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DE10115563A1 - Verpackungsmaschine für Zigaretten - Google Patents

Verpackungsmaschine für Zigaretten

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Publication number
DE10115563A1
DE10115563A1 DE10115563A DE10115563A DE10115563A1 DE 10115563 A1 DE10115563 A1 DE 10115563A1 DE 10115563 A DE10115563 A DE 10115563A DE 10115563 A DE10115563 A DE 10115563A DE 10115563 A1 DE10115563 A1 DE 10115563A1
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DE
Germany
Prior art keywords
packaging machine
gear
drive
machine according
organs
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10115563A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Focke
Juergen Tempel
Gisbert Engel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=7679550&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE10115563(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE10115563A priority Critical patent/DE10115563A1/de
Priority to PCT/EP2002/001317 priority patent/WO2002078942A1/de
Priority to US10/472,826 priority patent/US7146777B2/en
Priority to JP2002577188A priority patent/JP4369126B2/ja
Priority to EP02711848A priority patent/EP1372945B2/de
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Priority to CNB028072812A priority patent/CN1205023C/zh
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65B19/02Packaging cigarettes
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Abstract

Für die Herstellung von (Zigaretten-)Packungen unterschiedlicher Ausführung, zum Beispiel Standardpackung (13), Rundkantenpackung (14) oder Oktagonalpackung (15), werden Aggregate und Organe der Verpackungsmaschine ausgewechselt bzw. vom Antrieb abgekoppelt. Dazu ist ein packungsspezifisches Arbeitsorgan mit einem Antrieb versehen, der eine Kupplung aufweist bzw. abkuppelbare Getriebeteile. Diesen wiederun sind bedienbare Handhabungsorgane zugeordnet, die eine Verstellung zum Ein- oder Auskuppeln oder zur Entnahme von Teilorganen ermöglichen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine, insbesondere zum Herstellen von Zi­ garettenpackungen, mit Faltaggregaten und -organen zum Falten von Zuschnitten sowie mit Förderorganen zum Transport von Verpackungsmaterial und (teilweise) fertigen Packungen.
In der Zigarettenindustrie besteht zunehmend Interesse an der Fertigung von Zigaretten­ packungen unterschiedlicher Gestaltung, insbesondere unterschiedlicher Konstruktion. Wegen der Vielfalt der unter Umständen in begrenzten Mengen herzustellenden Packun­ gen besteht entsprechender Bedarf, Verpackungsmaschinen von einem Packungstyp auf einen anderen umzurüsten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Verpackungsmaschinen, insbesondere für die Herstellung von Zigarettenpackungen, so auszubilden, dass eine Umrüstung von einem Packungstyp auf einen anderen innerhalb kurzer Zeit zuverlässig durchführbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Fertigungswechsel, insbesondere hinsichtlich Größe und/oder Gestaltung der (Zigaretten-)Packung, Faltaggregate und/oder -organe und/oder Förderorgane ganz oder teilweise auswechselbar oder vom Antrieb abkuppelbar sind.
Die korrekte und komplette Auswechslung bzw. Veränderung der von den relevanten Merkmalen der Packungen betroffenen Organe und Aggregate wird erfindungsgemäß durch Sensoren überprüft, insbesondere durch berührungslose Initiatoren. Diese sind mit einer zentralen Steuereinheit verbunden. Ein Signal für die Inbetriebnahme der Ver­ packungsmaschine für die Fertigung eines neuen Packungstyps wird dann gegeben, wenn die auszutauschenden oder zu verändernden oder vom Antrieb abzukuppelnden Aggregate und Organe für den neuen Packungstyp komplett bereit sind.
Insbesondere befasst sich die Erfindung mit einer Verpackungsmaschine für die Ferti­ gung von Zigarettenpackungen des Typs Klappschachtel bzw. Hinge-Lid. Eine Beson­ derheit der Erfindung besteht darin, die Verpackungsmaschine alternativ auf Standard­ packungen dieses Typs, auf Packungen mit abgeschrägten Packungskanten (Okta­ gonal-Packung) oder auf Packungen mit abgerundeten Packungskanten (Round Corner- Packung) umzustellen. Hierfür werden ausgewählte Organe und Aggregate ausgewech­ selt, verändert oder vom Antrieb abgekuppelt.
Einzelheiten der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine bzw. der in besonderer Weise ausgebildeten packungsspezifischen Organe und Aggregate werden nachfolgend anhand der Patentzeichnungen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Verpackungsmaschine für die Herstellung von Klappschachteln in schematischer Seitenansicht,
Fig. 2 eine Einzelheit der Verpackungsmaschine gemäß Fig. 1, nämlich einen Faltrevolver, in Draufsicht bzw. in einer Schnittebene II-II der Fig. 1,
Fig. 3 die Einzelheit gemäß Fig. 2 im Querschnitt, nämlich in der Schnittebene III- III der Fig. 2,
Fig. 4 ein Aggregat für die Bearbeitung von Zuschnitten, nämlich für die Vorfor­ mung von Faltlappen für Rundkantenpackungen in Ansicht, teilweise im Schnitt,
Fig. 5 eine Einzelheit des Aggregats gemäß Fig. 4 bei veränderter Relativstel­ lung von Faltorganen,
Fig. 6 das Aggregat gemäß Fig. 4 in Draufsicht bzw. in einem Horizontalschnitt der Schnittebene VI-VI,
Fig. 7 ein weiteres Faltaggregat der Verpackungsmaschine, nämlich zum For­ men von Kragenzuschnitten, in Ansicht bzw. aufrechter Schnittebene VII- VII der Fig. 1,
Fig. 8 ein Bearbeitungsaggregat für Zuschnitte, nämlich ein Rillaggregat, teil­ weise in axial verlaufender Schnittebene VIII-VIII der Fig. 1,
Fig. 9 ein Schemabild eines Kontrollsystems für einen Produktwechsel.
Die vorliegend erörterte Verpackungsmaschine (Fig. 1) dient zum Herstellen von Zigaret­ tenpackungen des Typs Klappschachtel. Dieser Packungstyp ist weltweit besonders stark verbreitet. Im Aufbau besteht die Klappschachtel aus einem Zuschnitt aus dünnem Karton zur Bildung eines unteren Schachtelteils 10 und eines mit diesem schwenkbar verbundenen Deckels 11. Ein innerhalb der Klappschachtel angeordneter Kragen 12 besteht aus einem gesonderten Zuschnitt.
Die Verpackungsmaschine ist einstellbar bzw. umrüstbar für die Fertigung von Klapp­ schachteln bzw. Hinge-Lid-Packungen in verschiedenen, hier in drei Ausführungen (Fig. 9). Es handelt sich dabei um eine Standardpackung 13 mit im Querschnitt rechtwinkligen (aufrechten) Packungskanten, um eine Rundkantenpackung 14 mit abgerundeten Packungskanten und um eine Oktagonalpackung mit abgeschrägten Packungskanten.
Bei der Herstellung von Klappschachteln werden vorgefertigte Zuschnitte in Stapeln der Verpackungsmaschine zugestellt. Die Zuschnittstapel werden in einem Zuschnittmagazin 16 bereit gehalten. An der Unterseite desselben werden die Zuschnitte einzeln entnom­ men und über eine Zuschnittbahn (EP 0 667 230) einem Faltrevolver 17 zugeführt. Dieser ist tellerförmig ausgebildet (Fig. 2, Fig. 3) und auf dem oberen Ende einer aufrech­ ten, angetriebenen Welle 18 positioniert. Der Faltrevolver 17 ist längs des Umfangs mit einer Anzahl von Taschen 19 versehen, in die jeweils ein Zuschnitt sowie nachfolgend der Packungsinhalt - Zigarettenblock - eingeführt werden. Die Taschen 19 sind an die Form der Klappschachtel angepasst, nämlich entsprechend den Packungen 13, 14, 15 gestaltet.
Bei einem Wechsel des Packungstyps wird der komplette Faltrevolver 17 ausgetauscht, nämlich durch einen Faltrevolver 17 mit dem jeweiligen Packungstyp angepassten Ta­ schen 19 ersetzt. Zu diesem Zweck ist der Faltrevolver 17 lösbar auf der Welle 18 be­ festigt, nämlich mit Schrauben 20 im Bereich eines Tragflansches 21. Durch Lösen der ringsherum angeordneten Schrauben 20 kann der Faltrevolver 17 abgenommen und ein anderer befestigt werden. Zur exakten Justierung der Relativstellung des Faltrevolvers 17 dient ein Justierstift 22 an der Welle 18 bzw. am Tragflansch 21 zum Eintritt in eine genau positionierte Bohrung des Faltrevolvers 17.
Die korrekte Ausrüstung der Verpackungsmaschine mit dem erforderlichen Faltrevolver 17 wird durch (berührungslose) Sensoren überprüft, im vorliegenden Falle durch (zwei) Initiatoren 23, 24. Diese sind je einem abtastbaren Vorsprung zugeordnet, im vorliegen­ den Falle einem von zwei Tastringen 25, 26 an der Unterseite des Faltrevolvers 17. Mit Hilfe dieses Überwachungssystems kann zentral, nämlich über eine zentrale (Maschi­ nen-)Steuerung 27 erkannt bzw. angezeigt werden, ob der für den jeweiligen Packungs­ typ korrekte Faltrevolver 17 installiert ist. Bei drei unterschiedlichen Faltrevolvern kann die Zuordnung so gewählt sein, dass entweder der eine oder der andere oder beide Tastringe 25, 26 angebracht sind und hieraus ein entsprechendes Kontrollsignal ableit­ bar ist.
Eine Besonderheit wird hinsichtlich eines anderen Aggregats zum Formen bzw. Vorfalten von Zuschnitten 28 angewendet. Es handelt sich um ein Zuschnitt- bzw. Formaggregat (EP 0 667 230) zur Vorformung von Rundkanten bei der Fertigung von Rundkanten­ packungen 14 (Fig. 4, Fig. 5, Fig. 6).
Das Aggregat ist standardmäßig in der Verpackungsmaschine angeordnet, nämlich im Bereich der Zuschnittbahn zur Zuführung der Zuschnitte 28 aus dem Zuschnittmagazin 16 zum Faltrevolver 17. Die Zuschnitte 28 sind im Bereich einer Formstation unterhalb eines Formkörpers 29 mit abgerundeten (oder abgeschrägten) Längsrändern positioniert. Formwerkzeuge, nämlich Formrollen 30, 31 erfassen seitlich über den Formkörper 29 hinwegragende Faltlappen des Zuschnitts 28 und formen diese durch Aufwärtsbewe­ gung um die Kontur des Formkörpers 29.
Die Formrollen 30, 31 werden durch ein besonders ausgebildetes Getriebe 32 bewegt (EP 0 667 230). Die Besonderheit besteht nun darin, das Getriebe 32 von seinem An­ trieb abzukuppeln und somit die Formrollen 30, 31 bei weiterlaufender Maschine still zu setzen. Die Anordnung ist so getroffen, dass die Formrollen 30, 31 bei der Fertigung von Standardpackungen 13 oder Oktagonalpackungen 15 in einer Position gemäß Fig. 5 ver­ harren. Die Formrollen 30, 31, aber auch Betätigungsarme und seitliche Ausrichtorgane sind in einer Position unterhalb der Bewegungsbahn des Zuschnitts 28 still gesetzt. Der ebene, ungefaltete Zuschnitt 28 durchläuft demnach die Formstation, ohne dass die Be­ arbeitungsorgane, nämlich die Formrollen 30, 31, wirksam werden.
Das Getriebe 32 ist über ein Betätigungsorgan, nämlich über eine Schubstange 33 mit einem Antrieb verbunden, und zwar über ein weiteres Zwischengetriebe 34 mit einer Welle 35. Diese ist vorzugsweise mit dem zentralen Maschinenantrieb verbunden und läuft ständig um. Das Zwischengetriebe 34 überträgt Antriebsbewegungen über die Schubstange 33 auf das Getriebe 32 der Formwerkzeuge. Wenn diese außer Wirkung gesetzt werden sollen, findet eine Entkupplung im Bereich des Zwischengetriebes 34 statt.
Auf der Welle 35 ist eine Kurvenscheibe 36 gelagert. Diese betätigt über eine Kurven­ rolle 37 einen Schwenkarm 38, der wiederum mit einer in einem Gehäusestück 39 gela­ gerten Betätigungswelle 40 verbunden ist. Von dieser wird der Antrieb auf einen Schwenkhebel 41 übertragen, der seinerseits über einen Kugelkopf 42 mit der Schub­ stange 33 verbunden ist.
Die Entkupplung des Getriebes 32 erfolgt durch Abkuppeln der Betätigungswelle 40 von nachfolgenden Getriebeteilen. Das vom Schwenkarm 38 abliegende Ende der Betäti­ gungswelle 40 ist über eine von außen bedienbare Kupplung mit dem Schwenkhebel 41 verbunden. Dieser ist an einer in Axialrichtung verschiebbaren Hülse 43 angebracht, die zum Kuppeln und Entkuppeln in Axialrichtung auf der Betätigungswelle 40 verschoben wird. Hierzu ist ein Stellorgan vorgesehen, nämlich ein am freien Ende angebrachtes Stellrad 44. Dieses kann von außen von Hand oder mit einem geeigneten Werkzeug durch Drehen betätigt werden. Das Stellrad 44 ist auf einem Tragteil gelagert, nämlich auf einem Gewindestück 45, welches mit dem Ende der Betätigungswelle 40 verbunden ist. Durch Drehen wird demnach das Stellrad 44 aus der einen Endstellung, nämlich der eingekuppelten Stellung (Fig. 6, rechts) in die andere Endstellung der Entkupplung (Fig. 6, links) verstellt. Das Stellrad 44 ist über Druckfedern 46 auf einem Ringlager 47 der Hülse 43 abgestützt.
Die durch das Stellrad 44 betätigbare Kupplung besteht aus zwei Kupplungsteilen 48 und 49. Ersteres ist mit der Hülse 43 verbunden, das andere Kupplungsteil mit der Betä­ tigungswelle 40, und zwar am Ende derselben. Die Kupplungsteile 48, 49 greifen in ein­ gekuppelter Stellung (Fig. 6, rechts) durch Vorsprünge und Vertiefungen formschlüssig ineinander. Dadurch wird die Drehbewegung der Betätigungswelle 40 auf die Hülse 43 und von dieser auf den Schwenkhebel 41 übertragen. Zum Entkuppeln und Einkuppeln wird demnach die Hülse 43 durch das Stellrad 44 in Axialrichtung verschoben. Die Betä­ tigungswelle 40 kann nach dem Entkuppeln (Fig. 6, links) weiterlaufen.
Auch bei diesem Zuschnittaggregat wird die Betriebsstellung hinsichtlich der zu fertigen­ den Packung überprüft. Zu diesem Zweck sind wiederum zwei Sensoren, nämlich Initia­ toren 23, 24 vorgesehen, die durch einen Vorsprung 50 an der Hülse 43 beaufschlagt werden. Je nach Stellung dieses Vorsprungs 50 wird der eine oder andere der Initiatoren 23, 24 beaufschlagt. Ein entsprechendes Signal wird an die zentrale Steuerung 27 ge­ geben.
Ein anderes Bearbeitungsaggregat, ebenfalls für die Fertigung von Rundkantenpackun­ gen 14, zeigt Fig. 7. Auch hier ist vorgesehen, dass das Aggregat in der Verpackungs­ maschine standardmäßig vorhanden ist und je nach Art der herzustellenden Packung in oder außer Betrieb gesetzt wird.
Es geht hier um die Vorbereitung eines Zuschnitts für einen Kragen 12. Die von einer fortlaufenden Bahn abgetrennten Zuschnitte werden einem Kragenaggregat entspre­ chend Fig. 7 zugeführt und im Bereich desselben hinsichtlich der zu fertigenden Rund­ kanten vorbereitet, wobei die Rundkanten zwischen einer Kragen-Vorderwand und Kra­ gen-Seitenlappen angebracht werden. Das Kragenaggregat weist zu diesem Zweck einen feststehenden Formkörper 51 auf, der in der Bewegungsbahn der Kragen 12 posi­ tioniert ist und der an beiden Seiten abgerundete Konturen aufweist. Überstehende Be­ reiche des Kragens 12 zur Bildung der Kragen-Seitenlappen werden durch Formwerkzeuge, nämlich durch Rollen 52, 53 durch eine entsprechende Bewegung derselben an die seitlichen, abgerundeten Konturen des Formkörpers 51 angeformt (EP 0 667 232).
Die Rollen 52, 53 sind an Stellhebeln 54, 55 angebracht. Diese werden durch ein beson­ deres Getriebe 56 in der beschriebenen Weise betätigt. Zu dem Getriebe 56 gehört eine drehend angetriebene Kurvenwalze 57. Diese wiederum wird über ein weiteres Getriebe, nämlich ein Vorgetriebe 58 von einem zentralen Antrieb bewegt. Bei der Fertigung eines Packungstyps ohne Rundkanten - Standardpackung 13 oder Oktagonalpackung 15 - wird der Antrieb für die Rollen 52, 53 stillgesetzt, und zwar in einer Stellung der Rollen 52, 53 unterhalb des Formkörpers 51 (gestrichelt in Fig. 7). Die Entkupplung findet im Bereich des Vorgetriebes 58 statt.
Die Kurvenwalze 57 wird durch ein Zahnrad 59 angetrieben, welches in Eingriff steht mit einem Zwischenrad 60. Dieses wiederum kämmt mit einem Antriebsrad 61 eines Zen­ tralantriebs.
Die Entkupplung des Antriebs wird durch Verstellung des Zwischenrads 60 bewirkt, der­ art, dass dieses außer Eingriff mit dem Antriebsrad 61 gelangt. Zu diesem Zweck wird das Zwischenrad 60 in Axialrichtung verschoben in eine Stellung (gestrichelt in Fig. 7) neben dem Antriebsrad 61. Die Verbindung mit dem in Axialrichtung entsprechend be­ messenen Zahnrad 59 bleibt bestehen.
Zur Durchführung dieser Verschiebung ist das Zwischenrad 60 auf einer Achse, nämlich Hohlachse 62 angebracht. Diese ist in einer Tragwand 63 des Maschinengestells in Axialrichtung verschiebbar. Auf der einen Seite ist ein Betätigungsorgan 64 mit der Hohlachse 62 verbunden. Das Betätigungsorgan 64 wird von Hand in Axialrichtung ver­ stellt und ist am Ende mit einer entsprechenden Verbreiterung ausgebildet.
Das Betätigungsorgan 64 ist derart mit dem zu verstellenden Zwischenrad 60 verbun­ den, dass Drehbewegungen des Zwischenrads 60 nicht auf das Betätigungsorgan über­ tragen werden. Zu diesem Zweck ist die Achse des Zwischenrads 60 als Hohlachse 62 ausgebildet, in die das Betätigungsorgan 64 mit einem Zentrierstück 66 eintritt. Eine klauenartige Verbindung 65 ermöglicht die Übertragung von Axialkräften, lässt aber rela­ tive Drehbewegungen zu.
Zur Überprüfung der durch die herzustellende Packung bedingten, korrekten Stellung des Getriebes bzw. der Kupplung sind wiederum zwei Initiatoren 23, 24 vorgesehen. Diese sind einer Verdickung bzw. einem Tastrand 67 am Ende der Hohlachse 62 zuge­ ordnet. Diese ragt mit einer entsprechenden Länge durch eine Öffnung in der Tragwand 63 hindurch. Je nach Stellung der Hohlachse 62 und damit des Zwischenrads 60 wird der eine oder andere Initiator 23, 24 durch den Tastrand 67 beaufschlagt.
Beide Beispiele gemäß Fig. 4, 5 und 6 einerseits sowie gemäß Fig. 7 andererseits sind mit einer Sicherung der entkuppelten Organe bzw. Getriebeteile versehen, so dass diese in einer bestimmten, für den Betrieb der Verpackungsmaschine angemessenen Stellung verriegelt sind. Bei dem Beispiel der Fig. 6 wird der Schwenkhebel 41 in der unwirksa­ men Stellung durch einen Arretierstift 68 in dem Gehäusestück 39 verankert. Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 7 ist der Arretierstift 68 an einer Gehäusewand angebracht und tritt in eine Bohrung des Zwischenrads 60 ein, wenn dieses in der entkuppelten Po­ sition sich befindet. Die Arretierung der in bestimmter Relativstellung festzusetzenden Organe bzw. Räder erfolgt durch die Verschiebung selbst relativ zu einem feststehenden Arretierstift 68 oder dergleichen.
Fig. 8 zeigt ein besonderes Beispiel, bei dem auf einer drehenden Welle oder Achse angeordnete Organe für bestimmte Packungstypen entfernt werden müssen. Es wird dabei so vorgegangen, dass die betreffende Achse 69, 70 mit dem auf dieser angeord­ neten Organ ganz oder teilweise aufgrund einer in besonderer Weise ausgebildeten Kupplung entfernt wird.
Das Aggregat gemäß Fig. 8 findet Einsatz im Zusammenhang mit der Herstellung von Rundkantenpackungen 14. Eine fortlaufende Materialbahn 71 wird durch Werkzeuge bearbeitet. Bei dem gezeigten Beispiel dient die Materialbahn 71 zum Herstellen der Kragen 12. Das Aggregat ist demnach im Fertigungsablauf dem in Fig. 7 gezeigten Kra­ genaggregat vorgeordnet. Es geht um die Herstellung von durch Prägen geschaffenen Rillen im Bereich der herzustellenden Rundkanten. Hierfür sind drehende Rillwerkzeuge, nämlich korrespondierende Rillwalzen 72, 73 jeweils zu beiden Seiten, nämlich unterhalb und oberhalb der Materialbahn 71 positioniert.
Die Rillwalzen 72, 73 sind angetrieben. Die untere Achse 70 ist funktionell eine Welle, die durch ein Antriebszahnrad 74 angetrieben ist. Über die Materialbahn 71 werden die oberen Rillwalzen 72 ebenfalls angetrieben unter entsprechender Drehung der oberen Achse 69.
Die Enden der Achsen 69, 70 bzw. der (unteren) Welle sind in seitlichen Gehäusewän­ den 75, 76 drehend gelagert. Ein Abschnitt der Achsen 69, 70, in dem beide Rillwalzen 72, 73 angebracht sind, nämlich ein Achsstück 77, 78, ist (mit den Rillwalzen 72, 73) abnehmbar. Die Enden der Achsstücke 77, 78 sitzen zu diesem Zweck in Halterungen bzw. seitlichen Tragstücken 79, 80 als Verlängerung der Achsen 69, 70. Die Tragstücke 79, 80 sind jeweils drehbar in den Gehäusewänden 75, 76 gelagert und weisen auf der den Achsstücken 77, 78 zugekehrten Seiten konische Vertiefungen auf. In diese treten formschlüssig entsprechend konisch ausgebildete Kupplungsenden 81, 82 der Achs­ stücke 77, 78 ein.
Zum Einkuppeln und Auskuppeln der Achsstücke 77, 78 in Bezug auf die Kupplungsen­ den 81, 82 sind jeweils die konischen Kupplungsenden 81 an der einen Seite der Achs­ stücke 77, 78 in Axialrichtung verschiebbar, und zwar gegen die Belastung einer Feder 83. Die verschiebbaren Kupplungsenden 81, 82 werden durch eine Langlochführung gegen Drehen gesichert. Durch Verschiebung aus der in Fig. 8 in ausgezogenen Linien gezeigten Position in die gestrichelt angedeutete Position treten die konischen Kupp­ lungsenden 81 aus den Vertiefungen der Tragstücke 79, 80 heraus, so dass die Achs­ stücke 77, 78 freikommen. Diese können nun mit den Rillwalzen 72, 73 herausgenom­ men werden. Während des Betriebs, nämlich während des Einsatzes der Rillwalzen 72, 73, sind die Achsstücke 77, 78 unverdrehbar mit den Tragstücken 79, 80 verbunden, und zwar durch einen quergerichteten Mitnehmerstift 84.
Zur Überprüfung des Vorhandenseins beider Achsstücke 77, 78 (bzw. des Fehlens die­ ser Teile) sind Initiatoren 23, 24 vorgesehen, die mit einer Verdickung 85 jeweils außen am Achsstück 77, 78 zusammenwirken. Insbesondere ist die Verdickung 85 an dem ver­ schiebbaren Kupplungsende 81 angebracht. Durch den Einsatz von zwei Initiatoren 23, 24 im Zusammenwirken mit einer einzelnen Verdickung 85 wird auch sichergestellt, dass eine Fehlstellung des verschiebbaren Kupplungsendes 81 durch den Initiator 24 festge­ stellt wird.
In Fig. 9 ist schematisch ein Funktionsbild dargestellt. Anhand der zentralen Steuerung 27 ist für den Maschinisten erkennbar, ob die Maschine komplett auf einen neuen, her­ zustellenden Packungstyp umgestellt ist. Zu diesem Zweck wird an der Steuerung 27 der herzustellende Packungstyp eingegeben. Danach werden die erforderlichen Änderungen bzw. Auswechslungen an den Aggregaten durchgeführt. Bei dem Beispiel der Fig. 9 werden drei Aggregate bzw. Organe beispielshaft gezeigt, nämlich der Faltrevolver 17, das Formaggregat für Rundkanten gemäß Fig. 4 und das Formaggregat für Kragenzu­ schnitte gemäß Fig. 7. Die Steuerung 27 gibt für den Maschinisten ein Signal, wenn alle auszutauschenden oder zu verändernden Aggregate auf den jeweiligen Packungstyp ausgerichtet sind. Durch die schematischen Darstellungen 86 werden die jeweils zuge­ ordneten Funktionen symbolhaft dargestellt.
Bezugszeichenliste
10
Schachtelteil
11
Deckel
12
Kragen
13
Standardpackung
14
Rundkantenpackung
15
Oktagonalpackung
16
Zuschnittmagazin
17
Faltrevolver
18
Welle
19
Tasche
20
Schraube
21
Tragflansch
22
Justierstift
23
Initiator
24
Initiator
25
Tastring
26
Tastring
27
Steuerung
28
Zuschnitt
29
Formkörper
30
Formrolle
31
Formrolle
32
Getriebe
33
Schubstange
34
Zwischengetriebe
35
Welle
36
Kurvenscheibe
37
Kurvenrolle
38
Schwenkarm
39
Gehäusestück
40
Betätigungswelle
41
Schwenkhebel
42
Kugelkopf
43
Hülse
44
Stellrad
45
Gewindestück
46
Druckfeder
47
Ringlager
48
Kupplungsteil
49
Kupplungsteil
50
Vorsprung
51
Formkörper
52
Rolle
53
Rolle
54
Stellhebel
55
Stellhebel
56
Getriebe
57
Kurvenwalze
58
Vorgetriebe
59
Zahnrad
60
Zwischenrad
61
Antriebsrad
62
Hohlachse
63
Tragwand
64
Betätigungsorgan
65
Verbindung
66
Zentrierstück
67
Tastrand
68
Arretierstift
69
Achse
70
Achse
71
Materialbahn
72
Rillwalze
73
Rillwalze
74
Antriebszahnrad
75
Gehäusewand
76
Gehäusewand
77
Achsstück
78
Achsstück
79
Tragstück
80
Tragstück
81
Kupplungsende
82
Kupplungsende
83
Feder
84
Mitnehmerstift
85
Verdickung
86
Darstellung

Claims (15)

1. Verpackungsmaschine, insbesondere zum Herstellen von Zigarettenpackungen, mit Faltaggregaten und -organen zum Falten oder Formen von Zuschnitten (28) sowie mit Förderorganen zum Transport von Verpackungsmaterial und (teilweise) fertigen Packungen, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Fertigungswechsel, insbeson­ dere hinsichtlich Größe und/oder Gestaltung der (Zigaretten-)Packung, Faltaggregate und/oder -organe und/oder Förderorgane ganz oder teilweise auswechselbar oder vom Antrieb abkuppelbar sind.
2. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die korrekte Auswechslung von Faltaggregaten und/oder Formaggregaten und/oder För­ derorganen durch Sensoren überprüfbar ist, insbesondere durch berührungslose Initiato­ ren (23, 24), die auf zugeordnete Taststücke an den ausgewechselten bzw. auszuwech­ selnden Organen ansprechen.
3. Verpackungsmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoren, insbesondere zwei jedem verstellbaren, abzukuppelnden oder auszuwech­ selnden Aggregat zugeordnete Initiatoren (23, 24), mit einer zentralen Steuerung (27) verbunden sind und dass der Fertigungsbetrieb nur freigegeben wird, wenn alle Organe oder Aggregate korrekt ausgewechselt bzw. vom Antrieb abgenommen sind.
4. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Faltrevolver (17) insgesamt vom Antrieb abnehmbar und durch einen anderen Faltrevolver (17) ersetzbar ist, insbesondere ein um eine verti­ kale Achse drehbarer, tellerartiger Faltrevolver (17), der lösbar auf einem oberen Ende einer aufrechten Welle (18) montiert ist, wobei an dem Faltrevolver vorzugsweise an der Unterseite Tastvorsprünge - Tastringe (25, 26) - angebracht sind, die durch unterhalb derselben positionierte (zwei) Initiatoren (23, 24) abtastbar sind.
5. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Bearbeitungsorgane, insbesondere Formwerkzeuge für die Schaffung bzw. Vorbereitung von Rundkanten, ein Getriebe (32, 56) zur Durchfüh­ rung von Arbeitsbewegungen der Werkzeuge aufweisen und dass die Werkzeuge ein­ schließlich dem jeweils zugeordneten Getriebe (32, 56) vom Antrieb abkuppelbar sind, um die Werkzeuge außer Betrieb zu setzen.
6. Verpackungsmaschine nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Getriebe (32, 56) zur Durchführung der Bewegun­ gen der Organe, Werkzeuge oder dergleichen ein weiteres Getriebe zugeordnet ist, nämlich ein Zwischengetriebe (34) bzw. ein Vorgetriebe (58), welches jeweils mit dem Antrieb verbunden ist und dass der Antrieb im Bereich des Zwischengetriebes (34) bzw. des Vorgetriebes (58) vom Antrieb abkuppelbar ist.
7. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Antriebswelle bzw. Betätigungswelle (40) mit einem angetriebenen Organ, insbesondere mit einem Schwenkhebel (41), über eine von außen betätigbare Kupplung (48, 49) verbunden ist und dass das angetriebene Organ - Schwenkhebel (41) - vom Antrieb durch Lösen der Kupplung abkuppelbar ist.
8. Verpackungsmaschine nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das angetriebene Organe, insbesondere der Schwenk­ hebel (41), mit einer verstellbaren Halterung, insbesondere einer Hülse (43), auf der Betätigungswelle gelagert ist und dass durch axiale Verschiebung der Hülse (43) die Kupplung (48, 49) betätigbar ist.
9. Verpackungsmaschine nach Anspruch 8 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (43) oder dergleichen durch ein von außen bedienbares Stellrad (44) in Axialrichtung verschiebbar ist und dass ein Kupplungsteil (48) mit der Hülse und ein hiermit korrespondierendes Kupplungsteil (49) mit der Betäti­ gungswelle (40) verbunden ist.
10. Verpackungsmaschine nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abkopplung eines Aggregats oder Organs vom An­ trieb ein Antriebsrad, insbesondere ein als Zahnrad ausgebildetes Zwischenrad (60), durch axiale Verschiebung außer Eingriff mit anschließenden Zahnrädern bewegbar ist, insbesondere außer Eingriff mit einem dem Getriebe (56) zugeordneten Zahnrad (59) bewegbar ist.
11. Verpackungsmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnrad bzw. Zwischenrad (60) durch ein von außen betätigbares Werkzeug, nämlich Betätigungsorgan (64), in axialer Richtung verstellbar ist.
12. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Organe oder Werkzeuge, insbesondere Rillwalzen (72, 73) zum Prägen von Zuschnitten (28) bzw. Materialbahnen (71) entfernbar sind, vor­ zugsweise durch Abnehmen einer die Rillwalzen (72, 73) tragenden Welle oder Achse (69, 70).
13. Verpackungsmaschine nach Anspruch 12 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Organe, insbesondere Rillwalzen (72, 73) tra­ genden Achsen (69, 70) ein abkuppelbares Achsstück (77, 78) aufweisen, wobei die Achsstücke (77, 78) vorzugsweise mit konischen Kupplungsenden (81, 82) in entspre­ chenden Ausnehmungen von feststehend gelagerten, drehbaren Tragstücken (79, 80) gelagert sind.
14. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die auszuwechselnden oder stillzusetzenden Organe Erhöhungen (50), Verdickungen (85) oder dergleichen aufweisen, benachbart zu einem oder mehreren Initiatoren (23, 24), wobei in einer Position der eine Initiator (23) und in einer anderen Position der andere Initiator (24) beaufschlagbar ist.
15. Verpackungsmaschine nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass drehbare Organe nach dem Abkuppeln derselben vom Antrieb in vorgegebener Relativstellung fixierbar sind, insbesondere durch einen in Boh­ rungen eintretenden Fixierstift (68).
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