DE10047093A1 - Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis - Google Patents
Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem FahrzeugchassisInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung (20) eines Containers an einem Fahrzeugchassis. Verwendung findet eine derartige Vorrichtung (20) zur Befestigung eines Containers auf einem sogenannten Sattelauflieger bzw. einem zum Transport von Containern bestimmten Fahrzeugchassis. Es soll eine Vorrichtung (20) vorgestellt werden, die die Aufnahme von Wildmaßcontainern gestattet und eine uneingeschränkte Beladung eines 40 Fuß-Standard-Containers über die vorderen Türen zuläßt. Bewerkstelligt wird dies durch eine Vorrichtung (20) mit mindestens einem ersten Verriegelungselement (21), das zwischen einer Arbeitsposition und einer Ruheoposition um eine im wesentlichen vertikale Achse (23) drehbar gelagert ist und das an einem Träger (22), der am Fahrzeugchassis vorgesehen ist, gelagert ist, wobei das erste Verriegelungselement (21) in seiner Ruheposition seitlich neben dem Träger (22) angeordnet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an
einem Fahrzeugchassis mit mindestens einem ersten Verriegelungselement, das
an einem Träger, der am Fahrzeugchassis vorgesehen ist, gelagert ist und
zwischen einer Arbeitsposition, in der es in einen Verriegelungsbeschlag eines
auf dem Fahrzeugchassis aufliegenden. Containers eingreift, und einer
Ruheposition um eine im wesentlichen vertikale Achse drehbar ist.
Eine derartige Vorrichtung ist nach dem Stand der Technik bekannt und findet
Verwendung zur Befestigung eines Containers auf einem sogenannten
Sattelauflieger bzw. einem zum Transport von Containern bestimmten
Fahrzeugchassis.
Ein unbeladener Sattelauflieger 1, der ein Gooseneck-Chassis 2 als besondere
Ausführungsform eines Fahrzeugchassis aufweist, ist in Fig. 1 dargestellt. Das
Gooseneck-Chassis 2 ist unterteilt in einen kürzeren vorderen Abschnitt 3 und
einen längeren hinteren Abschnitt 5. Der hintere Abschnitt 5 ist gegenüber dem
vorderen Abschnitt 3 tiefergelegt, in der Art, daß zwischen den beiden
Abschnitten 3, 5 eine Höhendifferenz besteht, die die Verbindung des vorderen
Abschnitts 3 und des hinteren Abschnitts 5 mittels eines Absatzes 4 erfordert.
Aufgrund des tiefergelegten Abschnittes 5 können mit dem dargestellten
Gooseneck-Chassis 2 auch Container mit einer größeren Höhe transportiert
werden. Dies ist deswegen vorteilhaft, weil Transporte in der Regel nicht nur
durch ein vorgeschriebenes zulässiges Gesamtgewicht, sondern auch durch die
maximal zulässige Durchfahrtshöhe unter Brücken, Unterführungen und
dergleichen eingeschränkt wird.
Auf dem beschriebenen Gooseneck-Chassis 2 können eine Vielzahl
verschiedener Container befestigt und transportiert werden. Hierzu ist
allerdings die Anordnung von mehreren, verschiedenartigen
Verriegelungselementen notwendig, um den einzelnen Containerbauarten
entsprechend ihrer Anordnung auf dem Chassis eine ausreichende Befestigung
zu ermöglichen.
In Fig. 2 ist der in Fig. 1 dargestellte Sattelauflieger 1 in der Draufsicht
dargestellt. Am vordersten Ende des vorderen Abschnitts 3 ist eine erste
vorderste Quertraverse 8 vorgesehen, an deren beiden Enden sowohl ein
Twistlock 9 als auch ein sogenannter Front-Locking-Pin 10 angeordnet ist. Der
Twistlock 9 ist auf der Oberseite der vordersten Quertraverse 8 angeordnet,
wohingegen der Front-Locking-Pin 10 ein entgegengesetzt der Fahrtrichtung
nach hinten ragender Steckzapfen ist. Am hinteren Ende des Gooseneck-
Chassis 2 und somit am hinteren Ende des hinteren Abschnitts 5 ist ebenfalls
eine hinterste Quertraverse 11 angeordnet, die ähnlich der vordersten
Quertraverse 8 zwei Twistlocks 12 aufweist, jedoch nicht über Front-Locking-
Pins verfügt. Zwischen der vorderen und hinteren Quertraverse 8, 11 sind
weitere Quertraversen und weitere Verriegelungen, die sämtlich als Twistlock
ausgebildet sind, angeordnet. Diese betreffen aber nicht die vorliegende
Erfindung direkt und sollen aus diesem Grunde auch nicht näher erläutert
werden.
Die relevanten Containerbauarten sind zum einen die Standard-Container und
zum anderen die Gooseneck-Container. Standard-Container werden in zwei
verschiedenen Baugrößen, d. h. mit einer Gesamtlänge von 20 oder 40 Fuß
angeboten. Gooseneck-Container weisen hingegen eine einheitliche Baulänge
von 40 Fuß auf, wobei diese Container im vorderen Bereich einen
Mitteltunnel, den sogenannten Gooseneck-Tunnel, zur Aufnahme des
höhergelegenen vorderen Chassisabschnitts 3 aufweisen.
Als problematisch anzusehen ist, daß die Hersteller der 40 Fuß-Standard-
Container nicht immer das vorgegebene Längenmaß von 40 Fuß einhalten.
Zwar sind die Abstände der an der Unterseite der Container angeordneten
Verriegelungsbeschläge genormt und für die Hersteller verbindlich, die Maße
des eigentlichen Containers, insbesondere das Längenmaß, werden häufig nicht
exakt eingehalten und variieren aus diesem Grunde geringfügig. Diese
Container werden im folgenden als "Wildmaßcontainer" bezeichnet.
Fig. 3 zeigt einen mit einem Gooseneck-Container 13 beladenen Sattelauflieger
1 in der Seitenansicht. Der auf dem Chassis 2 befestigte Gooseneck-Container
13 liegt nicht auf der Oberseite der vordersten Quertraverse 8 auf, sondern nur
seitlich an dieser an, wobei die Front-Locking-Pins 10 in die vorderen
Öffnungen der beiden vorderen Verriegelungsbeschläge 14 des Gooseneck-
Containers 13 eingreifen, wodurch eine Arretierung des Containers 13 im
vorderen Abschnitt 3 erfolgt. An seinem anderen Ende wird der Container 13
durch die an der hintersten Quertraverse 11 angeordneten Twistlocks 12 auf
dem Chassis 2 fixiert. Diese Twistlocks 12 greifen von unten in die an der
Unterseite des Containers vorgesehenen Verriegelungsbeschläge 14 ein.
Auf dem dargestellten Containerchassis 2 ist jedoch nicht nur der Transport
von Gooseneck-Containern möglich, sondern auch der von Standard-
Containern der kurzen (20 Fuß) und langen (40 Fuß) Bauart. Zur Befestigung
eines 40 Fuß-Standard-Containers muß das Fahrzeugchassis ein ausfahrbares
bzw. ein in seiner Länge veränderliches Chassis sein. Dies folgt aus der
Tatsache, daß sowohl der Gooseneck-Container als auch der 40 Fuß-Standard-
Container an der hintersten Quertraverse über die dort angeordneten
Twistlocks befestigt wird, aber die Befestigung der Container an der
vordersten Quertraverse über unterschiedliche Verriegelungselemente erfolgt.
Im Gegensatz zum Gooseneck-Container, der, wie oben bereits erwähnt, mit
Hilfe der Front-Locking-Pins arretiert wird, werden die 40 Fuß-Standard-
Container auch an der vordersten Quertraverse über Twistlocks arretiert. Weil
aber die Abstände der auf der Unterseite der Container angeordneten
Verriegelungsblöcke genormt und damit beim Gooseneck-Container und dem
40 Fuß-Standard-Container gleich groß sind, liegen - wie aus dem in Fig. 2 in
der Draufsicht dargestellten Sattelauflieger ersichtlich ist - verschiedene
Abstände zwischen den an der hintersten und vordersten Quertraverse 11, 8
angeordneten Twistlocks 9, 12 einerseits und den an der hintersten Quertraverse
11 angeordneten Twistlocks 12 zu den an der vordersten Quertraverse 8
angeordneten Front-Locking-Pins 10 andererseits vor. Das Chassis muß in
seiner Länge somit veränderlich ausgeführt sein.
Vorausgesetzt, der in Fig. 2 dargestellte Sattelauflieger weist die für die
Aufnahme eines Gooseneck-Container erforderliche Konfiguration auf. Dann
müßte das Fahrzeugchassis 2 dieses Sattelaufliegers 1 für die Aufnahme eines
40 Fuß-Standard-Containers verkürzt werden, in der Art, daß die Twistlocks 9
der vordersten Quertraverse 8 in die in Fig. 2 dargestellte Position der Front-
Locking-Pins 10 verschoben werden.
Im Gegensatz zum Gooseneck-Container liegt der 40 Fuß-Standard-Container
im verriegelten Zustand auf der Oberseite der vordersten Quertraverse auf, da
hier die Twistlocks starr fixiert angeordnet sind.
Eine für die vorderste Quertraverse 8 bereitzustellende Vorrichtung zur
Verriegelung eines Containers am Fahrzeugchassis wird in der deutschen
Gebrauchsmusterschrift G 91 14 903.7 offenbart. Bei dieser Vorrichtung kann
der Front-Locking-Pin zwischen einer ausgefahrenen und eingefahrenen
Position verschoben werden, wobei die ausgefahrene Position seine
Arbeitsposition ist, in der er mit dem Verriegelungsbeschlag des Gooseneck-
Containers in Eingriff steht. Folglich ist die eingefahrene Position des Front-
Locking-Pins seine Ruheposition, in der ihm keine Verriegelungsaufgabe
zukommt. Um den an der Oberseite der vordersten Quertraverse angeordneten
Twistlock von seiner Ruheposition in seine Arbeitsposition zu bringen, ist ein
einfahrbares Chassis erforderlich.
Während der Front-Locking-Pin in seiner Arbeitsposition seitlich in den am
Container angeordneten Verriegelungsbeschlag eingreift, wird der Twistlock an
der Unterseite des Verriegelungsbeschlages eingeführt. Die beiden
Verriegelungselemente, Twistlock und Front-Locking-Pin, haben somit
zumindest in der Draufsicht (Fig. 2) gleiche Arbeitspositionen. Zudem ist ein
in der Länge veränderbares Fahrzeugchassis der Stabilität nicht zuträglich.
Die hohen Kosten eines in der Länge veränderbaren Fahrzeugchassis im
Vergleich zu einem starren einheitlichen Chassis haben Entwicklungen in Gang
gesetzt, die das Ziel haben, den an der vordersten Quertraverse angeordneten
Twistlock auf andere Art und Weise von der Ruhe- in die Arbeitsposition zu
bringen.
Eine Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an der vordersten
Quertraverse eines Fahrzeugchassis, die einen Twistlock aufweist, der
zwischen einer Arbeitsposition und einer Ruheposition verschwenkbar gelagert
ist, offenbart die deutsche Offenlegungsschrift DE 196 06 263 A1. Diese
Schrift ist als gattungsbildend bezüglich der vorliegenden Erfindung anzusehen.
Ein den Twistlock und das Twistlockgehäuse stützendes Tragelement ist in der
Arbeitsposition des Twistlocks senkrecht zum Querträger bzw. zur
Quertraverse angeordnet. Nach Lösen eines Arretierungsstiftes kann das
Tragelement zusammen mit dem daran befestigten Twistlock aus der so
definierten Arbeitsposition an einem zylindrischen Element angehoben und um
die Achse dieses zylindrischen Elementes in eine Ruhestellung verschwenkt
werden. Gemäß der Offenlegungschrift ist die Achse des zylindrischen
Elementes, die die Schwenkachse für den Twistlock bildet, im wesentlichen
vertikal angeordnet. Der Wechsel von der Arbeits- in die Ruheposition
erfordert eine 90°-Schwenkbewegung um die im wesentlichen vertikale
Schwenkachse, wobei der Twistlock in Richtung des Chassis-Inneren
verschwenkt wird. Der Twistlock liegt dementsprechend in seiner Ruheposition
oberhalb des Querträgers, d. h. zusammen mit dem Tragelement auf der
Oberseite des Querträgers auf.
Durch die beschriebene Vorrichtung wird das Verriegelungselement Twistlock
in einfacher Weise zwischen einer Arbeitsposition und einer Ruheposition
verschwenkbar. Der Twistlock ist somit in seiner Ruheposition aus dem
direkten Verriegelungsbereich, in dem sich der Verriegelungsblock des
Containers im verriegelten Zustand befindet, entfernt und beabstandet
angeordnet. Aus dem sogenannten Handlingsbereich, dem Bereich der beim
Be- und Entladen des Sattelaufliegers von dem zu positionierenden Container
beansprucht wird und werden könnte, ist der Twistlock nicht ausreichend
beabstandet. Die Gefahr, daß der Twistlock beim Beladen des Sattelaufliegers
bzw. beim Positionieren des Gooseneck-Containers beschädigt oder zerstört
wird, ist unverändert gegeben.
Nachteilig an dieser Vorrichtung ist zudem das in der Verlängerung der
vordersten Quertraverse angeordnete zylindrische Element. Die einfachste
Ausführungsform dieses zylindrischen Elementes ist ein starres, in seiner Form
nicht veränderbares rohrähnliches Element. Dieses ragt über die Oberseite der
vordersten Quertraverse hinaus, so daß Wildmaßcontainer nicht aufgenommen
und transportiert werden können, da einem Aufliegen dieser Container auf der
Oberseite der vordersten Quertraverse das zylindrische Element als Hindernis
entgegensteht. Bei Aufnahme eines 40 Fuß-Standard-Containers steht das
zylindrische Element einer Beladung des Containers durch die vorderen Türen
entgegen, in der Art, daß die Türen infolge dieses Elementes nur beschränkt
geöffnet werden können. Darüber hinaus liegt das zylindrische Element im
Handlingsbereich der Verriegelungselemente und ist durch seine exponierte
Lage und Ausgestaltung äußerst anfällig für Beschädigungen.
Wird dieses zylindrische Element, wie nach einem weiteren
Ausführungsbeispiel der Offenlegungsschrift DE 196 06 263 A1
vorgeschlagen, teleskopartig ausgebildet, führt dies zu einer wesentlich
komplexeren Konstruktion der gesamten Vorrichtung. Dies macht die
Verriegelungsvorrichtung kostspieliger und störanfälliger, wobei letzteres
insbesondere im Hinblick auf den Einsatzort der Vorrichtung als nachteilig
anzusehen ist.
Darüber hinaus befindet sich der Twistlock selbst, wie bereits oben erwähnt,
auch in seiner Ruheposition weiterhin im Handlingsbereich der
Verriegelungsvorrichtung und kann beim Plazieren eines Gooseneck-Containers
leicht beschädigt oder zerstört werden.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung
zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis mit mindestens
einem ersten Verriegelungselement, das zwischen einer Arbeitsposition und
einer Ruheposition um eine im wesentlichen vertikale Achse drehbar gelagert
ist, bereitzustellen, wobei diese Vorrichtung die Aufnahme von
Wildmaßcontainern gestatten soll, eine uneingeschränkte Beladung eines 40
Fuß-Standard-Containers über die vorderen Türen zulassen soll und das erste
Verriegelungselement in seiner Ruheposition einen möglichst großen Abstand
zum direkten Handlingsbereich der Verriegelungsvorrichtung aufweisen soll.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zur Verriegelung eines
Containers an einem Fahrzeugchassis mit mindestens einem ersten
Verriegelungselement, bei der das erste Verriegelungselement in seiner
Ruheposition seitlich neben dem Träger angeordnet ist.
Hierzu wird das erste Verriegelungselement vorzugsweise um bis zu 270° um
die im wesentlichen vertikale Achse verschwenkt. Im Vergleich mit dem Stand
der Technik weist das erste Verriegelungselement damit in seiner Ruheposition
einen vergrößerten Abstand zum direkten Handlingsbereich der
Verriegelungsvorrichtung auf. Die Lage seiner Ruheposition hat sich im
wesentlichen in zwei Punkten geändert. Zum einen wurde der horizontale
Abstand zu seiner Arbeitsposition vergrößert. Zum anderen ist das
Verriegelungselement - in der Seitenansicht des Sattelaufliegers bzw. des
Chassis betrachtet - vertikal tiefer gelegt angeordnet. Befand sich das
Verriegelungselement nach der gattungsbildenden Druckschrift in seiner
Ruheposition auf der Oberseite der vordersten Quertraverse, liegt es
erfindungsgemäß seitlich neben dem Träger und damit nahezu auf gleicher
Höhe mit dem Träger.
Durch beide Maßnahmen wird die Gefahr, daß das Verriegelungselement beim
Plazieren eines Gooseneck-Containers leicht beschädigt oder zerstört wird,
minimiert.
Desweiteren erlaubt die erfindungsgemäße Vorrichtung die Ausbildung der
vertikalen Drehachse in der Art, daß diese nicht über die Oberseite des Trägers
bzw. der vordersten Quertraverse hinausragt. Begründet ist dies dadurch, daß
der Wechsel des Verriegelungselementes von der Arbeits- in die Ruheposition
und umgekehrt durch eine reine Schwenkbewegung erfolgt.
Damit wird eine uneingeschränkte Beladung eines 40 Fuß-Standard-Containers
über die vorderen Türen ermöglicht. Weder die Vorrichtung selbst noch Teile
von ihr stehen einer solchen Beladung als Hindernis entgegen.
Ebenfalls aufgrund dieser konstruktiven Ausgestaltung gestattet die
erfindungsgemäße Vorrichtung die Aufnahme von Wildmaßcontainern. Diese
über die in ihrer Arbeitsposition befindlichen Twistlocks verriegelten Container
liegen auf der nunmehr nicht beanspruchten bzw. frei zugänglichen Oberseite
des Trägers bzw. der vordersten Quertraverse auf. Eine über die Oberseite
hinausragende Schwenkachse oder sonstige Teile der Vorrichtung stehen der
Aufnahme von Wildmaßcontainern nicht mehr im Wege.
Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Verriegelungselement einen Twistlock aufweist.
Günstig sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen das erste
Verriegelungselement an einer um die im wesentlichen vertikale Achse
schwenkbaren Aufnahme befestigt ist. Diese Aufnahme sorgt u. a. für eine
ausreichende Beabstandung des ersten Verriegelungselementes von der
im wesentlichen vertikalen Achse. Neben der Positionierung wird im
wesentlichen durch diese Aufnahme der Schwenkradius bestimmt, mit dem das
erste Verriegelungselement seine Schwenkbewegung zwischen der
Arbeitsposition und der Ruheposition vollzieht. Vorzugsweise liegt die
Schwenkachse seitlich neben der gedachten Verlängerung des Trägers,
wodurch ein im Vergleich zum Stand der Technik vergrößerter Schwenkradius
realisiert wird. Infolgedessen wird ein vergrößerter Abstand zwischen der
Ruheposition des ersten Verriegelungselementes und seiner Arbeitsposition
erzielt. Somit wird eine ausreichende Beabstandung des in der Ruheposition
befindlichen Verriegelungselementes vom direkten Handlingsbereich
gewährleistet. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Aufnahme ergeben
sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen, die im einzelnen noch erörtert
werden.
Vorteilhaft ist eine Ausführungsform der Vorrichtung, bei der das erste
Verriegelungselement in seiner Ruheposition arretierbar ist. Hierdurch kann
verhindert werden, daß das Verriegelungselement unbeabsichtigt seine
Ruheposition verläßt. Dies ist grundsätzlich als kritisch anzusehen, da während
des Beladevorganges des Sattelaufliegers ein nicht arretiertes
Verriegelungselement in den Handlingsbereich gelangen kann oder während
der Fahrt durch auftretende Stöße und Schwingungen unkontrollierte
Bewegungen vollzieht, bei denen es selbst oder Chassis- bzw. Containerteile
beschädigt oder zerstört werden können.
Vorzuziehen sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen das erste
Verriegelungselement in seiner Ruheposition mittels eines Sicherungsstiftes
arretierbar ist.
Günstig sind dabei Vorrichtungen, bei denen der Sicherungsstift in eine freie
Stirnfläche der schwenkbaren Aufnahme eingreift. Folglich ist der
Sicherungsstift wie das erste Verriegelungselement in seiner Ruheposition
seitlich neben dem Träger bzw. neben der Quertraverse angeordnet. Ziel dieser
Anordnung ist, daß auch der Sicherungsstift bzw. die gesamte den
Sicherungsstift beinhaltende Arretierungsvorrichtung nicht auf der Oberseite
des Trägers plaziert wird oder auf eine andere Weise hinderlich angeordnet ist.
Zu bevorzugen sind Ausführungsformen der Vorrichtung mit einem zweiten
Verriegelungselement, das an einem Träger, der am Fahrzeugchassis
vorgesehen ist, seitlich gelagert ist und zwischen einer Arbeitsposition, in der
es in einen Verriegelungsbeschlag eines auf dem Fahrzeugchassis aufliegenden
Containers eingreift, und einer Ruheposition bewegbar ist und bei denen die im
wesentlichen vertikale Achse beabstandet zu dem zweiten Verriegelungselement
angeordnet ist.
Vorzuziehen sind dabei Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen das
zweite Verriegelungselement einen Front-Locking-Pin aufweist. Damit weist
die Vorrichtung die beiden wichtigsten Verriegelungselemente auf, mit denen
sich sämtliche Container der relevanten Containerbauarten verriegeln bzw. am
Chassis befestigen lassen. Eine derartige Vorrichtung wird beispielsweise an
der vordersten Quertraverse eines Gooseneck-Chassis eingesetzt, wo sie
einerseits zur Verriegelung eines Gooseneck-Containers mittels der Front-
Locking-Pins und andererseits zur Verriegelung von 20 Fuß- und 40 Fuß-
Standard-Container mittels der Twistlocks dient. Diese Vorrichtung erfordert
kein in der Länge veränderliches Chassis. Darüberhinaus weist sie nicht die
nach dem Stand der Technik bekannten Nachteile auf, insbesondere läßt sie die
Aufnahme von Wildmaßcontainern zu und weist auch sonst keine Teile auf, die
einer Beladung durch die vorderen Türen hinderlich sind.
Günstig sind Vorrichtungen, die dadurch gekennzeichnet sind, daß das zweite
Verriegelungselement über ein Gehäuse, in dem es axial translatorisch
verschiebbar gelagert ist, an dem Träger befestigt ist.
Vorzuziehen sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen das zweite
Verriegelungselement in einer arretierenden Position das erste
Verriegelungselement in dessen Arbeitsposition arretiert. Das zweite
Verriegelungselement übernimmt somit zumindest zwei Aufgaben. Zum einen
dient es als Verriegelungselement, zum anderen als Arretierung für das erste
Verriegelungselement. Eine zusätzliche Vorrichtung für die Arretierung des
ersten Verriegelungselementes ist somit nicht erforderlich, wodurch die Anzahl
an Bauteilen reduziert wird, und die damit verbundenen Vorteile wie
Kostenersparnis und Gewichtsreduzierung genutzt werden.
Eine Arretierung des ersten Verriegelungselementes in der Arbeitsposition hat
ähnliche Vorteile wie die bereits oben erörterte Arretierung des
Verriegelungselementes in seiner Ruheposition. Es werden unerwünschte und
unkontrollierbare Bewegungen des Verriegelungselementes vermieden. Die
Arretierung in der Arbeitsposition ist darüberhinaus aus Sicherheitsgründen
unverzichtbar, um ein unbeabsichtigtes Entriegeln des Containers
auszuschließen.
Günstig sind Vorrichtungen, bei denen im Gehäuse ein Buchse vertikal
angeordnet ist, in der das zweite Verriegelungselement gelagert und geführt ist.
Vorteilhafterweise ist die Buchse im Gehäuse in der Art angeordnet, daß diese
das Gehäuse verstärkt bzw. versteift. Eine ausreichend feste bzw. steife
Ausführung des Gehäuses ist anzustreben, da das Gehäuse die von dem in ihm
gelagerten Verriegelungselement aufgenommenen Kräfte auf den Träger
weiterleitet und somit im Kraftfluß liegt und zu den hoch beanspruchten
Bauteilen zu rechnen ist.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen eine
Betätigungsvorrichtung vorgesehen ist, die mit dem zweiten
Verriegelungselement verbunden ist und dieses axial translatorisch in dem sie
lagernden Gehäuse zwischen der Ruheposition und der Arbeitsposition bewegt.
Die gesamte Betätigungsvorrichtung ist konstruktiv in der Art ausgestaltet, daß
sie vertikal nicht über die Oberseite des Trägers bzw. der Quertraverse
hinausragt.
Zu bevorzugen sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen die
Betätigungsvorrichtung einen um eine Drehachse drehbaren Schwenkhebel und
einen an diesem Schwenkhebel gelagerten Griff aufweist, wobei das zweite
Verriegelungselement zwischen Drehachse und Griff mit dem Schwenkhebel
verbunden ist.
Durch den Einsatz des Schwenkhebels und die beschriebene Anordnung von
Schwenkhebel, Drehachse und zweitem Verriegelungselement wird das
Hebelprinzip ausgenutzt. Die über den Griff in den Schwenkhebel eingebrachte
Kraft F1 führt zu einem Drehmoment M um die Drehachse. Dadurch das die
Verbindungsstelle, an dem das Verriegelungselement mit dem Schwenkhebel
verbunden ist und an der die zum Verschieben aufzubringende Kraft F2
einzuleiten ist, näher an der Drehachse angeordnet ist bzw. sich die
Verbindungsstelle auf einem kleineren Radius um die Drehachse bewegt, ist
die Kraft F2 größer als die über den Griff eingebrachte Kraft F1.
Der Griff dient der leichteren Handhabung der Betätigungsvorrichtung.
Günstig sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen der Griff drehbar
gelagert an einem Ende des Schwenkhebels angeordnet ist. Durch diese Art der
Lagerung wird durch entsprechendes Positionieren des Griffes der Hebel
bezüglich der Drehachse des Schwenkhebels vergrößert. Die drehbar gelagerte
Anordnung des Griffes dient wie weiter unten noch erläutert wird u. a. weiteren
vorteilhaften Ausführungsformen der Betätigungsvorrichtung.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei der die
Betätigungsvorrichtung in der arretierenden Position und in der Arbeitsposition
des zweiten Verriegelungselementes arretierbar ist.
Durch die Arretierung der Betätigungsvorrichtung in den genannten Positionen
erfolgt zwangsläufig eine Arretierung des zweiten Verriegelungselementes in
diesen Positionen. Die Vorteile bzw. die Notwendigkeit einer solchen
Arretierung wurden bereits im Zusammenhang mit der Arretierung des ersten
Verriegelungselementes dargelegt.
Die Betätigungsvorrichtung übernimmt somit zumindest zwei Aufgaben. Zum
einen dient sie als Mittel zum Verschieben des translatorisch bewegbaren
zweiten Verriegelungselementes und somit zum entsprechenden Positionieren.
Zum anderen wird sie eingesetzt als Arretierung für das zweite
Verriegelungselement. Eine zusätzliche Vorrichtung für die Arretierung des
zweiten Verriegelungselementes ist somit nicht erforderlich, wodurch die
Anzahl an Bauteilen reduziert wird, und die damit verbundenen Vorteile wie
Kostenersparnis und Gewichtsreduzierung genutzt werden.
Zu bevorzugen sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen die
Betätigungsvorrichtung in an dem Gehäuse und an der schwenkbaren
Aufnahme angeordneten Ausnehmungen mittels des Griffes arretierbar ist.
Hierbei wird ein Teilabschnitt des Griffes in mindestens einer Ausnehmung
aufgenommen, wodurch eine Bewegung des Griffes in der Art unterbunden
wird, daß das zweite Verriegelungselement translatorisch axial nicht mehr
bewegbar ist.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen der an dem
einen Ende des Schwenkhebels gelagerte Griff im wesentlichen senkrecht zur
Drehachse um eine vorgegebene Strecke s translatorisch verschiebbar ist. Diese
Verschiebbarkeit wird vorzugsweise dadurch realisiert, daß die Lagerung in
der Art ausgebildet ist, daß sie einerseits ein Langloch und andererseits einen
in diesem Langloch geführten Bolzen umfaßt. Dabei kann das Langloch im
Schwenkhebel und der Bolzen im Griff angeordnet sein oder umgekehrt. Eine
solche Verschiebbarkeit des Griffes gestattet beispielsweise eine Arretierung
des Griffes in Ausnehmungen, in die eine Einführung des Griffes über eine
translatorische Verschiebung erfolgt.
Günstig sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen der Schwenkhebel
einen Vorsprung und der Griff eine korrespondierende Ausnehmung aufweist
oder umgekehrt, wobei diese in der Art angeordnet sind, daß ein Drehen des
Griffes erst nach vorherigem translatorischen Verschieben durchführbar ist.
Ist beispielsweise die Lagerung des Griffes am Schwenkhebel in der Art
aufgebaut, daß ein Bolzen an einem Ende des Schwenkhebels angeordnet ist
und der Griff ein Langloch, in dem der Bolzen geführt wird, aufweist, so
ändert der Bolzen und die durch die Bolzenachse repräsentierte Drehachse
durch translatorisches Verschieben des Griffes seine relative Lage zu dem
Griff. Ein beispielsweise am Griff angeordneter Vorsprung dreht sich damit
um die Bolzen- bzw. Drehachse auf einem einstellbaren Radius. Bei
entsprechender Anordnung des Vorsprunges und einer korrespondierenden
Ausnehmung im Schwenkhebel wird sichergestellt, daß ein Drehen des Griffes
erst nach vorherigem translatorischen Verschieben durchführbar ist. Die
entsprechende Anordnung von Vorsprung und Ausnehmung ist dann dergestalt,
daß die Ausnehmung mit einen gewissen Abstand r1 zur Drehachse beabstandet
angeordnet ist und der Griff so weit verschoben wird bis der an ihm
angeordnete Vorsprung sich ebenfalls um einen Abstand zur Drehachse
beabstandet befindet, der dem Abstand r1 entspricht.
Durch die beschriebene Anordnung von Vorsprung und Ausnehmung wird eine
unbeabsichtigte Drehbewegung des Griffes vermieden.
Vorteile bieten Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen die
schwenkbare Aufnahme eine Platte aufweist, die in der Arbeitsposition des
ersten Verriegelungselementes die Ausnehmung im Gehäuse zur Arretierung
des zweiten Verriegelungselementes in seiner Arbeitsposition verdeckt, und
gleichzeitig die Aufnahme verstärkt. Damit wird sichergestellt, daß der Griff
nur in der Ausnehmung aufgenommen wird, in der sich das zweite
Verriegelungselement in seiner arretierenden Position befindet.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles gemäß den
Zeichnungsfiguren näher erläutert.
Hierbei zeigt:
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der
Verriegelungsvorrichtung mit dem ersten Verriegelungselement in
seiner Arbeitsposition, und
Fig. 5 eine Draufsicht auf die in Fig. 4 dargestellte Verriegelungsvorrichtung
mit dem zweiten Verriegelungselement in der Arbeitsposition, und
Fig. 6 eine Seitenansicht der Arretierungsvorrichtung zur Sicherung des ersten
Verriegelungselementes in der Ruheposition von der in den Fig. 4 und
5 dargestellten Verriegelungsvorrichtung.
Die in Fig. 4 dargestellte Verriegelungsvorrichtung 20 weist ein erstes
Verriegelungselement 21 und ein zweites Verriegelungselement 28 auf, wobei
das zweite Verriegelungselement 28 durch einen Front-Locking-Pin 29 gebildet
wird und das erste Verriegelungselement 21 ein Twistlock 24 ist. Das zweite
Verriegelungselement 28 ist über ein Gehäuse 30 seitlich an einem Träger 22
befestigt. Der Twistlock 24 ist auf einer schwenkbaren Aufnahme 25, die um
eine vertikale Achse 23 verschwenkbar ist, angeordnet. Die vertikale Achse 23
ist als Bolzen ausgebildet und verbindet die schwenkbare Aufnahme 25 mit
dem Gehäuse 30, in der Art, daß die schwenkbare Aufnahme 25 und das
Gehäuse 30 gegeneinander verdrehbar sind.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Positionierung der Verriegelungselemente 21,
28 befindet sich das erste Verriegelungselement 21, der Twistlock 24, in seiner
Arbeitsposition, in der die ihn tragende schwenkbare Aufnahme 25 senkrecht
zum Träger 22 angeordnet ist.
Die Arretierung des Twistlocks 24 in seiner Arbeitsposition erfolgt über den
Front-Locking-Pin 29. Dieser wird translatorisch axial verschiebbar in einer
Buchse 31 gelagert und geführt, wobei die Buchse 31 vertikal im Gehäuse 30
angeordnet ist, wodurch die Steifigkeit und Festigkeit des Gehäuses 30
maßgeblich gesteigert wird. Der Front-Locking-Pin 29 befindet sich in seiner
arretierenden Position, in der er mit seinem vorderen Ende 48 in eine Bohrung
49, die in der schwenkbaren Aufnahme 25 vorgesehen ist, eingreift. Hierdurch
findet eine Arretierung des ersten Verriegelungselementes 21 in seiner
Arbeitsposition statt. Der Front-Locking-Pin 29 selbst wird über die
Betätigungsvorrichtung 40 sowohl axial translatorisch verschoben als auch in
seiner Arbeitsposition (Fig. 5) und in der in Fig. 4 dargestellten arretierenden
Position arretiert.
Die Betätigungsvorrichtung 40 weist einen Griff 42 und einen um die
Drehachse 44 drehbaren Schwenkhebel 41 auf. Der Griff 42 ist mittels eines
Bolzens 47 an dem freien Ende des Schwenkhebels 41 gelagert. Der Front-
Locking-Pin 29 ist ebenfalls mit dem Schwenkhebel 41 verbunden, wobei die
Verbindungsstelle zwischen der Drehachse 44 und dem am freien Ende
gelagerten Griff 42 vorgesehen ist. Die Lagerung des Griffes 42 am
Schwenkhebel 41 umfaßt einen Bolzen 47 und ein im Griff 42 angeordnetes
Langloch.
Der Griff 42 ist erst nach vorherigem Verschieben senkrecht zur Achse des
Bolzens 47 um den Bolzen 47 verdrehbar. Dieser Sperreffekt wird durch eine
Ausnehmung 46 im Schwenkhebel 41 und einen nicht dargestellten am Griff 42
angeordneten Vorsprung erzielt.
Der Griff 42 ist über die im Gehäuse 30 angeordnete Ausnehmung 43b und
über die in der schwenkbaren Aufnahme 25 angeordnete Ausnehmung 43c
fixiert, wobei beide Ausnehmungen 43b, 43c in der Arbeitsstellung des ersten
Verriegelungselementes 21 übereinanderliegen. Durch die Fixierung des
Griffes 42 erfolgt die Arretierung des Front-Locking-Pins 29 in seiner
arretierenden Position. Die im Gehäuse 30 angeordnete Ausnehmung 43a wird
in der Arbeitsstellung des ersten Verriegelungselementes 21 über eine in der
schwenkbaren Aufnahme 25 angeordneten Platte 32 verdeckt, in der Art, daß
eine Fixierung des Griffes 42 in ihr nicht möglich ist.
Seitlich am Träger 22 ist eine Arretierungsvorrichtung mittels einer
Befestigungsplatte 33 mit dem Träger 22 verbunden. Die
Arretierungsvorrichtung umfaßt einen über einen Betätigungshebel 34
verstellbaren Sicherungsstift 26, der in die freie Stirnfläche 27 der
verschwenkbaren Aufnahme 25 eingreift, wenn das erste Verriegelungselement
21 von der in Fig. 4 dargestellten Arbeitsposition in seine Ruheposition (Fig.
5) verschwenkt wird.
Um den Front-Locking-Pin 29 aus seiner arretierenden Position (Fig. 4) in
seine Ruheposition zu verschieben, muß der Schwenkhebel 41 mittels des
Griffes 42 weiter in Richtung Drehachse 23 verschwenkt werden. Hierdurch
wird der Front-Locking-Pin 29 mit seinem vorderen Ende 48 aus der Bohrung
49 herausgezogen, wodurch das erste Verriegelungselement 21 erst beweglich
wird.
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht der Verriegelungsvorrichtung 20, wobei das zweite
Verriegelungselement 28 in seiner Arbeitsposition angeordnet ist und sich das
erste Verriegelungselement 21 in seiner Ruheposition befindet. Zum
Überführen des Twistlocks 24 von seiner Arbeitsposition (Fig. 4) zu seiner
Ruheposition (Fig. 5) ist eine Schwenkbewegung von 270° um die Drehachse
23 erforderlich. Diese erfolgt im Uhrzeigersinn, bis die schwenkbare
Aufnahme 25 seitlich neben dem Träger 22 zur Anlage kommt.
Das erste Verriegelungselement 21 wird in seiner Ruheposition über eine
Arretierungsvorrichtung, die mittels einer Befestigungsplatte 33 seitlich am
Träger 22 gelagert ist, arretiert. Hierzu wird der Sicherungsstift 26 mit Hilfe
des Betätigungshebels 34 axial translatorisch so weit verschoben, bis er in die
freie Stirnfläche 27 der schwenkbaren Aufnahme 25 eingreift. Die Fixierung
der schwenkbaren Aufnahme 25 mittels Sicherungsstifte 26 erfolgt über eine
Fixierung der in der schwenkbaren Aufnahme 25 angeordneten Seitenplatte 39.
Der in der Buchse 31 gelagerte Front-Locking-Pin kann bei sich in der
Ruheposition befindlichem Twistlock 24 in seine Arbeitsposition aus dem
Gehäuse 30 heraus verschoben werden. Dies erfolgt mit Hilfe der
Betätigungsvorrichtung 40, wobei der Griff 42 nach vorherigem Verschieben
senkrecht zur Achse des Bolzens 47 gedreht wird und anschließend mittels
Griff 42 ein Verschwenken des Schwenkhebels 41 um die Drehachse 44
erfolgt, wobei der Front-Locking-Pin 29 mit seinem vorderen Ende 48 aus dem
Gehäuse 30 ausgefahren wird.
Eine Arretierung des Griffes 42 erfolgt über die in Fig. 4 dargestellte
Ausnehmung 43a, die im Gehäuse 30 angeordnet ist. Hingegen sind die beiden
anderen Ausnehmungen, die im Gehäuse angeordnete Ausnehmung 43b und die
in der schwenkbaren Aufnahme 25 angeordnete Ausnehmung 43c entsprechend
nicht in Gebrauch.
Fig. 6 zeigt in einer Seitenansicht die Arretierungsvorrichtung, mit der das
erste Verriegelungselement 21 in seiner Ruheposition arretiert wird. Sie umfaßt
neben der Befestigungsplatte 33, mit der sie am Träger 22 gelagert wird, zwei
Begrenzungsplatten 36, 37, die die axiale translatorische Bewegung des
Sicherungsstiftes 26 begrenzen. Eine Begrenzung der Hubbewegung des
Sicherungsstiftes 26 erfolgt in der Weise, daß der am Sicherungsstift 26
befestigte Betätigungshebel 34 zwischen den beiden Begrenzungsplatten 36, 37
bewegt wird und in seinen beiden Endstellungen mit diesen in Anschlag steht.
Durch eine zwischen den Befestigungsplatten 36, 37 angeordnete Mittelplatte 38
ist gewährleistet, daß ein Verschieben des Sicherungsstiftes 26 mittels
Betätigungshebel 34 erst nach vorherigem Drehen des Betätigungshebels 34
erfolgen kann. Der Betätigungshebel 34 ist in seinen beiden Endstellungen
entweder zwischen der Befestigungsplatte 36 und der Mittelplatte 38 oder
zwischen der Befestigungsplatte 37 und der Mittelplatte 38 angeordnet und
fixiert.
Desweiteren weist die in Fig. 6 dargestellte Arretierungsvorrichtung eine
Deckplatte 35 auf. Auf dieser Deckplatte 35 kommt die schwenkbare
Aufnahme 25 zu liegen, in der Art, daß die Deckplatte 35 zumindest teilweise
unter die Oberplatte 45 der schwenkbaren Aufnahme 25 greift.
1
Sattelauflieger
2
Gooseneck-Chassis
3
vorderer Abschnitt
4
Absatz
5
hinterer Abschnitt
6
Unterseite
7
Verriegelungsmittel
8
vorderste Quertraverse
9
Twistlock
10
Front-Locking-Pin
11
hinterste Quertraverse
12
Twistlock
13
Gooseneck-Container
14
Verriegelungsbeschlag
20
Vorrichtung zur Verriegelung
21
erstes Verriegelungselement
22
Träger
23
vertikale Achse
24
Twistlock
25
schwenkbare Aufnahme
26
Sicherungsstift
27
freie Stirnfläche
28
zweites Verriegelungselement
29
Front-Locking-Pin
30
Gehäuse
31
Buchse
32
Platte
33
Befestigungsplatte
34
Betätigungshebel
35
Deckplatte
36
Begrenzungsplatte
37
Begrenzungsplatte
38
Mittelplatte
39
Seitenplatte
40
Betätigungsvorrichtung
41
Schwenkhebel
42
Griff
43
a Ausnehmung
43
b Ausnehmung
43
c Ausnehmung
44
Drehachse
45
Oberplatte
46
Ausnehmung
48
vorderes Ende
49
Bohrung
Claims (19)
1. Vorrichtung zur Verriegelung (20) eines Containers an einem
Fahrzeugchassis mit mindestens einem ersten Verriegelungselement
(21), das an einem Träger (22), der am Fahrzeugchassis vorgesehen ist,
gelagert ist und zwischen einer Arbeitsposition, in der es in einen
Verriegelungsbeschlag eines auf dem Fahrzeugchassis aufliegenden
Container eingreift, und einer Ruheposition um eine im wesentlichen
vertikale Achse (23) drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
erste Verriegelungselement (21) in seiner Ruheposition seitlich neben
dem Träger angeordnet ist.
2. Vorrichtung (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
erste Verriegelungselement (21) einen Twistlock (24) aufweist.
3. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (21) an einer um
die im wesentlichen vertikale Achse (23) schwenkbaren Aufnahme (25)
befestigt ist.
4. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (21) in seiner
Ruheposition arretierbar ist.
5. Vorrichtung (20) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
erste Verriegelungselement (21) in seiner Ruheposition mittels eines
Sicherungsstiftes (26) arretierbar ist.
6. Vorrichtung (20) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sicherungsstift (26) in eine freie Stirnfläche (27) der schwenkbaren
Aufnahme (25) eingreift.
7. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche mit einem
zweiten Verriegelungselement (28), das an einem Träger (22), der am
Fahrzeugchassis vorgesehen ist, seitlich gelagert ist und zwischen einer
Arbeitsposition, in der es in einen Verriegelungsbeschlag eines auf dem
Fahrzeugchassis aufliegenden Container eingreift, und einer
Ruheposition bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die im
wesentlichen vertikale Achse (23) beabstandet zu dem zweiten
Verriegelungselement (28) angeordnet ist.
8. Vorrichtung (20) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
zweite Verriegelungselement (28) einen Front-Locking-Pin (29)
aufweist.
9. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Verriegelungselement (28) über ein
Gehäuse (30), in dem es axial translatorisch verschiebbar gelagert ist,
an dem Träger (22) befestigt ist.
10. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Verriegelungselement (28) in einer
arretierenden Position das erste Verriegelungselement (21) in dessen
Arbeitsposition arretiert.
11. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 9 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß im Gehäuse (30) ein Buchse (31) vertikal
angeordnet ist, in der das zweite Verriegelungselement (28) gelagert
und geführt ist.
12. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Betätigungsvorrichtung (40) vorgesehen ist,
die mit dem zweiten Verriegelungselement (28) verbunden ist und
dieses axial translatorisch in dem sie lagernden Gehäuse (30) zwischen
der Ruheposition und der Arbeitsposition bewegt.
13. Vorrichtung (20) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betätigungsvorrichtung (40) einen um eine Drehachse (44) drehbaren
Schwenkhebel (41) und einen an diesem Schwenkhebel (41) gelagerten
Griff (42) aufweist, wobei das zweite Verriegelungselement (28)
zwischen Drehachse (44) und Griff (42) mit dem Schwenkhebel (41)
verbunden ist.
14. Vorrichtung (20) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Griff (42) drehbar gelagert an einem Ende des Schwenkhebels (41)
angeordnet ist.
15. Vorrichtung (20) nach Anspruch 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungsvorrichtung (40) in der arretierenden Position und in
der Arbeitsposition des zweiten Verriegelungselementes (28) arretierbar
ist.
16. Vorrichtung (20) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betätigungsvorrichtung (40) in an dem Gehäuse (30) und an der
schwenkbaren Aufnahme (25) angeordneten Ausnehmungen
(43a, 43b, 43c) mittels des Griffes (42) arretierbar ist.
17. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der an dem einen Ende des Schwenkhebels (41)
gelagerte Griff (42) im wesentlichen senkrecht zur Drehachse (44) um
eine vorgegebene Strecke s translatorisch verschiebbar ist.
18. Vorrichtung (20) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schwenkhebel (41) einen Vorsprung (45) und der Griff (42) eine
korrespondierende Ausnehmung (46) aufweist oder umgekehrt, wobei
diese in der Art angeordnet sind, daß ein Drehen des Griffes (42) erst
nach vorherigem translatorischen Verschieben durchführbar ist.
19. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 3 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die schwenkbare Aufnahme (25) eine Platte (32)
aufweist, die in der Arbeitsposition des ersten Verriegelungselementes
(21) die Ausnehmung (43) im Gehäuse (30) zur Arretierung des zweiten
Verriegelungselementes (28) in seiner Arbeitsposition verdeckt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000147093 DE10047093A1 (de) | 2000-09-21 | 2000-09-21 | Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000147093 DE10047093A1 (de) | 2000-09-21 | 2000-09-21 | Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10047093A1 true DE10047093A1 (de) | 2002-05-02 |
Family
ID=7657300
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE2000147093 Withdrawn DE10047093A1 (de) | 2000-09-21 | 2000-09-21 | Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10047093A1 (de) |
Cited By (7)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1300285A1 (de) * | 2001-10-02 | 2003-04-09 | Schmitz Gotha Fahrzeugwerke GmbH | Anordnung zur Halterung unterschiedlicher Container-Typen auf einem Fahrgestell |
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-
2000
- 2000-09-21 DE DE2000147093 patent/DE10047093A1/de not_active Withdrawn
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