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DE10047093A1 - Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis - Google Patents

Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis

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Publication number
DE10047093A1
DE10047093A1 DE2000147093 DE10047093A DE10047093A1 DE 10047093 A1 DE10047093 A1 DE 10047093A1 DE 2000147093 DE2000147093 DE 2000147093 DE 10047093 A DE10047093 A DE 10047093A DE 10047093 A1 DE10047093 A1 DE 10047093A1
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DE
Germany
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locking
locking element
handle
rest position
working position
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2000147093
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English (en)
Inventor
Reinhard Taube
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Jost Werke SE
Original Assignee
Jost Werke SE
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
    • B60P7/13Securing freight containers or forwarding containers on vehicles
    • B60P7/132Securing freight containers or forwarding containers on vehicles twist-locks for containers or frames
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P1/00Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading
    • B60P1/64Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable
    • B60P1/6418Vehicles predominantly for transporting loads and modified to facilitate loading, consolidating the load, or unloading the load supporting or containing element being readily removable the load-transporting element being a container or similar
    • B60P1/6481Specially adapted for carrying different numbers of container or containers of different sizes

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung (20) eines Containers an einem Fahrzeugchassis. Verwendung findet eine derartige Vorrichtung (20) zur Befestigung eines Containers auf einem sogenannten Sattelauflieger bzw. einem zum Transport von Containern bestimmten Fahrzeugchassis. Es soll eine Vorrichtung (20) vorgestellt werden, die die Aufnahme von Wildmaßcontainern gestattet und eine uneingeschränkte Beladung eines 40 Fuß-Standard-Containers über die vorderen Türen zuläßt. Bewerkstelligt wird dies durch eine Vorrichtung (20) mit mindestens einem ersten Verriegelungselement (21), das zwischen einer Arbeitsposition und einer Ruheoposition um eine im wesentlichen vertikale Achse (23) drehbar gelagert ist und das an einem Träger (22), der am Fahrzeugchassis vorgesehen ist, gelagert ist, wobei das erste Verriegelungselement (21) in seiner Ruheposition seitlich neben dem Träger (22) angeordnet ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis mit mindestens einem ersten Verriegelungselement, das an einem Träger, der am Fahrzeugchassis vorgesehen ist, gelagert ist und zwischen einer Arbeitsposition, in der es in einen Verriegelungsbeschlag eines auf dem Fahrzeugchassis aufliegenden. Containers eingreift, und einer Ruheposition um eine im wesentlichen vertikale Achse drehbar ist.
Eine derartige Vorrichtung ist nach dem Stand der Technik bekannt und findet Verwendung zur Befestigung eines Containers auf einem sogenannten Sattelauflieger bzw. einem zum Transport von Containern bestimmten Fahrzeugchassis.
Ein unbeladener Sattelauflieger 1, der ein Gooseneck-Chassis 2 als besondere Ausführungsform eines Fahrzeugchassis aufweist, ist in Fig. 1 dargestellt. Das Gooseneck-Chassis 2 ist unterteilt in einen kürzeren vorderen Abschnitt 3 und einen längeren hinteren Abschnitt 5. Der hintere Abschnitt 5 ist gegenüber dem vorderen Abschnitt 3 tiefergelegt, in der Art, daß zwischen den beiden Abschnitten 3, 5 eine Höhendifferenz besteht, die die Verbindung des vorderen Abschnitts 3 und des hinteren Abschnitts 5 mittels eines Absatzes 4 erfordert.
Aufgrund des tiefergelegten Abschnittes 5 können mit dem dargestellten Gooseneck-Chassis 2 auch Container mit einer größeren Höhe transportiert werden. Dies ist deswegen vorteilhaft, weil Transporte in der Regel nicht nur durch ein vorgeschriebenes zulässiges Gesamtgewicht, sondern auch durch die maximal zulässige Durchfahrtshöhe unter Brücken, Unterführungen und dergleichen eingeschränkt wird.
Auf dem beschriebenen Gooseneck-Chassis 2 können eine Vielzahl verschiedener Container befestigt und transportiert werden. Hierzu ist allerdings die Anordnung von mehreren, verschiedenartigen Verriegelungselementen notwendig, um den einzelnen Containerbauarten entsprechend ihrer Anordnung auf dem Chassis eine ausreichende Befestigung zu ermöglichen.
In Fig. 2 ist der in Fig. 1 dargestellte Sattelauflieger 1 in der Draufsicht dargestellt. Am vordersten Ende des vorderen Abschnitts 3 ist eine erste vorderste Quertraverse 8 vorgesehen, an deren beiden Enden sowohl ein Twistlock 9 als auch ein sogenannter Front-Locking-Pin 10 angeordnet ist. Der Twistlock 9 ist auf der Oberseite der vordersten Quertraverse 8 angeordnet, wohingegen der Front-Locking-Pin 10 ein entgegengesetzt der Fahrtrichtung nach hinten ragender Steckzapfen ist. Am hinteren Ende des Gooseneck- Chassis 2 und somit am hinteren Ende des hinteren Abschnitts 5 ist ebenfalls eine hinterste Quertraverse 11 angeordnet, die ähnlich der vordersten Quertraverse 8 zwei Twistlocks 12 aufweist, jedoch nicht über Front-Locking- Pins verfügt. Zwischen der vorderen und hinteren Quertraverse 8, 11 sind weitere Quertraversen und weitere Verriegelungen, die sämtlich als Twistlock ausgebildet sind, angeordnet. Diese betreffen aber nicht die vorliegende Erfindung direkt und sollen aus diesem Grunde auch nicht näher erläutert werden.
Die relevanten Containerbauarten sind zum einen die Standard-Container und zum anderen die Gooseneck-Container. Standard-Container werden in zwei verschiedenen Baugrößen, d. h. mit einer Gesamtlänge von 20 oder 40 Fuß angeboten. Gooseneck-Container weisen hingegen eine einheitliche Baulänge von 40 Fuß auf, wobei diese Container im vorderen Bereich einen Mitteltunnel, den sogenannten Gooseneck-Tunnel, zur Aufnahme des höhergelegenen vorderen Chassisabschnitts 3 aufweisen.
Als problematisch anzusehen ist, daß die Hersteller der 40 Fuß-Standard- Container nicht immer das vorgegebene Längenmaß von 40 Fuß einhalten. Zwar sind die Abstände der an der Unterseite der Container angeordneten Verriegelungsbeschläge genormt und für die Hersteller verbindlich, die Maße des eigentlichen Containers, insbesondere das Längenmaß, werden häufig nicht exakt eingehalten und variieren aus diesem Grunde geringfügig. Diese Container werden im folgenden als "Wildmaßcontainer" bezeichnet.
Fig. 3 zeigt einen mit einem Gooseneck-Container 13 beladenen Sattelauflieger 1 in der Seitenansicht. Der auf dem Chassis 2 befestigte Gooseneck-Container 13 liegt nicht auf der Oberseite der vordersten Quertraverse 8 auf, sondern nur seitlich an dieser an, wobei die Front-Locking-Pins 10 in die vorderen Öffnungen der beiden vorderen Verriegelungsbeschläge 14 des Gooseneck- Containers 13 eingreifen, wodurch eine Arretierung des Containers 13 im vorderen Abschnitt 3 erfolgt. An seinem anderen Ende wird der Container 13 durch die an der hintersten Quertraverse 11 angeordneten Twistlocks 12 auf dem Chassis 2 fixiert. Diese Twistlocks 12 greifen von unten in die an der Unterseite des Containers vorgesehenen Verriegelungsbeschläge 14 ein.
Auf dem dargestellten Containerchassis 2 ist jedoch nicht nur der Transport von Gooseneck-Containern möglich, sondern auch der von Standard- Containern der kurzen (20 Fuß) und langen (40 Fuß) Bauart. Zur Befestigung eines 40 Fuß-Standard-Containers muß das Fahrzeugchassis ein ausfahrbares bzw. ein in seiner Länge veränderliches Chassis sein. Dies folgt aus der Tatsache, daß sowohl der Gooseneck-Container als auch der 40 Fuß-Standard- Container an der hintersten Quertraverse über die dort angeordneten Twistlocks befestigt wird, aber die Befestigung der Container an der vordersten Quertraverse über unterschiedliche Verriegelungselemente erfolgt. Im Gegensatz zum Gooseneck-Container, der, wie oben bereits erwähnt, mit Hilfe der Front-Locking-Pins arretiert wird, werden die 40 Fuß-Standard- Container auch an der vordersten Quertraverse über Twistlocks arretiert. Weil aber die Abstände der auf der Unterseite der Container angeordneten Verriegelungsblöcke genormt und damit beim Gooseneck-Container und dem 40 Fuß-Standard-Container gleich groß sind, liegen - wie aus dem in Fig. 2 in der Draufsicht dargestellten Sattelauflieger ersichtlich ist - verschiedene Abstände zwischen den an der hintersten und vordersten Quertraverse 11, 8 angeordneten Twistlocks 9, 12 einerseits und den an der hintersten Quertraverse 11 angeordneten Twistlocks 12 zu den an der vordersten Quertraverse 8 angeordneten Front-Locking-Pins 10 andererseits vor. Das Chassis muß in seiner Länge somit veränderlich ausgeführt sein.
Vorausgesetzt, der in Fig. 2 dargestellte Sattelauflieger weist die für die Aufnahme eines Gooseneck-Container erforderliche Konfiguration auf. Dann müßte das Fahrzeugchassis 2 dieses Sattelaufliegers 1 für die Aufnahme eines 40 Fuß-Standard-Containers verkürzt werden, in der Art, daß die Twistlocks 9 der vordersten Quertraverse 8 in die in Fig. 2 dargestellte Position der Front- Locking-Pins 10 verschoben werden.
Im Gegensatz zum Gooseneck-Container liegt der 40 Fuß-Standard-Container im verriegelten Zustand auf der Oberseite der vordersten Quertraverse auf, da hier die Twistlocks starr fixiert angeordnet sind.
Eine für die vorderste Quertraverse 8 bereitzustellende Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers am Fahrzeugchassis wird in der deutschen Gebrauchsmusterschrift G 91 14 903.7 offenbart. Bei dieser Vorrichtung kann der Front-Locking-Pin zwischen einer ausgefahrenen und eingefahrenen Position verschoben werden, wobei die ausgefahrene Position seine Arbeitsposition ist, in der er mit dem Verriegelungsbeschlag des Gooseneck- Containers in Eingriff steht. Folglich ist die eingefahrene Position des Front- Locking-Pins seine Ruheposition, in der ihm keine Verriegelungsaufgabe zukommt. Um den an der Oberseite der vordersten Quertraverse angeordneten Twistlock von seiner Ruheposition in seine Arbeitsposition zu bringen, ist ein einfahrbares Chassis erforderlich.
Während der Front-Locking-Pin in seiner Arbeitsposition seitlich in den am Container angeordneten Verriegelungsbeschlag eingreift, wird der Twistlock an der Unterseite des Verriegelungsbeschlages eingeführt. Die beiden Verriegelungselemente, Twistlock und Front-Locking-Pin, haben somit zumindest in der Draufsicht (Fig. 2) gleiche Arbeitspositionen. Zudem ist ein in der Länge veränderbares Fahrzeugchassis der Stabilität nicht zuträglich.
Die hohen Kosten eines in der Länge veränderbaren Fahrzeugchassis im Vergleich zu einem starren einheitlichen Chassis haben Entwicklungen in Gang gesetzt, die das Ziel haben, den an der vordersten Quertraverse angeordneten Twistlock auf andere Art und Weise von der Ruhe- in die Arbeitsposition zu bringen.
Eine Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an der vordersten Quertraverse eines Fahrzeugchassis, die einen Twistlock aufweist, der zwischen einer Arbeitsposition und einer Ruheposition verschwenkbar gelagert ist, offenbart die deutsche Offenlegungsschrift DE 196 06 263 A1. Diese Schrift ist als gattungsbildend bezüglich der vorliegenden Erfindung anzusehen.
Ein den Twistlock und das Twistlockgehäuse stützendes Tragelement ist in der Arbeitsposition des Twistlocks senkrecht zum Querträger bzw. zur Quertraverse angeordnet. Nach Lösen eines Arretierungsstiftes kann das Tragelement zusammen mit dem daran befestigten Twistlock aus der so definierten Arbeitsposition an einem zylindrischen Element angehoben und um die Achse dieses zylindrischen Elementes in eine Ruhestellung verschwenkt werden. Gemäß der Offenlegungschrift ist die Achse des zylindrischen Elementes, die die Schwenkachse für den Twistlock bildet, im wesentlichen vertikal angeordnet. Der Wechsel von der Arbeits- in die Ruheposition erfordert eine 90°-Schwenkbewegung um die im wesentlichen vertikale Schwenkachse, wobei der Twistlock in Richtung des Chassis-Inneren verschwenkt wird. Der Twistlock liegt dementsprechend in seiner Ruheposition oberhalb des Querträgers, d. h. zusammen mit dem Tragelement auf der Oberseite des Querträgers auf.
Durch die beschriebene Vorrichtung wird das Verriegelungselement Twistlock in einfacher Weise zwischen einer Arbeitsposition und einer Ruheposition verschwenkbar. Der Twistlock ist somit in seiner Ruheposition aus dem direkten Verriegelungsbereich, in dem sich der Verriegelungsblock des Containers im verriegelten Zustand befindet, entfernt und beabstandet angeordnet. Aus dem sogenannten Handlingsbereich, dem Bereich der beim Be- und Entladen des Sattelaufliegers von dem zu positionierenden Container beansprucht wird und werden könnte, ist der Twistlock nicht ausreichend beabstandet. Die Gefahr, daß der Twistlock beim Beladen des Sattelaufliegers bzw. beim Positionieren des Gooseneck-Containers beschädigt oder zerstört wird, ist unverändert gegeben.
Nachteilig an dieser Vorrichtung ist zudem das in der Verlängerung der vordersten Quertraverse angeordnete zylindrische Element. Die einfachste Ausführungsform dieses zylindrischen Elementes ist ein starres, in seiner Form nicht veränderbares rohrähnliches Element. Dieses ragt über die Oberseite der vordersten Quertraverse hinaus, so daß Wildmaßcontainer nicht aufgenommen und transportiert werden können, da einem Aufliegen dieser Container auf der Oberseite der vordersten Quertraverse das zylindrische Element als Hindernis entgegensteht. Bei Aufnahme eines 40 Fuß-Standard-Containers steht das zylindrische Element einer Beladung des Containers durch die vorderen Türen entgegen, in der Art, daß die Türen infolge dieses Elementes nur beschränkt geöffnet werden können. Darüber hinaus liegt das zylindrische Element im Handlingsbereich der Verriegelungselemente und ist durch seine exponierte Lage und Ausgestaltung äußerst anfällig für Beschädigungen.
Wird dieses zylindrische Element, wie nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Offenlegungsschrift DE 196 06 263 A1 vorgeschlagen, teleskopartig ausgebildet, führt dies zu einer wesentlich komplexeren Konstruktion der gesamten Vorrichtung. Dies macht die Verriegelungsvorrichtung kostspieliger und störanfälliger, wobei letzteres insbesondere im Hinblick auf den Einsatzort der Vorrichtung als nachteilig anzusehen ist.
Darüber hinaus befindet sich der Twistlock selbst, wie bereits oben erwähnt, auch in seiner Ruheposition weiterhin im Handlingsbereich der Verriegelungsvorrichtung und kann beim Plazieren eines Gooseneck-Containers leicht beschädigt oder zerstört werden.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis mit mindestens einem ersten Verriegelungselement, das zwischen einer Arbeitsposition und einer Ruheposition um eine im wesentlichen vertikale Achse drehbar gelagert ist, bereitzustellen, wobei diese Vorrichtung die Aufnahme von Wildmaßcontainern gestatten soll, eine uneingeschränkte Beladung eines 40 Fuß-Standard-Containers über die vorderen Türen zulassen soll und das erste Verriegelungselement in seiner Ruheposition einen möglichst großen Abstand zum direkten Handlingsbereich der Verriegelungsvorrichtung aufweisen soll.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zur Verriegelung eines Containers an einem Fahrzeugchassis mit mindestens einem ersten Verriegelungselement, bei der das erste Verriegelungselement in seiner Ruheposition seitlich neben dem Träger angeordnet ist.
Hierzu wird das erste Verriegelungselement vorzugsweise um bis zu 270° um die im wesentlichen vertikale Achse verschwenkt. Im Vergleich mit dem Stand der Technik weist das erste Verriegelungselement damit in seiner Ruheposition einen vergrößerten Abstand zum direkten Handlingsbereich der Verriegelungsvorrichtung auf. Die Lage seiner Ruheposition hat sich im wesentlichen in zwei Punkten geändert. Zum einen wurde der horizontale Abstand zu seiner Arbeitsposition vergrößert. Zum anderen ist das Verriegelungselement - in der Seitenansicht des Sattelaufliegers bzw. des Chassis betrachtet - vertikal tiefer gelegt angeordnet. Befand sich das Verriegelungselement nach der gattungsbildenden Druckschrift in seiner Ruheposition auf der Oberseite der vordersten Quertraverse, liegt es erfindungsgemäß seitlich neben dem Träger und damit nahezu auf gleicher Höhe mit dem Träger.
Durch beide Maßnahmen wird die Gefahr, daß das Verriegelungselement beim Plazieren eines Gooseneck-Containers leicht beschädigt oder zerstört wird, minimiert.
Desweiteren erlaubt die erfindungsgemäße Vorrichtung die Ausbildung der vertikalen Drehachse in der Art, daß diese nicht über die Oberseite des Trägers bzw. der vordersten Quertraverse hinausragt. Begründet ist dies dadurch, daß der Wechsel des Verriegelungselementes von der Arbeits- in die Ruheposition und umgekehrt durch eine reine Schwenkbewegung erfolgt.
Damit wird eine uneingeschränkte Beladung eines 40 Fuß-Standard-Containers über die vorderen Türen ermöglicht. Weder die Vorrichtung selbst noch Teile von ihr stehen einer solchen Beladung als Hindernis entgegen.
Ebenfalls aufgrund dieser konstruktiven Ausgestaltung gestattet die erfindungsgemäße Vorrichtung die Aufnahme von Wildmaßcontainern. Diese über die in ihrer Arbeitsposition befindlichen Twistlocks verriegelten Container liegen auf der nunmehr nicht beanspruchten bzw. frei zugänglichen Oberseite des Trägers bzw. der vordersten Quertraverse auf. Eine über die Oberseite hinausragende Schwenkachse oder sonstige Teile der Vorrichtung stehen der Aufnahme von Wildmaßcontainern nicht mehr im Wege.
Vorteilhafterweise ist die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement einen Twistlock aufweist.
Günstig sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen das erste Verriegelungselement an einer um die im wesentlichen vertikale Achse schwenkbaren Aufnahme befestigt ist. Diese Aufnahme sorgt u. a. für eine ausreichende Beabstandung des ersten Verriegelungselementes von der im wesentlichen vertikalen Achse. Neben der Positionierung wird im wesentlichen durch diese Aufnahme der Schwenkradius bestimmt, mit dem das erste Verriegelungselement seine Schwenkbewegung zwischen der Arbeitsposition und der Ruheposition vollzieht. Vorzugsweise liegt die Schwenkachse seitlich neben der gedachten Verlängerung des Trägers, wodurch ein im Vergleich zum Stand der Technik vergrößerter Schwenkradius realisiert wird. Infolgedessen wird ein vergrößerter Abstand zwischen der Ruheposition des ersten Verriegelungselementes und seiner Arbeitsposition erzielt. Somit wird eine ausreichende Beabstandung des in der Ruheposition befindlichen Verriegelungselementes vom direkten Handlingsbereich gewährleistet. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Aufnahme ergeben sich weitere vorteilhafte Ausführungsformen, die im einzelnen noch erörtert werden.
Vorteilhaft ist eine Ausführungsform der Vorrichtung, bei der das erste Verriegelungselement in seiner Ruheposition arretierbar ist. Hierdurch kann verhindert werden, daß das Verriegelungselement unbeabsichtigt seine Ruheposition verläßt. Dies ist grundsätzlich als kritisch anzusehen, da während des Beladevorganges des Sattelaufliegers ein nicht arretiertes Verriegelungselement in den Handlingsbereich gelangen kann oder während der Fahrt durch auftretende Stöße und Schwingungen unkontrollierte Bewegungen vollzieht, bei denen es selbst oder Chassis- bzw. Containerteile beschädigt oder zerstört werden können.
Vorzuziehen sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen das erste Verriegelungselement in seiner Ruheposition mittels eines Sicherungsstiftes arretierbar ist.
Günstig sind dabei Vorrichtungen, bei denen der Sicherungsstift in eine freie Stirnfläche der schwenkbaren Aufnahme eingreift. Folglich ist der Sicherungsstift wie das erste Verriegelungselement in seiner Ruheposition seitlich neben dem Träger bzw. neben der Quertraverse angeordnet. Ziel dieser Anordnung ist, daß auch der Sicherungsstift bzw. die gesamte den Sicherungsstift beinhaltende Arretierungsvorrichtung nicht auf der Oberseite des Trägers plaziert wird oder auf eine andere Weise hinderlich angeordnet ist.
Zu bevorzugen sind Ausführungsformen der Vorrichtung mit einem zweiten Verriegelungselement, das an einem Träger, der am Fahrzeugchassis vorgesehen ist, seitlich gelagert ist und zwischen einer Arbeitsposition, in der es in einen Verriegelungsbeschlag eines auf dem Fahrzeugchassis aufliegenden Containers eingreift, und einer Ruheposition bewegbar ist und bei denen die im wesentlichen vertikale Achse beabstandet zu dem zweiten Verriegelungselement angeordnet ist.
Vorzuziehen sind dabei Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen das zweite Verriegelungselement einen Front-Locking-Pin aufweist. Damit weist die Vorrichtung die beiden wichtigsten Verriegelungselemente auf, mit denen sich sämtliche Container der relevanten Containerbauarten verriegeln bzw. am Chassis befestigen lassen. Eine derartige Vorrichtung wird beispielsweise an der vordersten Quertraverse eines Gooseneck-Chassis eingesetzt, wo sie einerseits zur Verriegelung eines Gooseneck-Containers mittels der Front- Locking-Pins und andererseits zur Verriegelung von 20 Fuß- und 40 Fuß- Standard-Container mittels der Twistlocks dient. Diese Vorrichtung erfordert kein in der Länge veränderliches Chassis. Darüberhinaus weist sie nicht die nach dem Stand der Technik bekannten Nachteile auf, insbesondere läßt sie die Aufnahme von Wildmaßcontainern zu und weist auch sonst keine Teile auf, die einer Beladung durch die vorderen Türen hinderlich sind.
Günstig sind Vorrichtungen, die dadurch gekennzeichnet sind, daß das zweite Verriegelungselement über ein Gehäuse, in dem es axial translatorisch verschiebbar gelagert ist, an dem Träger befestigt ist.
Vorzuziehen sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen das zweite Verriegelungselement in einer arretierenden Position das erste Verriegelungselement in dessen Arbeitsposition arretiert. Das zweite Verriegelungselement übernimmt somit zumindest zwei Aufgaben. Zum einen dient es als Verriegelungselement, zum anderen als Arretierung für das erste Verriegelungselement. Eine zusätzliche Vorrichtung für die Arretierung des ersten Verriegelungselementes ist somit nicht erforderlich, wodurch die Anzahl an Bauteilen reduziert wird, und die damit verbundenen Vorteile wie Kostenersparnis und Gewichtsreduzierung genutzt werden.
Eine Arretierung des ersten Verriegelungselementes in der Arbeitsposition hat ähnliche Vorteile wie die bereits oben erörterte Arretierung des Verriegelungselementes in seiner Ruheposition. Es werden unerwünschte und unkontrollierbare Bewegungen des Verriegelungselementes vermieden. Die Arretierung in der Arbeitsposition ist darüberhinaus aus Sicherheitsgründen unverzichtbar, um ein unbeabsichtigtes Entriegeln des Containers auszuschließen.
Günstig sind Vorrichtungen, bei denen im Gehäuse ein Buchse vertikal angeordnet ist, in der das zweite Verriegelungselement gelagert und geführt ist. Vorteilhafterweise ist die Buchse im Gehäuse in der Art angeordnet, daß diese das Gehäuse verstärkt bzw. versteift. Eine ausreichend feste bzw. steife Ausführung des Gehäuses ist anzustreben, da das Gehäuse die von dem in ihm gelagerten Verriegelungselement aufgenommenen Kräfte auf den Träger weiterleitet und somit im Kraftfluß liegt und zu den hoch beanspruchten Bauteilen zu rechnen ist.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen eine Betätigungsvorrichtung vorgesehen ist, die mit dem zweiten Verriegelungselement verbunden ist und dieses axial translatorisch in dem sie lagernden Gehäuse zwischen der Ruheposition und der Arbeitsposition bewegt. Die gesamte Betätigungsvorrichtung ist konstruktiv in der Art ausgestaltet, daß sie vertikal nicht über die Oberseite des Trägers bzw. der Quertraverse hinausragt.
Zu bevorzugen sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen die Betätigungsvorrichtung einen um eine Drehachse drehbaren Schwenkhebel und einen an diesem Schwenkhebel gelagerten Griff aufweist, wobei das zweite Verriegelungselement zwischen Drehachse und Griff mit dem Schwenkhebel verbunden ist.
Durch den Einsatz des Schwenkhebels und die beschriebene Anordnung von Schwenkhebel, Drehachse und zweitem Verriegelungselement wird das Hebelprinzip ausgenutzt. Die über den Griff in den Schwenkhebel eingebrachte Kraft F1 führt zu einem Drehmoment M um die Drehachse. Dadurch das die Verbindungsstelle, an dem das Verriegelungselement mit dem Schwenkhebel verbunden ist und an der die zum Verschieben aufzubringende Kraft F2 einzuleiten ist, näher an der Drehachse angeordnet ist bzw. sich die Verbindungsstelle auf einem kleineren Radius um die Drehachse bewegt, ist die Kraft F2 größer als die über den Griff eingebrachte Kraft F1.
Der Griff dient der leichteren Handhabung der Betätigungsvorrichtung.
Günstig sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen der Griff drehbar gelagert an einem Ende des Schwenkhebels angeordnet ist. Durch diese Art der Lagerung wird durch entsprechendes Positionieren des Griffes der Hebel bezüglich der Drehachse des Schwenkhebels vergrößert. Die drehbar gelagerte Anordnung des Griffes dient wie weiter unten noch erläutert wird u. a. weiteren vorteilhaften Ausführungsformen der Betätigungsvorrichtung.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei der die Betätigungsvorrichtung in der arretierenden Position und in der Arbeitsposition des zweiten Verriegelungselementes arretierbar ist.
Durch die Arretierung der Betätigungsvorrichtung in den genannten Positionen erfolgt zwangsläufig eine Arretierung des zweiten Verriegelungselementes in diesen Positionen. Die Vorteile bzw. die Notwendigkeit einer solchen Arretierung wurden bereits im Zusammenhang mit der Arretierung des ersten Verriegelungselementes dargelegt.
Die Betätigungsvorrichtung übernimmt somit zumindest zwei Aufgaben. Zum einen dient sie als Mittel zum Verschieben des translatorisch bewegbaren zweiten Verriegelungselementes und somit zum entsprechenden Positionieren. Zum anderen wird sie eingesetzt als Arretierung für das zweite Verriegelungselement. Eine zusätzliche Vorrichtung für die Arretierung des zweiten Verriegelungselementes ist somit nicht erforderlich, wodurch die Anzahl an Bauteilen reduziert wird, und die damit verbundenen Vorteile wie Kostenersparnis und Gewichtsreduzierung genutzt werden.
Zu bevorzugen sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen die Betätigungsvorrichtung in an dem Gehäuse und an der schwenkbaren Aufnahme angeordneten Ausnehmungen mittels des Griffes arretierbar ist. Hierbei wird ein Teilabschnitt des Griffes in mindestens einer Ausnehmung aufgenommen, wodurch eine Bewegung des Griffes in der Art unterbunden wird, daß das zweite Verriegelungselement translatorisch axial nicht mehr bewegbar ist.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen der an dem einen Ende des Schwenkhebels gelagerte Griff im wesentlichen senkrecht zur Drehachse um eine vorgegebene Strecke s translatorisch verschiebbar ist. Diese Verschiebbarkeit wird vorzugsweise dadurch realisiert, daß die Lagerung in der Art ausgebildet ist, daß sie einerseits ein Langloch und andererseits einen in diesem Langloch geführten Bolzen umfaßt. Dabei kann das Langloch im Schwenkhebel und der Bolzen im Griff angeordnet sein oder umgekehrt. Eine solche Verschiebbarkeit des Griffes gestattet beispielsweise eine Arretierung des Griffes in Ausnehmungen, in die eine Einführung des Griffes über eine translatorische Verschiebung erfolgt.
Günstig sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen der Schwenkhebel einen Vorsprung und der Griff eine korrespondierende Ausnehmung aufweist oder umgekehrt, wobei diese in der Art angeordnet sind, daß ein Drehen des Griffes erst nach vorherigem translatorischen Verschieben durchführbar ist.
Ist beispielsweise die Lagerung des Griffes am Schwenkhebel in der Art aufgebaut, daß ein Bolzen an einem Ende des Schwenkhebels angeordnet ist und der Griff ein Langloch, in dem der Bolzen geführt wird, aufweist, so ändert der Bolzen und die durch die Bolzenachse repräsentierte Drehachse durch translatorisches Verschieben des Griffes seine relative Lage zu dem Griff. Ein beispielsweise am Griff angeordneter Vorsprung dreht sich damit um die Bolzen- bzw. Drehachse auf einem einstellbaren Radius. Bei entsprechender Anordnung des Vorsprunges und einer korrespondierenden Ausnehmung im Schwenkhebel wird sichergestellt, daß ein Drehen des Griffes erst nach vorherigem translatorischen Verschieben durchführbar ist. Die entsprechende Anordnung von Vorsprung und Ausnehmung ist dann dergestalt, daß die Ausnehmung mit einen gewissen Abstand r1 zur Drehachse beabstandet angeordnet ist und der Griff so weit verschoben wird bis der an ihm angeordnete Vorsprung sich ebenfalls um einen Abstand zur Drehachse beabstandet befindet, der dem Abstand r1 entspricht.
Durch die beschriebene Anordnung von Vorsprung und Ausnehmung wird eine unbeabsichtigte Drehbewegung des Griffes vermieden.
Vorteile bieten Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen die schwenkbare Aufnahme eine Platte aufweist, die in der Arbeitsposition des ersten Verriegelungselementes die Ausnehmung im Gehäuse zur Arretierung des zweiten Verriegelungselementes in seiner Arbeitsposition verdeckt, und gleichzeitig die Aufnahme verstärkt. Damit wird sichergestellt, daß der Griff nur in der Ausnehmung aufgenommen wird, in der sich das zweite Verriegelungselement in seiner arretierenden Position befindet.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles gemäß den Zeichnungsfiguren näher erläutert.
Hierbei zeigt:
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der Verriegelungsvorrichtung mit dem ersten Verriegelungselement in seiner Arbeitsposition, und
Fig. 5 eine Draufsicht auf die in Fig. 4 dargestellte Verriegelungsvorrichtung mit dem zweiten Verriegelungselement in der Arbeitsposition, und
Fig. 6 eine Seitenansicht der Arretierungsvorrichtung zur Sicherung des ersten Verriegelungselementes in der Ruheposition von der in den Fig. 4 und 5 dargestellten Verriegelungsvorrichtung.
Die in Fig. 4 dargestellte Verriegelungsvorrichtung 20 weist ein erstes Verriegelungselement 21 und ein zweites Verriegelungselement 28 auf, wobei das zweite Verriegelungselement 28 durch einen Front-Locking-Pin 29 gebildet wird und das erste Verriegelungselement 21 ein Twistlock 24 ist. Das zweite Verriegelungselement 28 ist über ein Gehäuse 30 seitlich an einem Träger 22 befestigt. Der Twistlock 24 ist auf einer schwenkbaren Aufnahme 25, die um eine vertikale Achse 23 verschwenkbar ist, angeordnet. Die vertikale Achse 23 ist als Bolzen ausgebildet und verbindet die schwenkbare Aufnahme 25 mit dem Gehäuse 30, in der Art, daß die schwenkbare Aufnahme 25 und das Gehäuse 30 gegeneinander verdrehbar sind.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Positionierung der Verriegelungselemente 21, 28 befindet sich das erste Verriegelungselement 21, der Twistlock 24, in seiner Arbeitsposition, in der die ihn tragende schwenkbare Aufnahme 25 senkrecht zum Träger 22 angeordnet ist.
Die Arretierung des Twistlocks 24 in seiner Arbeitsposition erfolgt über den Front-Locking-Pin 29. Dieser wird translatorisch axial verschiebbar in einer Buchse 31 gelagert und geführt, wobei die Buchse 31 vertikal im Gehäuse 30 angeordnet ist, wodurch die Steifigkeit und Festigkeit des Gehäuses 30 maßgeblich gesteigert wird. Der Front-Locking-Pin 29 befindet sich in seiner arretierenden Position, in der er mit seinem vorderen Ende 48 in eine Bohrung 49, die in der schwenkbaren Aufnahme 25 vorgesehen ist, eingreift. Hierdurch findet eine Arretierung des ersten Verriegelungselementes 21 in seiner Arbeitsposition statt. Der Front-Locking-Pin 29 selbst wird über die Betätigungsvorrichtung 40 sowohl axial translatorisch verschoben als auch in seiner Arbeitsposition (Fig. 5) und in der in Fig. 4 dargestellten arretierenden Position arretiert.
Die Betätigungsvorrichtung 40 weist einen Griff 42 und einen um die Drehachse 44 drehbaren Schwenkhebel 41 auf. Der Griff 42 ist mittels eines Bolzens 47 an dem freien Ende des Schwenkhebels 41 gelagert. Der Front- Locking-Pin 29 ist ebenfalls mit dem Schwenkhebel 41 verbunden, wobei die Verbindungsstelle zwischen der Drehachse 44 und dem am freien Ende gelagerten Griff 42 vorgesehen ist. Die Lagerung des Griffes 42 am Schwenkhebel 41 umfaßt einen Bolzen 47 und ein im Griff 42 angeordnetes Langloch.
Der Griff 42 ist erst nach vorherigem Verschieben senkrecht zur Achse des Bolzens 47 um den Bolzen 47 verdrehbar. Dieser Sperreffekt wird durch eine Ausnehmung 46 im Schwenkhebel 41 und einen nicht dargestellten am Griff 42 angeordneten Vorsprung erzielt.
Der Griff 42 ist über die im Gehäuse 30 angeordnete Ausnehmung 43b und über die in der schwenkbaren Aufnahme 25 angeordnete Ausnehmung 43c fixiert, wobei beide Ausnehmungen 43b, 43c in der Arbeitsstellung des ersten Verriegelungselementes 21 übereinanderliegen. Durch die Fixierung des Griffes 42 erfolgt die Arretierung des Front-Locking-Pins 29 in seiner arretierenden Position. Die im Gehäuse 30 angeordnete Ausnehmung 43a wird in der Arbeitsstellung des ersten Verriegelungselementes 21 über eine in der schwenkbaren Aufnahme 25 angeordneten Platte 32 verdeckt, in der Art, daß eine Fixierung des Griffes 42 in ihr nicht möglich ist.
Seitlich am Träger 22 ist eine Arretierungsvorrichtung mittels einer Befestigungsplatte 33 mit dem Träger 22 verbunden. Die Arretierungsvorrichtung umfaßt einen über einen Betätigungshebel 34 verstellbaren Sicherungsstift 26, der in die freie Stirnfläche 27 der verschwenkbaren Aufnahme 25 eingreift, wenn das erste Verriegelungselement 21 von der in Fig. 4 dargestellten Arbeitsposition in seine Ruheposition (Fig. 5) verschwenkt wird.
Um den Front-Locking-Pin 29 aus seiner arretierenden Position (Fig. 4) in seine Ruheposition zu verschieben, muß der Schwenkhebel 41 mittels des Griffes 42 weiter in Richtung Drehachse 23 verschwenkt werden. Hierdurch wird der Front-Locking-Pin 29 mit seinem vorderen Ende 48 aus der Bohrung 49 herausgezogen, wodurch das erste Verriegelungselement 21 erst beweglich wird.
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht der Verriegelungsvorrichtung 20, wobei das zweite Verriegelungselement 28 in seiner Arbeitsposition angeordnet ist und sich das erste Verriegelungselement 21 in seiner Ruheposition befindet. Zum Überführen des Twistlocks 24 von seiner Arbeitsposition (Fig. 4) zu seiner Ruheposition (Fig. 5) ist eine Schwenkbewegung von 270° um die Drehachse 23 erforderlich. Diese erfolgt im Uhrzeigersinn, bis die schwenkbare Aufnahme 25 seitlich neben dem Träger 22 zur Anlage kommt.
Das erste Verriegelungselement 21 wird in seiner Ruheposition über eine Arretierungsvorrichtung, die mittels einer Befestigungsplatte 33 seitlich am Träger 22 gelagert ist, arretiert. Hierzu wird der Sicherungsstift 26 mit Hilfe des Betätigungshebels 34 axial translatorisch so weit verschoben, bis er in die freie Stirnfläche 27 der schwenkbaren Aufnahme 25 eingreift. Die Fixierung der schwenkbaren Aufnahme 25 mittels Sicherungsstifte 26 erfolgt über eine Fixierung der in der schwenkbaren Aufnahme 25 angeordneten Seitenplatte 39.
Der in der Buchse 31 gelagerte Front-Locking-Pin kann bei sich in der Ruheposition befindlichem Twistlock 24 in seine Arbeitsposition aus dem Gehäuse 30 heraus verschoben werden. Dies erfolgt mit Hilfe der Betätigungsvorrichtung 40, wobei der Griff 42 nach vorherigem Verschieben senkrecht zur Achse des Bolzens 47 gedreht wird und anschließend mittels Griff 42 ein Verschwenken des Schwenkhebels 41 um die Drehachse 44 erfolgt, wobei der Front-Locking-Pin 29 mit seinem vorderen Ende 48 aus dem Gehäuse 30 ausgefahren wird.
Eine Arretierung des Griffes 42 erfolgt über die in Fig. 4 dargestellte Ausnehmung 43a, die im Gehäuse 30 angeordnet ist. Hingegen sind die beiden anderen Ausnehmungen, die im Gehäuse angeordnete Ausnehmung 43b und die in der schwenkbaren Aufnahme 25 angeordnete Ausnehmung 43c entsprechend nicht in Gebrauch.
Fig. 6 zeigt in einer Seitenansicht die Arretierungsvorrichtung, mit der das erste Verriegelungselement 21 in seiner Ruheposition arretiert wird. Sie umfaßt neben der Befestigungsplatte 33, mit der sie am Träger 22 gelagert wird, zwei Begrenzungsplatten 36, 37, die die axiale translatorische Bewegung des Sicherungsstiftes 26 begrenzen. Eine Begrenzung der Hubbewegung des Sicherungsstiftes 26 erfolgt in der Weise, daß der am Sicherungsstift 26 befestigte Betätigungshebel 34 zwischen den beiden Begrenzungsplatten 36, 37 bewegt wird und in seinen beiden Endstellungen mit diesen in Anschlag steht. Durch eine zwischen den Befestigungsplatten 36, 37 angeordnete Mittelplatte 38 ist gewährleistet, daß ein Verschieben des Sicherungsstiftes 26 mittels Betätigungshebel 34 erst nach vorherigem Drehen des Betätigungshebels 34 erfolgen kann. Der Betätigungshebel 34 ist in seinen beiden Endstellungen entweder zwischen der Befestigungsplatte 36 und der Mittelplatte 38 oder zwischen der Befestigungsplatte 37 und der Mittelplatte 38 angeordnet und fixiert.
Desweiteren weist die in Fig. 6 dargestellte Arretierungsvorrichtung eine Deckplatte 35 auf. Auf dieser Deckplatte 35 kommt die schwenkbare Aufnahme 25 zu liegen, in der Art, daß die Deckplatte 35 zumindest teilweise unter die Oberplatte 45 der schwenkbaren Aufnahme 25 greift.
Bezugszeichen
1
Sattelauflieger
2
Gooseneck-Chassis
3
vorderer Abschnitt
4
Absatz
5
hinterer Abschnitt
6
Unterseite
7
Verriegelungsmittel
8
vorderste Quertraverse
9
Twistlock
10
Front-Locking-Pin
11
hinterste Quertraverse
12
Twistlock
13
Gooseneck-Container
14
Verriegelungsbeschlag
20
Vorrichtung zur Verriegelung
21
erstes Verriegelungselement
22
Träger
23
vertikale Achse
24
Twistlock
25
schwenkbare Aufnahme
26
Sicherungsstift
27
freie Stirnfläche
28
zweites Verriegelungselement
29
Front-Locking-Pin
30
Gehäuse
31
Buchse
32
Platte
33
Befestigungsplatte
34
Betätigungshebel
35
Deckplatte
36
Begrenzungsplatte
37
Begrenzungsplatte
38
Mittelplatte
39
Seitenplatte
40
Betätigungsvorrichtung
41
Schwenkhebel
42
Griff
43
a Ausnehmung
43
b Ausnehmung
43
c Ausnehmung
44
Drehachse
45
Oberplatte
46
Ausnehmung
48
vorderes Ende
49
Bohrung

Claims (19)

1. Vorrichtung zur Verriegelung (20) eines Containers an einem Fahrzeugchassis mit mindestens einem ersten Verriegelungselement (21), das an einem Träger (22), der am Fahrzeugchassis vorgesehen ist, gelagert ist und zwischen einer Arbeitsposition, in der es in einen Verriegelungsbeschlag eines auf dem Fahrzeugchassis aufliegenden Container eingreift, und einer Ruheposition um eine im wesentlichen vertikale Achse (23) drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (21) in seiner Ruheposition seitlich neben dem Träger angeordnet ist.
2. Vorrichtung (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (21) einen Twistlock (24) aufweist.
3. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (21) an einer um die im wesentlichen vertikale Achse (23) schwenkbaren Aufnahme (25) befestigt ist.
4. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (21) in seiner Ruheposition arretierbar ist.
5. Vorrichtung (20) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement (21) in seiner Ruheposition mittels eines Sicherungsstiftes (26) arretierbar ist.
6. Vorrichtung (20) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsstift (26) in eine freie Stirnfläche (27) der schwenkbaren Aufnahme (25) eingreift.
7. Vorrichtung (20) nach einem der vorherigen Ansprüche mit einem zweiten Verriegelungselement (28), das an einem Träger (22), der am Fahrzeugchassis vorgesehen ist, seitlich gelagert ist und zwischen einer Arbeitsposition, in der es in einen Verriegelungsbeschlag eines auf dem Fahrzeugchassis aufliegenden Container eingreift, und einer Ruheposition bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die im wesentlichen vertikale Achse (23) beabstandet zu dem zweiten Verriegelungselement (28) angeordnet ist.
8. Vorrichtung (20) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Verriegelungselement (28) einen Front-Locking-Pin (29) aufweist.
9. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Verriegelungselement (28) über ein Gehäuse (30), in dem es axial translatorisch verschiebbar gelagert ist, an dem Träger (22) befestigt ist.
10. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Verriegelungselement (28) in einer arretierenden Position das erste Verriegelungselement (21) in dessen Arbeitsposition arretiert.
11. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 9 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse (30) ein Buchse (31) vertikal angeordnet ist, in der das zweite Verriegelungselement (28) gelagert und geführt ist.
12. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Betätigungsvorrichtung (40) vorgesehen ist, die mit dem zweiten Verriegelungselement (28) verbunden ist und dieses axial translatorisch in dem sie lagernden Gehäuse (30) zwischen der Ruheposition und der Arbeitsposition bewegt.
13. Vorrichtung (20) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (40) einen um eine Drehachse (44) drehbaren Schwenkhebel (41) und einen an diesem Schwenkhebel (41) gelagerten Griff (42) aufweist, wobei das zweite Verriegelungselement (28) zwischen Drehachse (44) und Griff (42) mit dem Schwenkhebel (41) verbunden ist.
14. Vorrichtung (20) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Griff (42) drehbar gelagert an einem Ende des Schwenkhebels (41) angeordnet ist.
15. Vorrichtung (20) nach Anspruch 12 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (40) in der arretierenden Position und in der Arbeitsposition des zweiten Verriegelungselementes (28) arretierbar ist.
16. Vorrichtung (20) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (40) in an dem Gehäuse (30) und an der schwenkbaren Aufnahme (25) angeordneten Ausnehmungen (43a, 43b, 43c) mittels des Griffes (42) arretierbar ist.
17. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der an dem einen Ende des Schwenkhebels (41) gelagerte Griff (42) im wesentlichen senkrecht zur Drehachse (44) um eine vorgegebene Strecke s translatorisch verschiebbar ist.
18. Vorrichtung (20) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (41) einen Vorsprung (45) und der Griff (42) eine korrespondierende Ausnehmung (46) aufweist oder umgekehrt, wobei diese in der Art angeordnet sind, daß ein Drehen des Griffes (42) erst nach vorherigem translatorischen Verschieben durchführbar ist.
19. Vorrichtung (20) nach einem der Ansprüche 3 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare Aufnahme (25) eine Platte (32) aufweist, die in der Arbeitsposition des ersten Verriegelungselementes (21) die Ausnehmung (43) im Gehäuse (30) zur Arretierung des zweiten Verriegelungselementes (28) in seiner Arbeitsposition verdeckt.
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