CH686952A5 - Verfahren und Vorrichtung zum mechanisierten Auf- und Abladen. - Google Patents
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Description
Technisches Gebiet Diese Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Handhabung von Objekten und insbesondere auf eine Vorrichtung zur Handhabung von stapelbaren Objekten. Stand der Technik Zu verfrachtende oder zu transportierende Pakkungen oder Pakete müssen während des Transportvorgangs häufig auf- und abgeladen werden. Zum Beispiel werden während des Verfrachtungsvorgangs Pakete typischerweise von Wagen oder anderen Lager- oder Transportmedien auf- und abgeladen. Solche Pakete sind häufig in Grösse und Gewicht ungleichmässig und müssen in gestapelten Anordnungen gelagert werden. Herkömmlicherweise wird das Abladen solcher Objekte normalerweise von Hand durch Personen vorgenommen, die die Objekte von einem Wagen oder einem anderen Behälter abnehmen und sie auf ein Förderband absetzen. Entsprechend wird viel Verladearbeit von Personen verrichtet, die Pakete oder Objekte von einer Fördereinrichtung abnehmen und in einem Wagen oder einem anderen Lagerbereich aufstapeln. Der Gebrauch von Fördereinrichtungen zur Unterstützung der manuellen Handhabung von Objekten wird in dem an Saur et al. verliehenen US-Patent Nr. 4 425 069, dem an McWilliams verliehenen US-Patent Nr. 4 281 955, dem an Jerome verliehenen US-Patent Nr. 3 389 690 und dem an Barnum verliehenen US-Patent Nr. 2 634 870 gelehrt. Es sind verschiedene Ansätze gemacht worden, um die Be- und Entladung von Wagen zu automatisieren. So gab es Wagen mit beweglichen Böden, die als Fördereinrichtungen funktionieren, die eine komplette Ladung von Packungen oder Objekten am Ende des Hängers abladen. Diese Vorrichtungen sind jedoch nicht für Anwendungen geeignet, die empfindliche Packungen oder Objekte betreffen. Gegenstände dieser Art wurden während des Abladens beschädigt. Hänger mit Kipperfunktion erwiesen sich gleichermassen als untauglich. Es wird allgemein angenommen, dass, um empfindliche Objekte beschädigungsfrei auf- und abzuladen, diese Objekte oder Gruppen von Objekten als einzelne Einheiten behandelt werden müssen. Solche Arbeiten erfordern daher typischerweise ein beträchtliches Mass an Handarbeit. Aufgrund von Faktoren wie begrenzter Reichweite, begrenzter Geschwindigkeit und begrenzter Kraft erweisen sich Personen, die manuelle Auf- und Abladungen durchführen, oft als begrenzender Faktor bei solchen Operationen. Daher haben Pakettransportgesellschaften aufgrund der physischen Beschränkungen ihrer Handarbeiter das Gewicht der Packungen, die transportiert werden können, begrenzt. Manuelles Abladen wird weiter verkompliziert durch Schwierigkeiten beim Herausziehen und Aufnehmen von Objekten oder Gebinden, die in einer gestapelten Konfiguration gelagert oder transportiert wurden, da es oft schwierig ist, Finger oder Gelenke zwischen eng gepackte Objekte oder Packungen zu bekommen, um diese zu greifen. Mehrere Ansätze zur automatisierten Handhabung von Paketen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Zum Beispiel zeigt das an McWilliams verliehene Patent Nr. 3 827 585 eine För deranordnung, die zum Aufladen von Postsäcken auf LKW-Wagen geeignet ist. In der von McWilliams gelehrten Anordnung werden die Postsäcke in einer Reihe durch Fördereinrichtungen befördert und werden am Ausgabeende des Förderrahmens ausgestossen, so dass sie gegen die Endwand des Wagens stossen und zwischen der Endwand und einem Prallteil, das ein Zurückprallen der Säcke verhindert, niederfallen. Dieser Prozess wird in rückwärtiger Richtung fortgesetzt, bis der Wagen voll beladen ist. Das ebenfalls an McWilliams verliehene US-Patent Nr. 3 779 404 zeigt ein ähnliches System zum Ausstossen von Säcken über das Ausgabeende einer Fördereinrichtung. Die Verwendung von Fördersystemen, die Objekte während des Beladevorgangs fallenlassen, wird auch vom an Compton verliehenen US-Patent Nr. 4 813 839 und dem an Yamauchi verliehenen US-Patent Nr. 4 701 091 gelehrt. Diese Systeme, die beim Beladen Objekte von einer Fördereinrichtung fallenlassen, haben den oben erwähnten Nachteil, dass sie nicht zur Handhabung relativ empfindlicher Objekte oder Pakete benutzt werden können, ohne diese zu beschädigen. Angesichts der mit dem manuellen Auf- und Abladen von Objekten oder Paketen verbundenen Nachteile ist eine wesentliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung, physische Anstrengungen bei Auf- und Abladearbeiten auszuschalten. Hinsichtlich der mit dem automatisierten Auf- und Abladen von relativ empfindlichen Objekten oder Paketen verbundenen Nachteile ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine automatisierte Einrichtung zum beschädigungsfreien Bewegen solcher Objekte oder Pakete anzugeben. Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Einrichtung zum Aufnehmen oder Herausziehen von Objekten oder Paketen anzugeben, insbesondere wenn solche Objekte in einer gestapelten Position gelagert worden sind. Eine zusätzliche Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine neue und verbesserte Ladeschaufel zum Stapeln von von einer Fördereinrichtung aufgenommenen Objekten anzugeben, die gehandhabt werden kann, um solche Objekte auf- und abzuladen. Andere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden Erfindungsbeschreibung deutlich. Darstellung der Erfindung Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine einschiebbare Ladeschaufel zum Abladen oder Aufnehmen von Objekten oder zum Verladen oder Aufschichten von Objekten, insbesondere in einer gestapelten Position, mit mindestens einer angetriebenen Rolle zum Bewegen eines auf- oder abzuladenden Objekts entlang der einschiebbaren Ladeschaufel. Im Ablademodus der einschiebbaren Ladeschaufel wird diese auf eine Naht zwischen Objekten gedrückt, bis die einschiebbare Ladeschaufel sich unter dem abzuladenden Objekt befindet. Die einschiebbare Ladeschaufel wird so weit unter das Objekt geschoben, bis wenigstens eine angetriebene Rolle der einschiebbaren Ladeschaufel in Eingriff kommt, um das Objekt aus seiner Ursprungsposition entlang der Schaufel zu bewegen. Im Auflademodus der einschiebbaren Ladeschaufel wird ein von der Schaufel auf einen Stapel zu ladendes Objekt über die Vorderseite der einschiebbaren Ladeschaufel durch wenigstens eine angetriebene Rolle bewegt. Die einschiebbare Ladeschaufel wird so positioniert, dass eine Bedienungsperson das Objekt mit minimalem physischem Kraftaufwand von der einschiebbaren Ladeschaufel herunterschieben kann, wenn das Ob jekt die Vorderseite der einschiebbaren Ladeschaufel erreicht. Kurze Beschreibung der Zeichnungen Fig. 1 ist ein Querschnitt durch eine einschiebbare Ladeschaufel gemäss der vorliegenden Erfindung. Fig. 2 ist eine Draufsicht auf einen Teil der einschiebbaren Ladeschaufel aus Fig. 1 im Schnitt. Fig. 3 ist eine vergrösserte Draufsicht, die ein weiteres Detail der einschiebbaren Ladeschaufel aus Fig. 1 zeigt. Fig. 4 ist ein Querschnitt durch einen Nivelliermechanismus zum Nivellieren der einschiebbaren Ladeschaufel aus Fig. 1. Fig. 5 ist eine Seitenansicht einer Trägervorrichtung zum Unterstützen und Verschieben der Position der einschiebbaren Ladeschaufel aus Fig. 1. Fig. 6 ist eine Draufsicht, die eine Winkeldrehung einer alternativen Ausgestaltung der einschiebbaren Ladeschaufel aus Fig. 1 zeigt. Bester Weg zur Ausführung der Erfindung Bezogen auf Fig. 1 wird eine Querschnittsdarstellung einer bevorzugten Ausgestaltung einer einschiebbaren Ladeschaufel gezeigt, die allgemein mit 100 bezeichnet ist, zum Durchführen von mechanisiertem Auf- und Abladen von stapelbaren Objekten 108, 109, 110 gemäss der vorliegenden Erfindung. Die stapelbaren Objekte 108, 109, 110 können Packungen oder Pakete sein, die von einem Wagen oder einem anderen Speicherplatz abgeladen werden müssen. Die einschiebbare Ladeschaufel 100 ist mit angetriebenen Rollen 101 versehen, die zum Auf- und Abladen des stapelbaren Objekts 108 dienen, wenn die einschiebbare Ladeschaufel unter dem stapelbaren Objekt 108 positioniert ist. Die angetriebenen Rollen 101 sind vorzugsweise mit Keilnuten 104 zum Greifen versehen oder sind auf andere Weise geriffelt, um das Ergreifen des stapelbaren Objekts 108 durch die angetriebenen Rollen 101 im Auf- oder Ablademodus der einschiebbaren Ladeschaufel 100 zu erleichtern. Der Vorderbereich 103 der einschiebbaren Ladeschaufel 100 verläuft im wesentlichen von der Vorderkante der einschiebbaren Ladeschaufel 100 bis zur vordersten angetriebenen Rolle 101. Im Ablademodus der einschiebbaren Ladeschaufel 100 wird der Vorderbereich 103 auf eine ausgewählte Einführungsnaht 111 gepresst. Die Einführungsnähte 111 zeigen eine Trennung zwischen zwei stapelbaren Objekten 108, 109, 110 oder zwischen dem Objekt 110 und dem Boden 113 an. Also trennen Einführungsnähte 111 die Unterseite des Objekts 109 von der Oberseite des Objekts 110 und die Unterseite des Objekts 110 vom Boden 113. Wenn die einschiebbare Ladeschaufel 100 in die Einführungsnaht 111 zwischen beispielsweise den Objekten 108 und 109 gekeilt wird, wird die Pressbewegung der Ladeschaufel 100 fortgesetzt, bis der Vorderbereich 103 vollständig unter dem Objekt 108 eingeschoben ist. Um diese Einschiebung oder Keilung in die Naht 111 zu erleichtern, ist die einschiebbare Ladeschaufel 100 keilförmig und kann wenigstens eine Positionierrolle 102 an ihrer Vorderkante haben. Sobald die Einschiebung der einschiebbaren Ladeschaufel 100 soweit beendet ist, dass das stapelbare Objekt 108 in Kontakt mit der vordersten angetriebenen Rolle 101 ist, wird das stapelbare Objekt 108 auf die einschiebbare Ladeschaufel 100 durch eine oder mehrere angetriebene Rollen 101 gezogen. Während das stapelbare Objekt 108 weiter auf die einschiebbare Ladeschaufel 100 heraufgezogen wird, werden zusätzliche angetriebene Rollen 101 in Kontakt mit dem stapelbaren Objekt 108 gebracht. Die zusätzlichen angetriebenen Rollen 101 unterstützen die Beförderung des Objekts 108 auf die Fördereinrichtung 105. Wenn das stapelbare Objekt 108 die Fördereinrichtung 105 erreicht hat, kann es zur Weiterverarbeitung abtransportiert werden. Im Auflademodus der einschiebbaren Ladeschaufel 110 drehen sich die angetriebenen Rollen 101 und die Fördereinrichtung 105 in entgegengesetzter Richtung zu der, in der sie sich im Ablademodus drehen. Im Auflademodus wird die einschiebbare Ladeschaufel 100 positioniert, um stapelbare Objekte 108, 109, 110, die der einschiebbaren Ladeschaufel 100 über die Fördereinrichtung 105 zugeführt werden, zu stapeln oder anzuordnen. Von der Fördereinrichtung 105 werden stapelbare Objekte 108, 109, 110 durch angetriebene Rollen 101 auf den Vorderbereich 103 der Ladeschaufel 100 und möglicherweise teilweise darüber hinaus getragen. Vorzugsweise wird die einschiebbare Ladeschaufel 100 so positioniert, dass, nachdem die stapelbaren Objekte 108, 109, 110 die angetriebenen Rollen 101 passiert haben, eine Bedienungsperson die Objekte 108, 109, 110 leicht über den Vorderbereich 103 hinausschieben kann, um so die Objekte 108, 109, 110 mit minimaler physischer Kraftanstrengung in ihre gewünschte Ruhestellung zu bringen. Das Innere der einschiebbaren Ladeschaufel 100 kann mit einer Luftkammer 106 zum Ausstossen von Luft durch \ffnungen 107 an der Oberseite der Luftkammer 106 versehen sein. Durch die Luftöffnungen 107 ausgestossene Luft erzeugt ein Luftkissen 114 zwischen der einschiebbaren Ladeschaufel 100 und dem stapelbaren Objekt 108. Das Luftkissen 114 verringert Reibungskräfte zwischen der einschiebbaren Ladeschaufel 100 und dem stapelbaren Objekt 108, wenn das Objekt 108 während der Auf- oder Abladearbeiten darübergezogen wird. Bezogen nun auf Fig. 2 ist eine Draufsicht auf einen Bereich einer einschiebbaren Ladeschaufel 100 gemäss der vorliegenden Erfindung gezeigt, bei der die angetriebenen Rollen 101 mit Greifkeilen 104 versehen sind. In der bevorzugten Ausgestaltung der Ladeschaufel 100 sind die Greifkeile 104 spiralig geformt und sind im allgemeinen symmetrisch um die Mittelebene 112 der angetriebenen Rollen 101. Diese spiralige Konstruktion der Greifkeile 104 bewirkt die Zentrierung der Objekte 108, 109, 110 entlang der Mittelebene 112 der angetriebenen Rollen 101a-e, wenn sich die Objekte 108, 109, 110 über die einschiebbare Ladeschaufel 100 bewegen. In der bevorzugten Ausgestaltung der einschiebbaren Ladeschaufel 100 ist der Vorderbereich 103 an seinen Ecken abgerundet, um die Einschiebung der Ladeschaufel 100 in Nähte 111 zu erleichtern und um allgemein die Bewegung der Ladeschaufel 100 unter Paketen 108, 109, 110 zu erleichtern. Da die Ladeschaufel 100 keilförmig sein kann, können zusätzlich die Durchmesser der angetriebenen Rollen 101 fortlaufend zunehmen, wobei die vorderste angetriebene Rolle 101 den kleinsten Durchmesser und die hinterste angetriebene Rolle 101 den grössten Durchmesser hat. In einer alternativen Ausgestaltung können die angetriebenen Rollen 101 in der einschiebbaren Ladeschaufel 100 durch eine (nicht gezeigte) angetriebene Fördereinrichtung ersetzt werden. Bezogen nun auf Fig. 3 ist eine vergrösserte Draufsicht auf eine einschiebbare Ladeschaufel 100 gemäss der vorliegenden Erfindung mit einer Mehrzahl von Positionierrollen 102 gezeigt. Die Positionierrollen 102 dienen zur Erleichterung des Einschiebens der Ladeschaufel 100 in eine Paketnaht. Die Anforderung an präzise Ausrichtung zwischen der einschiebbaren Ladeschaufel 100 und der Paketnaht 111 wird durch die Positionierrollen 102 verringert, die es ermöglichen, dass aufzunehmende Objekte 108, 109, 110 sich freier um die Vorderkante der einschiebbaren Ladeschaufel 100 bewegen. Bei einer weiteren (nicht gezeigten) alternativen Ausgestaltung der einschiebbaren Ladeschaufel 100 sind Luftöffnungen 107 in Richtung der Bewegung der Objekte 108, 109, 110 unter einem Winkel von 45 DEG zur Oberseite des Vorderbereichs 103 orientiert und üben so eine gerichtete Kraft aus, die die Bewegung der Objekte 108, 109, 110 unterstützt. Selbstverständlich bewegen sich Objekte 108, 109, 110 entlang der einschiebbaren Ladeschaufel 100 in entgegengesetzten Richtungen, je nachdem, ob die Ladeschaufel 100 im Auf- oder Ablademodus arbeitet. Somit kann die Ladeschaufel 100 zum Auf- oder Abladen eingerichtet werden, indem eine Winkelorientierung der Luftöffnungen 107 ausgewählt wird, um eine gerichtete Kraft auf die Objekte 108, 109, 110 in Richtung ihrer Bewegung auszuüben. Bezogen nun auf Fig. 4 ist ein Querschnitt durch ein Auf- und Abladesystem 200 mit einem Nivelliermechanismus 127 zum Positionieren und Nivellieren der einschiebbaren Ladeschaufel 100 gemäss der vorliegenden Erfindung gezeigt. Ein Trägerteil 116 des Nivelliermechanismus 127 zum Steuern der vertikalen und horizontalen Bewegung der einschiebbaren Ladeschaufel 100 ist mit einem Arm 107 an einer Schwenkverbindung 126 schwenkbar verbunden und ist an seinem anderen Ende starr an einem motorisierten Vertikalversteller 118 befestigt. Der motorisierte Vertikalversteller 118 ist an der Trägervorrichtung 130 zur Steuerung der horizontalen Position der einschiebbaren Ladeschaufel 100 bezüglich des Bo dens 113 befestigt. Der Nivellierrahmen 119 zum Halten der einschiebbaren Ladeschaufel 100 in einer im allgemeinen waagrechten Orientierung ist an einem Ende um eine Schwenkverbindung 120 schwenkbar mit der einschiebbaren Ladeschaufel 100 verbunden. An seinem entgegengesetzten Ende ist der Nivellierrahmen 119 mit einem Getriebemotor 125 verbunden. Am Nivellierrahmen 119 angeordnete Zähne 124a sind bemessen, um zu entsprechenden am Nivelliergetriebemotor 125 angeordneten Zähnen 124b zu passen und in diese einzugreifen. In Reaktion auf eine vertikale Bewegung des motorisierten Vertikalverstellers 118 dreht sich der Nivelliergetriebemotor 125 um einen entsprechenden Betrag, um die einschiebbare Ladeschaufel 100 in einer im wesentlichen waagrechten Orientierung zu halten. Ein Hebel 121 der einschiebbaren Ladeschaufel 100 ist durch vorgespannte Federn 122, 123 flexibel an den Nivellierrahmen 119 gekoppelt. Die Federn 122, 123 unterstützen die horizontale Haltung der einschiebbaren Ladeschaufel 100 elastisch und nicht starr, so dass die Ladeschaufel 100 geringfügig um die Verbindung 120 drehbar ist. Diese Freiheit der Drehung erleichtert die Justierung der Ladeschaufel 100 während ihrer Einführung an den Einführungsnähten 111 wie auch während Aufladevorgängen. Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht einer Trägervorrichtung 130 zum Verschieben der Position der einschiebbaren Ladeschaufel 100 gemäss der vorliegenden Erfindung. Die Trägervorrichtung 130 hat acht Räder 131, 132, 133, 134 und (nicht gezeigt) 135-138 zum Steuern der Position der Trägervorrichtung 130, jeweils zwei Räder für jede der vier vertikalen Seiten der Trägervorrichtung 130. Die Räder 131, 132, 135, 136 sind drehbar an einer ersten Platte 140 montiert, und die Räder 133, 134, 137, 138 sind drehbar an einer zweiten Platte 141 montiert. Ein Getriebemotor und ein Kettenantriebsmechanismus (nicht gezeigt) sind zum Antreiben der Vorrichtung 130 vorgesehen. Erste Platte 140 und zweite Platte 141 sind während des Betriebs der Trägervorrichtung 130 durch einen schmalen Spalt getrennt, so dass nur vier Räder zu jedem gegebenen Zeitpunkt den Boden berühren. Somit sind, wenn die Räder 131, 132, 135, 136 am Boden sind, die Räder 133, 134, 137, 138 vom Boden durch einen schmalen Spalt 139 getrennt. In gleicher Weise kommen die Räder 133, 134, 137, 138 in Berührung mit dem Boden, wenn die Räder 131, 132, 135, 136 angehoben sind. Durch Manipulieren der Orientierung zwischen der ersten Platte 140 und der zweiten Platte 141 können zwei Radsätze selektiv in Eingriff gebracht werden, um die Trägervorrichtung 130 in eine jede von vier Richtungen zu bewegen. Fig. 6 ist eine Draufsicht auf eine einschiebbare Ladeschaufel 100a. Die einschiebbare Ladeschaufel 100a ist eine alternative Ausgestaltung der einschiebbaren Ladeschaufel 100. Die Vorderanordnung 115 der einschiebbaren Ladeschaufel 100a ist mit einer angetriebenen Fördereinrichtung 150 versehen, die zum Ergreifen und Bewegen der Objekte 108, 109, 110 dient, wenn die Objekte 108, 109, 110 auf der einschiebbaren Ladeschaufel 100a angeordnet sind. Die Vorderanordnung 115 der einschiebbaren Ladeschaufel 100a und die Fördereinrichtung 105 sind schwenkbar miteinander verbunden, um eine Drehung der Vorderanordnung 115 gegen die Fördereinrichtung 105 und eine einfache Einschiebung des Vorderbereichs 103 unter das Objekt 108 zu ermöglichen. Über Manipulierarme 152a, b sind Manipulatorgriffe 151a, b zum Steuern der Bewegung und der Position der einschiebbaren Ladeschaufel 100a mit dieser verbunden. Durch Bewegen oder Betätigen der Manipulatorgriffe 151a, b kann eine Bedie nungsperson das Anpressen und Positionieren der einschiebbaren Ladeschaufel 100 elektronisch lenken. Optische Sensoren oder Scanner (nicht gezeigt) können benutzt werden, um die Manipulatorgriffe 151a, b beim Auffinden der Einführungsnähte 111 zu unterstützen. Zusätzlich können Sensoren oder Scanner (nicht gezeigt) benutzt werden, um den Bewegungsbereich der einschiebbaren Ladeschaufel 100 zu begrenzen, um z.B. bei der Arbeit innerhalb eines Wagens oder eines anderen geschlossenen Raums zu verhindern, dass die einschiebbare Ladeschaufel 100 die Wände des Wagens oder die Decke erreicht oder daran stösst. Die vorliegende Erfindung kann in anderen spezifischen Formen verkörpert sein, ohne sich aus dem Rahmen oder von den wesentlichen Eigenschaften der Erfindung zu lösen. Der Umfang der Erfindung ist daher nicht durch die vorangehende Beschreibung, sondern durch die nachfolgenden Ansprüche bestimmt.
Claims (24)
1. Vorrichtung zur Handhabung eines Objekts (108), mit einer einschiebbaren Ladeschaufel (100), welche einschiebbare Ladeschaufel wenigstens eine angetriebene Einrichtung zum Bewegen des Objekts entlang der Ladeschaufel hat.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Einrichtung zum Bewegen des Objekts entlang der Ladeschaufel eine angetriebene Rolleneinrichtung (101) ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die einschiebbare Ladeschaufel mit einer Keileinrichtung zum Einschieben der Ladeschaufel (100) unter das Objekt (108) versehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die Keileinrichtung eingerichtet ist, um das Objekt bezüglich der angetriebenen Rolleneinrichtung zu positionieren.
5.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die einschiebbare Ladeschaufel wenigstens eine Positionierrolle (102) zum Erleichtern des Einschiebens der einschiebbaren Ladeschaufel (100) unter das Objekt umfasst.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der die angetriebene Rolleneinrichtung (101) Keilnuteinrichtungen (104) zum Ergreifen des Objekts (108) umfasst.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der die Keilnuteinrichtungen (104) orientiert sind, um das Objekt (108) auf der einschiebbaren Ladeschaufel (100) zu zentrieren.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der die einschiebbare Ladeschaufel (100) Einrichtungen (107) zum Richten von Luft gegen das Objekt aufweist.
9.
Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der die Einrichtungen (107) zum Richten von Luft orientiert sind, um eine gerichtete Kraft in Richtung der Bewegung des Objekts auf das Objekt (108) auszuüben.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, zusätzlich mit einer Nivelliereinrichtung (127) zum Halten der einschiebbaren Ladeschaufel (100) in einer im wesentlichen waagrechten Orientierung.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, zusätzlich mit elastischen Federeinrichtungen (122, 123), wobei die einschiebbare Ladeschaufel (100) über die elastischen Federeinrichtungen (122, 123) elastisch mit der Nivelliereinrichtung (127) gekoppelt ist, und wobei die Federeinrichtungen (122, 123) eingerichtet sind, um die einschiebbare Ladeschaufel (100) in der waagrechten Orientierung zu beaufschlagen.
12.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, zusätzlich mit einer Trägereinrichtung (130) zum Positionieren der einschiebbaren Ladeschaufel.
13. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die einschiebbare Ladeschaufel zum Einschieben zwischen einem ersten und einem zweiten gestapelten Objekt (108, 109) eingerichtet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, bei der erstes und zweites Objekt unterschiedlich gross sind.
15. Verfahren zum Aufnehmen eines Objekts mittels einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, mit den Schritten:
(a) Einschieben einer einschiebbaren Ladeschaufel unter das Objekt;
(b) Befördern des Objekts entlang der einschiebbaren Ladeschaufel mit Hilfe der Beförderungseinrichtung.
16. Verfahren nach Anspruch 15, bei dem Schritt (a) das Einschieben wenigstens des Vorderbereichs der einschiebbaren Ladeschaufel unter das Objekt umfasst.
17.
Verfahren nach Anspruch 15, bei dem Schritt (a) ausreichend weites Einschieben der einschiebbaren Ladeschaufel unter das Objekt bis zur Berührung des Objekts mit wenigstens einer angetriebenen Rolle umfasst.
18. Verfahren nach Anspruch 15, mit dem zusätzlichen Schritt des Zentrierens des Objekts auf der einschiebbaren Ladeschaufel.
19. Verfahren nach Anspruch 15, mit dem Schritt:
Vorsehen eines Luftkissens zwischen dem Objekt und der einschiebbaren Ladeschaufel.
20. Verfahren nach Anspruch 19, bei dem das Luftkissen (114) eine gerichtete Kraft auf das Objekt (108) in Richtung der Bewegung des Objekts ausübt.
21.
Verfahren zum Laden eines Objekts auf einen Stapel mittels der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, mit den Schritten:
(a) Positionieren der Ladeschaufel (100) am Stapel;
(b) Befördern des Objekts durch die Einrichtung zum Bewegen des Objekts, bis das Objekt auf dem Vorderbereich (103) der Ladeschaufel ruht; und
(c) Herunterschieben des Objekts von dem Vorderbereich (103) auf den Stapel, wobei das Herunterschieben von Hand durchgeführt wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21, mit dem weiteren Schritt des Vorsehens eines Luftkissens (114) zwischen dem Objekt und dem Vorderbereich.
23. Verfahren nach Anspruch 21, bei dem Schritt (b) das Befördern des Objekts, bis das Objekt teilweise auf dem Vorderbereich ruht und teilweise über den Vorderbereich hinausragt, umfasst.
24.
Verfahren nach Anspruch 21, bei dem nach dem Beförderungsschritt das Objekt vollständig auf dem Vorderbereich ruht.
1. Vorrichtung zur Handhabung eines Objekts (108), mit einer einschiebbaren Ladeschaufel (100), welche einschiebbare Ladeschaufel wenigstens eine angetriebene Einrichtung zum Bewegen des Objekts entlang der Ladeschaufel hat.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Einrichtung zum Bewegen des Objekts entlang der Ladeschaufel eine angetriebene Rolleneinrichtung (101) ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die einschiebbare Ladeschaufel mit einer Keileinrichtung zum Einschieben der Ladeschaufel (100) unter das Objekt (108) versehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die Keileinrichtung eingerichtet ist, um das Objekt bezüglich der angetriebenen Rolleneinrichtung zu positionieren.
5.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die einschiebbare Ladeschaufel wenigstens eine Positionierrolle (102) zum Erleichtern des Einschiebens der einschiebbaren Ladeschaufel (100) unter das Objekt umfasst.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der die angetriebene Rolleneinrichtung (101) Keilnuteinrichtungen (104) zum Ergreifen des Objekts (108) umfasst.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der die Keilnuteinrichtungen (104) orientiert sind, um das Objekt (108) auf der einschiebbaren Ladeschaufel (100) zu zentrieren.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der die einschiebbare Ladeschaufel (100) Einrichtungen (107) zum Richten von Luft gegen das Objekt aufweist.
9.
Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der die Einrichtungen (107) zum Richten von Luft orientiert sind, um eine gerichtete Kraft in Richtung der Bewegung des Objekts auf das Objekt (108) auszuüben.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, zusätzlich mit einer Nivelliereinrichtung (127) zum Halten der einschiebbaren Ladeschaufel (100) in einer im wesentlichen waagrechten Orientierung.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, zusätzlich mit elastischen Federeinrichtungen (122, 123), wobei die einschiebbare Ladeschaufel (100) über die elastischen Federeinrichtungen (122, 123) elastisch mit der Nivelliereinrichtung (127) gekoppelt ist, und wobei die Federeinrichtungen (122, 123) eingerichtet sind, um die einschiebbare Ladeschaufel (100) in der waagrechten Orientierung zu beaufschlagen.
12.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, zusätzlich mit einer Trägereinrichtung (130) zum Positionieren der einschiebbaren Ladeschaufel.
13. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die einschiebbare Ladeschaufel zum Einschieben zwischen einem ersten und einem zweiten gestapelten Objekt (108, 109) eingerichtet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, bei der erstes und zweites Objekt unterschiedlich gross sind.
15. Verfahren zum Aufnehmen eines Objekts mittels einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, mit den Schritten:
(a) Einschieben einer einschiebbaren Ladeschaufel unter das Objekt;
(b) Befördern des Objekts entlang der einschiebbaren Ladeschaufel mit Hilfe der Beförderungseinrichtung.
16. Verfahren nach Anspruch 15, bei dem Schritt (a) das Einschieben wenigstens des Vorderbereichs der einschiebbaren Ladeschaufel unter das Objekt umfasst.
17.
Verfahren nach Anspruch 15, bei dem Schritt (a) ausreichend weites Einschieben der einschiebbaren Ladeschaufel unter das Objekt bis zur Berührung des Objekts mit wenigstens einer angetriebenen Rolle umfasst.
18. Verfahren nach Anspruch 15, mit dem zusätzlichen Schritt des Zentrierens des Objekts auf der einschiebbaren Ladeschaufel.
19. Verfahren nach Anspruch 15, mit dem Schritt:
Vorsehen eines Luftkissens zwischen dem Objekt und der einschiebbaren Ladeschaufel.
20. Verfahren nach Anspruch 19, bei dem das Luftkissen (114) eine gerichtete Kraft auf das Objekt (108) in Richtung der Bewegung des Objekts ausübt.
21.
Verfahren zum Laden eines Objekts auf einen Stapel mittels der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, mit den Schritten:
(a) Positionieren der Ladeschaufel (100) am Stapel;
(b) Befördern des Objekts durch die Einrichtung zum Bewegen des Objekts, bis das Objekt auf dem Vorderbereich (103) der Ladeschaufel ruht; und
(c) Herunterschieben des Objekts von dem Vorderbereich (103) auf den Stapel, wobei das Herunterschieben von Hand durchgeführt wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21, mit dem weiteren Schritt des Vorsehens eines Luftkissens (114) zwischen dem Objekt und dem Vorderbereich.
23. Verfahren nach Anspruch 21, bei dem Schritt (b) das Befördern des Objekts, bis das Objekt teilweise auf dem Vorderbereich ruht und teilweise über den Vorderbereich hinausragt, umfasst.
24.
Verfahren nach Anspruch 21, bei dem nach dem Beförderungsschritt das Objekt vollständig auf dem Vorderbereich ruht.
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