DE10015730A1 - Platine für eine insbesondere nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschine und mit einer derartigen Platine ausgerüstete Strickmaschine - Google Patents
Platine für eine insbesondere nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschine und mit einer derartigen Platine ausgerüstete StrickmaschineInfo
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Abstract
Es wird eine Platine (50) für eine insbesondere nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschine beschrieben. Die Platine (50) enthält eine Vorderseite (32), eine Rückseite (33), einen an einem Ende angeordneten, eine Einschließkehle (35) und eine Abschlagkante (36) aufweisenden Kopf (34), einen von der Vorderseite (32) abstehenden, zur Durchführung von Bewegungen in einer Längsrichtung (v) bestimmten Steuerfuß (38) und wenigstens eine auf der Vorderseite (32) vorgesehene, zur Durchführung von Schwenkbewegungen quer zur Längsrichtung (v) bestimmte Schwenkstelle (39, 40). Erfindungsgemäß weist die Platine (50) weiterhin ein quer zur Längsrichtung (v) wirksames, zum Ausgleich von Fertigungsungenauigkeiten bestimmtes Federelement (41) auf (Fig. 4). Außerdem wird eine mit einer solchen Platine (50) ausgerüstete Strickmaschine beschrieben.
Description
Die Erfindung betrifft eine Platine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine damit
ausgerüstete Strickmaschine nach den Oberbegriffen der Ansprüche 15 bis 17.
Bei einer nach der Relativtechnik arbeitenden Strickmaschine werden die Einschließ- und
Abschlagplatinen während einer nach der Fadenaufnahme erfolgenden Abzugsbewegung
der Stricknadeln in einer dazu entgegengesetzten Richtung verschoben. Der zur Bildung
einer Masche erforderliche Nadelhub ist dabei kleiner als bei Anwendung der normalen
Maschenbildungstechnik, was die Anwendung von weniger steilen Austriebs- und
Abzugsschloßteilen für die Nadeln und Platinen und damit eine Erhöhung der Strickge
schwindigkeit ermöglicht.
Bekannte, nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschinen der eingangs bezeichneten
Gattung sind meistens als Rundstrickmaschinen ausgebildet (DE 33 11 361 C2,
DE 33 48 030 C2, DE 33 30 530 C1) und überwiegend mit als zweiarmige Hebel
ausgebildeten Platinen versehen. Diese sind mit mittleren Lagerstellen an den Böden von
in einem Nadelzylinder od. dgl. ausgebildeten Nuten schwenkbar sowie in ihrer Längs
richtung verschiebbar gelagert. Ihre Schwenkbewegungen werden mit Hilfe von Schwenk
schloßteilen erzeugt, die auf an den Vorderseiten der Platinen vorgesehene, häufig nach
Art von Füßen ausgebildete Schwenkstellen einwirken, wobei diese Einwirkung im Falle
einer Rundstrickmaschine in radialer Richtung relativ zur Nadelzylinderachse erfolgt.
Ein beim Betrieb derartiger Rundstrickmaschinen auftretendes Problem besteht darin, daß
die Schwenkschloßteile aufgrund von unvermeidbaren Toleranzen bei ihrer Herstellung so
relativ zueinander eingestellt werden müssen, daß die Platinen mit einem gewissen Spiel
angeordnet, d. h. quer zur Längsrichtung um das Maß dieses Spiels verschwenkbar
gelagert sind. Hierzu wird beim Einstellen der Maschine z. B. das eine (obere) Schwenk
schloßteil so eingestellt, daß es die Position der Platinen in einer maximal zum Nadel
zylinder hingeschwenkten Lage festlegt. Danach wird das andere (untere) Schwenkschloß
teil so eingestellt, das es mit einem gewählten Spiel von z. B. 0,2 bis 0,5 mm die
Positionen der Platinen in einer maximal vom Nadelzylinder weggeschwenkten Lage
festlegt. Dadurch sind einerseits zusätzliche Arbeitsgänge beim Einrichten der Maschine
erforderlich, andererseits hat das genannte Spiel einen unruhigen Lauf der Platinen und
damit ungewünschte Klappergeräusche beim Betrieb zur Folge.
Daneben sind nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschinen und Platinen der
eingangs bezeichneten Gattungen bekannt, bei denen die Einschließ- und Abschlagplatinen
durch eine elastische Federkraft in Richtung auf eine Endstellung ihrer Querbewegung
vorgespannt werden. Die Federkraft wird dabei mittels einer auf der Platinenvorderseite
wirksamen, den Nadelzylinder einer Rundstrickmaschine umgebenden, endlosen Kranz-
bzw. Zugfeder aufgebracht. Da diese Feder die zugeordneten Hebelarme der Platinen in
Richtung des jeweiligen Platinenträgers vorspannt, müssen entweder Platinen in Form von
zweiarmigen Hebeln vorgesehen werden, selbst wenn nur ein wirksames Schwenkschloß
teil vorhanden ist (DE 32 46 512 C2), oder das Schwenkschloßteil muß am Platinenträger
ausgebildet werden (DE 31 08 041 C2). Außerdem muß eine derartige Feder zur Ein
wirkung auf alle vorhandenen Platinen geeignet sein, weshalb ihre Federkraft sehr groß
sein muß. Vor allem aber ergibt sich das Problem, daß die Platinen leicht zwischen zwei
benachbarte Windungen der Feder treten und dann geklemmt statt federnd vorgespannt
werden. Beide Varianten führen zu Anordnungen, die in konstruktiver Hinsicht nicht
befriedigen, die Bauhöhe der Schloßanordnungen ungünstig beeinflussen und störanfällig
sind.
Entsprechende Probleme können sich bei Strickmaschinen ergeben, bei denen die Platinen
aus anderen als den oben angegebenen Gründen hin- und herschwenkbar sein sollen.
Ein von der Erfindung zu lösendes technisches Problem besteht daher darin, die Platinen
und Strickmaschinen der eingangs bezeichneten Gattungen so auszubilden, daß trotz der
unvermeidlichen Fertigungstoleranzen die Einstellung eines definierten Lagerspiels für die
Platinen nicht erforderlich ist, keine unerwünschten Schwingungs- und Geräuschentwick
lungen auftreten und je nach Ausgestaltung der Platinen günstige Bauhöhen erhalten
werden können.
Die Erfindung löst dieses Problem mit den Merkmalen der Ansprüche 1 und 15 bis 17.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2
bis 14.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Platinen selbst zum Ausgleich von
Fertigungstoleranzen eingerichtet sind. Daher können unabhängig von ihrer im Einzelfall
gewählten Bauform sowohl Zugfedern als auch im Platinenträger befindliche Schwenkteile
vermieden und bewährte Strickmaschinenkonstruktionen unverändert beibehalten werden.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Axialschnitt durch den Nadelzylinder, einen zugehörigen
Platinenzylinder und eine Schloßanordnung einer nach der Relativtechnik arbeitenden
Rundstrickmaschine;
Fig. 2 eine Ansicht auf ein System der Schloßanordnung nach Fig. 1, von innen her
betrachtet;
Fig. 3 eine übliche Stricknadel für die Rundstrickmaschine nach Fig. 1;
Fig. 4 die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Platine für die Rundstrickmaschine nach
Fig. 1;
Fig. 5 einen vergrößerten schematischen Schnitt analog zu Fig. 1, jedoch mit den Platinen
nach Fig. 4 und nur mit den für die Erfindung wesentlichen Teilen;
Fig. 6 einen Schnitt entsprechend Fig. 5 mit zwei unterschiedlichen Platinenstellungen;
Fig. 7 bis 9 drei weitere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Platine in je einer
Seitenansicht gemäß Fig. 4; und
Fig. 10 einen Schnitt entsprechend Fig. 5, jedoch durch eine mit einer Platine nach Fig. 9
ausgerüstete Rundstrickmaschine.
Die in der Zeichnung dargestellte, als Ausführungsbeispiel gewählte Rundstrickmaschine
enthält einen drehbaren Nadelzylinder 1, dessen Außenmantel in bekannter Weise mit
parallel zu seiner Achse verlaufenden Führungsstegen 2 für zwischen diese eingesetzte
Stricknadeln 3, z. B. übliche Zungennadeln, besetzt ist. Oberhalb des Nadelzylinders 1 ist
ein koaxial zu ihm angeordneter, z. B. als Teil desselben ausgebildeter Platinenzylinder 4
angeordnet. Der Platinenzylinder 4 ist auf seinem Außenmantel ebenfalls mit achspar
allelen Führungsstegen 6 versehen, zwischen denen Einschließ- und Abschlag-Platinen 7,
nachfolgend kurz Platinen genannt, gelagert sind. Die Führungsstege 2 und die Führungs
stege 6 sind mit gleicher Teilung versehen, aber in Umfangsrichtung jeweils um eine
halbe Teilung zueinander versetzt angeordnet, so daß die Stricknadeln 3 und Platinen 7 in
dem aus den Zylindern 1 und 4 gebildeten Nadel- und Platinenträger 8, nachfolgend kurz
als Träger 8 bezeichnet, abwechseld nebeneinander angeordnet sind.
Die Stricknadeln 3 sind im Träger 8 parallel zu ihrer Längsrichtung v (Fig. 1), d. h.
parallel zur Nadelzylinderachse verschiebbar und können daher in Fig. 1 in vertikaler
Richtung auf und abbewegt werden. Die Platinen 7 sind im Träger 8, wie dies bei
Anwendung der Relativtechnik üblich ist, einerseits parallel zu ihrer Längsrichtung v, d. h.
parallel zur Nadelzyslinderachse verschiebbar gelagert, so daß sie in Fig. 1 ebenfalls in
vertikaler Richtung auf und abbewegt werden können. Andererseits können die Platinen 7
aber auch quer dazu, d. h. hier in radialer Richtung w hin- und hergeschwenkt werden,
wozu sie auf ihren Rückseiten 9 mit Lagerstellen 10 in Form von vorstehenden Ansätzen
od. dgl. versehen sind, die sich an den Böden der zugehörigen, von den Führungsstegen 6
gebildeten Schlitzen abstützen.
Die Stricknadeln 3 weisen, wie insbesondere Fig. 3 zeigt, auf ihren Vorderseiten je einen
abstehenden Fuß 11 auf. Dagegen sind die Platinen 7 entsprechend Fig. 1 auf ihren
Vorderseiten 12 mit je einem abstehenden Steuerfuß 14 und im Ausführungsbeispiel
außerdem zu beiden Seiten dieses Steuerfußes 14 mit je einer oberen bzw. unteren
Schwenkstelle 15, 16 versehen, die meistens auch als abstehender Fuß ausgebildet ist,
aber auch lediglich aus der vorderen Stirnseite der betreffenden Platine 7 bestehen könnte.
Außerdem sind die Platinen 7 an einem über die obere Kante des Trägers 8 vorstehenden
Ende mit einem Kopf 17 versehen, der wie üblich eine Abschlagkante 18 und eine
Einschließkehle 19 aufweist.
Der Träger 8 ist an seinem Außenumfang von einer Schloßanordnung 20 (Fig. 1 und 2)
umgeben. Diese weist einerseits Schloßteile 21 auf, die Führungsbahnen 22 für die Füße
11 der Stricknadeln 3 bilden, wobei mehrere solcher Schloßteile 21 in Längsrichtung v
übereinander angeordnet und in unterschiedlichen Ebenen befindlichen Füßen 11 der
Stricknadeln 2 zugeordnet sein können. Andererseits weist die Schloßanordnung 20
Schloßteile 23 sowie Schwenkschloßteile 24 und 25 auf. Die Schloßteile 23 sind mit
Führungsbahnen 26 für die Steuerfüße 14 der Platinen 7 versehen und dienen wie diese
zur Bewegung der Platinen 7 in der Längsrichtung v. Dagegen dienen die Schwenkschloß
teile 24, 25 dem Zweck, die Platinen 7 in der Querrichtung w zu verschwenken, wobei
die oberen, auf die Schwenkstellen 15 einwirkenden Schwenkschloßteile 24 eine Schwenk
bewegung der Köpfe 17 der Platinen 7 radial nach innen in die aus Fig. 1 ersichtliche
Einschließstellung und die unteren, auf die Schwenkstellen 16 einwirkenden Schwenk
schloßteile 25 eine Schwenkbewegung der Köpfe 17 radial nach außen in eine Abschlag
stellung bewirken.
Weitere Einzelheiten derartiger Rundstrickmaschinen, deren Teilen und insbesondere ihren
Arbeitsweisen sind z. B. aus den Druckschriften DE 33 11 361 C2 und DE 33 48 030 C2,
die hiermit durch Bezugnahme auf sie zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung
gemacht werden, dem Fachmann allgemein bekannt und brauchen daher nicht näher
erläutert werden.
Fig. 4 zeigt eine auch aus Fig. 5 und 6 ersichtliche, erfindungsgemäße Platine 31. Sie
enthält wie die Platine 7 nach Fig. 1 eine Vorderseite 32, eine Rückseite 33, an einem
Ende einen Kopf 34 mit einer Einschließkehle 35 und einer Abschlagkante 36, eine
mittlere, von der Rückseite 33 abstehende Lagerstelle 37, einen in Höhe der Lagerstelle
37 angeordneten, jedoch von der Vorderseite 32 abstehenden Steuerfuß 38 und beidseits
davon je eine Schwenkstelle 39 und 40, die ebenfalls als von der Vorderseite 32 ab
stehender Fuß ausgebildet ist. Erfindungsgemäß weist die Platine 31 außerdem ein
Federelement 41 auf, das insbesondere quer zu ihrer der Längsrichtung v gemäß Fig. 1
entsprechenden Längsrichtung, d. h. parallel zu den Seitenwandungen der Führungsstege 6
und damit in Richtung des Pfeils w in Fig. 1 wirksam ist. Das Federelement 41 besteht im
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und 4 aus einem wellenförmig ausgebildeten, federnden
Schaftabschnitt 42, der zwischen dem Steuerfuß 38 und derjenigen (unteren) Schwenkstelle
40 angeordnet ist, die auf der vom Kopf 34 abgewandten Seite des Steuerfußes 38 liegt.
Alternativ könnte der Schaftabschnitt 42 auch mäanderförmig ausgebildet sein.
Fig. 5 und 6, in denen für gleiche Teile dieselben Bezugszeichen wie in Fig. 1, 2 und 3
verwendet sind, zeigen die Platine 31 im eingebauten Zustand einmal mit und einmal ohne
Stricknadel 3. Dabei liegt die Lagerstelle 37 am Träger 8, z. B. am Boden einer in diesem
ausgebildeten, die Platine 31 aufnehmenden Nut an, die analog zu Fig. 1 von nicht
dargestellten Stegen gebildet ist, während gleichzeitig das obere Schwenkschloßteil 24 an
der Schwenkstelle 39 und das untere Schwenkschloßteil 25 an der Schwenkstelle 40 der
Platine 31 anliegt. Dabei ist die Anordnung erfindungsgemäß so getroffen, daß die Platine
31 in sich leicht elastisch vorgespannt, d. h. der Schaftabschnitt 42 in Richtung eines
Pfeils x gegenüber seiner Normalstellung im nicht eingebauten, entspannten Zustand etwas
elastisch verbogen ist.
Bei bekannten Anordnungen dieser Art (z. B. DE 33 11 361 C2) werden Platinen
verwendet, die in Querrichtung w im wesentlichen starr und biegesteif sind. Um zu starke
Reibungen oder gar einen Bruch der Platinen aufgrund der unvermeidbaren Fertigungs
toleranzen insbesondere im Bereich der auf die Schwenkstellen 39, 40 einwirkenden
Flächen zu vermeiden, muß bisher bei der aus Fig. 5 ersichtlichen Einbaulage der Platinen
sichergestellt werden, daß die Platinen in Querrichtung w mit einem gewissen Spiel von z. B.
0,2 bis 0,5 mm hin- und herschwenkbar montiert werden, d. h. zwischen wenigstens
einem Schwenkschloßteil 24, 25 und der zugehörigen Schwenkstelle 39, 40 ein schmaler
Spalt vorhanden ist. Erfindungsgemäß ist eine derartige Einstellung nicht mehr erforderlich.
Durch die dem Federelement 41 innewohnende Federkraft wird die Platine 31
nämlich einerseits an ihren Stellen 37, 39 und 40 mit einer gewissen Vorspannung gegen
den Träger 8 bzw. die Schwenkschloßteile 24, 25 gedrückt, während andererseits radiale.
Ungenauigkeiten z. B. der Schwenkschloßteile 24, 25 oder des Trägers 8 durch ent
sprechende Schwenkbewegungen des Schaftabschnitts 42, die radial gegen die Federkraft
oder mit der Federkraft erfolgen, ausgeglichen werden. Hierdurch lassen sich alle
Fertigungs- und Formtoleranzen des Trägers 8, der Schwenkschloßteile 24, 25 sowie der
Platinen 31 vollkommen kompensieren. Es ist lediglich erforderlich, die Schaftabschnitte
42 so an den Platinen 31 anzubringen, daß die beim üblichen Einbau um das Maß des
sonst üblichen Spiels von 0,2 bis 0,5 mm vorgespannt bzw. elastisch verbogen werden.
Außerdem wird das Federelement 41 vorzugsweise so ausgebildet, daß es in Fig. 5 in
einer zur Zeichenebene senkrechten Richtung möglichst biegesteif ist, damit zwar im
erforderlichen Umfang radiale Biegungen, aber möglichst geringe Biegungen senkrecht
dazu, d. h. in einer Richtung auftreten können, die senkrecht zur Nadelbewegung und
senkrecht zu den Seitenwandungen der Führungsstege 6 verläuft.
Fig. 6 zeigt die beiden möglichen extremen Schwenkstellungen der Platinen 31 in je einer
durchgezogen und gestrichelt dargestellten Position. Daraus ist ersichtlich, daß der
Toleranzausgleich unabhängig von der im Einzelfall vorhandenen Schwenkstellung der
Platinen 31 ist.
Fig. 7 zeigt als zweites Ausführungsbeispiel eine erfindungsgemäße Platine 44, bei
welcher ein Federelement 45 durch einen Schaftabschnitt 46 erhalten wird, der zumindest
in Schwenkrichtung w ausreichend schmal ist und wie im Fall der Fig. 4 bis 6 eine
elastische Verschwenkung einer unteren Schwenkstelle 47 relativ zu einem mittleren
Steuerfuß 48 in Richtung des Pfeils x (Fig. 5) ermöglicht. Auch bei diesem Ausführungs
beispiel ist somit die Platine 44 zwischen dem mittleren Steuerfuß 48 und der unteren
Schwenkstelle 47 elastisch ausgebildet.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 enthält eine erfindungsgemäße Platine 50 wiederum
eine Vorderseite 51, eine Rückseite 52, einen üblichen Kopf 53 am einen Ende, einen
mittleren Steuerfuß 54 und beidseits von diesem zwei als Füße ausgebildete Schwenk
stellen 55 und 56. Ein Federelement 57, das als eine von der Rückseite 52 abstehende,
federnde Zunge ausgebildet und im Bereich der vom Kopf 53 entfernten Schwenkstelle 56
an die Rückseite 52 der Platine 50 angeformt ist, ragt von dieser nach rückwärts und in
Richtung des Steuerfußes 54. Das Federelement 57 weist an seinem freien Ende eine leicht
gebogene Abstützstelle 58 auf, die im montierten Zustand analog zu Fig. 5 und 6 dazu
dient, sich am Träger 8 bzw. dem Grund einer entsprechenden Nut abzustützen. Die
radiale Lage der Abstützstelle 58 relativ zu den Vorderkanten der Schwenkstellen 55 und
56 ist analog zu den Ausführungsbeispielen nach Fig. 4 bis 7 so gewählt, daß sie im
montierten Zustand der Platine 50, d. h. wenn die Schwenkstellen 55, 56 an den zu
gehörigen Schwenkschloßteilen 24, 25 anliegen, am Träger 8 abgestützt ist und dabei das
Federelement 57 leicht elastisch vorspannt, so daß die Schwenkstellen 55, 56 unter
Ausgleich von etwaigen Fertigungstoleranzen stets mit leichter Vorspannung und spielfrei
gegen die entsprechenden Schwenkschloßteile 24, 25 gedrückt werden. Außerdem ist die
Lage der Abstützstelle 58 - in Längsrichtung entsprechend dem Pfeil v in Fig. 5 betrachtet
- so gewählt, daß die Schwenkstellen 55, 56 möglichst gleichförmig gegen die Schwenk
schloßteile 24, 25 gedrückt werden und keine ungewünschten Kippmomente entstehen. Im
Ausführungsbeispiel liegt die Abstützstelle 58 etwa in Höhe des Steuerfußes 54. Die
Federkraft wird bei dieser Ausführungsform daher im Gegensatz zu Fig. 4 bis 7 dadurch
aufgebracht, daß die im wesentlichen durchgehend starre, biegesteife Platine 50 mit einer
zusätzlich vorhandenen, federnden Zunge versehen wird.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 ist es theoretisch denkbar, daß der Kopf 53 der
Platine 50 aufgrund von Kräften, die von einem Faden od. dgl. während der Maschenbil
dung auf ihn ausgeübt werden, in Richtung eines Pfeils y verschwenkt wird, was den
Maschenbildungsprozeß beeinträchtigen könnte. Die Platine 50 ist daher an ihrer Rücksei
te 52 mit einem ihre Verschwenkbarkeit bzw. ihren möglichen Schwenkhub begrenzenden
Begrenzungsmittel 59 versehen. Dieses besteht im Ausführungsbeispiel aus einem von der
Rückseite 52 abstehenden Ansatz am Platinenschaft, der sich nach einem vorgewählten
Schwenkhub in Richtung des Pfeils y an das Federelement 57 bzw. dessen Abstützstelle 58
anlegt. Eine weitere Verschwenkung der Platine 50 in Richtung des Pfeils y ist dann nicht
mehr möglich. Im übrigen ist die Funktion der Platine 50 analog zu denen der Platinen 31
und 44.
Bei den bisherigen Ausführungsbeispielen weisen die Platinen durchweg zwei mit
zugeordneten Schwenkschloßteilen 24, 25 zusammenwirkende Schwenkstellen und einen
dazwischenliegenden Steuerfuß für die in Längsrichtung erfolgende Bewegung auf.
Demgegenüber zeigen Fig. 9 und 10 eine Variante, bei der eine der Schwenkstellen und
das zugehörige Schwenkschloßteil entfallen können.
Eine Platine 60 nach Fig. 9 und 10 enthält eine Vorderseite 61, eine Rückseite 62, einen
üblichen Kopf 63 am einen Ende, einen von der Vorderseite abstehenden Steuerfuß 64 am
dazu entgegengesetzten Ende, eine auf der Rückseite des Steuerfußes 64 angebrachte, als
abstehender Ansatz ausgebildete Lagerstelle 65 und eine als Fuß ausgebildete, zwischen
dem Kopf 63 und dem Steuerfuß 64 gelegene, an der Vorderseite 61 befindliche Schwenk
stelle 66. Ähnlich wie in Fig. 8 ist im Bereich des Steuerfußes 64 ein als federnde Zunge
ausgebildetes Federelement 67 vorgesehen, das an die Platine 60 angeformt ist, von ihr
nach rückwärts ragt und sich vom Steuerfuß 64 aus in Richtung des Kopfs 63 erstreckt.
Wie insbesondere Fig. 10 zeigt, in der gleiche Teile mit denselben Bezugszeichen wie in
Fig. 1 bis 6 bezeichnet sind, ist im montierten Zustand der Platine 60 einerseits die
Lagerstelle 65 am Träger 8 bzw. am Boden eines in diesem ausgebildeten Schlitzes
abgestützt, während andererseits das Schwenkschloßteil 24 an der Schwenkstelle 66
anliegt. Gleichzeitig stützt sich das Federelement 67 mit einer an einem freien Ende
befindlichen Abstützstelle 68 unter leichter elastischer Vorspannung am Träger 8 ab. Im
Gegensatz zu den bisherigen Ausführungsbeispielen und insbesondere im Gegensatz zu
Fig. 8 ist die axiale Lage der Abstützstelle 68 in der Längsrichtung v so gewählt, daß das
Federelement 67 ein leichtes Kipp- bzw. Drehmoment in Richtung eines Pfeils z auf die
Platine 60 ausübt und diese um die Lagerstelle 65 so zu verschwenken sucht, daß
einerseits die Schwenkstelle 66 gegen das Schwenkschloßteil 24 und andererseits die
Lagerstelle 65 mit elastischer Vorspannung gegen den Träger 8 gedrückt wird. Dadurch
gleicht das Federelement 67 wie bei den anderen Ausführungsbeispielen Fertigungs
toleranzen aus. Gleichzeitig hält es jedoch die Platine 60 auch dann sicher in Anlage mit
dem Schwenkschloßteil 24 und dem Träger 8, wenn die Platine 60 ans der in Fig. 10
durchgezogen dargestellte Einschließstellung in die in Fig. 10 gestrichelt dargestellte
Abschlagstellung verschwenkt wird und dabei das Schwenkschloßteil 24 (bzw. dessen an
der Schwenkstelle 66 anliegende Führungskurve) - vom Träger 8 aus betrachtet - radial
allmählich nach außen zurückweicht. Die Platine 60 wird dabei durch die Kraft des
Federelements 67 in die entgegengesetzte Abschlagstellung verschwenkt. Im Ausführungs
beispiel ist die Abstützstelle 68 dazu in Längsrichtung v zwischen dem Kopf 63 und der
Schwenkstelle 66 der Platine 60 angeordnet. Außerdem kann der Abstand zwischen der
Rückseite 62 der Platine 60 und dem Federelement 67 so gewählt sein, daß sich die
Platine 60 in der zum Pfeil z (Fig. 10) entgegengesetzten Richtung nur um einen vor
gewählten Hub verschwenken läßt, um dadurch dieselbe Wirkung zu erzielen, die beim
Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 das Begrenzungsmittel 59 herbeiführt.
Alternativ zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 und 10 wäre es möglich, die auf der
Rückseite befindliche Lagerstelle 65 zwischen dem Kopf und einer unteren Schwenkstelle
anzuordnen und das Federelement mit einer Abstützstelle zu versehen, die auf der von der
Lagerstelle abgewandten Seite der Schwenkstelle liegt. Auch in diesem Fall wird ein
Drehmoment erzeugt, das die Schwenkstelle gegen ein in entsprechender Höhe angeord
netes Schwenkschloßteil und die Lagerstelle gegen den Träger zu drücken sucht.
Vorteile der beschriebenen Platinen bestehen insbesondere in der spielfreien Führung und
dem daraus resultierenden schwingungsfreien Lauf, der seinerseits eine hohe Laufruhe und
eine reduzierte Wärmeentwicklung zur Folge hat.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die in
vielfacher Weise abgewandelt werden können. Insbesondere ist es bei den Ausführungsbei
spielen nach Fig. 1 bis 7 möglich, die Dicke und/oder die Breite der Platinen im Bereich
der federnden Schaftabschnitte so zu wählen, daß sich die gewünschten elastischen
Kraftwirkungen ergeben und sowohl die hierdurch bewirkte Reibungskraft als auch die
durch diese verursachte Wärmeentwicklung möglichst klein bleibt. Entsprechend kann bei
den Ausführungsformen nach Fig. 7 bis 10 die Breite und/oder Dicke und/oder axiale
Länge der Federelemente 57, 67 so eingestellt werden, daß sich die im Einzelfall günstig
sten Federkräfte ergeben. Außerdem kann die Breite und/ oder Dicke der Platinen auch in
anderen Bereichen, insbesondere an zwischen den oberen Schwenkstellen und den
Steuerfüßen liegenden Schaftabschnitten, kleiner als im Bereich der übrigen Teile gewählt
werden, um dadurch ihr Gewicht zu reduzieren und die benötigten Federkräfte kleinzuhal
ten. Weiter werden die Platinen, im Bereich der unteren Schwenkstellen vorzugsweise mit
nach rückwärts abstehenden Führungsansätzen 69 (Fig. 4, 5, 7, 8) versehen, die im
montierten Zustand zwischen den im jeweiligen Träger 8 vorhandenen Führungsstegen od. dgl.
zu liegen kommen und die seitliche Führung der Platinen verbessern, d. h. ins
besondere Drehbewegungen um die Platinenlängsachse verhindern. Weiter wäre es
möglich, z. B. die Platine 44 im gesamten, zwischen den beiden Schwenkstellen befindli
chen Schaftbereich nach Art eines konvexen Bogens federnd auszubilden, in welchem Fall
der Scheitel des Bogens als Lagerstelle dienen würde, die Enden des Bogens die Schwenk
stellen aufweisen könnten und der gesamte Schaftabschnitt elastisch federnd ausgebildet
wäre. Weiterhin ist klar, daß die in Fig. 8 bis 10 dargestellten Federelemente auch anders
gestaltet und an anderen Stellen der Platinen angebracht sein können, wobei es auch
möglich ist, die Federelemente aus Federdraht herzustellen und dann an den Platinen zu
befestigen. Auch die Lage der Steuerfüße relativ zu den Lagerstellen kann anders gewählt
werden. Entsprechende Platinen und Schwenkschloßteile können auch bei Strickmaschinen
vorgesehen werden, die nicht nach der Relativtechnik arbeiten und bei denen die Platinen
aus anderen Gründen in der oben beschriebenen Weise verschwenkbar sein sollen.
Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den
dargestellten und beschriebenen Kombinationen verwendet werden können.
Claims (17)
1. Platine für eine insbesondere nach der Relativtechnik arbeitende Strickmaschine mit
einer Vorderseite (12, 32, 51, 61), einer Rückseite (9, 33, 52, 62), einem an einen Ende
angeordneten, eine Einschließkehle (35) und eine Abschlagkante (36) aufweisenden Kopf
(34, 53, 63), einem von der Vorderseite (12, 32, 51, 61) abstehenden, zur Durchführung von
Bewegungen in einer Längsrichtung (v) bestimmten Steuerfuß (38, 54, 64) und wenigstens
einer auf der Vorderseite (12, 32, 51, 61) vorgesehenen, zur Durchführung von Schwenkbe
wegungen quer zur Längsrichtung (v) bestimmten Schwenkstelle (39, 40; 55, 56; 66),
dadurch gekennzeichnet, daß sie ein quer zur Längsrichtung (v) wirksames Federelement
(41, 45, 57, 67) aufweist.
2. Platine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (41, 45, 57, 67)
an sie angeformt ist.
3. Platine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (57, 67)
aus einer von der Rückseite (52, 62) abstehenden, federnden Zunge besteht.
4. Platine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenk
stelle (66) zwischen dem Kopf (63) und einer auf der Rückseite (62) vorgesehenen, zur
Abstützung an einem Träger (8) bestimmten Lagerstelle (65) angeordnet ist und das
Federelement (67) eine zur Abstützung an dem Träger (8) bestimmte, zwischen dem Kopf
(63) und der Schwenkstelle (66) angeordnete Abstützstelle (68) aufweist.
5. Platine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine auf der
Rückseite vorgesehene, zur Abstützung an einem Träger (8) bestimmte Lagerstelle
zwischen dem Kopf und der Schwenkstelle angeordnet ist und das Federelement eine zur
Abstützung an dem Träger bestimmte Abstützstelle aufweist, die auf der von der Lager
stelle abgewandten Seite der Schwenkstelle liegt.
6. Platine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit zwei in
Längsrichtung (v) beabstandeten, auf der Vorderseite (51) angeordneten Schwenkstellen
(55, 56) versehen ist und das Federelement (57) eine in der Längsrichtung (y)
zwischen den beiden Schwenkstellen (55, 56) angeordnete, zur Abstützung an einem
Träger (8) bestimmte Abstützstelle (58) aufweist.
7. Platine nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein ihre
Verschwenkbarkeit begrenzendes Begrenzungsmittel (59) aufweist.
8. Platine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Begrenzungsmittel (59) ein
von der Rückseite vorstehender, zum Anschlag an das Federelement (57) bestimmter
Ansatz ist.
9. Platine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit zwei auf der
Vorderseite (32) angeordneten, in der Längsrichtung (v) beabstandeten Schwenkstellen
(39, 40 bzw. 47) und einer in der Längsrichtung (v) zwischen diesen, jedoch auf der
Rückseite (33) befindlichen Lagerstelle (37) versehen ist.
10. Platine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (41, 45) aus
einem zwischen den Schwenkstellen (39, 40 bzw. 47) angeordneten, federnden Schaft
abschnitt (42, 46) besteht.
11. Platine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerfuß (38, 48)
zwischen den beiden Schwenkstellen (39, 40 bzw. 47) angeordnet ist und das Federelement
(41, 45) aus einem federnden Schaftabschnitt (42, 46) besteht, der zwischen dem Steuerfuß
(38, 48) und derjenigen Schwenkstelle (40,47) angeordnet ist, die auf der vom Kopf (34)
abgewandten Seite des Steuerfußes (38, 48) liegt.
12. Platine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (41) aus
einem mäander- oder wellenförmig ausgebildeten Schaftabschnitt (42) besteht.
13. Platine nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie im
Bereich des Federelements (41) zumindest teilweise eine im Vergleich zu anderen
Abschnitten reduzierte Breite und/oder Dicke aufweist.
14. Platine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkstellen (39, 40 bzw. 47) als von der Vorderseite (32) abstehende Schwenkfüße
ausgebildet sind.
15. Strickmaschine mit einem Träger (8), in dem Stricknadeln (3) sowie Abschlag- und
Einschließplatinen (60) abwechselnd nebeneinander angeordnet sind, und mit einer Schloß
anordnung (20) zur relativen Verschiebung der Stricknadeln (3) und Platinen (60) in einer
Längsrichtung (v) sowie zur Verschwenkung der Platinen (60) quer zu der Längsrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß die Platinen (60) nach Anspruch 4 oder 5 ausgebildet sind,
die Schloßanordnung (20) ein der Schwenkstelle (66) zugeordnetes Schwenkschloßteil (24)
aufweist und die Platinen (60) unter einer durch die Federelemente (67) bewirkten
Vorspannung mit ihren Schwenkstellen (66) am Schwenkschloßteil (24) und mit ihren
Lagerstellen (65) am Träger (8) anliegen.
16. Strickmaschine mit einem Träger (8), in dem Stricknadeln (3) sowie Abschlag- und
Einschließplatinen (50) abwechselnd nebeneinander angeordnet sind, und mit einer Schloß
anordnung (20) zur relativen Verschiebung der Stricknadeln (3) und Platinen (50) in einer
Längsrichtung (v) sowie zur Verschwenkung der Platinen (50) quer zu der Längsrichtung
(v) , dadurch gekennzeichnet, daß die Platinen nach wenigstens einem der Ansprüche 6 bis
8 ausgebildet sind, die Schloßanordnung (20) zwei, je einer Schwenkstelle (55, 56)
zugeordnete Schwenkschloßteile aufweist und die Schwenkstellen der Platinen durch die
am Träger abgestützten Federelemente (57) spielfrei gegen die Schwenkschloßteile (24, 25)
vorgespannt sind.
17. Strickmaschine mit einem Träger (8), in dem Stricknadeln sowie Abschlag- und
Einschließ-Platinen (31, 44) abwechselnd nebeneinander angeordnet sind, und mit einer
Schloßanordnung (20) zur relativen Verschiebung der Stricknadeln (3) und Platinen
(31, 44) in einer Längsrichtung (v) sowie zur Verschwenkung der Platinen (31, 44) quer zu
der Längsrichtung (v), dadurch gekennzeichnet, daß die Platinen (31, 44) nach wenigstens
einem der Ansprüche 9 bis 13 ausgebildet sind, die Schloßanordnung (20) zwei, je einer
Schwenkstelle (39, 40) zugeordnete Schwenkschloßteile (24, 25) aufweist, die Lagerstellen
(37) der Platinen (31, 44) am Träger (8) anliegen und gleichzeitig die Schwenkstellen
(39, 40) der Platinen (31, 41) durch elastische Verbiegung der Federelemente (41, 45)
spielfrei gegen die Schwenkschloßteile (24, 25) vorgespannt sind.
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