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DE10015730A1 - Platine für eine insbesondere nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschine und mit einer derartigen Platine ausgerüstete Strickmaschine - Google Patents

Platine für eine insbesondere nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschine und mit einer derartigen Platine ausgerüstete Strickmaschine

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DE10015730A1
DE10015730A1 DE10015730A DE10015730A DE10015730A1 DE 10015730 A1 DE10015730 A1 DE 10015730A1 DE 10015730 A DE10015730 A DE 10015730A DE 10015730 A DE10015730 A DE 10015730A DE 10015730 A1 DE10015730 A1 DE 10015730A1
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DE10015730A
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DE10015730B4 (de
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Hans-Martin Eppler
Dietmar Traenkle
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Sipra Patententwicklungs und Beteiligungs GmbH
Original Assignee
Sipra Patententwicklungs und Beteiligungs GmbH
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Priority to KR1020010016365A priority patent/KR100768994B1/ko
Priority to TW090107528A priority patent/TW496916B/zh
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    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04BKNITTING
    • D04B15/00Details of, or auxiliary devices incorporated in, weft knitting machines, restricted to machines of this kind
    • D04B15/06Sinkers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Knitting Machines (AREA)

Abstract

Es wird eine Platine (50) für eine insbesondere nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschine beschrieben. Die Platine (50) enthält eine Vorderseite (32), eine Rückseite (33), einen an einem Ende angeordneten, eine Einschließkehle (35) und eine Abschlagkante (36) aufweisenden Kopf (34), einen von der Vorderseite (32) abstehenden, zur Durchführung von Bewegungen in einer Längsrichtung (v) bestimmten Steuerfuß (38) und wenigstens eine auf der Vorderseite (32) vorgesehene, zur Durchführung von Schwenkbewegungen quer zur Längsrichtung (v) bestimmte Schwenkstelle (39, 40). Erfindungsgemäß weist die Platine (50) weiterhin ein quer zur Längsrichtung (v) wirksames, zum Ausgleich von Fertigungsungenauigkeiten bestimmtes Federelement (41) auf (Fig. 4). Außerdem wird eine mit einer solchen Platine (50) ausgerüstete Strickmaschine beschrieben.

Description

Die Erfindung betrifft eine Platine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine damit ausgerüstete Strickmaschine nach den Oberbegriffen der Ansprüche 15 bis 17.
Bei einer nach der Relativtechnik arbeitenden Strickmaschine werden die Einschließ- und Abschlagplatinen während einer nach der Fadenaufnahme erfolgenden Abzugsbewegung der Stricknadeln in einer dazu entgegengesetzten Richtung verschoben. Der zur Bildung einer Masche erforderliche Nadelhub ist dabei kleiner als bei Anwendung der normalen Maschenbildungstechnik, was die Anwendung von weniger steilen Austriebs- und Abzugsschloßteilen für die Nadeln und Platinen und damit eine Erhöhung der Strickge­ schwindigkeit ermöglicht.
Bekannte, nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschinen der eingangs bezeichneten Gattung sind meistens als Rundstrickmaschinen ausgebildet (DE 33 11 361 C2, DE 33 48 030 C2, DE 33 30 530 C1) und überwiegend mit als zweiarmige Hebel ausgebildeten Platinen versehen. Diese sind mit mittleren Lagerstellen an den Böden von in einem Nadelzylinder od. dgl. ausgebildeten Nuten schwenkbar sowie in ihrer Längs­ richtung verschiebbar gelagert. Ihre Schwenkbewegungen werden mit Hilfe von Schwenk­ schloßteilen erzeugt, die auf an den Vorderseiten der Platinen vorgesehene, häufig nach Art von Füßen ausgebildete Schwenkstellen einwirken, wobei diese Einwirkung im Falle einer Rundstrickmaschine in radialer Richtung relativ zur Nadelzylinderachse erfolgt.
Ein beim Betrieb derartiger Rundstrickmaschinen auftretendes Problem besteht darin, daß die Schwenkschloßteile aufgrund von unvermeidbaren Toleranzen bei ihrer Herstellung so relativ zueinander eingestellt werden müssen, daß die Platinen mit einem gewissen Spiel angeordnet, d. h. quer zur Längsrichtung um das Maß dieses Spiels verschwenkbar gelagert sind. Hierzu wird beim Einstellen der Maschine z. B. das eine (obere) Schwenk­ schloßteil so eingestellt, daß es die Position der Platinen in einer maximal zum Nadel­ zylinder hingeschwenkten Lage festlegt. Danach wird das andere (untere) Schwenkschloß­ teil so eingestellt, das es mit einem gewählten Spiel von z. B. 0,2 bis 0,5 mm die Positionen der Platinen in einer maximal vom Nadelzylinder weggeschwenkten Lage festlegt. Dadurch sind einerseits zusätzliche Arbeitsgänge beim Einrichten der Maschine erforderlich, andererseits hat das genannte Spiel einen unruhigen Lauf der Platinen und damit ungewünschte Klappergeräusche beim Betrieb zur Folge.
Daneben sind nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschinen und Platinen der eingangs bezeichneten Gattungen bekannt, bei denen die Einschließ- und Abschlagplatinen durch eine elastische Federkraft in Richtung auf eine Endstellung ihrer Querbewegung vorgespannt werden. Die Federkraft wird dabei mittels einer auf der Platinenvorderseite wirksamen, den Nadelzylinder einer Rundstrickmaschine umgebenden, endlosen Kranz- bzw. Zugfeder aufgebracht. Da diese Feder die zugeordneten Hebelarme der Platinen in Richtung des jeweiligen Platinenträgers vorspannt, müssen entweder Platinen in Form von zweiarmigen Hebeln vorgesehen werden, selbst wenn nur ein wirksames Schwenkschloß­ teil vorhanden ist (DE 32 46 512 C2), oder das Schwenkschloßteil muß am Platinenträger ausgebildet werden (DE 31 08 041 C2). Außerdem muß eine derartige Feder zur Ein­ wirkung auf alle vorhandenen Platinen geeignet sein, weshalb ihre Federkraft sehr groß sein muß. Vor allem aber ergibt sich das Problem, daß die Platinen leicht zwischen zwei benachbarte Windungen der Feder treten und dann geklemmt statt federnd vorgespannt werden. Beide Varianten führen zu Anordnungen, die in konstruktiver Hinsicht nicht befriedigen, die Bauhöhe der Schloßanordnungen ungünstig beeinflussen und störanfällig sind.
Entsprechende Probleme können sich bei Strickmaschinen ergeben, bei denen die Platinen aus anderen als den oben angegebenen Gründen hin- und herschwenkbar sein sollen.
Ein von der Erfindung zu lösendes technisches Problem besteht daher darin, die Platinen und Strickmaschinen der eingangs bezeichneten Gattungen so auszubilden, daß trotz der unvermeidlichen Fertigungstoleranzen die Einstellung eines definierten Lagerspiels für die Platinen nicht erforderlich ist, keine unerwünschten Schwingungs- und Geräuschentwick­ lungen auftreten und je nach Ausgestaltung der Platinen günstige Bauhöhen erhalten werden können.
Die Erfindung löst dieses Problem mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 15 bis 17.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 14.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Platinen selbst zum Ausgleich von Fertigungstoleranzen eingerichtet sind. Daher können unabhängig von ihrer im Einzelfall gewählten Bauform sowohl Zugfedern als auch im Platinenträger befindliche Schwenkteile vermieden und bewährte Strickmaschinenkonstruktionen unverändert beibehalten werden.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Axialschnitt durch den Nadelzylinder, einen zugehörigen Platinenzylinder und eine Schloßanordnung einer nach der Relativtechnik arbeitenden Rundstrickmaschine;
Fig. 2 eine Ansicht auf ein System der Schloßanordnung nach Fig. 1, von innen her betrachtet;
Fig. 3 eine übliche Stricknadel für die Rundstrickmaschine nach Fig. 1;
Fig. 4 die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Platine für die Rundstrickmaschine nach Fig. 1;
Fig. 5 einen vergrößerten schematischen Schnitt analog zu Fig. 1, jedoch mit den Platinen nach Fig. 4 und nur mit den für die Erfindung wesentlichen Teilen;
Fig. 6 einen Schnitt entsprechend Fig. 5 mit zwei unterschiedlichen Platinenstellungen;
Fig. 7 bis 9 drei weitere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Platine in je einer Seitenansicht gemäß Fig. 4; und
Fig. 10 einen Schnitt entsprechend Fig. 5, jedoch durch eine mit einer Platine nach Fig. 9 ausgerüstete Rundstrickmaschine.
Die in der Zeichnung dargestellte, als Ausführungsbeispiel gewählte Rundstrickmaschine enthält einen drehbaren Nadelzylinder 1, dessen Außenmantel in bekannter Weise mit parallel zu seiner Achse verlaufenden Führungsstegen 2 für zwischen diese eingesetzte Stricknadeln 3, z. B. übliche Zungennadeln, besetzt ist. Oberhalb des Nadelzylinders 1 ist ein koaxial zu ihm angeordneter, z. B. als Teil desselben ausgebildeter Platinenzylinder 4 angeordnet. Der Platinenzylinder 4 ist auf seinem Außenmantel ebenfalls mit achspar­ allelen Führungsstegen 6 versehen, zwischen denen Einschließ- und Abschlag-Platinen 7, nachfolgend kurz Platinen genannt, gelagert sind. Die Führungsstege 2 und die Führungs­ stege 6 sind mit gleicher Teilung versehen, aber in Umfangsrichtung jeweils um eine halbe Teilung zueinander versetzt angeordnet, so daß die Stricknadeln 3 und Platinen 7 in dem aus den Zylindern 1 und 4 gebildeten Nadel- und Platinenträger 8, nachfolgend kurz als Träger 8 bezeichnet, abwechseld nebeneinander angeordnet sind.
Die Stricknadeln 3 sind im Träger 8 parallel zu ihrer Längsrichtung v (Fig. 1), d. h. parallel zur Nadelzylinderachse verschiebbar und können daher in Fig. 1 in vertikaler Richtung auf und abbewegt werden. Die Platinen 7 sind im Träger 8, wie dies bei Anwendung der Relativtechnik üblich ist, einerseits parallel zu ihrer Längsrichtung v, d. h. parallel zur Nadelzyslinderachse verschiebbar gelagert, so daß sie in Fig. 1 ebenfalls in vertikaler Richtung auf und abbewegt werden können. Andererseits können die Platinen 7 aber auch quer dazu, d. h. hier in radialer Richtung w hin- und hergeschwenkt werden, wozu sie auf ihren Rückseiten 9 mit Lagerstellen 10 in Form von vorstehenden Ansätzen od. dgl. versehen sind, die sich an den Böden der zugehörigen, von den Führungsstegen 6 gebildeten Schlitzen abstützen.
Die Stricknadeln 3 weisen, wie insbesondere Fig. 3 zeigt, auf ihren Vorderseiten je einen abstehenden Fuß 11 auf. Dagegen sind die Platinen 7 entsprechend Fig. 1 auf ihren Vorderseiten 12 mit je einem abstehenden Steuerfuß 14 und im Ausführungsbeispiel außerdem zu beiden Seiten dieses Steuerfußes 14 mit je einer oberen bzw. unteren Schwenkstelle 15, 16 versehen, die meistens auch als abstehender Fuß ausgebildet ist, aber auch lediglich aus der vorderen Stirnseite der betreffenden Platine 7 bestehen könnte. Außerdem sind die Platinen 7 an einem über die obere Kante des Trägers 8 vorstehenden Ende mit einem Kopf 17 versehen, der wie üblich eine Abschlagkante 18 und eine Einschließkehle 19 aufweist.
Der Träger 8 ist an seinem Außenumfang von einer Schloßanordnung 20 (Fig. 1 und 2) umgeben. Diese weist einerseits Schloßteile 21 auf, die Führungsbahnen 22 für die Füße 11 der Stricknadeln 3 bilden, wobei mehrere solcher Schloßteile 21 in Längsrichtung v übereinander angeordnet und in unterschiedlichen Ebenen befindlichen Füßen 11 der Stricknadeln 2 zugeordnet sein können. Andererseits weist die Schloßanordnung 20 Schloßteile 23 sowie Schwenkschloßteile 24 und 25 auf. Die Schloßteile 23 sind mit Führungsbahnen 26 für die Steuerfüße 14 der Platinen 7 versehen und dienen wie diese zur Bewegung der Platinen 7 in der Längsrichtung v. Dagegen dienen die Schwenkschloß­ teile 24, 25 dem Zweck, die Platinen 7 in der Querrichtung w zu verschwenken, wobei die oberen, auf die Schwenkstellen 15 einwirkenden Schwenkschloßteile 24 eine Schwenk­ bewegung der Köpfe 17 der Platinen 7 radial nach innen in die aus Fig. 1 ersichtliche Einschließstellung und die unteren, auf die Schwenkstellen 16 einwirkenden Schwenk­ schloßteile 25 eine Schwenkbewegung der Köpfe 17 radial nach außen in eine Abschlag­ stellung bewirken.
Weitere Einzelheiten derartiger Rundstrickmaschinen, deren Teilen und insbesondere ihren Arbeitsweisen sind z. B. aus den Druckschriften DE 33 11 361 C2 und DE 33 48 030 C2, die hiermit durch Bezugnahme auf sie zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung gemacht werden, dem Fachmann allgemein bekannt und brauchen daher nicht näher erläutert werden.
Fig. 4 zeigt eine auch aus Fig. 5 und 6 ersichtliche, erfindungsgemäße Platine 31. Sie enthält wie die Platine 7 nach Fig. 1 eine Vorderseite 32, eine Rückseite 33, an einem Ende einen Kopf 34 mit einer Einschließkehle 35 und einer Abschlagkante 36, eine mittlere, von der Rückseite 33 abstehende Lagerstelle 37, einen in Höhe der Lagerstelle 37 angeordneten, jedoch von der Vorderseite 32 abstehenden Steuerfuß 38 und beidseits davon je eine Schwenkstelle 39 und 40, die ebenfalls als von der Vorderseite 32 ab­ stehender Fuß ausgebildet ist. Erfindungsgemäß weist die Platine 31 außerdem ein Federelement 41 auf, das insbesondere quer zu ihrer der Längsrichtung v gemäß Fig. 1 entsprechenden Längsrichtung, d. h. parallel zu den Seitenwandungen der Führungsstege 6 und damit in Richtung des Pfeils w in Fig. 1 wirksam ist. Das Federelement 41 besteht im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 4 aus einem wellenförmig ausgebildeten, federnden Schaftabschnitt 42, der zwischen dem Steuerfuß 38 und derjenigen (unteren) Schwenkstelle 40 angeordnet ist, die auf der vom Kopf 34 abgewandten Seite des Steuerfußes 38 liegt. Alternativ könnte der Schaftabschnitt 42 auch mäanderförmig ausgebildet sein.
Fig. 5 und 6, in denen für gleiche Teile dieselben Bezugszeichen wie in Fig. 1, 2 und 3 verwendet sind, zeigen die Platine 31 im eingebauten Zustand einmal mit und einmal ohne Stricknadel 3. Dabei liegt die Lagerstelle 37 am Träger 8, z. B. am Boden einer in diesem ausgebildeten, die Platine 31 aufnehmenden Nut an, die analog zu Fig. 1 von nicht dargestellten Stegen gebildet ist, während gleichzeitig das obere Schwenkschloßteil 24 an der Schwenkstelle 39 und das untere Schwenkschloßteil 25 an der Schwenkstelle 40 der Platine 31 anliegt. Dabei ist die Anordnung erfindungsgemäß so getroffen, daß die Platine 31 in sich leicht elastisch vorgespannt, d. h. der Schaftabschnitt 42 in Richtung eines Pfeils x gegenüber seiner Normalstellung im nicht eingebauten, entspannten Zustand etwas elastisch verbogen ist.
Bei bekannten Anordnungen dieser Art (z. B. DE 33 11 361 C2) werden Platinen verwendet, die in Querrichtung w im wesentlichen starr und biegesteif sind. Um zu starke Reibungen oder gar einen Bruch der Platinen aufgrund der unvermeidbaren Fertigungs­ toleranzen insbesondere im Bereich der auf die Schwenkstellen 39, 40 einwirkenden Flächen zu vermeiden, muß bisher bei der aus Fig. 5 ersichtlichen Einbaulage der Platinen sichergestellt werden, daß die Platinen in Querrichtung w mit einem gewissen Spiel von z. B. 0,2 bis 0,5 mm hin- und herschwenkbar montiert werden, d. h. zwischen wenigstens einem Schwenkschloßteil 24, 25 und der zugehörigen Schwenkstelle 39, 40 ein schmaler Spalt vorhanden ist. Erfindungsgemäß ist eine derartige Einstellung nicht mehr erforderlich. Durch die dem Federelement 41 innewohnende Federkraft wird die Platine 31 nämlich einerseits an ihren Stellen 37, 39 und 40 mit einer gewissen Vorspannung gegen den Träger 8 bzw. die Schwenkschloßteile 24, 25 gedrückt, während andererseits radiale. Ungenauigkeiten z. B. der Schwenkschloßteile 24, 25 oder des Trägers 8 durch ent­ sprechende Schwenkbewegungen des Schaftabschnitts 42, die radial gegen die Federkraft oder mit der Federkraft erfolgen, ausgeglichen werden. Hierdurch lassen sich alle Fertigungs- und Formtoleranzen des Trägers 8, der Schwenkschloßteile 24, 25 sowie der Platinen 31 vollkommen kompensieren. Es ist lediglich erforderlich, die Schaftabschnitte 42 so an den Platinen 31 anzubringen, daß die beim üblichen Einbau um das Maß des sonst üblichen Spiels von 0,2 bis 0,5 mm vorgespannt bzw. elastisch verbogen werden. Außerdem wird das Federelement 41 vorzugsweise so ausgebildet, daß es in Fig. 5 in einer zur Zeichenebene senkrechten Richtung möglichst biegesteif ist, damit zwar im erforderlichen Umfang radiale Biegungen, aber möglichst geringe Biegungen senkrecht dazu, d. h. in einer Richtung auftreten können, die senkrecht zur Nadelbewegung und senkrecht zu den Seitenwandungen der Führungsstege 6 verläuft.
Fig. 6 zeigt die beiden möglichen extremen Schwenkstellungen der Platinen 31 in je einer durchgezogen und gestrichelt dargestellten Position. Daraus ist ersichtlich, daß der Toleranzausgleich unabhängig von der im Einzelfall vorhandenen Schwenkstellung der Platinen 31 ist.
Fig. 7 zeigt als zweites Ausführungsbeispiel eine erfindungsgemäße Platine 44, bei welcher ein Federelement 45 durch einen Schaftabschnitt 46 erhalten wird, der zumindest in Schwenkrichtung w ausreichend schmal ist und wie im Fall der Fig. 4 bis 6 eine elastische Verschwenkung einer unteren Schwenkstelle 47 relativ zu einem mittleren Steuerfuß 48 in Richtung des Pfeils x (Fig. 5) ermöglicht. Auch bei diesem Ausführungs­ beispiel ist somit die Platine 44 zwischen dem mittleren Steuerfuß 48 und der unteren Schwenkstelle 47 elastisch ausgebildet.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 enthält eine erfindungsgemäße Platine 50 wiederum eine Vorderseite 51, eine Rückseite 52, einen üblichen Kopf 53 am einen Ende, einen mittleren Steuerfuß 54 und beidseits von diesem zwei als Füße ausgebildete Schwenk­ stellen 55 und 56. Ein Federelement 57, das als eine von der Rückseite 52 abstehende, federnde Zunge ausgebildet und im Bereich der vom Kopf 53 entfernten Schwenkstelle 56 an die Rückseite 52 der Platine 50 angeformt ist, ragt von dieser nach rückwärts und in Richtung des Steuerfußes 54. Das Federelement 57 weist an seinem freien Ende eine leicht gebogene Abstützstelle 58 auf, die im montierten Zustand analog zu Fig. 5 und 6 dazu dient, sich am Träger 8 bzw. dem Grund einer entsprechenden Nut abzustützen. Die radiale Lage der Abstützstelle 58 relativ zu den Vorderkanten der Schwenkstellen 55 und 56 ist analog zu den Ausführungsbeispielen nach Fig. 4 bis 7 so gewählt, daß sie im montierten Zustand der Platine 50, d. h. wenn die Schwenkstellen 55, 56 an den zu­ gehörigen Schwenkschloßteilen 24, 25 anliegen, am Träger 8 abgestützt ist und dabei das Federelement 57 leicht elastisch vorspannt, so daß die Schwenkstellen 55, 56 unter Ausgleich von etwaigen Fertigungstoleranzen stets mit leichter Vorspannung und spielfrei gegen die entsprechenden Schwenkschloßteile 24, 25 gedrückt werden. Außerdem ist die Lage der Abstützstelle 58 - in Längsrichtung entsprechend dem Pfeil v in Fig. 5 betrachtet - so gewählt, daß die Schwenkstellen 55, 56 möglichst gleichförmig gegen die Schwenk­ schloßteile 24, 25 gedrückt werden und keine ungewünschten Kippmomente entstehen. Im Ausführungsbeispiel liegt die Abstützstelle 58 etwa in Höhe des Steuerfußes 54. Die Federkraft wird bei dieser Ausführungsform daher im Gegensatz zu Fig. 4 bis 7 dadurch aufgebracht, daß die im wesentlichen durchgehend starre, biegesteife Platine 50 mit einer zusätzlich vorhandenen, federnden Zunge versehen wird.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 ist es theoretisch denkbar, daß der Kopf 53 der Platine 50 aufgrund von Kräften, die von einem Faden od. dgl. während der Maschenbil­ dung auf ihn ausgeübt werden, in Richtung eines Pfeils y verschwenkt wird, was den Maschenbildungsprozeß beeinträchtigen könnte. Die Platine 50 ist daher an ihrer Rücksei­ te 52 mit einem ihre Verschwenkbarkeit bzw. ihren möglichen Schwenkhub begrenzenden Begrenzungsmittel 59 versehen. Dieses besteht im Ausführungsbeispiel aus einem von der Rückseite 52 abstehenden Ansatz am Platinenschaft, der sich nach einem vorgewählten Schwenkhub in Richtung des Pfeils y an das Federelement 57 bzw. dessen Abstützstelle 58 anlegt. Eine weitere Verschwenkung der Platine 50 in Richtung des Pfeils y ist dann nicht mehr möglich. Im übrigen ist die Funktion der Platine 50 analog zu denen der Platinen 31 und 44.
Bei den bisherigen Ausführungsbeispielen weisen die Platinen durchweg zwei mit zugeordneten Schwenkschloßteilen 24, 25 zusammenwirkende Schwenkstellen und einen dazwischenliegenden Steuerfuß für die in Längsrichtung erfolgende Bewegung auf. Demgegenüber zeigen Fig. 9 und 10 eine Variante, bei der eine der Schwenkstellen und das zugehörige Schwenkschloßteil entfallen können.
Eine Platine 60 nach Fig. 9 und 10 enthält eine Vorderseite 61, eine Rückseite 62, einen üblichen Kopf 63 am einen Ende, einen von der Vorderseite abstehenden Steuerfuß 64 am dazu entgegengesetzten Ende, eine auf der Rückseite des Steuerfußes 64 angebrachte, als abstehender Ansatz ausgebildete Lagerstelle 65 und eine als Fuß ausgebildete, zwischen dem Kopf 63 und dem Steuerfuß 64 gelegene, an der Vorderseite 61 befindliche Schwenk­ stelle 66. Ähnlich wie in Fig. 8 ist im Bereich des Steuerfußes 64 ein als federnde Zunge ausgebildetes Federelement 67 vorgesehen, das an die Platine 60 angeformt ist, von ihr nach rückwärts ragt und sich vom Steuerfuß 64 aus in Richtung des Kopfs 63 erstreckt.
Wie insbesondere Fig. 10 zeigt, in der gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen wie in Fig. 1 bis 6 bezeichnet sind, ist im montierten Zustand der Platine 60 einerseits die Lagerstelle 65 am Träger 8 bzw. am Boden eines in diesem ausgebildeten Schlitzes abgestützt, während andererseits das Schwenkschloßteil 24 an der Schwenkstelle 66 anliegt. Gleichzeitig stützt sich das Federelement 67 mit einer an einem freien Ende befindlichen Abstützstelle 68 unter leichter elastischer Vorspannung am Träger 8 ab. Im Gegensatz zu den bisherigen Ausführungsbeispielen und insbesondere im Gegensatz zu Fig. 8 ist die axiale Lage der Abstützstelle 68 in der Längsrichtung v so gewählt, daß das Federelement 67 ein leichtes Kipp- bzw. Drehmoment in Richtung eines Pfeils z auf die Platine 60 ausübt und diese um die Lagerstelle 65 so zu verschwenken sucht, daß einerseits die Schwenkstelle 66 gegen das Schwenkschloßteil 24 und andererseits die Lagerstelle 65 mit elastischer Vorspannung gegen den Träger 8 gedrückt wird. Dadurch gleicht das Federelement 67 wie bei den anderen Ausführungsbeispielen Fertigungs­ toleranzen aus. Gleichzeitig hält es jedoch die Platine 60 auch dann sicher in Anlage mit dem Schwenkschloßteil 24 und dem Träger 8, wenn die Platine 60 ans der in Fig. 10 durchgezogen dargestellte Einschließstellung in die in Fig. 10 gestrichelt dargestellte Abschlagstellung verschwenkt wird und dabei das Schwenkschloßteil 24 (bzw. dessen an der Schwenkstelle 66 anliegende Führungskurve) - vom Träger 8 aus betrachtet - radial allmählich nach außen zurückweicht. Die Platine 60 wird dabei durch die Kraft des Federelements 67 in die entgegengesetzte Abschlagstellung verschwenkt. Im Ausführungs­ beispiel ist die Abstützstelle 68 dazu in Längsrichtung v zwischen dem Kopf 63 und der Schwenkstelle 66 der Platine 60 angeordnet. Außerdem kann der Abstand zwischen der Rückseite 62 der Platine 60 und dem Federelement 67 so gewählt sein, daß sich die Platine 60 in der zum Pfeil z (Fig. 10) entgegengesetzten Richtung nur um einen vor­ gewählten Hub verschwenken läßt, um dadurch dieselbe Wirkung zu erzielen, die beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 das Begrenzungsmittel 59 herbeiführt.
Alternativ zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 und 10 wäre es möglich, die auf der Rückseite befindliche Lagerstelle 65 zwischen dem Kopf und einer unteren Schwenkstelle anzuordnen und das Federelement mit einer Abstützstelle zu versehen, die auf der von der Lagerstelle abgewandten Seite der Schwenkstelle liegt. Auch in diesem Fall wird ein Drehmoment erzeugt, das die Schwenkstelle gegen ein in entsprechender Höhe angeord­ netes Schwenkschloßteil und die Lagerstelle gegen den Träger zu drücken sucht.
Vorteile der beschriebenen Platinen bestehen insbesondere in der spielfreien Führung und dem daraus resultierenden schwingungsfreien Lauf, der seinerseits eine hohe Laufruhe und eine reduzierte Wärmeentwicklung zur Folge hat.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die in vielfacher Weise abgewandelt werden können. Insbesondere ist es bei den Ausführungsbei­ spielen nach Fig. 1 bis 7 möglich, die Dicke und/oder die Breite der Platinen im Bereich der federnden Schaftabschnitte so zu wählen, daß sich die gewünschten elastischen Kraftwirkungen ergeben und sowohl die hierdurch bewirkte Reibungskraft als auch die durch diese verursachte Wärmeentwicklung möglichst klein bleibt. Entsprechend kann bei den Ausführungsformen nach Fig. 7 bis 10 die Breite und/oder Dicke und/oder axiale Länge der Federelemente 57, 67 so eingestellt werden, daß sich die im Einzelfall günstig­ sten Federkräfte ergeben. Außerdem kann die Breite und/ oder Dicke der Platinen auch in anderen Bereichen, insbesondere an zwischen den oberen Schwenkstellen und den Steuerfüßen liegenden Schaftabschnitten, kleiner als im Bereich der übrigen Teile gewählt werden, um dadurch ihr Gewicht zu reduzieren und die benötigten Federkräfte kleinzuhal­ ten. Weiter werden die Platinen, im Bereich der unteren Schwenkstellen vorzugsweise mit nach rückwärts abstehenden Führungsansätzen 69 (Fig. 4, 5, 7, 8) versehen, die im montierten Zustand zwischen den im jeweiligen Träger 8 vorhandenen Führungsstegen od. dgl. zu liegen kommen und die seitliche Führung der Platinen verbessern, d. h. ins­ besondere Drehbewegungen um die Platinenlängsachse verhindern. Weiter wäre es möglich, z. B. die Platine 44 im gesamten, zwischen den beiden Schwenkstellen befindli­ chen Schaftbereich nach Art eines konvexen Bogens federnd auszubilden, in welchem Fall der Scheitel des Bogens als Lagerstelle dienen würde, die Enden des Bogens die Schwenk­ stellen aufweisen könnten und der gesamte Schaftabschnitt elastisch federnd ausgebildet wäre. Weiterhin ist klar, daß die in Fig. 8 bis 10 dargestellten Federelemente auch anders gestaltet und an anderen Stellen der Platinen angebracht sein können, wobei es auch möglich ist, die Federelemente aus Federdraht herzustellen und dann an den Platinen zu befestigen. Auch die Lage der Steuerfüße relativ zu den Lagerstellen kann anders gewählt werden. Entsprechende Platinen und Schwenkschloßteile können auch bei Strickmaschinen vorgesehen werden, die nicht nach der Relativtechnik arbeiten und bei denen die Platinen aus anderen Gründen in der oben beschriebenen Weise verschwenkbar sein sollen.
Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen verwendet werden können.

Claims (17)

1. Platine für eine insbesondere nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschine mit einer Vorderseite (12, 32, 51, 61), einer Rückseite (9, 33, 52, 62), einem an einen Ende angeordneten, eine Einschließkehle (35) und eine Abschlagkante (36) aufweisenden Kopf (34, 53, 63), einem von der Vorderseite (12, 32, 51, 61) abstehenden, zur Durchführung von Bewegungen in einer Längsrichtung (v) bestimmten Steuerfuß (38, 54, 64) und wenigstens einer auf der Vorderseite (12, 32, 51, 61) vorgesehenen, zur Durchführung von Schwenkbe­ wegungen quer zur Längsrichtung (v) bestimmten Schwenkstelle (39, 40; 55, 56; 66), dadurch gekennzeichnet, daß sie ein quer zur Längsrichtung (v) wirksames Federelement (41, 45, 57, 67) aufweist.
2. Platine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (41, 45, 57, 67) an sie angeformt ist.
3. Platine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (57, 67) aus einer von der Rückseite (52, 62) abstehenden, federnden Zunge besteht.
4. Platine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenk­ stelle (66) zwischen dem Kopf (63) und einer auf der Rückseite (62) vorgesehenen, zur Abstützung an einem Träger (8) bestimmten Lagerstelle (65) angeordnet ist und das Federelement (67) eine zur Abstützung an dem Träger (8) bestimmte, zwischen dem Kopf (63) und der Schwenkstelle (66) angeordnete Abstützstelle (68) aufweist.
5. Platine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine auf der Rückseite vorgesehene, zur Abstützung an einem Träger (8) bestimmte Lagerstelle zwischen dem Kopf und der Schwenkstelle angeordnet ist und das Federelement eine zur Abstützung an dem Träger bestimmte Abstützstelle aufweist, die auf der von der Lager­ stelle abgewandten Seite der Schwenkstelle liegt.
6. Platine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit zwei in Längsrichtung (v) beabstandeten, auf der Vorderseite (51) angeordneten Schwenkstellen (55, 56) versehen ist und das Federelement (57) eine in der Längsrichtung (y) zwischen den beiden Schwenkstellen (55, 56) angeordnete, zur Abstützung an einem Träger (8) bestimmte Abstützstelle (58) aufweist.
7. Platine nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein ihre Verschwenkbarkeit begrenzendes Begrenzungsmittel (59) aufweist.
8. Platine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Begrenzungsmittel (59) ein von der Rückseite vorstehender, zum Anschlag an das Federelement (57) bestimmter Ansatz ist.
9. Platine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit zwei auf der Vorderseite (32) angeordneten, in der Längsrichtung (v) beabstandeten Schwenkstellen (39, 40 bzw. 47) und einer in der Längsrichtung (v) zwischen diesen, jedoch auf der Rückseite (33) befindlichen Lagerstelle (37) versehen ist.
10. Platine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (41, 45) aus einem zwischen den Schwenkstellen (39, 40 bzw. 47) angeordneten, federnden Schaft­ abschnitt (42, 46) besteht.
11. Platine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerfuß (38, 48) zwischen den beiden Schwenkstellen (39, 40 bzw. 47) angeordnet ist und das Federelement (41, 45) aus einem federnden Schaftabschnitt (42, 46) besteht, der zwischen dem Steuerfuß (38, 48) und derjenigen Schwenkstelle (40,47) angeordnet ist, die auf der vom Kopf (34) abgewandten Seite des Steuerfußes (38, 48) liegt.
12. Platine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (41) aus einem mäander- oder wellenförmig ausgebildeten Schaftabschnitt (42) besteht.
13. Platine nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie im Bereich des Federelements (41) zumindest teilweise eine im Vergleich zu anderen Abschnitten reduzierte Breite und/oder Dicke aufweist.
14. Platine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkstellen (39, 40 bzw. 47) als von der Vorderseite (32) abstehende Schwenkfüße ausgebildet sind.
15. Strickmaschine mit einem Träger (8), in dem Stricknadeln (3) sowie Abschlag- und Einschließplatinen (60) abwechselnd nebeneinander angeordnet sind, und mit einer Schloß­ anordnung (20) zur relativen Verschiebung der Stricknadeln (3) und Platinen (60) in einer Längsrichtung (v) sowie zur Verschwenkung der Platinen (60) quer zu der Längsrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Platinen (60) nach Anspruch 4 oder 5 ausgebildet sind, die Schloßanordnung (20) ein der Schwenkstelle (66) zugeordnetes Schwenkschloßteil (24) aufweist und die Platinen (60) unter einer durch die Federelemente (67) bewirkten Vorspannung mit ihren Schwenkstellen (66) am Schwenkschloßteil (24) und mit ihren Lagerstellen (65) am Träger (8) anliegen.
16. Strickmaschine mit einem Träger (8), in dem Stricknadeln (3) sowie Abschlag- und Einschließplatinen (50) abwechselnd nebeneinander angeordnet sind, und mit einer Schloß­ anordnung (20) zur relativen Verschiebung der Stricknadeln (3) und Platinen (50) in einer Längsrichtung (v) sowie zur Verschwenkung der Platinen (50) quer zu der Längsrichtung (v) , dadurch gekennzeichnet, daß die Platinen nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis 8 ausgebildet sind, die Schloßanordnung (20) zwei, je einer Schwenkstelle (55, 56) zugeordnete Schwenkschloßteile aufweist und die Schwenkstellen der Platinen durch die am Träger abgestützten Federelemente (57) spielfrei gegen die Schwenkschloßteile (24, 25) vorgespannt sind.
17. Strickmaschine mit einem Träger (8), in dem Stricknadeln sowie Abschlag- und Einschließ-Platinen (31, 44) abwechselnd nebeneinander angeordnet sind, und mit einer Schloßanordnung (20) zur relativen Verschiebung der Stricknadeln (3) und Platinen (31, 44) in einer Längsrichtung (v) sowie zur Verschwenkung der Platinen (31, 44) quer zu der Längsrichtung (v), dadurch gekennzeichnet, daß die Platinen (31, 44) nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 13 ausgebildet sind, die Schloßanordnung (20) zwei, je einer Schwenkstelle (39, 40) zugeordnete Schwenkschloßteile (24, 25) aufweist, die Lagerstellen (37) der Platinen (31, 44) am Träger (8) anliegen und gleichzeitig die Schwenkstellen (39, 40) der Platinen (31, 41) durch elastische Verbiegung der Federelemente (41, 45) spielfrei gegen die Schwenkschloßteile (24, 25) vorgespannt sind.
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