DE10025478A1 - Halterung für Funktelefon - Google Patents
Halterung für FunktelefonInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Halterung und Kontaktierung eines Funktelefons. Hierbei ist der Schlitten (3) linear verfahrbar, wobei am Schlitten (3) und/oder an der Schale (9) Kontaktierungsmittel (7) vorhanden sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Derartige Vorrichtungen kommen in Fahrzeugen zum Einsatz, um
ein Funktelefon sicher zu halten und elektrisch mit im
Fahrzeug eingebauten Komponenten wie zum Beispiel
Freisprecheinrichtungen und Fahrzeugaußenantennnen zu
verbinden.
Eine derartige Halterung ist aus der WO 97/25223 bekannt.
Diese Halterung besitzt einen um eine horizontale Achse
drehbaren Aufnahmeschacht mit einer Kontakteinheit, in den
das Funkgerät mit seinem der Sprechmuschel nahen Ende
eingesteckt wird. Eine Arretierung des Funktelefons in der
Halterung erfolgt durch ein gemeinsames Verschwenken des
Funktelefons gemeinsam mit dem Aufnahmeschacht in die
Horizontale. In dieser Stellung wird das der Hörmuschel nahe
Ende des Funktelefons von eine Klaue umfaßt und in der
Horizontalen niedergehalten. Die Halterung für das
Funktelefon wird rastend und wieder lösbar von einer Aufnahme
aufgenommen, so daß das Funktelefon auch gemeinsam mit der
Halterung aus der Aufnahme genommen werden kann.
Weiterhin ist eine derartige Halterung aus der WO 98/40244
bekannt. Diese Halterung besteht im Wesentlichen aus einer
Aufnahmeschale mit Kontakteinheit, in die das Funktelefon
zunächst mit seinem der Sprechmuschel nahen Ende schräg
angelegt wird. Dieser Bewegung folgt eine Drehbewegung des
Funktelefons um das der Sprechmuschel nahe Ende auf die
Aufnahmeschale zu. In dieser Stellung wird das der Hörmuschel
nahe Ende dann von einer gefedert gelagerten Klaue
übergriffen.
Aus dem Stand der Technik ist auch eine Halterung für
Funktelefone bekannt, bei der das Funktelefon zunächst in
eine Halterung eingerastet wird. Die Kontaktierung erfolgt
anschließend über ein Kabel, dessen Stecker in einer in der
Halterung angeordneten nach oben geöffneten Führung
verschieblich gelagert ist. Zur Kontaktierung wird dieser
Stecker von Hand in Richtung des Funktelefons geschoben. Der
Stecker rastet mit Rastnasen in der Steckeraufnahme des
Funktelefons ein. Dadurch, daß die Führung für den Stecker
nach oben geöffnet ist, kann das Funktelefon gemeinsam mit
dem Stecker und dem dazugehörigen Kabel aus der Halterung
entnommen werden. Ein Entkoppeln des in der Halterung
gelagerten Funktelefons vom Stecker erfolgt durch eine
komplizierte Zieh- und Druckbewegung, mit der der Stecker von
Hand aus der Steckeraufnahme am Funktelefon entkoppelt wird.
Diese Entkoppelbewegung ist schwierig, da der Stecker nur
schlecht gegriffen werden kann, und gleichzeitig zur
Zugbewegung auch eine Druckbewegung ausgeführt werden muß, um
die Verrastung des Steckers in der Steckeraufnahme des
Funktelefons zu lösen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zur Halterung und Kontaktierung eines Funktelefons zu
entwickeln, die sich einfach bedienen läßt und kostengünstig
hergestellt werden kann.
Weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur
Halterung und Kontaktierung eines Funktelefons vorzuschlagen,
die sowohl für die zuverlässige Kontaktierung von
elektrischen Verbindungen, bei denen das Funktelefon
Pinstifte und der Stecker hülsen- oder gabelförmige
Mutterkontakte aufweist, als auch für elektrische
Verbindungen, bei denen das Funktelefon Kontaktflächen und
der Stecker federnde Kontaktstifte aufweist, geeignet ist.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Halterung und
Kontaktierung eines Funktelefons besteht aus einer Schale, in
die das Funktelefon mit seiner Rückseite eingelegt wird, und
einem Schlitten, der eine Kontakteinheit zum elektrischen
und/oder mechanischen Eingriff in eine Schnittstelle des
Funktelefons aufweist. Durch den linear verfahrbaren
Schlitten kann auf einfache Weise elektrischer Kontakt
zwischen der Vorrichtung und dem Funktelefon hergestellt
werden. Durch die Führungen des Schlittens wird ein Verkanten
der Kontakteinheit zur Schnittstelle sicher vermieden. Somit
kann auch ein Funktelefon, dessen Schnittstelle Pinstifte
aufweist schnell, sicher und ohne Gefahr einer Beschädigung
der Pinstifte kontaktiert werden. Weiterhin gewährleistet der
Schlitten eine gute Greifbarkeit.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform des
Erfindungsgegenstandes übergreift ein dem Schlitten
gegenüberliegender Bereich der Halterung das Funktelefon. Auf
diese Weise wird erreicht, daß das Funktelefon, sobald der
Schlitten aufgeschoben ist, von zwei Seiten fest in der
Halterung gehalten wird und selbst bei einem Verkehrsunfall
in der Halterung verbleibt.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn ein dem Schlitten
gegenüberliegend an der Halterung angeordneter Dorn in das
Gehäuse des Funktelefons greift. Auf diese Weise wird das
Funktelefon ebenfalls sicher in der Halterung gehalten.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform des
Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen, daß der Schlitten in
mindestens einer seiner Stellungen rastet. Hierbei kann
vorgesehen sein, daß der Schlitten, in der das Funktelefon
haltenden und/oder in der das Funktelefon freigebenden
Stellung rastet. Dies bringt den Vorteil, daß in der das
Funktelefon haltenden Stellung des Schlittens die
Kontaktierung auch bei Erschütterungen sicher bestehen
bleibt, auch wenn die Kontaktierung selbst keine Hilfsmittel
aufweist, die ein Lösen der Kontakte verhindert. Ein Rasten
des Schlittens in der das Funktelefon freigebenden Stellung
ist vorteilhaft, da dann das Funktelefon nach einer Entnahme
sofort wieder in die Halterung eingelegt werden kann, ohne
daß der Schlitten zuvor zurückgeschoben werden muß.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn der Schlitten in seiner
das Funktelefon freigebenden Stellung durch eine mechanische
oder elektrische Sperre blockiert ist, solange das
Funktelefon nicht korrekt in der Schale zur Aufnahme des
Funktelefons liegt. Somit wird verhindert, daß der Schlitten
aus Versehen in die das Funktelefon haltende Position
geschoben wird und somit das Einlegen erschwert. Weiterhin
bewahrt diese Einrichtung das Funktelefon bzw. die Halterung
vor Beschädigungen, da unterbunden wird, daß der Schlitten in
die das Funktelefon haltende Position geschoben wird, solange
das Funktelefon noch nicht korrekt in der Aufnahme liegt.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform stützt
sich das Funktelefon an der Schale gegen eine Abziehbewegung
bzw. gegen eine Aufschiebebewegung des Schlittens ab. Somit
wird verhindert, daß sich das Funktelefon bei der
Abziehbewegung unter der Schale verkeilt bzw. daß das
Funktelefon bei der Aufschiebebewegung aus der Schale
geschoben wird.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das zu einer Freisprech-
und Fernbedieneinrichtung führende Kabel direkt mit dem
Schlitten verbunden ist. Somit wird eine aufwendige
Kabelführung von der Schale der Halterung zum Schlitten der
Halterung vermieden und eine kostengünstige Herstellung der
Halterung begünstigt.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden in der Zeichnung
anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen
beschrieben.
Hierbei zeigt
Fig. 1 ein Funktelefon und eine Halterung, in der der
Schlitten in einer das Funktelefon
freigebenden Stellung steht,
Fig. 2 eine Halterung mit eingelegtem Funktelefon,
bei der der Schlitten in einer das Funktelefon
freigebenden Stellung steht,
Fig. 3 eine Halterung mit eingelegtem Funktelefon,
bei der der Schlitten in einer das Funktelefon
haltenden Stellung steht.
In Fig. 1 ist eine Halterung 1 in einer geschnittenen
Seitenansicht dargestellt. Die Halterung 1 besteht aus einer
Schale 2 mit einer Oberseite 2a und einer Unterseite 2b. An
der Oberseite 2a der Schale 2 ist ein Schlitten 3 linear
beweglich gelagert. Der Schlitten 3 weist einen
Schlittenkopf 4 mit in der Ansicht der Fig. 1 nicht zu
sehenden Griffmulden 5 und einem Schlittenausleger 6 auf.
Weiterhin weist der Schlitten 3 eine am Schlittenkopf 4
gelagerte Kontakteinheit 7 auf. Die Kontakteinheit 7 ist
elektrisch mit einer Kabelzuführung 8 verbunden.
Die Schale 2 weist an ihrer Oberseite 2a eine Mulde 9 auf.
Diese Mulde besitzt Schultern 10, 11. Weiterhin besitzt die
Mulde 9 eine dem Schlitten 3 gegenüberliegende
Hintergriffigkeit 12. Diese Hintergriffigkeit 12 ist in Fig.
1 als Nase 13 dargestellt. Nach einer nicht dargestellten
Ausführungsvariante ist die Hintergriffigkeit 12 als
übergriff ausgeführt.
In Fig. 1 ist auch ein Funktelefon 20 in Seitenansicht
dargestellt. Das Funktelefon 20 besitzt eine Rückseite 21 und
eine Vorderseite 22, wobei die Vorderseite 22 ein Display 23,
eine Tastatur 24, eine Hörmuschel 25 und eine Sprechmuschel
26 aufweist. Im Bereich der Hörmuschel 25 bildet das
Funktelefon 20 einen Kopfbereich 27 aus. Im Bereich der
Sprechmuschel 26 bildet das Funktelefon 20 einen Fußbereich
28 aus. Im Kopfbereich 27 ist eine Antenne 29 und im
Fußbereich 28 ist eine Schnittstelle 30 ausgebildet.
Fig. 2 zeigt die Halterung 1 mit eingelegtem Funktelefon 20
in Seitenansicht. Der Schlitten 3 der Halterung 1 steht in
einer das Funktelefon 20 freigebenden Position A. Das
Funktelefon 20 liegt mit seiner Rückseite 21 in der Mulde 9
der Halterung 1. In dieser Position greift die Nase 13 in
eine Ausnehmung 31 im Kopfbereich 27 des Funktelefons 20 ein.
Der Eingriff der Nase 13 in die Ausnehmung 31 wird dadurch
hergestellt, daß das Funktelefon 20 zunächst mit seinem
Kopfbereich 27 an die Schulter 10 der Mulde 9 der Schale 2
angelegt wird. Danach wird es so im Uhrzeigersinn
verschwenkt, daß es mit seinem Fußbereich 28 bzw. seiner
Rückseite 21 auf der Schulter 11 der Mulde 9 zu liegen kommt.
In Fig. 2 ist zu sehen, daß die Kontakteinheit 7 und die
Schnittstelle 30 in der Position A des Schlittens 3 nicht
miteinander in Eingriff stehen. Auch der Schlittenkopf 4
weist keinen Kontakt zum Fußbereich 28 des Funktelefons 20
auf. Der Schlittenausleger 6 liegt so über der Mulde 9 der
Schale 2, daß er die Mulde 9 nicht überdeckt und somit ein
störungsfreies Einlegen des Funktelefons 20 erlaubt. In
Fig. 2 ist weiterhin zu sehen, daß sich die Kabelzuführung 8
an der Schale 2 abstützt und somit nicht gemeinsam mit dem
Schlitten 3 bewegt wird. Der Längenausgleich zwischen der
Kontakteinheit 7 und der Kabelzuführung 8 erfolgt durch in
Fig. 2 nicht dargestellte Kabel, die sich im Innenbereich des
Schlittenkopfes 4 und der Schale 2 frei bewegen können. Gemäß
einer nicht dargestellten Ausführungsvariante ist die
Kabelzuführung 8 direkt am Schlittenkopf 4 gelagert und wird
mit diesem gemeinsam bewegt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante ist es vorgesehen,
daß die Kabelzuführung 8 an der Schale 2 angebracht ist und
die Kontaktierung von der Schale 2 zum Schlittenkopf 4 bzw.
zur Kontakteinheit 7 über Schleifkontakte erfolgt.
Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsvariante zur
Nase 13 ist die Hintergriffigkeit 12 als Übergriff
ausgebildet, der den Kopfbereich 27 des Funktelefons 20 bis
zum Display 23 hin übergreift.
Fig. 3 zeigt wiederum eine geschnittene Seitenansicht der
Halterung 1 mit eingelegtem Funktelefon. Im Unterschied zu
Fig. 2 steht in Fig. 3 der Schlitten 3 in einer das
Funktelefon haltenden Position B. In dieser Position B hat
der Schlittenkopf 4 Kontakt mit dem Fußbereich 28 des
Funktelefons 20 und übergreift diesen. Weiterhin übergreift
der Schlittenausleger 6 den Fußbereich 28 des Funktelefons 20
in links und rechts der Sprechmuschel 26 liegenden Bereichen.
Durch diese Übergriffe ist das Funktelefon 20 sicher in der
Schale 2 der Halterung 1 gehalten. Die Kontaktierung der
Schnittstelle 30 des Funktelefons 20 mit der Kontakteinheit 7
des Schlittens 3 ist in Fig. 3 erfolgt. Die Kontakteinheit 7
wird gemeinsam mit dem Schlitten 3 in einer linearen Bewegung
in Richtung des Pfeiles 32 auf den Fußbereich 28 des
Funktelefons 20 aufgeschoben. Somit wird wirksam verhindert,
daß die Kontakteinheit 7 gegenüber der Schnittstelle 30
verkantet und das Aufschieben erschwert. Ein Ausweichen des
Funktelefons 20 vor der Aufschiebebewegung ist nicht möglich,
da sich das Funktelefon 20 mit dem Kopfbereich 27 an der
Schulter 10 der Ausnehmung 9 entgegen der Pfeilrichtung 32
abstützt.
Eine Entnahme des Funktelefons 20 aus der Halterung 1 erfolgt
durch eine Zurückziehen des Schlittens 3 entgegen der
Pfeilrichtung 32. Bei diesem Zurückziehen stützt sich das
Funktelefon 20 mit dem Fußbereich 28 gegen die Schulter 11
der Schale 9 ab. Auf diese Weise wird verhindert, daß sich
das Funktelefon 20 unter dem Schlitten 3 verkeilt. Beim
Zurückziehen des Schlittens 3 wird das Funktelefon 20 von der
Überdeckung durch den Schlittenausleger 6 befreit und
gleichzeitig wird die elektrische Verbindung zwischen der
Kontakteinheit 7 und der Schnittstelle 30 gelöst. Der
Schlitten 3 rastet in der das Funktelefon freigebenden
Position A ein.
Die Rastvorrichtung für den Schlitten 3 an der Schale 2 ist
so ausgebildet, daß der Schlitten 3 Mulden aufweist, in die
eine an der Schale gefedert gelagerte Kugel einschnappt.
Durch eine Erhöhung des Schiebedrucks kann diese Rastung
gelöst werden.
Nach einer nicht dargestellten Ausführungsvariante ist
vorgesehen, als Rastelemente Federarme vorzusehen, die in
Ausnehmungen im Schlitten 3 greifen und über Drucktasten
wieder aus diesen Ausnehmungen gelenkt werden können.
Eine weiter nicht dargestellte Konstruktionsvariante sieht
vor, daß der Fußbereich 28 des Funktelefons 20 nicht vom
Schlitten 3 übergriffen wird. Eine Fixierung des Funktelefons
20 erfolgt ausschließlich über die Kontakteinheit 7 und die
Schnittstelle 30. Hierbei steht die Kontakteinheit 7 mit der
Schnittstelle 30 in formschlüssigem Eingriff.
Weiterhin ist eine nicht dargestellte Ausführungsvariante
vorgesehen, bei der drei Kontakteinheiten in drei
Schnittstellen eingreifen. Hierbei ist die mittlere
Kontakteinheit und die mittlere Schnittstelle als elektrische
Kontakteinheit ausgeführt. Die beiden anderen Kupplungspaare
sind als mechanische Kupplungspaare ausgebildet, die der
Zentrierung des elektrischen Kupplungspaares und der
Halterung des Funktelefons dienen.
Die Erfindung ist nicht auf dargestellte oder beschriebene
Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr
Weiterbildungen der Erfindung im Rahmen der
Schutzrechtsansprüche. Insbesondere sieht die Erfindung auch
eine Daten- und/oder Energieübertragung von Funktelefonen zur
Halterung und umgekehrt vor. Diese kann kontaktlos, z. B. über
Infrarotschnittstelle oder dergleichen, oder über mechanische
Kontaktierungsmittel erfolgen.
1
Halterung
2
Schale
2
a Oberseite
2
b Unterseite
3
Schlitten
4
Schlittenkopf
5
Griffmulde
6
Schlittenausleger
7
Kontakteinheit
8
Kabelzuführung
9
Mulde
10
Schulter
11
Schulter
12
Hintergriffigkeit
13
Nase
20
Funktelefon
21
Rückseite
22
Vorderseite
23
Display
24
Tastatur
25
Hörmuschel
26
Sprechmuschel
27
Kopfbereich
28
Fußbereich
29
Antenne
30
Schnittstelle
31
Ausnehmung
Claims (13)
1. Vorrichtung zur Halterung und Kontaktierung eines
Funktelefons, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung des
Funktelefons (20) über eine aus einer Schale (9) mit
Schlitten (3) bestehenden Haltevorrichtung bzw. Halterung (1)
erfolgt, wobei der Schlitten (3) linear gegen das eingelegte
Funktelefon (20) verschiebbar ist und wobei der Schlitten (3)
und/oder die Schale (9) Kontaktierungsmittel (7) bzw.
mindestens eine Kontaktierungseinheit (7) aufweist zur Daten-
und/oder Energieübertragung bzw. zur elektrischen und/oder
optischen Ankopplung auf mindestens eine Schnittstelle am
Funktelefon.
2. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein dem Schlitten (3)
gegenüberliegenden Bereich einer Schale (9) das Funktelefon
(20) übergreift.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine dem Schlitten (3)
gegenüberliegend angeordnete Nase (13) in den Kopfbereich
(27) des Funktelefons (20) greift.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schlitten (3) in mindestens einer seiner Stellungen
rastet.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (3) in der das
Funktelefon (20) haltenden und/oder in der das Funktelefon
(20) freigebenden Stellung rastet.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakteinheit (7) gefederte
Kontaktstifte aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakteinheit (7)
Kontakthülsen oder Kontaktgabeln zur Aufnahme von
Kontaktstiften aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (3) in seiner das
Funktelefon (20) freigebenden Stellung durch eine mechanische
oder elektrische Sperre blockiert ist solange das Funktelefon
nicht korrekt in der Schale (9) zur Aufnahme des Funktelefons
(20) liegt.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (3) mindestens eine
Griffmulde zur Betätigung aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sich das Funktelefon (20) an der
Schale (9)gegen eine Abziehbewegung des Schlittens (3)
abstützt.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sich das Funktelefon (20) an der
Schale (9) gegen eine Aufschiebebewegung des Schlittens (3)
abstützt.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelzuführung (8) direkt mit
dem Schlitten (3) verbunden ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (1) neben einer
elektrischen Kontakteinheit (7) eine mechanische
Kontaktierung des Funktelefons (20) aufweist.
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