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DE10105640B4 - Scheinwerfer oder Leuchte eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Scheinwerfer oder Leuchte eines Kraftfahrzeuges Download PDF

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V25/00Safety devices structurally associated with lighting devices
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S41/00Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps
    • F21S41/20Illuminating devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. headlamps characterised by refractors, transparent cover plates, light guides or filters
    • F21S41/29Attachment thereof

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  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)
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Abstract

Scheinwerfer oder Leuchte eines Kraftfahrzeuges, aufweisend ein Gehäuse (3) und eine in einem an dem Gehäuse (3) angeordneten Klebebett (6) gehaltene Lichtscheibe (2), dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) und/oder die Lichtscheibe (2) eine im Bereich des Klebebettes (6) vorgesehene Sollbruchstelle (7) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Scheinwerfer oder eine Leuchte eines Kraftfahrzeuges mit einem Gehäuse und einer in einem an dem Gehäuse angeordneten Klebebett gehaltenen Lichtscheibe.
  • Scheinwerfer oder Leuchten der eingangs genannten Art entsprechen dem üblichen Aufbau moderner Fahrzeugscheinwerfer. Dabei ist umfangsseitig an dem Gehäuse eine Nut vorgesehen, die mit einer Klebemasse gefüllt ist. Die Lichtscheibe wird mit ihrem Rand in die Nut eingeführt, wobei die Klebemasse zu diesem Zeitpunkt noch verformbar ist. Nach dem Erhärten der Klebemasse ist eine gute und dauerhafte Klebeverbindung gegeben. Bis zum Erhärten des Klebers kann die Lichtscheibe noch bewegt werden, so daß die Sollposition zu dem Gehäuse eingestellt werden kann. Hilfsweise können dazu Anschläge vorgesehen werden.
  • Wird die Lichtscheibe oder das Gehäuse oder andere Teile des Fahrzeugscheinwerfers beschädigt kann diese Verbindung nicht gelöst werden. Der Fahrzeugscheinwerfer muß daraufhin als ganzes Bauteil ersetzt werden. Dies kann insbesondere daher ärgerlich sein, da moderne Fahrzeugscheinwerfer in der Regel eine aufwendige Technik beinhalten und sehr teuer sind. Wird nur ein Teil des Fahrzeugscheinwerfers beschädigt, muß aufgrund der unlösbaren Verbindung auch der noch gebrauchsfähige verbleibende Teil ersetzt werden.
  • Die DE 34 02 274 A1 beschreibt einen Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge, bei dem eine Lichtscheibe mittels einer Schanierlagerung lösbar am Gehäuse befestigt ist, so dass bei Bedarf die Lichtscheibe separat ausgewechselt werden kann, ohne hierbei den kompletten Scheinwerfer auswechseln zu müssen.
  • Aus den Druckschriften DE 29 46 806 C2 und DE 30 01 925 C2 ist ein Scheinwerfer mit nachträglich austauschbarer Lichtscheibe zu entnehmen, wobei in diesen Ausführungen die Lichtscheibe mittels eines Klemmelements bzw. eines Schnellverschlusses gegen einen Dichtring gepresst wird, der sich in einer Nut des Gehäuses befindet.
  • Ein Scheinwerfer, bei dem die Lichtscheibe mittels eines U-förmigen Klebebettes an einem Gehäuse befestigt wird, ist aus der DE 19815 297 A1 bekannt. Jedoch ist dieser Druckschrift kein Hinweis auf eine Sollbruchstelle im Bereich des Klebebettes zu entnehmen, offensichtlich ist ein Austausch der Lichtscheibe nicht vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Scheinwerfer oder eine Leuchte eines Kraftfahrzeuges derart weiterzuentwickeln, daß die zu ersetzenden Teile des Scheinwerfers oder der Leuchte bei einer Beschädigung der Teile minimiert werden.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse und/oder die Lichtscheibe eine im Bereich des Klebebettes vorgesehene Sollbruchstelle aufweist.
  • Bei einer Beschädigung der Lichtscheibe oder des Gehäuses kann die Verbindung zwischen den beiden Teilen durch die Sollbruchstelle getrennt werden. Die Trennung erfolgt im Bereich des Klebebettes, so daß dieses gereinigt und mit einer Ersatzklebemasse aufgefüllt werden kann. Das noch funktionsfähige verbleibende Bauteil kann dann durch Verbinden mit einem Ersatzbauteil weiterverwendet werden.
  • Vorteilhafterweise ist das Klebebett durch einen an dem Gehäuse vorgesehenen Schenkel gebildet, und die Sollbruchstelle zwischen dem Schenkel und dem Gehäuse angeordnet. Der Schenkel wird dann von dem Gehäuse abgebrochen, so daß die Klebemasse entfernt werden kann und beide Teile voneinander getrennt werden können. Anschließend wird der Schenkel durch einen Ersatzschenkel ersetzt, so daß ein Klebebett gebildet wird, daß mit einer Ersatzklebemasse aufgefüllt wird. Das mit der Ersatzklebemasse aufgefüllte Klebebett stellt eine neue voll funktionsfähige Verbindungsstelle dar, in welcher das zu ersetzende Bauteil befestigt werden kann. Bei kleineren Unfällen ist es besonders häufig der Fall, daß nur die Lichtscheibe beschädigt wird, die dann mit der vorgeschlagenen erfindungsgemäßen Ausbildung des Fahrzeugscheinwerfers separat ersetzt werden kann. Auch im umgekehrten Fall, daß nur das Gehäuse oder die Technik des Fahrzeugscheinwerfers oder der Leuchte beschädigt wird, kann die noch funktionsfähige Lichtscheibe von dem beschädigten Teil gelöst werden und an einem Ersatzscheinwerfer oder einer Ersatzleuchte befestigt werden. In diesem Fall ist kein Ersatzschenkel erforderlich, da das Ersatzgehäuse üblicherweise ein verwendbares Klebebett besitzt. Ferner bietet die Erfindung den Vorteil, daß die aus verschiedenen Werkstoffen bestehenden Teile für eine Wiederverwendung durch Recycling getrennt werden können.
  • Der Schenkel ist vorteilhafterweise L-förmig ausgebildet und seitlich an dem Gehäuse angeordnet. Durch die vorgeschlagene Ausbildung des Schenkels ergibt sich bei dessen Anordnung automatisch ein im Querschnitt U-förmiges Klebebett.
  • Ferner kann in vorteilhafterweise an der Wand des Gehäuses ein seitlich abstehender Flansch vorgesehen sein, an dem der Schenkel über eine Sollbruchstelle verbunden angeordnet ist. Nach dem Abbrechen des Schenkels stellt der Flansch eine Anlagefläche für den anzuordnenden Ersatzschenkel dar, der die Anordnung des Ersatzschenkels erleichtert.
  • Die Sollbruchstelle kann z. B. durch eine Nut oder Perforation gebildet sein, so daß das Trennen in einfacher Weise mittels eines Messers oder per Hand erfolgen kann.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen:
  • 1: Klebeverbindung einer Lichtscheibe in einem Klebebett eines Gehäuses eines Fahrzeugscheinwerfers
  • 2: Lichtscheibe mit Gehäuse und getrennter Klebeverbindung
  • 3: Lichtscheibe mit Gehäuse und einem durch einen Ersatzschenkel gebildeten Klebebett
  • 4: Nut mit Durchtrennung durch Reißleine
  • 5: Nut mit Durchtrennung mit Messer
  • In 1 ist eine Klebeverbindung 1 zwischen einer Lichtscheibe 2 und einen Gehäuse 3 eines Fahrzeugscheinwerfers zu erkennen. Die Verbindung ist ohne Änderung auch für eine Fahrzeugleuchte anwendbar und wird hier nur beispielhaft für einen Fahrzeugscheinwerfer erläutert. Das Gehäuse 3 beinhaltet nicht dargestellte Lichtquellen, Reflektoren, Entlüftungen, Leuchtweitenregelung und sonstige Technikbauteile. Die Lichtscheibe 2 deckt die Lichtaustrittsöffnungen des Gehäuses 3 ab und ist transparent ausgebildet. Sie kann als klare Scheibe oder auch mit Optikflächen versehen ausgebildet sein. Die Lichtscheibe 2 weist einen Anschlag 8 auf, durch den eine Sollposition zu dem Gehäuse 3 definiert ist. Das Gehäuse 3 weist eine Wand 5 auf, an der seitlich ein Flansch 9 angeordnet ist. An dem Flansch 9 ist ein Schenkel 4, verbunden über eine Sollbruchstelle 7, gehalten. Der Schenkel 4 ist L-förmig ausgebildet und bildet so mit der Wand 5 und dem Flansch 9 ein U-förmiges Klebebett 6. Das Klebebett 6 ist mit einer Klebemasse 10 wie z. B. Epoxidharzkleber o. ä. ausgefüllt.
  • Wird eines der beiden Teile beschädigt kann die Klebeverbindung 1, wie in 2 dargestellt, aufgetrennt werden. Dazu wird der Schenkel 4 in der Sollbruchstelle 7 von dem Flansch 9 getrennt. Nach dem Trennen des Schenkels 4 von dem Flansch 9 wird die noch vorhandene Klebemasse 10 entfernt.
  • In 3 ist in der nächste Schritt zu erkennen. Hier ist der Schenkel 4 durch den Ersatzschenkel 11 ausgetauscht. Dabei dient der seitlich abstehende Flansch 9 in vorteilhafterweise als Anschlag zur Anlage des Ersatzschenkels 11. Der Ersatzschenkels 11 ist z. B. Z-förmig ausgebildet und liegt so seitlich an dem Flansch 9 und der Wand 5 an. Der Ersatzschenkel 11 ist gegenüber dem L-förmig ausgebildeten Schenkel 4 zu einer Z-Form erweitert, so daß der Ersatzschenkel 11 in der Wand 5 eine zusätzliche Anlagefläche findet. Durch den Ersatzschenkel 11, den Flansch 9 und die Wand 5 wird das Klebebett 6 gebildet, welches mit einer Ersatzklebemasse 12 ausgefüllt wird. In dieser Ersatzklebemasse 12 wird die ausgetauschte Lichtscheibe 2 befestigt. Der Ersatzschenkel 11 kann mittels gesonderter Befestigungsmittel z. B. einer Klebeverbindung zur Bildung des Klebebettes 6 an dem Gehäuse 3 gehalten werden. Da der eigentliche Sinn des Ersatzschenkels 11 jedoch nur die Bildung des Klebebettes 6 ist, kann dieser während des Befestigungsvorganges auch behelfsmäßig an dem Gehäuse 3 gehalten werden. Im Anschluß an die Befestigung und des Aushärtens der Klebemasse 12 wird der Ersatzschenkel 11 dann durch die Klebemasse 12 selbst an dem Gehäuse 3 gehalten.
  • Das Auftrennen der Sollbruchstelle 7 kann wie in 4 dargestellt mittels eines Messers oder auch durch Abknicken per Hand erfolgen. Alternativ kann die Auftrennung auch wie in 5 dargestellt mittels einer Reißleine 14 vorgenommen werden. Die Reißleine 14 ist dazu mit ihrem einen Ende nach Außen aus dem Klebebett 6 herausgeführt. Das andere Ende ist am Gehäuse 3 des Scheinwerfers festgelegt. Die Reißleine 14 kann dabei lose in dem Klebebett 6 liegen oder auch die Verbindung zwischen dem Flansch 9 und dem Schenkel 4 bilden. Durch Ergreifen des herausgeführten Endes und Herumführen um den Scheinwerfer wird die Nut 9 durchtrennt, so daß der Schenkel 4 von dem Flansch 9 getrennt wird. Nach dem Trennen des Schenkels 4 von dem Flansch 9 wird die noch vorhandene Klebemasse 10 entfernt.
  • Für den Fall, daß das Gehäuse oder die Technik des Fahrzeugscheinwerfers beschädigt sind, muß der in 3 beschriebene Schritt nicht erfolgen, da das Ersatzgehäuse bereits ein funktionsfähiges Klebebett aufweist.
  • Von besonderem Vorteil hat sich ergeben, daß durch die Lösbarkeit der Klebeverbindung 1 die Lichtscheibe 2 und das Gehäuse 3 nach ihrer Verwendung getrennt werden können und einer getrennten Wertstoffverwertung zugeführt werden können.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Klebeverbindung
    2
    Lichtscheibe
    3
    Gehäuse
    4
    Schenkel
    5
    Wand
    6
    Klebebett
    7
    Sollbruchstelle
    8
    Anschlag
    9
    Flansch
    10
    Klebemasse
    11
    Ersatzschenkel
    12
    Ersatzklebemasse
    13
    Messer
    14
    Reißleine

Claims (7)

  1. Scheinwerfer oder Leuchte eines Kraftfahrzeuges, aufweisend ein Gehäuse (3) und eine in einem an dem Gehäuse (3) angeordneten Klebebett (6) gehaltene Lichtscheibe (2), dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) und/oder die Lichtscheibe (2) eine im Bereich des Klebebettes (6) vorgesehene Sollbruchstelle (7) aufweist.
  2. Scheinwerfer oder Leuchte eines Kraftfahrzeuges nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Klebebett (7) durch einen an dem Gehäuse (3) vorgesehenen Schenkel (4) gebildet ist, und die Sollbruchstelle zwischen dem Schenkel (4) und dem Gehäuse (3) angeordnet ist.
  3. Scheinwerfer oder Leuchte eines Kraftfahrzeuges nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (4) L-förmig ausgebildet ist, und seitlich an einer Wand (5) des Gehäuses (3) angeordnet ist.
  4. Scheinwerfer oder Leuchte eines Kraftfahrzeuges nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Wand (5) ein seitlich abstehender Flansch (9) vorgesehen ist, der Schenkel (4) an dem Flansch (9) angeordnet ist, und die Sollbruchstelle (7) zwischen dem Flansch (9) und dem Schenkel (4) vorgesehen ist.
  5. Scheinwerfer oder Leuchte nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstelle (7) durch eine Nut gebildet ist.
  6. Scheinwerfer oder Leuchte nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstelle (7) durch eine Perforation gebildet ist.
  7. Scheinwerfer oder Leuchte nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Reißleine (14) vorgesehen ist, mit der die Sollbruchstelle (7) durchtrennbar ist.
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