DE10122635A1 - Dreidimensional verpackter Schmelzkäse - Google Patents
Dreidimensional verpackter SchmelzkäseInfo
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Abstract
Verfahren zum portionierten Verpacken einer Lebensmittelmasse, insbesondere Schmelzkäse, die als fließfähige Masse in eine Verpackung eingefüllt wird, wobei die Verpackung aus thermoplastischer Kunststofffolie 2 gefertigt wird, die zu einer zu befüllenden, sich in einer Vorwärtsbewegung befindlichen doppellagigen Folienbahn 2a, 2b gelegt wird, wobei die beiden Lagen zur Ausbildung von Einzelpackungen 20 über Siegelbereiche 8 miteinander verbunden werden und wobei durch Umformen der Folie 2, insbesondere durch Streckziehen oder Tiefziehen, in mit der Masse zu befüllenden Füllbereichen 9 in die Folienbahn einzeln aufeinander folgende, jeweils eine Portion definierende Hohlräume (Kavernen) 10 eingeformt werden, wobei hintereinander angeordnete und die Einzelpackungen 20 bildende Kavernen 10 durch einen Siegelbereich 30 voneinander getrennt werden.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum portionierten Verpacken einer
Lebensmittelmasse, insbesondere von Schmelzkäse, die als fließfähige Masse in
eine Verpackung eingefüllt wird, wobei die Verpackung aus thermoplastischer
Kunststofffolie gefertigt wird, die zu einer zu befüllenden, sich in einer
Vorwärtsbewegung befindlichen doppellagigen Folienbahn gelegt wird, wobei die
beiden Lagen zur Ausbildung von Einzelpackungen über Siegelbereiche
miteinander verbunden werden.
Derartig portioniert in transparente Folie verpackte Produkte sind hinlänglich
bekannt. Insbesondere ist es bekannt, erhitzten und damit fließfähigen
Schmelzkäse in einen Folienschlauch zu füllen, diesen zu einem Band zu glätten
und das Band vor oder nach einem Abkühlvorgang in einzeln verpackte und dicht
versiegelte Scheiben zu zerschneiden. Die einzelnen Scheiben können aus der
Folienverpackung herausgelöst und in ihrer typischen meist quadratischen Form
beispielsweise als Brotauflage direkt verzehrt werden. Dabei ist die praktische
Form beim Konsumenten längst zu ein Synonym für das Produkt "Schmelzkäse"
geworden.
Diese charakteristische, für natürlichen Käse jedoch außergewöhnlich
gleichmäßige und symmetrische Form trifft - ungerechtfertigterweise - auf eine
nachlassende Akzeptanz bei Konsumenten mit wachsendem ökologischen
Bewußtsein. Diese vermissen an den geometrisch perfekten Scheiben die
Ursprünglichkeit. Ein weiterer Nachteil der landläufig bekannten Scheiben ist, daß
sie beim täglichen Konsum einen Gewöhnungseffekt beim Kunden auslösen, der
einen Wunsch nach Abwechslung wecken muß. Beide Gesichtspunkte wirken sich
negativ auf den Absatz von Schmelzkäseprodukten aus.
Aufgabe der Erfindung ist es daher ein Verfahren zum portionierten Verpacken
von Lebensmittelmassen, insbesondere von Schmelzkäse, zu schaffen, mit dem
auf einfache und kostengünstige Weise ein natürlich wirkendes, Abwechslung
bietendes und damit attraktives Produkt geschaffen werden kann. Es ist gleichfalls
Aufgabe der Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zu
schaffen.
Diese Aufgaben werden durch das Verfahren nach Anspruch 1 und die
Vorrichtung nach Anspruch 10 gelöst.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt der Erfindung liegt darin, einem bislang
bekanntermaßen flachen Lebensmittelprodukt durch eine von der Verpackung
vorgegebene Erhabenheit eine "Dreidimensionalität" zu geben. Die Ausdehnung
in die dritte Dimension schafft dem Hersteller des Produktes einen vergrößerten
Spielraum für die Produktgestaltung. Dieser erhält nunmehr die Möglichkeit, das
Produkt durch ein besonders attraktives und auf einen speziellen Kundenkreis
zugeschnittenes Produktdesign aufzuwerten. Durch die Folienverpackung steht
eine einfache, kostengünstige und hygienisch einwandfreie Verpackung für
Massenprodukte zur Verfügung, die bei Bedarf auch luftdicht verschließbar ist.
Dabei liegt der erfinderische Grundgedanke darin, die Folienverpackung durch
Umformung zu einer entsprechenden Negativ-Form auszubilden und dann mit
dem fließfähigen Produkt zu befüllen. Auf diese Weise können Massenprodukte,
wie insbesondere portionoiert abgepackter Schmelzkäse, auf technisch einfache
zu realisierende Weise automatisiert abgepackt werden. Das Umformen der Folie
geschieht dabei insbesondere durch Streckziehen oder Tiefziehen. So werden in
Füllbereichen in die plane Folie einzelne, aufeinanderfolgende und jeweils eine
Portionen definierende Hohlräume (Kavernen) eingeformt und mit der Masse
aufgefüllt. Die beiden aufeinanderliegenden Folien werden durch Siegelbereiche,
insbesondere durch die Kavernen umgebende Siegelnähte von beispielsweise
6 mm Breite, zusammengefügt. Hintereinander angeordnete Kavernen, die über
einen Füllkanal in Verbindung stehen, werden durch einen Quersiegelbereich
gegeneinander abgeschlossen. Nach dem Abkühlen behält der Käse die von den
Kavernen vorgegebene Form bei.
Mit der Erfindung ist es möglich, die Attraktivität des Produktes beim Kunden und
damit den Umsatz zu steigern. Insbesondere im Falle von Schmelzkäse kann dem
Produkt nunmehr ein "natürliches" Design gegeben werden. Beispielsweise lassen
sich kleine Käselaibe formen, die ökologisch wirken und die sich auch besonders
gut in die Gestaltung von dekorativen Käseplatten einbeziehen lassen. In seiner
besonderen Gestaltungsformen erhält das Produkt eine besondere Attraktivität als
Partysnak. Durch die Formgebung steigt die optische Akzeptanz und im Hinblick
darauf, daß das Auge mitißt, wird die Attraktivität des Produktes aus Sicht des
Kunden erhöht ("appetite appeal"). Durch die Formgebung kann die Idealtypik des
Produktes sogar überhöht werden, um dem Kunden zu zeigen, wie schön die
Wirklichkeit sein kann. In diesem Fall entsteht übernatürlicher stilisierter Käse. Mit
der besonderen Art des Designs wird nicht nur der Geschmack sondern auch die
dem entsprechenden Käse zugeordnete Qualität betont.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist, daß zu seiner
Umsetzung der Produktionsablauf, wie er von bislang verwendeten Maschinen
bekannt ist, beibehalten werden kann. Es ist u. U. sogar möglich, die im Betrieb
befindlichen Maschinen zum Abpacken von Schmelzkäse mit vergleichsweise
einfachen Mitteln zur Umsetzung der Erfindung zu modifizieren. Viele der
vorhandenen Komponenten, wie die Folienzufuhr, die Quersiegelstation, die Kühl-
und die Trockenstation sowie Teile der Schneid- und Verpackstation können
übernommen werden. Bislang verwendete Maschinen müßten lediglich um eine
Folienheizstation und eine Umformstation erweitert werden. In einer besonders
einfachen Ausführung wird die Folie vor dem Umformen durch Heizwalzen oder
durch ein die Folie gezielt beaufschlagendes Gebläse auf eine Umformtemperatur
erwärmt.
Bezüglich der Anfertigung des doppellagigen Folienbandes hat es sich vorteilhaft
erwiesen, zwei getrennte Folien statt einer einzigen über einen Längsfalz
gefalteten und so in zwei Lagen übereinander gelegten Folie zu verwenden. Die
beiden Folien werden aufeinandergelegt und entsprechend der zu schaffenden
Kavernenform um einen Füllbereich herum versiegelt. Das Umformen kann dabei
vor während oder nach der Versiegelung stattfinden. Falls die Umformung
mechanisch über das Eindrücken von Stempeln geschieht ist es vorteilhaft, den
Umformschritt vor der Versiegelung vorzunehmen, da zu dem Zeitpunkt die
Folienoberflächen noch für einen Stempel zugänglich sind. Die Umformung kann
zu diesem Zeitpunkt auch durch ein Ansaugen der erwärmten Folie an die
Wandung eines die Kaverne definierenden Formsegmentes geschehen. Nach
dem Versiegeln ist es vorteilhaft, den Umformdruck durch Preßluft auszuüben, die
über eine Düse in den Folienschlauch eingeblasen wird. So kann sich die Folie an
ein Formsegment anschmiegen.
Eine solche Umformung durch "Aufblasen" der Kavernen hat den Vorteil, daß die
Luftzufuhr und die Produktzufuhr über dieselbe Vorrichtung, die beispielsweise
eine Lanze mit zwei getrennten Kanälen aufweist, möglich ist. Dabei ist die Lanze
vorteilhafter Weise ortsfest und von dem sich in einer Art Abstreifbewegung
darüber hinweg bewegenden Folienschlauch umgeben. So kann das Ausformen
und das Befüllen in einem kontinuierlichen Prozeß gewährleistet werden, was zu
einer Steigerung der Prozeßgeschwindigkeit und damit zu einer Maximierung der
Produktivität beiträgt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Fig. 1 und 2 näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Schema der erfindungsgemäßen Verpackungsvorrichtung,
Fig. 2 das Funktionsprinzip der Form- und Befüllstation im Detail,
Fig. 3 eine Ansicht eines verpackten Schmelzkäses und
Fig. 4 Schnitte durch einen verpackten Schmelzkäse
Der in Fig. 1 schematisch dargestellte Verfahrensablauf beginnt mit der Zufuhr
zweier auf Rollen 1 aufgewickelter Folien 2, wobei es sich vorteilhafterweise um
eine etwa 50 Mikrometer starke thermoplastische Polypropylen Folie handelt. In
diesem Beispiel wird die doppellagige Folienbahn aus zwei getrennten und
symmetrisch umgeformten Folien 2 gefertigt. Vor dem Umformen werden die
Folien 2 zunächst an Heizrollen 3 auf eine Temperatur von ungefähr 120°C
vorgewärmt, um die Umformung zu ermöglichen. Die Folien werden in einer Form-
Siegel-Abfüllstation 4 zusammengeführt, die in Fig. 2 schematisch dargestellt
ist. Dabei werden die Folien zunächst trichterförmig zusammengeführt und liegen
innerhalb der Abfüllstation 4 unter Einschluß einer Lanze 7 aneinander an. Über
die Lanze 7 wird auf eine zu beschreibende Weise fließfähiger Schmelzkäse und
Preßluft zugeführt.
Die aufeinandergelegten Folien 2 werden von zwei gegeneinander laufenden
parallel geführten Bändern 5 eingeschlossen und über die Bearbeitungsstrecke
der Abfüllstation 4 zusammengehalten. An den umlaufenden Bändern 5 sind eine
Anzahl von Formsegmenten 6 hintereinander wie Kettenglieder aufgereiht. Jedes
Formsegment 6 bildet in diesem Fall eine Halbschale aus, wobei durch die beiden
gegeneinander laufenden Bänder 5 je zwei Formsegmente 6 zu einer die
letztendliche Produktform definierenden Negativ-Form zusammengesetzt werden.
Die Negativ-Formen bewegen sich in Produktions-Richtung (Pfeil A). Zwischen
den aneinanderliegenden Rändern der Formsegmente 6 sind die aufeinander
gelegten Folien 2 geklemmt. Die Folien 2 werden in diesem Ausführungsbeispiel
durch die erhitzten Ränder der Formsegmente 6 flächig in einem Streifen von
etwa 6 Milimetern Breite um die Kaverne herum versiegelt, so daß dichtende
Siegelbereiche 8 (siehe auch Fig. 3) entstehen. Eine Kaverne wird also durch
Aufeinanderlegen von zwei aus der Folie geformten, den Formsegmenten 6
entsprechenden symmetrischen Halbschalen hergestellt, wobei deren Naht unter
Belassung eines Einfüllkanales 11 rundherum versiegelt wird.
Die Siegelbereiche 8 umschließen jeweils einen unversiegelten Füllbereich 9, der
nach der Umformung eine Kaverne 10 bildet. Zwei Kavernen 10 sind über einen
Einfüllkanal 11, der von einem unversiegelten Bereich gebildet wird, miteinander
verbunden frei. Der Einfüllkanal 11 umschließt die Lanze 7. Die Folien 2 werden
somit in gewisser Weise um die Lanze 7 herum dichtend versiegelt und in
Produktionsrichtung A über diese hinweg abgestreift. Zwei aufeinanderfolgende
Kavernen 10 werden nach dem Befüllen durch Anbringen einer Quersiegelnaht 30
die über einer Trennstelle 17 angebracht wird.
Die Lanze 7 hat nunmehr zweierlei Funktion. Zum einen dient sie als Zuleitung für
Preßluft (Pfeile 12), mit der die unversiegelten Bereiche 9 in die umgebenden
Negativ-Formen durch Aufblasen, was einem Tiefziehen gleichkommt, eingeformt
werden. Dabei schmiegt sich jede der beiden Folien 2 eines der Formsegmente 6
ein. Eine Kaverne wird somit durch ein Aufblasen einer zuvor durch Siegelnähte
im Folienschlauch abgeteilten Tasche ausgeformt. Die Zuleitung der Preßluft liegt
in Produktionsrichtung hinter einer weiteren Öffnung 13 der Lanze, in der ein
zentraler Kanal mündet. Über diesen Kanal wird fließfähiger Schmelzkäse 14 in
die einzelnen Kavernen 10 gefüllt (Pfeile 16), wobei der Schmelzkäsefluß
vermittels einer Pumpe 15 erzeugt wird. In diesem Beispiel wird somit zunächst
durch Preßluft eine Kaverne 10 aufgeblasen, die dann die Lanze 7 entlang um
zwei Kavernenlängen herunter wandert und am Ende der Lanze 7 mit Käse 14
befüllt wird. Zwischen der zu befüllenden und der nachfolgenden aufzublasenden
Kaverne 10 befindet sich somit eine die Lanze 7 umgebende "Pufferkaverne" 10a,
in die ein Überschuß an Käsemasse 14a über den Einfüllkanal 11 zurückfließen
kann.
Die aufeinanderfolgenden und über den Einfüllkanal 11 verbundenen Kavernen
verlassen als Kette die Form-Siegel-Abfüllstation 4 und werden einer Verdräng-
und Endsiegelstation 18 zugeführt, die das verbliebene Produkt vermittels zweier
mit gegeneinander laufenden Stempeln 19 bestückten Quetsch-Siegelwalzen aus
dem Einfüllkanal 11 verdrängt und die Quesiegelnaht 17 durch Hitzeeinwirkung
schließt. An diesem Punkt ist das Produkt (hier der Schmelzkäse) separiert und
fertigt portioniert. Die mit Käsemasse einer Temperatur von etwa 70°C bis 98°C
gefüllten zusammenhängenden Einzelpackungen 20 werden einem Wasserbad
21 zugeführt und auf eine Temperatur im Bereich zwischen 5°C und 20°C, in
diesem Fall etwa 8°C, abgekühlt wird. Innerhalb des Wasserbades wird die Kette
der Einzelpackungen 20 über Walzen 22 abgelenkt. Die heiße fließfähige
Käsemasse bekommt durch das Kühlen ihre bekannte zähe Konsistenz. An dieser
Stelle sei betont, daß die Verdräng- und Endsiegelstation 18 auch im
Produktionsablauf hinter dem Wasserbad 21 angeordnet werden kann. Im
vorliegenden Beispiel handelt es sich um ein "Heißverdrängen". Ein sogenanntes
"Kaltverdrängen" kann jedoch auch von Vorteil sein.
In einer Trockenstation 23 wird das an den Einzelpackungen 20 verbleibende
Kühlwasser vermittels zweier gegenläufiger Bürstenwalzen entfernt, bevor die
Einzelpackungen 20 einer Transport- und Nachformstation 24 zugeführt werden.
In dieser wird der nun kalte Inhalt der Packungen 20 auf seine endgültige Form
gebracht. In diesem Fall weist die Station 24 wiederum zwei gegenläufige Bänder
mit darauf angeordneten Quetschstempeln auf. In einer nachfolgenden Schneid
station 25 werden dann die Einzelpackungen 20 an der Trennstelle 17 getrennt
und über ein Förderband 26 zum Verpacken abgeführt.
In Fig. 3 ist nunmehr das fertige Produkt, in diesem Fall ein als kleiner Käselaib
geformter Schmelzkäse in seiner aus der Kette abgetrennten Einzelpackungen 20
dargestellt. Die tiefgezogenen Bereiche 29 der Folien sind deutlich zu erkennen.
Die Einzelpackung 20 kann an einer extra dafür vorgesehenen Lasche 28 durch
Abziehen der Folien 2a und 2b eröffnet werden. Als weitere Formen für den
dreidimensional modellierten Schmelzkäse bieten sich Formen eines ovalen
Käselaibes, eines erhabenen Kreissausschnittes oder eines erhabenen Herzens
an. In der Fig. 4 ist noch einmal dargestellt, daß eine Einzelpackung 20 zwei
einzelne, aufeinandergelegte und an Siegelbereichen 8 miteinander versiegelte
Folien 2a und 2b aufweist, wobei die ursprünglich offenen Einfüllkanäle durch
Querversiegelungen 30 verschlossen sind.
Claims (15)
1. Verfahren zum portionierten Verpacken einer Lebensmittelmasse,
insbesondere von Schmelzkäse, die als fließfähige Masse in eine
Verpackung eingefüllt wird, wobei die Verpackung aus thermoplastischer
Kunststofffolie (2) gefertigt wird, die zu einer zu befüllenden, sich in einer
Vorwärtsbewegung befindlichen doppellagigen Folienbahn (2a, 2b) gelegt
wird, wobei die beiden Lagen zur Ausbildung von Einzelpackungen (20)
über Siegelbereiche (8) miteinander verbunden werden,
dadurch gekennzeichnet, daß
durch Umformen der Folie (2), insbesondere durch Streckziehen oder
Tiefziehen, in mit der Masse zu befüllenden Füllbereichen (9) in die
Folienbahn einzeln aufeinanderfolgende, jeweils eine Portion definierende
Hohlräume (Kavernen) (10) eingeformt werden, wobei hintereinander
angeordnete und die Einzelpackungen (20) bildende Kavernen (10) durch
einen Siegelbereich (30) voneinander getrennt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Folie(2)vordem
Umformen, insbesondere durch ein die Folie gezielt beaufschlagendes
Gebläse oder durch Heizwalzen (3), auf eine Umformtemperatur erwärmt
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung der
doppellagigen Folienbahn (2) zwei Folien (2a, 2b) aufeinandergelegt und
zumindest teilweise um den Füllbereich (9) herum versiegelt werden,
wobei zumindest eine der Folien (2) erwärmt und vermittels
Druckbeaufschlagung, insbesondere durch Luftdruck, an die Wandung
eines auf den Füllbereich aufgesetzten und die Kontur der Kaverne (10)
definierenden Formsegmentes (6) angelegt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Kaverne (10) durch ein
Aufblasen einer zuvor durch Siegelnähte (8) in der doppellagigen
Folienbahn (2a, 2b) abgeteilten den Füllbereich (9) definierenden Tasche
ausgeformt wird.
5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Kaverne (10) mit einer
über einen Einfüllkanal (11) in die Kaverne (10) hineinragenden Lanze (7)
mit der Masse (14) befüllt wird, wobei die Lanze (7) ortsfest und von der
sich entlang der Lanze (7) bewegenden doppellagigen Folienbahn (2)
umgeben ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß zum Umformen benötigte
Druckluft über die Lanze (7) zugeführt wird.
7. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Kaverne (10) durch
Aufeinanderlegen von zwei aus der Folie geformten symmetrischen
Halbschalen hergestellt wird, deren Naht unter Belassung des
Einfüllkanales (11) über Siegelbereiche (8) rundherum versiegelt wird.
8. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Versiegeln der in
die Kaverne (10) mündenden Einfüllöffnung die im Einfüllkanal (11)
verbleibende Masse (14a) in die nachfolgende Kaverne (10a) verdrängt
wird.
9. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die die Kavernen
ausbildende doppellagige Folienbahn (2) nach dem Befüllen und dem
dichten Versiegeln in einer Kühlstation (21) auf eine Temperatur im
Bereich zwischen 5°C und 20°C abgekühlt wird.
10. Vorrichtung zum portionierten Verpacken einer fließfähigen
Lebensmittelmasse, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach
einem der Ansprüche 1 bis 9, aufweisend Mittel zum Anfertigen
zusammenhängender aufeinanderfolgender Einzelverpackungen aus
einer thermoplsatischen Kunststofffolie und zum Befüllen der einzelnen im
Verbund befindlichen Verpackungen,
gekennzeichnet durch Mittel zum Umformender
Kunststofffolie (2), insbesondere zum Streckziehen oder Tiefziehen, wobei
das Umformen die im Verbund befindlichen Einzelverpackungen (20) zu
Hohlkörpern (10) vorgebbarer Gestalt ausformt, die der eingefüllten
Lebensmittelmasse (14) eine entsprechend erhabene Kontur verleihen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Anfertigen
und Befüllen der Verpackungen in einer Form-/Siegel-/Abfüllstation (4)
zusammengefaßt sind,
die zwei zugeführte Bahnen (2a, 2b) von erwärmter Kunststofffolie durch Siegelbereiche (8) zu einer doppellagigen Folienbahn (2) verbindet,
die durch Siegelbereiche (8) Einzelverpackungen (20) abteilt,
die Einzelverpackungen (20) vermittels eines Luftdruckunterschiedes zwischen Innen und Außen an die Innenfläche von Formsegmenten (6) anlegt und
die diese vorgeformten Einzelverpackungen (20) vermittels einer über einen Einfüllkanal (11) in eine Einzelverpackung (20) eingeführte Lanze (7) mit fleißfähiger Masse (14), insbesondere mit Schmelzkäse, befüllt.
die zwei zugeführte Bahnen (2a, 2b) von erwärmter Kunststofffolie durch Siegelbereiche (8) zu einer doppellagigen Folienbahn (2) verbindet,
die durch Siegelbereiche (8) Einzelverpackungen (20) abteilt,
die Einzelverpackungen (20) vermittels eines Luftdruckunterschiedes zwischen Innen und Außen an die Innenfläche von Formsegmenten (6) anlegt und
die diese vorgeformten Einzelverpackungen (20) vermittels einer über einen Einfüllkanal (11) in eine Einzelverpackung (20) eingeführte Lanze (7) mit fleißfähiger Masse (14), insbesondere mit Schmelzkäse, befüllt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lanze(7)in axialer
Richtung von hinten in die sich vorwärts bewegende doppellagige
Folienbahn (2) hineinreicht und einen Luftkanal zum Zuführen von
Druckluft und einen Kanal zum Zuführen von Schmelzkäse (14) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mündung des
Luftkanales in Bezug auf die Spitze der Lanze (7) hinter der Mündung des
Kanales zum Zuführen von Schmelzkäse (14) angeordnet ist, so daß die
in der beweglichen doppellagigen Folienbahn (2) aufeinanderfolgenden
Einzelverpackungen (20) zunächst über einen erhöhten Luftdruck
umgeformt und anschließend mit Masse (14) befüllt werden.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
gekennzeichnet durch eine Verdräng- und Endsiegelstation
(18), welche die sich im Einfüllkanal (11) befindliche Masse (14) aus dem
Siegelbereich verdrängt und den Einfüllkanal mit einer Quersiegelnaht
(30) verschließt.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Formsegmente(6)der
Einzelverpackung (20) und damit dem Schmelzkäse die Form eines
runden oder ovalen Käselaibes, eines erhabenen Kreissausschnittes oder
eines erhabenen Herzens verleihen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001122635 DE10122635A1 (de) | 2001-05-10 | 2001-05-10 | Dreidimensional verpackter Schmelzkäse |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001122635 DE10122635A1 (de) | 2001-05-10 | 2001-05-10 | Dreidimensional verpackter Schmelzkäse |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10122635A1 true DE10122635A1 (de) | 2002-11-14 |
Family
ID=7684233
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2001122635 Withdrawn DE10122635A1 (de) | 2001-05-10 | 2001-05-10 | Dreidimensional verpackter Schmelzkäse |
Country Status (1)
Country | Link |
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