußleiter (10, 11) umfaßt, und die jeweils einen Anschlußbereich (12, 13, 36) aufweisen, in dem an zueinander benachbart liegenden Anschlußpunkten (14, 15, 16, 17) der Masseleiter (19) eines unsymmetrischen, der jeweiligen Schlitzantenne zugeordneten Anschlußkabels (18, 21, 26, 27) den Masse-Randleiter (1, 6, 7) und dessen Signalleiter (20, 23) den Signal-Randleiter (2, 8, 9) kontaktiert. Erfindungsgemäß verlaufen zumindest zwei Schlitzantennen zumindest über einen Teil ihrer Länge parallel und benachbart zueinander, wobei ihre Strahlungsflächen (4, 5, 24, 25) in der Projektion auf die Scheibenebene nicht überlappen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugantennenscheibe nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Eine derartige Fahrzeugantennenscheibe ist aus der EP 0 760 537 A2 bekannt. Die metalli
sche Umrandung wird bei der vorbekannten Fahrzeugantennenscheibe von der Fahrzeug
karosserie gebildet. Im Scheibenzentrum befindet sich eine Leitfläche, die von einer trans
parenten Sonnenschutzbeschichtung gebildet wird. Die Leitfläche schließt mit der Fahrzeug
karosserie einen langgestreckten, insbesondere rechteckigen oder umgekehrt U-förmigen,
dielektrischen Schlitz ein. Die metallische Fahrzeugkarosserie sowie gegebenenfalls zusätz
liche randnahe virtuelle Masseleiter einerseits und die Leitfläche andererseits bilden die
wesentlichen Bestandteile des HF-leitfähigen Rahmens einer oder mehrerer Schlitzantennen
für den VHF-Bereich (30-300 MHz), den üblichen Frequenzbereich für Radio- (FM-) und
Fernsehempfang. Der HF-leitfähige Rahmen umschließt jeweils die Strahlungsfläche einer
Schlitzantenne. Abschlußleiter schließen bei den Schlitzantennen der bekannten Fahrzeug
antennenscheibe deren Strahlungsflächen an ihren Längsenden ab und definieren dadurch die
effektive Länge der Schlitzantennen. Die Abschlußleiter werden entweder durch die metalli
sche Fahrzeugkarosserie selbst oder durch gesonderte, den dielektrischen Schlitz querende
Leiter gebildet, z. B. durch Heizfeld- oder Antennen-Anschlußkabel. Die Schlitzantennen wei
sen jeweils einen Anschlußbereich auf, in dem der Masseleiter und der Signalleiter eines un
symmetrischen Anschlußkabels, insbesondere eines Koaxialkabels, an quer zur Längs
erstreckung der Strahlungsflächen benachbart angeordneten Anschlußpunkten die beiden
Randleiter der Schlitzantennen kontaktieren. Dabei sind die Koaxialkabel jeweils mit ihrem
Masseleiter mit der Fahrzeugkarosserie bzw. den randnahen virtuellen Masseleitern und mit
ihrem Signalleiter mit der Leitfläche HF-leitend verbunden, so daß bei allen Schlitzantennen
der vorbekannten Fahrzeugantennenscheibe deren Masse-Randleiter durch die metallische
Fahrzeugkarosserie bzw. die randnahen virtuellen Masseleiter und deren Signal-Randleiter
durch die Leitfläche gebildet werden. Die Anschlußkabel verbinden die Schlitzantennen mit
einer an geeigneter Stelle im Fahrzeug untergebrachten Sender- oder Empfängereinrichtung,
insbesondere einem Radio- oder TV-Empfangsgerät.
Die vorbekannte Fahrzeugantennenscheibe hat sich grundsätzlich für den Breitband- und
Diversity-Empfang von elektromagnetischen Wellen über einen großen Frequenzbereich be
währt. Als nachteilig hat sich jedoch herausgestellt, daß die Schlitzantennen sich bei Bela
stung gegenseitig stören. Die Anordnung mehrerer Anschlußleiter quer zum Schlitz führt zu
einer effektiven Verkürzung einer Schlitzantenne durch den Anschlußleiter der anderen
Schlitzantenne, was die verfügbare Empfangsleistung und die maximale Länge der einzelnen
Schlitzantenne unerwünscht reduziert.
Eine andere Fahrzeugantennenscheibe mit einer oder zwei Schlitzantenne(n) für den TV-
Empfang ist aus der JP-A 59-196 606 bekannt. Die metallische Umrandung wird auch hier
von der Fahrzeugkarosserie gebildet, während die von der metallischen Umrandung beab
standete Leitfläche von wenigstens einer U-förmigen metallischen Platte gebildet wird, wobei
gegebenenfalls außerdem im Scheibenzentrum ein Heizfeld vorhanden ist. Die U-förmige
metallische Platte weist an den Enden der U-Schenkel jeweils eine zur Fahrzeugkarosserie
gerichtete Abkröpfung auf und ist derart angeordnet, daß sie zusammen mit der Fahrzeug
karosserie den HF-leitfähigen Rahmen einer Schlitzantenne bildet, deren Strahlungsfläche die
Form eines liegenden U aufweist. Sofern zwei Schlitzantennen vorhanden sind, sind diese
räumlich voneinander entfernt auf der linken und rechten Seite der Fahrzeugantennenscheibe
angeordnet. Die Einsatzmöglichkeiten der bekannten Antennenanordnung sind begrenzt. In
der Regel wird ausreichender Raum zur Unterbringung der erforderlichen Antennenstrukturen
auf Fahrzeugscheiben nicht zur Verfügung stehen.
Fahrzeugantennenscheiben mit einer oder mehreren Schlitzantenne(n) für verschiedene
Frequenzbereiche sind in einer Vielzahl weiterer Veröffentlichungen zu finden, so z. B. DE 37
14 979 A1, US 5 831 580, US 5 739 794, US 5 610 618, WO 99-66587 A1, EP 1 076 375 A2,
EP 0 899 811 A2, EP 0 897 198 A2, EP 0 332 898 A1. Im theoretischen Idealfall werden
Schlitzantennen von schmalen dielektrischen Schlitzen in einer unendlich ausgedehnten leit
fähigen Fläche gebildet. Sie werden jeweils quer zur Schlitzerstreckung beidseitig an ihrem
Rand an einander gegenüberliegenden Stellen kontaktiert, meist in der Schlitzmitte. Da
Schlitzantennen unsymmetrische Antennen darstellen, werden sie mittels unsymmetrischer
Anschlußkabel, insbesondere mittels eines Koaxialkabels, kontaktiert.
Zu Diversity-Antennenscheiben allgemein gibt es über die vorgenannten Veröffentlichungen
hinaus, die sich zum Teil auf Diversity-Anwendungen beziehen, ebenfalls eine Vielzahl von
Veröffentlichungen. Lediglich beispielsweise und zur Erläuterung der technischen Prinzipien
von Diversity-Antennen im VHF-Bereich ist die EP 0 866 514 B1 zu nennen.
Schlitzantennen benötigen zu ihrer Funktion eine möglichst ausgedehnte leitfähige Fläche, die
die als Antenne genutzten dielektrische schlitzförmige Strahlungsfläche umgibt. Ihre geo
metrische Länge liegt bei einer halben mittleren Wellenlänge des relevanten Frequenz
bereichs, multipliziert mit dem dielektrischen Verkürzungsfaktor. Für Glasscheiben (Ver
kürzungsfaktor je nach Scheibendicke etwa 0,6-0,7) mit Schlitzantennen für den VHF-
Bereich (30-300 MHz) benötigt man somit Schlitzlängen von typischerweise etwa 30 cm bis
3 m. Diese Schlitzlänge kann bei üblichen Fahrzeugscheiben mit ihren Breiten von typi
scherweise 1-1,5 m und Höhen von typischerweise etwa 0,50-1 m grundsätzlich realisiert
werden.
Eine Doppel-Schlitzantennenstruktur für den Mobilfunkempfang, die aus zwei übereinander
angeordneten rechteckigen Leiterstrukturen unterschiedlicher Breite und gleicher Länge be
steht, ist der EP 0 643 437 B1 zu entnehmen. Die für einen Empfang im Bereich von etwa 860
MHz ausgelegte Doppel-Schlitzantenne verfügt lediglich über ein einziges Anschlußkabel,
wobei dessen Masseleiter mit dem unteren Randleiter des unteren Leiterrechtecks und dessen
Signalleiter mit den übrigen horizontalen Randleitern verbunden ist. Eine derartige Anord
nung eignet sich nicht für den Diversity- oder Mehrband-Empfang im VHF-Bereich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fahrzeugantennenscheibe der eingangs ge
nannten Art anzugeben, die es erlaubt, den begrenzten Raum zwischen der Leitfläche und
dem Scheibenrand (der metallischen Umrandung) besser für den Diversity- und/oder Mehr
bereichs-Empfang im VHF-Bereich (30-300 MHz) mit Hilfe von Schlitzantennen zu nutzen.
Die Erfindung soll außerdem die Unterbringung weiterer Antennensysteme für höhere
Frequenzbereiche bis in den Gigahertzbereich, aber auch von AM-Antennen oder von anderen
flächig ausgedehnten metallischen Strukturen, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Funk
tion der Schlitzantennen ermöglichen. Die Schlitzantennen sollen möglichst weitgehend
strahlungstechnisch voneinander entkoppelbar sein, um insbesondere eine gute Eignung für
Diversity-Anwendungen zu entfalten.
Erfindungsgemäß verlaufen zumindest zwei Schlitzantennen zumindest über einen Teil ihrer
Länge parallel und benachbart zueinander, wobei ihre Strahlungsflächen in der Projektion auf
die Scheibenebene nicht überlappen.
Überraschenderweise gelingt es erfindungsgemäß, auf einer Fahrzeugantennenscheibe mit
üblichen Abmessungen im Meterbereich mehrere voneinander weitgehend entkoppelte
Schlitzantennen großer Länge parallel und benachbart zueinander in einem schmalen Schlitz
zwischen einer im Scheibenzentrum angeordneten Leitfläche und der Fahrzeugkarosserie oder
einer anderen metallischen Umrandung unterzubringen. Die erfindungsgemäße Anordnung
beruht auf dem Prinzip, daß für jede der Schlitzantennen jeweils ein gesonderter HF-Strom
kreis mit eigenem Anschlußbereich zur Verfügung gestellt wird, wobei alle HF-Stromkreise
nebeneinander liegen und sich nicht überlappen.
Bevorzugt sind die Anschlußbereiche der Schlitzantennen in Längsrichtung des Schlitzes
voneinander beabstandet angeordnet. Je größer dieser Abstand ist, um so mehr unterscheiden
sich die jeweiligen Empfangssignale im zeitlichen Verlauf voneinander und um so besser ist
die Diversity-Eignung der Antennen. Ein großer Abstand der Anschlußbereiche der beiden
Schlitzantennen ist besonders dann anzustreben, wenn sich die geometrischen Konturen der
Strahlungsflächen der Schlitzantennen und ihre Lage auf der Fahrzeugantennenscheibe nur
wenig voneinander unterscheiden.
Weiter bevorzugt ist es, wenn die Strahlungsflächen der Schlitzantennen unterschiedliche
geometrische Konturen aufweisen. In diesem Zusammenhang werden solche geometrische
Konturen als voneinander abweichend bezeichnet, die nicht ähnlich im Sinne der Geometrie
sind. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die eine L-förmig und die andere U-förmig ist oder die
eine L-förmig mit den Schenkelschnittpunkt in der oberen linken Scheibenecke und die
andere L-förmig mit dem Schenkelschnittpunkt in der rechten oberen Scheibenecke. Hier
werden die angestrebten unterschiedlichen Empfangseigenschaften durch die unterschiedliche
Geometrie der Strahlungsflächen der Schlitzantennen hervorgerufen. In diesem Falle kann es
vorteilhaft sein, wenn die Anschlußbereiche der Schlitzantennen nahe benachbart zueinander
liegen, um den Verkabelungsaufwand gering zu halten.
Für den Mehrbereichsempfang besonders geeignet ist eine Ausführungsform, bei der die
Strahlungsflächen der Schlitzantennen unterschiedliche Längen aufweisen.
Im Rahmen der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der HF-leitfähige Rahmen zumindest
einer der Schlitzantennen zumindest eine kapazitive, induktive oder resistive Unterbrechung
aufweist. Das bedeutet, daß an zumindest einer Stelle des Rahmens dessen ansonsten durch
gehende Leiterstruktur unterbrochen ist und die aneinandergrenzenden Leiterenden über eine
Kapazität, eine Induktivität oder einen ohmschen Widerstand HF-mäßig miteinander verbun
den sind. Dies ermöglicht eine Impedanzanpassung und erlaubt eine freiere Gestaltung der
Leiterstrukturen in der Nachbarschaft von elektrischen Anordnungen wie beispielsweise
Heizfeldern oder Heizschichten, so daß unerwünschte Gleichstromflüsse vermieden werden
können.
Bei einer besonders einfach herzustellenden Ausführungsform der Erfindung wird zumindest
einer der Randleiter der Schlitzantennen von der metallischen Umrandung oder von der Leit
fläche gebildet, so daß auf einen gesonderten Randleiter nahe der metallischen Umrandung
und/oder nahe der Leitfläche verzichtet wird.
Antennentechnisch vorteilhafter ist es allerdings in der Regel, wenn zumindest einer der
Randleiter der Schlitzantennen als zur metallischen Umrandung oder zur Leitfläche parallel
und benachbart angeordneter, gesonderter Masse-Randleiter oder Signal-Randleiter auf/in der
Fahrzeugantennenscheibe angeordnet ist. Das Vorsehen eines gesonderten Masse-Randleiters
am Scheibenrand nahe der metallischen Umrandung macht die Schlitzantennen funktionell
unabhängiger von Toleranzen beim Einbau der Fahrzeugantennenscheibe in die Karosserie.
Gesonderte Leiter sind solche Leiter, die zusätzlich zur metallischen Umrandung oder zur
Leitfläche und in der Regel galvanisch getrennt von diesen auf/in der Fahrzeugantennen
scheibe angebracht werden, z. B. als linienförmige Leiter aufgedruckt und eingebrannt wer
den. Dabei kann es im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, daß der gesonderte Masse-
Randleiter eine galvanische Verbindung mit der metallischen Umrandung aufweist, um einen
besonders guten Massekontakt herzustellen. Das Vorsehen eines der Leitfläche benachbarten
gesonderten Signal-Randleiters ist insbesondere sinnvoll bei Leitflächen mit niedriger Leit
fähigkeit oder zur Vermeidung eines galvanischen Kontaktes, wenn die Leitfläche von einem
Heizfeld oder einer anderen elektrisch gespeisten Anordnung gebildet wird.
In bevorzugter Ausführungsform werden die HF-leitfähigen Rahmen zumindest einer der
Schlitzantennen, vorzugsweise jedoch aller Schlitzantennen, vollständig aus auf/in der Fahr
zeugantennenscheibe angebrachten gesonderten Leiterstrukturen jeweils als "Schlitz-im-
Schlitz-Anordnung" erstellt.
Die Schlitzantennen weisen in dem Bereich, in dem sie parallel und benachbart verlaufen,
regelmäßig nur einen geringen Abstand voneinander auf, so daß die benachbarten Randleiter
HF-mäßig miteinander verkoppeln. Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung
grenzen die Strahlungsflächen zweier Schlitzantennen sogar unmittelbar aneinander, so daß
beide Schlitzantennen zumindest abschnittsweise über einen gemeinsamen Randleiter verfü
gen. Das erlaubt eine besonders gute Ausnutzung des für die Schlitzantennen zur Verfügung
stehenden Raumes.
Die erfindungsgemäße Fahrzeugantennenscheibe kann insbesondere dadurch zu einer Breit
bandantenne gemacht werden, daß im Anschlußbereich zumindest einer der Schlitzantennen
und innerhalb von deren Strahlungsfläche eine zusätzliche Monopol- oder Dipol-Antenne
angeordnet ist. Eine derartige Antenne, die bevorzugt eine linienförmige Leiterstruktur auf
weist und für die kein gesondertes Anschlußkabel vorgesehen werden muß, eignet sich zum
Empfang in Frequenzbereichen oberhalb des VHF-Bandes, insbesondere im Gigahertz
bereich.
Dabei hat es sich besonders bewährt, wenn die zusätzliche Antenne für einen höheren
Frequenzbereich zumindest einen Monopol mit mindestens einem zugeordneten virtuellen
Masseleiter umfaßt, wobei der virtuelle Masseleiter mit dem Masse-Randleiter der Schlitz
antenne und der Monopol mit dessen Signal-Randleiter HF-leitend verbunden ist.
Die Antennensignale können grundsätzlich an verschiedenen Stellen aufbereitet und verstärkt
werden. Eine besondere Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß im
Anschlußbereich zumindest einer der Schlitzantennen ein Impedanzwandler und/oder Anten
nenverstärker angeordnet ist. Eine derartige Anordnung kann als Trennglied zwischen
Antenne und Zuleitung wirken und eignet sich wegen der Nähe zur Antenne zur Signal
verbesserung. Es muß lediglich darauf geachtet werden, daß der Impedanzwandler und/oder
Antennenverstärker hinreichend schmal ist, so daß die Schlitzantennen nicht effektiv verkürzt
werden.
Es kann weiterhin vorgesehen sein, daß innerhalb des Schlitzes und insbesondere innerhalb
der Strahlungsfläche einer Schlitzantenne, und zwar mit hinreichendem Abstand von deren
Signal-Randleiter, zumindest eine flächig ausgedehnte metallische Struktur vorgesehen ist.
Dabei kann es sich beispielsweise um einen Spiegelsockel, einen Sensor, einen Tuner, eine
Signalleuchte, eine Abschirmstruktur für eine externe Mobilfunkantenne, eine GPS-Antenne
oder dergleichen mehr handeln. Der Abstand der metallischen Struktur vom Signal-Randleiter
der Schlitzantenne(n) ist so zu bemessen, daß eine Mindestschlitzbreite erhalten bleibt, damit
die Schlitzantennenlänge durch die darin angeordnete metallische Struktur nicht ungewollt
effektiv verkürzt wird.
Nach einer besonderen Ausführungsform der Erfindung weist zumindest eines der Anschluß
kabel eine auf/in der Fahrzeugantennenscheibe angeordnete Verlängerung in Form einer HF-
Leitung, insbesondere eines Pseudokoaxialkabels, auf. Als Pseudokaxialkabel-Leiterstruktur
eignet sich insbesondere eine Coplanarstruktur mit einem Masseleiter und einem Signalleiter
in einer Ebene oder eine Triplanarstruktur mit einem auf beiden Seiten von Masseleitern be
gleiteten Signalleiter. Damit wird es möglich, die externen Anschlußkabel an einer Stelle der
Fahrzeugantennenscheibe zu bündeln, ohne auf eine für Diversity-Anwendungen vorteilhafte
Beabstandung der Anschlußbereiche der einzelnen Schlitzantennen verzichten zu müssen. Im
Regelfall wird man dabei so vorgehen, daß der Masseleiter der HF-Leitung zumindest teil
weise mit dem Masse-Randleiter einer der Schlitzantennen identisch ist. Der Masse-Rand
leiter wird zu diesem Zweck bevorzugt verbreitert ausgeführt, und der Signalleiter der HF-
Leitung wird parallel und benachbart zum verbreiterten Masseleiter der HF-Leitung bis zum
eigentlichen Anschlußbereich der betreffenden Schlitzantenne geführt.
Es versteht sich, daß die erfindungsgemäße Fahrzeugantennenscheibe Teil einer weitere VHF-
Antennen umfassenden Diversity-Antennenanordnung sein kann, wobei die weiteren VHF-
Antennen auf/in anderen Fahrzeugscheiben oder an anderen Stellen des Fahrzeugs angebracht
sein können.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung neben ihrer Brauchbarkeit für Diversity-Anwendungen
besteht darin, daß gegebenenfalls ein und dieselbe Fahrzeugantennenscheibe für verschiedene
Länder verwendet werden kann, in denen unterschiedliche Frequenzbereiche oder Polarisatio
nen für den Radio- oder TV-Empfang gelten, z. B. in Japan einerseits und in den USA ande
rerseits. Es brauchen lediglich in der Fahrzeugantennenscheibe parallel zueinander Schlitz
antennen verschiedener Längen vorgesehen werden, von denen in einem Land die eine und im
anderen Land die andere zum Einsatz kommt.
Die vorstehenden Erläuterungen beziehen sich insgesamt auf Empfangsantennen. Es versteht
sich von selbst, daß die Erfindung auf auch Sendeantennen anwendbar ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von schematischen Zeichnungen weiter erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform mit zwei separaten Schlitzantennen,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform mit zwei unmittelbar aneinander grenzenden
Schlitzantennen und zusätzlichen Antennen für höhere Frequenzen in den An
schlußbereichen der Schlitzantennen,
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform mit einer in einer der Schlitzantennen angeordne
ten, flächig ausgedehnten metallischen Struktur,
Fig. 4 eine vierte Ausführungsform ähnlich der dritten mit allerdings seitlich ange
ordneten Anschlußbereichen,
Fig. 5 eine fünfte Ausführungsform mit kapazitiven Unterbrechungen in den HF-leit
fähigen Rahmen der Schlitzantennen,
Fig. 6 eine sechste Ausführungsform, bei der die Schlitzantennen unterschiedliche
geometrische Konturen aufweisen und nur über einen Teil ihrer Länge parallel
und benachbart verlaufen,
Fig. 7 eine siebte Ausführungsform mit einer an ein geteiltes Heizfeld angepaßten
Schlitzantennenkonfiguration,
Fig. 8 eine achte Ausführungsform, bei der in den Anschlußbereichen der Schlitz
antennen auf der Fahrzeugantennenscheibe jeweils ein Impedanzwandler
und/oder Antennenverstärker vorgesehen ist,
Fig. 9 eine neunte Ausführungsform mit rund um ein Heizfeld angeordneten vier
Schlitzantennen,
Fig. 10 eine zehnte Ausführungsform mit drei Schlitzantennen und einer bis zum unte
ren Scheibenrand reichenden Sonnenschutzschicht als Leitfläche,
Fig. 11 eine elfte Ausführungsform als Abwandlung der zehnten Ausführungsform mit
zueinander benachbarten Anschlußkabeln im Bereich der oberen Scheibenmitte
und Pseudokoaxialkabel-Verlängerungen auf der Fahrzeugantennenscheibe,
Fig. 12 eine zwölfte Ausführungsform mit zwei Schlitzantennen und einer aus einer
Sonnenschutzbeschichtung gebildeten zentralen Leitfläche auf/in einer Fahr
zeugseitenscheibe,
Fig. 13 eine dreizehnte Ausführungsform mit zwei Schlitzantennen und einer als AM-
Antenne nutzbaren, allseitig von der metallischen Umrandung beabstandeten
Leitfläche.
Die Figuren sind insgesamt schematische Darstellungen und nicht maßstäblich zu verstehen.
Sie dienen der prinzipiellen Erläuterung der Erfindung. Es versteht sich, daß der Fachmann
im konkreten Bedarfsfall eine Anpassung der Leiterstrukturen an die tatsächliche Scheiben
geometrie und an die Scheibenabmessungen sowie eine übliche Optimierung der Antennen
anordnung im Rahmen der Erfindung vornehmen wird.
Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform der Erfindung. Zu erkennen ist die durch eine
Schraffierung gekennzeichnete metallische Umrandung 1, in der Regel die metallische Fahr
zeugkarosserie, die eine polygonale, hier vereinfacht rechteckig dargestellte Öffnung auf
weist, in der eine Fahrzeugantennenscheibe angeordnet ist. Die Scheibe selbst ist nicht darge
stellt. Zu sehen sind vielmehr ausschließlich die für die Antennenfunktion wesentlichen
Leiterstrukturen in der Projektion in die Zeichenebene (Scheibenebene). Die Fahrzeug
antennenscheibe kann insbesondere aus Einscheibensicherheitsglas oder aus Mehrscheiben
glas, insbesondere Verbundsicherheitsglas, bestehen. Die Leiterstrukturen können allesamt in
einer Ebene oder aber auf verschiedenen Ebenen abgeordnet sein. Nicht dargestellt sind nicht
oder nicht wesentlich zur Antennenfunktion beitragende Scheibenbestandteile wie Verbund
folien, nicht leitfähige Beschichtungen wie z. B. Sichtschutz-Siebdruckstreifen aus einge
branntem Email, mit denen die Leiterstrukturen ganz oder teilweise optisch kaschiert werden,
Einbaukleber, Rahmenbestandteile (z. B. Dichtprofile) und dergleichen mehr. Die metallische
Umrandung 1 könnte anstelle einer metallischen Fahrzeugkarosserie auch durch einen ge
erdeten, aus flächigen oder gitterförmigen Leitern bestehenden Rahmen gebildet sein, z. B. im
Falle von Fensteröffnungen in Kunststoffkarosserien oder rahmenlos verglasten oder nur teil
weise gerahmten Fensterscheiben.
Im Scheibenzentrum ist ein Heizfeld erkennbar, das aus einer Mehrzahl paralleler horizontaler
Heizleiter und zwei randseitigen vertikalen Sammelschienen besteht und eine Leitfläche 2
bildet. Damit diese für alle Polarisationsrichtungen tatsächlich als leitende Fläche wirkt, sind
in bekannter Weise mehrere quer zu den Heizleitern verlaufende zusätzliche vertikale Leiter
in ausreichender Zahl und geeignetem Abstand vorgesehen. Die dargestellte Anordnung
dieser Leiter ist lediglich als Prinzipdarstellung zu verstehen. Sie kann in bekannter Weise
vielfältig abgewandelt werden, solange erreicht wird, daß das Heizfeld für Wellen im VHF-
Bereich in allen Polarisationsrichtungen als metallische Fläche wirkt. Im Rahmen der Erfin
dung kann anstelle eines Heizfelds mit querenden Leitern auch eine andere Leiteranordnung,
z. B. eine leitende Gitter- oder Netzstruktur oder eine leitfähige flächige Schicht als Leitfläche
2 vorgesehen sein.
Das mit den zusätzlichen vertikalen Leitern ausgestattete Heizfeld als Leitfläche 2 und die
metallische Umrandung 1 schließen zwischen sich einen dielektrischen Schlitz 3 in Form
eines geschlossenen rechteckigen Rings ein. Für eine gute Funktion der nachfolgend näher
erläuterten Schlitzantennen mit ihren Strahlungsflächen 4, 5 ist es wichtig, daß die Leitfläche
2 möglichst ausgedehnt ist und die Breite des Schlitzes 3 nicht zu groß wird. Die Leitfläche 2
wird für alle Schlitzantennen der erfindungsgemäßen Fahrzeugantennenscheibe als Gegen
fläche zur metallischen Umrandung 1 benötigt. Das bedeutet, daß ihre Entfernung von den
einzelnen Schlitzantennen nicht zu groß werden darf. Entsprechendes gilt für die Entfernung
der Schlitzantennen von der metallischen Umrandung 1. Die Breite des Schlitzes 3 sollte ins
besondere deutlich geringer als ein Fünftel der mittleren Wellenlänge (multipliziert mit dem
dielektrischen Verkürzungsfaktor von Glas von etwa 0,6-0,7) des relevanten Frequenz
bereichs sein. Es liegt im Rahmen der Erfindung, wenn die Leitfläche 2 nicht rundum einen
Abstand zur metallischen Umrandung 1 aufweist, sondern im Bereich einer oder mehrerer
Seiten der Fahrzeugantennenscheibe bis zum Scheibenrand reicht, dadurch an die metallische
Umrandung 1 HF-mäßig ankoppelt und den Schlitz 3 somit effektiv abschließt. Die Erfindung
erfaßt demgemäß auch Anordnungen mit einem rechteckigen, L-förmigen, U-förmigen oder
anders geformten Schlitz 3, wobei aber immer die Breite des Schlitzes 3 deutlich kleiner als
dessen Länge ist.
In der oberen Hälfte des Schlitzes 3 sind zwei Schlitzantennen angeordnet, die von HF-leit
fähigen Rahmen umgebene Strahlungsflächen 4, 5 aufweisen. Die Strahlungsflächen 4, 5 der
beiden Schlitzantennen weisen jeweils eine umgekehrt U-förmige geometrische Kontur auf,
wobei die Strahlungsfläche 4 der einen Schlitzantenne innerhalb der U-Schenkel und U-Basis
der Strahlungsfläche 5 der anderen Schlitzantenne angeordnet ist. Die innere Schlitzantenne
umfaßt eine durchgehende rahmenartige Struktur aus linienförmigen Leitern, nämlich einen
etwa in der Mitte des Schlitzes 3 verlaufenden, umgekehrt U-förmigen Masse-Randleiter 6,
einen benachbart zum Heizfeld verlaufenden, umgekehrt U-förmigen Signal-Randleiter 8
sowie zwei etwa in der vertikalen Scheibenmitte verlaufende, horizontale Abschlußleiter 10.
Die Leiterstruktur der äußeren Schlitzantenne umfaßt einen nahe der metallischen Umrandung
1 verlaufenden, umgekehrt U-förmigen Masse-Randleiter 7, einen etwa in der Mitte des
Schlitzes 3 verlaufenden, umgekehrt U-förmigen Signal-Randleiter 9 sowie zwei etwa in der
vertikalen Scheibenmitte verlaufende, horizontale Abschlußleiter 11, die mit den Abschluß
leitern 10 der inneren Schlitzantenne fluchten. Der Signal-Randleiter 9 der äußeren Schlitz
antenne und der Masse-Randleiter 6 der inneren Schlitzantenne verlaufen über ihre gesamte
Länge parallel und benachbart, so daß sie HF-mäßig miteinander verkoppeln. Mit dem Begriff
Randleiter sind diejenigen Leiterstücke bezeichnet, die die Strahlungsflächen 4, 5 der Schlitz
antennen jeweils entlang ihrer Längsseiten begrenzen. Dabei ist der Masse-Randleiter 6, 7
derjenige, an den der Masseleiter 19, 22 des weiter unten beschriebenen Anschlußkabels 18,
21 angeschlossen wird. Entsprechend stellt der Signal-Randleiter 8, 9 den mit dem Signal
leiter 19, 22 des Anschlußkabels 18, 21 zu verbindenden Randleiter dar.
Die Breite der Strahlungsflächen 4, 5 der Schlitzantennen unterschreitet an keiner Stelle eine
Mindestbreite von etwa 1 cm, der für eine einwandfreie Funktion als Schlitzantenne im VHF-
Bereich erforderlich ist. Im dargestellten Beispiel sind die Strahlungsflächen 4, 5 der beiden
Schlitzantennen etwa gleich breit. Sie könnten aber unter Beachtung der vorgenannten
Mindestbreite auch unterschiedlich breit sein. Nach oben hin ist die Breite der Strahlungs
flächen 4, 5 durch die vorgegebene Breite des Schlitzes 3 begrenzt. Die Breite der Strahlungs
flächen 4, 5 der Schlitzantennen beeinflußt die Bandbreite des empfangbaren Frequenz
bereichs. Mit zunehmender Schlitzantennenbreite nimmt die Bandbreite zu.
Die Länge der Strahlungsflächen 4, 5 der Schlitzantennen wird durch die Lage der Abschluß
leiter 10, 11 bestimmt. Diese können einerseits durch gesondert für diesen Zweck vorge
sehene Leiter gebildet werden. Andererseits können als Abschlußleiter 10, 11 für die Schlitz
antennen aber auch die Anschlußleiter des Heizfelds wirken, wenn diese scheibennah den
Schlitz 3 überqueren. Für eine gute Empfangsleistung im VHF-Bereich sollte die Länge der
Strahlungsflächen 4, 5 der Schlitzantennen jeweils nahe der halben mittleren Wellenlänge
(multipliziert mit dem dielektrischen Verkürzungsfaktor von Glas) des relevanten Frequenz
bereichs liegen. Die Erfindung ermöglicht dies durch die Parallelführung zweier Schlitz
antennen zumindest über einen Teil ihrer Länge, so daß auch bei knappem für Antennen
zwecke verfügbarem Raum zwischen dem Heizfeld als Leitfläche 2 mit Anschlüssen etwa in
der vertikalen Scheibenmitte und der metallischen Umrandung 1 zwei oder mehr Schlitz
antennen mit ausreichender Länge und dennoch hinreichend unterschiedlicher Richtcharakte
ristik gebildet werden können.
Die Einzelleiter, aus denen sich die HF-leitfähigen Rahmen der Schlitzantennen zusammen
setzen, können grundsätzlich auf verschiedene Weise auf/in der Fahrzeugantennenscheibe
angebracht werden. So können bei Verbundglasscheiben beispielsweise drahtförmige oder
bandförmige Metalleiter in den Scheibenzwischenraum eingelegt werden. In der Regel wird
jedoch zumindest der überwiegende Teil der Leiter aus einer aufgedruckten und eingebrann
ten Silber-Siebdruckfritte gebildet. Entsprechendes gilt für die übrigen Leiterstrukturen der
Fahrzeugantennenscheibe.
Im dargestellten Beispiel sind die HF-leitfähigen Rahmen der Schlitzantennen als durch
gehende, Gleichstrom leitende Leiterstrukturen ausgelegt. Es liegt jedoch im Rahmen der
Erfindung, wenn die Rahmenteilstücke nicht rundum galvanisch miteinander verbunden sind,
sondern wenn zumindest eine Gleichstrom sperrende oder resistive, für die relevanten Fre
quenzen im VHF-Bereich leitende Unterbrechung vorgesehen wird. So kann insbesondere
durch die Parallelführung einzelner Leiterstücke des Rahmens in geringem Abstand für deren
kapazitive Verkopplung miteinander gesorgt werden. Alternativ oder ergänzend ist auch eine
induktive Verkopplung durch spulenartige Leiterverläufe denkbar oder das Vorsehen von
ohmschen Widerständen. Beispiele für HF-leitende Unterbrechungen werden nachfolgend im
Zusammenhang mit den entsprechenden Figuren erläutert.
Die innere Schlitzantenne weist nahe dem linken Ende des horizontalen Mittelabschnitts ihrer
Strahlungsfläche 4 einen Anschlußbereich 12 auf, während der Anschlußbereich 13 der äuße
ren Schlitzantenne auf der rechten Seite des horizontalen Mittelabschnitts ihrer Strahlungs
fläche 5 angeordnet ist und somit einen relativ großen Abstand vom Anschlußbereich 12 auf
weist. Diese Beabstandung der jeweiligen Anschlußbereiche 12, 13 verleiht beiden Schlitz
antennen trotz gleicher geometrischer Kontur und benachbarter Lage deutlich unterschied
liche Richtcharakteristiken und macht sie für den Diversity-Empfang brauchbar. In den
Anschlußbereichen 12, 13 sind jeweils unsymmetrische Anschlußkabel 18, 21 (Koaxialkabel)
mit den Leiterstrukturen der Schlitzantennen galvanisch verbunden. Der Signalleiter 20
(Seele) des Anschlußkabels 18 ist mit dem Signal-Randleiter 8 und dessen Masseleiter 19
(Abschirmung) ist mit dem Masse-Randleiter 6 der inneren Schlitzantenne verbunden, wäh
rend der Signalleiter 23 des anderen Anschlußkabels 21 mit dem Signal-Randleiter 9 und des
sen Masseleiter 22 mit dem Masse-Randleiter 7 der äußeren Schlitzantenne verbunden ist.
Anstelle einer galvanischen Kontaktierung der Anschlußkabel 18, 21 zu den HF-leitfähigen
Rahmen der Schlitzantennen kann bedarfsweise auch eine kapazitive oder induktive Verbin
dung vorgesehen werden, z. B. wenn die zu kontaktierenden Leiterstrukturen nicht auf einer
gut zugänglichen äußeren Scheibenoberfläche angeordnet sind oder wenn ein Gleichstromfluß
unterbunden werden soll.
Damit das Anschlußkabel 18 der nahe der Leitfläche 2 angeordneten inneren Schlitzantenne
die nahe der metallischen Umrandung 1 angeordnete äußere Schlitzantenne nicht HF-mäßig
kurzschließt und damit ungewollt verkürzt, muß dafür Sorge getragen werden, daß das An
schlußkabel 18 die Strahlungsfläche 5 der zweiten Schlitzantenne in ausreichendem verti
kalem Abstand überquert. Für im VHF-Bereich arbeitende Schlitzantennen sollte ein verti
kaler Abstand zur Ebene der Strahlungsfläche 5 von etwa einem Zentimeter nicht unter
schritten werden. Diese Anforderung ist im Rahmen der Erfindung generell für alle Leiter zu
beachten, die funktional nicht zu einer Schlitzantenne gehören und diese überqueren, wenn
Störungen der Antennenfunktion und eine ungewollte effektive Längenverkürzung der über
querten Schlitzantenne vermieden werden sollen. In den Figuren ist der vertikale Abstand der
Anschlußleiter jeweils durch einen bogenförmigen Verlauf der Leiter angedeutet.
Anstelle von Koaxialkabeln können auch andere unsymmetrische Anschlußkabel 18, 21 ver
wendet werden, z. B. als Flachkabel ausgelegte Pseudokoaxialkabel.
In Fig. 2 ist eine Fahrzeugantennenscheibe dargestellt, bei der die geometrischen Konturen
der Strahlungsflächen 4, 5 der Schlitzantennen denjenigen der Fig. 1 entsprechen. Im Unter
schied zu der dortigen Ausführungsform ist aber bei der in Fig. 2 dargestellten Ausfüh
rungsvariante der Signal-Randleiter 9 der einen Schlitzantenne mit dem Masse-Randleiter 6
der anderen Schlitzantenne identisch. Darüber hinaus sind in den Anschlußbereichen 12, 13
beider Schlitzantennen jeweils zusätzliche Antennen 30 vorgesehen, die dem Empfang höher
frequenter Wellen dienen, insbesondere im Gigahertzbereich, beispielsweise für UHF-
Empfang, Mobilfunk, schlüssellose Fahrzeugzugangssysteme oder dergleichen. Die zusätz
lichen Antennen 30 können grundsätzlich vielfältige Leiterstrukturen haben, solange sie die
Schlitzantennen nicht effektiv kurzschließen oder deren Leistung anderweitig wesentlich be
einträchtigen. Im dargestellten Fall sind sie als Mehrband-Mobilfunk-Antennen ausgelegt, die
jeweils mehrere Monopole 32 unterschiedlicher Länge und zugeordnete virtuelle Masseleiter
(Radials) 33 umfassen, in Analogie zu Mehrband-Mobilfunk-Antennen, wie sie aus der EP 0
557 794 A1 bekannt sind. Die dargestellte Anordnung hat den Vorteil, daß keine zusätzlichen
Anschlußkabel zur Kontaktierung der zusätzlichen Antennen 30 benötigt werden, sondern daß
die Anschlußkabel 18, 21 der beiden Schlitzantennen für die zusätzlichen Antennen 30 mitge
nutzt werden können.
Auch in den nachfolgenden Figuren werden aus Vereinfachungsgründen jeweils unmittelbar
aneinander grenzende Schlitzantennen mit gemeinsamen Randleitern dargestellt, ohne daß
dies jedoch beschränkend zu verstehen ist. In allen nachfolgend beschriebenen Ausführungs
beispielen könnten grundsätzlich auch voneinander beabstandete Schlitzantennen verwendet
werden, bei denen separate Randleiter nebeneinander verlaufen, so wie es in Fig. 1 darge
stellt ist.
Fig. 3 zeigt eine Variante der Ausführungsform gemäß Fig. 2, bei der innerhalb der Strah
lungsfläche 5 der äußeren Schlitzantenne eine lediglich schematisch dargestellte flächig aus
gedehnte metallische Struktur 35 vorgesehen ist, die beispielsweise eine Masseleiter-Anord
nung für eine externe Telefonantenne, ein GPS-Empfangssystem, eine Signalleuchten
anordnung oder dergleichen mehr umfassen kann. Wichtig ist, daß diese metallische Struktur
35 so angeordnet und der Verlauf der Randleiter 6, 9 der Strahlungsflächen 4, 5 so angepaßt
wird, daß die geforderte Mindestbreite der Strahlungsflächen 4, 5 beider Schlitzantennen von
etwa 1 cm durchgängig erhalten bleibt, da ansonsten die effektive Schlitzlänge unerwünscht
verkürzt würde. Es versteht sich, daß die flächig ausgedehnte metallische Struktur 35 auch
räumlich ausgedehnt sein kann.
In Fig. 4 ist eine Abwandlung der Ausführungsform der Fig. 3 dargestellt, bei der die
metallische Struktur 35 über eine größere Länge verfügt und bei der die Anschlußbereiche 12,
13 der beiden Schlitzantennen in den Bereich der vertikalen Seitenkanten der Fahrzeug
antennenscheibe verlegt wurden. Im Unterschied zu den Ausführungsformen der vorher
gehenden Figuren weisen außerdem die Anschlußpunkte 15, 17 keine galvanische Verbin
dung zu den jeweiligen Signal-Randleitern 8, 9 auf, sondern befinden sich diese auf den
Monopolstrukturen 32 der zusätzlichen Antennen 30. Die HF-mäßige Ankopplung an die
Signal-Randleiter 8, 9 erfolgt kapazitiv jeweils über einen der Monopole 32, der in unmittel
barer Nachbarschaft des jeweiligen Signal-Randleiters 8, 9 verläuft.
Fig. 5 zeigt eine Variante der Ausführungsform gemäß Fig. 4, bei der die HF-leitfähigen
Rahmen der Schlitzantennen an mehreren, durch gestrichelte Kreise markierten Stellen kapa
zitive Unterbrechungen aufweisen. Diese Anordnung würde es grundsätzlich auch erlauben,
auf den gesonderten Signal-Randleiter 8 der Schlitzantenne 4 zu verzichten und die äußeren
Leiter des Heizfelds als Signal-Randleiter unmittelbar mitzunutzen.
In den bisherigen Beispielen hatten die Strahlungsflächen 4, 5 der beiden Schlitzantennen
jeweils die gleiche geometrische Kontur, nämlich die Form eines umgekehrten U. Fig. 6
zeigt nun eine Abwandlung der bisherigen Antennen-Anordnungen, bei der die Strahlungs
flächen 4, 5 der Schlitzantennen voneinander abweichende geometrische Konturen aufweisen
und nur über einen Teil ihrer Länge, nämlich im Bereich der oberen Scheibenmitte, parallel
und benachbart zueinander verlaufen. Die HF-leitfähigen Rahmen der Schlitzantennen haben
im dargestellten Fall jeweils die Form eines liegenden L, wobei die erste Schlitzantenne mit
ihrer Strahlungsfläche 4 im Bereich der oberen rechten Scheibenecke angeordnet ist und die
zweite Schlitzantenne mit ihrer Strahlungsfläche 5 in der oberen linken Scheibenecke. Das
Anschlußkabel 18 der ersten Schlitzantenne ist so weit rechts angeschlossen, daß eine Über
querung der Strahlungsfläche 5 der zweiten Schlitzantenne vermieden wird, so daß eine
Störung der Funktion dieser Antenne auch ohne die weiter oben erläuterte vertikale Beabstan
dung des Anschlußkabels 18 vermieden werden kann. Soweit in Fig. 6 sowie teilweise auch
in den weiteren Figuren die Masseleiter 19, 22 jeweils zweifach dargestellt sind, so ist dies als
nicht beschränkende schematische Darstellung zu verstehen. Es versteht sich, daß im Regel
fall ein einzelner Anschlußpunkt eines Masseleiters 19, 22 zum jeweiligen Masse-Randleiter
1, 6, 7 ausreicht.
In Fig. 7 ist eine Fahrzeugantennenscheibe dargestellt, die über ein geteiltes Heizfeld als
Leitfläche 2 verfügt. Beide Anschlüsse des Heizfelds (durch "+" und "-" gekennzeichnet)
befinden sich im Unterschied zur normalen beidseitigen Anordnung auf nur einer Scheiben
seite. Derartige Heizfelder sind beispielsweise bei höheren Bordspannungen von Fahrzeugen
anwendbar oder dann, wenn die Stromversorgung des Heizfelds aus besonderen Gründen nur
von einer Seite erfolgen soll. Auch hier verlaufen die beiden Schlitzantennen nur über einen
Teil ihrer Länge parallel. Die erste Schlitzantenne hat wieder eine L-förmige Strahlungsfläche
4. Sie erstreckt sich allerdings weiter nach unten als bei den vorherigen Beispielen, was durch
das Fehlen eines Heizfeldanschlusses auf dieser Seite ermöglicht wird. Die Strahlungsfläche 5
der zweiten Schlitzantenne weist die Form eines liegenden U auf. Sie erstreckt sich vom obe
ren Scheibenrand über die obere Hälfte der rechten Scheibenkante bis zwischen die beiden
Teile des Heizfelds und wird durch die linke Sammelschiene des Heizfelds als Abschlußleiter
11 abgeschlossen. Die stark unterschiedliche geometrische Kontur der beiden Strahlungs
flächen 4, 5 sowie die der große Abstand der Anschlußbereiche mit den Anschlußkabeln 18,
21 macht die dargestellte Scheibe besonders gut für Diversity-Anwendungen brauchbar.
Die Strahlungsflächen 4, 5 der beiden Schlitzantennen der Fig. 8 haben wieder im wesent
lichen gleiche geometrische Konturen, sie weisen nämlich wie im Falle der Fig. 1 jeweils
eine umgekehrte U-Form auf. Im Unterschied zu Fig. 1 ist die erste Schlitzantenne mit ihrer
Strahlungsfläche 4 aber etwas weiter nach unten erstreckt, so daß ihre Abschlußleiter 10 tiefer
liegen als die Abschlußleiter 11 der zweiten Schlitzantenne. Im Bereich oberhalb des Heiz
felds sind zwei Impedanzwandler und/oder Antennenverstärker (Vorverstärker) 34 angeord
net, an denen eingangsseitig die Schlitzantennen über kurze Anschlußkabel 18, 21 ange
schlossen sind und von deren Ausgangsseite als Koaxialkabel ausgeführte Verbindungskabel
28, 29 als Fortsetzung der Anschlußkabel 18, 21 zum Radio-/TV-Empfänger ausgehen. Auf
grund der leicht unterschiedlichen Länge der Strahlungsflächen 4, 5 eignet sich die darge
stellte Anordnung sowohl für Diversity-Anwendungen als auch für den Mehrbereichs
empfang. Die Anordnung der Impedanzwandler und/oder Antennenverstärker 34 unmittelbar
im Anschlußbereich der Schlitzantennen trägt zur Verbesserung der Signalgüte bei.
Fig. 9 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung mit insgesamt vier Schlitz
antennen, die jeweils L-förmige Strahlungsflächen 4, 5, 24, 25 aufweisen. Die vier Schlitz
antennen füllen den umlaufenden Schlitz 3 zwischen der metallischen Umrandung 1 und der
Leitfläche 2 vollständig aus. Jeweils zwei von ihnen laufen über einen Teil ihrer Länge
parallel und sind insoweit paarweise erfindungsgemäß gestaltet. Jede Schlitzantenne verfügt
über ein eigenes Anschlußkabel 18, 21, 26, 27, das entsprechend der Erfindung an die jewei
ligen Leiterstrukturen angeschlossen ist. Die HF-leitfähigen Rahmen aller vier Schlitz
antennen sind als gesonderte Leiter ausgeführt, die zusätzlich zur metallischen Umrandung 1
und zur Leitfläche 2 auf/in der Fahrzeugantennenscheibe angeordnet sind. Sie bilden somit
eine vierfache "Schlitz-im-Schlitz"-Struktur, die sich wegen der im wesentlichen gleichen
Länge der Strahlungsflächen 4, 5, 24, 25 und der unterschiedlichen geometrischen Konturen
und der Lage der Anschlußbereiche besonders gut für Diversity-Anwendungen innerhalb
eines VHF-Frequenzbereichs eignet.
Fig. 10 zeigt eine weitere Ausführungsform, diesmal mit einer leitfähigen Sonnenschutz
schicht als Leitfläche 2, die bis zum unteren Scheibenrand in die Nähe der metallischen Um
randung 1 reicht und dadurch mit der metallischen Umrandung 1 einen umgekehrt U-förmi
gen Schlitz 3 endlicher Länge einschließt. Im Schlitz 3 sind drei Schlitzantennen mit ihren
Anschlußkabeln 18, 21, 26 angeordnet, wobei eine der Schlitzantennen mit ihrer Strahlungs
fläche 24 mittig als umgekehrtes U an die Leitfläche 2 angrenzt, während die Strahlungs
flächen 4, 5 der beiden anderen seitlich angeordneten Schlitzantennen jeweils zur horizon
talen Scheibenmitte weisende umgekehrte L-Formen aufweisen. Das Anschlußkabel 26 der
mittigen, umgekehrt U-förmigen Schlitzantenne mit ihrer Strahlungsfläche 24 ist in etwa dort
angeordnet, wo die Strahlungsflächen 4, 5 der beiden anderen Schlitzantennen aneinander an
grenzen, so daß es deren effektive Länge nicht reduziert.
Fig. 11 zeigt eine Abwandlung zu Fig. 10, bei der zur Verringerung des Verkabelungs
aufwands alle Anschlußkabel 18, 21, 26 der drei Schlitzantennen nebeneinander im Bereich
der oberen Scheibenmitte angeordnet sind. Die Anschlußkabel 18, 21, 26, die insbesondere
als Kabelbündel oder als Mehrfachkabel ausgeführt sein können, werden auf der Fahrzeug
antennenscheibe jeweils als HF-Leitung in Form eines Pseudokoaxialkabels fortgesetzt. Dies
erlaubt es, die eigentlichen Anschlußbereiche 12, 13, 36 der Schlitzantennen unabhängig von
der Position der Anschlußkabel 18, 21, 26 an eine gewünschte Stelle, insbesondere von der
oberen Scheibenmitte an die linke und/oder rechte Scheibenkante zu verlagern. Im Falle der
Anschlußkabel 18 und 21 werden deren Signalleiter 20, 23 auf der Scheibe fortgesetzt und
verlaufen ein Stück weit parallel und benachbart zu dem Masse-Randleiter 6, 7 der jeweiligen
Schlitzantenne, wodurch sich eine Pseudokoaxialkabel-Leiterstruktur ausbildet. Zu diesem
Zwecke sind die Masse-Randleiter 6, 7 über ihre gesamte Länge als stark verbreiterte Leiter
ausgebildet, z. B. - wie dargestellt - streifenförmig oder auch als langgestreckte, netz- oder
gitterartige Leiterstruktur. Etwa in Höhe des unteren Scheibendrittels knicken die Signalleiter
20, 23 in Richtung auf die Leitfläche 2 ab und münden dort in flächig ausgebildete Anschluß
punkte 15, 17. Der Bereich dieser Anschlußpunkte 15, 17 bildet zusammen mit der Stelle, an
dem sich die Signalleiter 20, 23 von den Masse-Randleitern 6, 7 entfernen, die Anschluß
bereiche 12, 13 der Schlitzantennen mit ihren umgekehrt L-förmigen Strahlungsflächen 4, 5.
Die Masse-Randleiter 6, 7 fungieren in diesem Falle bis zu den Anschlußbereichen 12, 13
gleichzeitig als Fortsetzung der Masseleiter 19, 22 der Anschlußkabel 18, 21. Auch im Falle
der dritten Schlitzantenne mit ihrer Strahlungsfläche 24 ist in deren Anschlußbereich 36 eine
Pseudokoaxialkabel-Leiterstruktur erkennbar, die dort die breiter als normal ausgebildeten
Abschlußleiter 10, 11 und die dazwischen verlaufende Fortsetzung des Signalleiters des
Anschlußkabels 26 umfaßt. Die flächige Ausführung der Anschlußpunkte 15, 17 deutet an,
daß die Ankopplung der Anschlußkabel 18, 21 an die Leitfläche 2 auch kapazitiv erfolgen
könnte, indem die Anschlußpunkte 15, 17 und die Leitfläche 2 übereinander auf verschiede
nen Scheibenebene angeordnet werden.
Während die vorhergehenden Ausführungsformen primär für Rückwandscheiben oder auch
Windschutzscheiben von Fahrzeugen anwendbar waren, zeigen die Fig. 12 und 13 An
wendungen der Erfindung, die insbesondere bei (schematisch dreieckig dargestellten) Seiten
scheiben einsetzbar sind. Zu erkennen ist jeweils eine im Scheibenzentrum befindliche Leit
fläche 2, die von der metallischen Umrandung 1 unter Freilassung eines Schlitzes 3 beabstan
det ist. In Fig. 12 grenzt eine Schlitzantenne mit einer winkelförmigen Strahlungsfläche 4 an
die Leitfläche 2, während die andere Schlitzantenne eine polygonale (umlaufende/ring
förmige) Strahlungsfläche 5 ohne Abschlußleiter aufweist. In Fig. 13 haben die Strahlungs
flächen 4, 5 beider Schlitzantennen eine winkelförmige Kontur. Der Signal-Randleiter 9 der
oberen Schlitzantenne koppelt mit seinem rechten unteren Ende nur kapazitiv und nicht gal
vanisch an die Leitfläche 2 an. Auch im Bereich der Abschlußleiter 10, 11 im Bereich der
unteren linken Scheibenecke sind die aneinander grenzenden Leiter jeweils nur kapazitiv bzw.
induktiv miteinander verkoppelt. Diese Anordnung erlaubt es, die Leitfläche 2 mittels des
Anschlußkabels 18 auch als AM-Antenne mitzunutzen, da die Leitfläche 2 im niederfrequen
ten AM-Bereich rundum von der metallischen Umrandung 1 entkoppelt ist. Die Leitfläche 2
kann grundsätzlich wie in den vorherigen Beispielen verschieden gestaltet sein, zum Beispiel
als leitfähige Flächenbeschichtung (Sonnenschutzschicht) oder als gitterförmige Leiterstruk
tur.
Die in den einzelnen Figuren dargestellten Abwandlungen einzelner Details der erfindungs
gemäßen Fahrzeugantennenscheibe können auch anders als dargestellt miteinander kombi
niert werden, ohne die Lehre der Erfindung zu verlassen. Nicht dargestellt wurde die Mög
lichkeit, eine galvanische Verbindung zwischen einem der randnah angeordneten Masse-
Randleiter 6, 7 und der metallischen Umrandung 1 herzustellen, um eine verbesserte Erdung
zu erzielen. Es liegt im übrigen ebenfalls im Rahmen der Erfindung, die randnah angeordne
ten Masse-Randleiter wie im Falle der Fig. 11 auch bei anderen Varianten der Erfindung in
verbreiterter Form als flächigen Leitstreifen oder streifenartige Gitterstruktur oder dergleichen
auszuführen, um eine verbesserte kapazitive Ankopplung an die metallische Umrandung 1,
insbesondere die metallische Fahrzeugkarosserie, zu bewirken.
1
metallische Umrandung (Fahrzeugkarosserie)
2
Leitfläche (Heizfeld, Leitschicht)
3
Schlitz
4
Strahlungsfläche einer ersten Schlitzantenne
5
Strahlungsfläche einer zweiten Schlitzantenne
6
Masse-Randleiter
7
Masse-Randleiter
8
Signal-Randleiter
9
Signal-Randleiter
10
Abschlußleiter
11
Abschlußleiter
12
Anschlußbereich
13
Anschlußbereich
14
Anschlußpunkt
15
Anschlußpunkt
16
Anschlußpunkt
17
Anschlußpunkt
18
Anschlußkabel
19
Masseleiter
20
Signalleiter
21
Anschlußkabel
22
Masseleiter
23
Signalleiter
24
Strahlungsfläche einer dritten Schlitzantenne
25
Strahlungsfläche einer vierten Schlitzantenne
26
Anschlußkabel
27
Anschlußkabel
28
Verbindungskabel
29
Verbindungskabel
30
zusätzliche Monopol- oder Dipol-Antenne
32
Monopol
33
virtueller Masseleiter
34
Impedanzwandler/Antennenverstärker
35
metallische Struktur
36
Anschlußbereich
Claims (15)
1. In einer metallischen Umrandung (1) angeordnete Fahrzeugantennenscheibe mit einer
Leitfläche (2), die von der metallischen Umrandung (1) beabstandet ist, so daß sich
zwischen beiden ein langgestreckter dielektrischer Schlitz (3) befindet, wobei in dem
Schlitz (3) mehrere Schlitzantennen angeordnet sind, die jeweils in Längsrichtung des
Schlitzes (3) verlaufende langgestreckte Strahlungsflächen (4, 5, 24, 25) aufweisen, deren
geometrische Konturen durch einen HF-leitfähigen Rahmen begrenzt werden, der zumin
dest einen Masse-Randleiter (1, 6, 7) und einen Signal-Randleiter (2, 8, 9) sowie gegebe
nenfalls zumindest einen die Schlitzantennen an ihren Längsenden abschließenden
Abschlußleiter (10, 11) umfaßt, und die jeweils einen Anschlußbereich (12, 13, 36) auf
weisen, in dem an zueinander benachbart liegenden Anschlußpunkten (14, 15, 16, 17) der
Masseleiter (19) eines unsymmetrischen, der jeweiligen Schlitzantenne zugeordneten An
schlußkabels (18, 21, 26, 27) den Masse-Randleiter (1, 6, 7) und dessen Signalleiter (20,
23) den Signal-Randleiter (2, 8, 9) der jeweiligen Schlitzantenne kontaktiert,
dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest zwei Schlitzantennen zumindest über einen Teil ihrer Länge parallel und be
nachbart zueinander verlaufen, wobei ihre Strahlungsflächen (4, 5, 24, 25) in der Projek
tion auf die Scheibenebene nicht überlappen.
2. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Anschlußbereiche (12, 13) der Schlitzantennen in Längsrichtung des
Schlitzes (3) voneinander beabstandet angeordnet sind.
3. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß zumindest eine der Strahlungsflächen (4, 5, 24, 25) der Schlitzantennen eine
geometrische Kontur aufweist, die von der geometrischen Kontur zumindest einer der
anderen Strahlungsflächen (4, 5, 24, 25) abweicht.
4. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß zumindest eine der Strahlungsflächen (4, 5, 24, 25) der Schlitzantennen eine
Länge aufweist, die von der Länge zumindest einer der anderen Strahlungsflächen (4, 5,
24, 25) abweicht.
5. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der HF-leitfähige Rahmen zumindest einer der Schlitzantennen zumindest
eine kapazitive, induktive oder resistive Unterbrechung aufweist.
6. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß zumindest einer der Randleiter der Schlitzantennen als zur metallischen Um
randung (1) oder zur Leitfläche (2) parallel und benachbart angeordneter, gesonderter
Masse-Randleiter (7) oder Signal-Randleiter (8) auf/in der Fahrzeugantennenscheibe an
geordnet ist.
7. Fahrzeugantennenscheibe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der gesonderte
Masse-Randleiter (7) eine galvanische Verbindung zur metallischen Umrandung (1) auf
weist.
8. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Strahlungsflächen (4, 5, 24, 25) zweier Schlitzantennen unmittelbar an
einander grenzen, so daß beide Schlitzantennen zumindest bereichsweise über einen ge
meinsamen Randleiter (6, 9) verfügen.
9. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Anschlußbereich (12, 13) zumindest einer der Schlitzantennen und
innerhalb von deren Strahlungsfläche (4, 5, 24, 25) eine zusätzliche Monopol- oder Dipol-
Antenne (30) angeordnet ist.
10. Fahrzeugantennenscheibe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzliche
Monopol- oder Dipol-Antenne (30) zumindest einen Monopol (32) mit mindestens einem
zugeordneten virtuellen Masseleiter (33) umfaßt, wobei der virtuelle Masseleiter (33) mit
dem Masse-Randleiter (1, 6, 7) der Schlitzantenne und der Monopol (32) mit deren
Signal-Randleiter (2, 8, 9) HF-leitend verbunden ist.
11. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Anschlußbereich (12, 13) zumindest einer der Schlitzantennen ein Impe
danzwandler und/oder Antennenverstärker (34) angeordnet ist.
12. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß innerhalb der Strahlungsfläche (4, 5, 24, 25) einer der Schlitzantennen und
mit hinreichendem Abstand von deren Signal-Randleitern (2, 8, 9) zumindest eine flächig
ausgedehnte, metallische Struktur (35) vorgesehen ist.
13. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß innerhalb des Schlitzes (3), aber außerhalb der Strahlungsflächen (4, 5, 24,
25) der Schlitzantennen und mit hinreichendem Abstand von deren Signal-Randleitern (2,
8, 9) zumindest eine flächig ausgedehnte, metallische Struktur (35) vorgesehen ist.
14. Fahrzeugantennenscheibe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß zumindest eines der Anschlußkabel (18, 21, 26, 27) eine auf/in der Fahr
zeugantennenscheibe angeordnete Verlängerung in Form einer HF-Leitung, insbesondere
eines Pseudokoaxialkabels, aufweist.
15. Fahrzeugantennenscheibe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Masse
leiter (19, 22) der HF-Leitung zumindest abschnittsweise mit dem Masse-Randleiter (1, 6,
7) einer der Schlitzantennen identisch ist und daß der Signalleiter (20, 23) der HF-Leitung
innerhalb der Strahlungsfläche (4, 5, 24, 25) der Schlitzantenne parallel und benachbart zu
dem Masseleiter (19, 22) der HF-Leitung verläuft.
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