CH686430A5 - Briefumschlag mit Verschlussteilen zum wiederholten Gebrauch. - Google Patents
Briefumschlag mit Verschlussteilen zum wiederholten Gebrauch. Download PDFInfo
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Description
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CH 686 430 A5
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Beschreibung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Briefumschlag mit Verschlussteilen zum wiederholten Gebrauch.
In Briefumschlägen wird häufig Werbe- und/oder Informationsmaterial verteilt, dieses wird beim Empfänger oft mit entsprechenden Informationen versehen und an den Absender zurückgeschickt. Diese Art des Aussands wird in zunehmendem Masse durch den Versandhandel genutzt, findet aber auch bei der brieflichen Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen Anwendung.
Ein sogenannter Zweiweg-Umschlag ist bekannt (US-PS 4 565 317). Dieser erfordert eine relativ aufwendige Herstellung und vom Anwender eine sorgfältige Behandlung der beidseitig vorhandenen Briefklappen. Zudem ist die das zuerst benutzte Adressfenster überdeckende Klappe für eine maschinelle Bearbeitung der Post ungünstig bzw. in gewissen Postbearbeitungsmaschinen nicht verarbeitbar.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die Nachteile des Standes der Technik zu beheben und möglichst einfach herstellbare und handhabbare Umschläge zu schaffen, welche sowohl für eine persönliche Obergabe als auch für einen Postversand geeignet sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
Unter dem im Patentanspruch 1 genannten wiederholten Gebrauch ist in erster Linie an Zwei-Weg-(Rückantwort)-Umschläge gedacht; das gleiche Prinzip liesse sich grundsätzlich auf einen Mehr-Weg-Einsatz erweitern.
Die im Anspruch 1 erwähnte, umlaufende Schwächungslinie ist derart ausgestaltet, dass sie ein Abtrennen eines Umschlagteils ermöglicht; sie ist jedoch nicht auf eine einzige Umschlagseite beschränkt.
Selbstverständlich ist der Ausdruck Versand ebenfalls nicht auf einen einzigen Aussand per Post beschränkt, er soll lediglich eine Anwendungsform des Umschlags für einen Einsatz in grösseren Stückzahlen charakterisieren.
Der Einbezug von an sich bekannten Adress-Fenstern, Anspruch 2, erlaubt bisherige Schreibund/oder Drucktechniken beizubehalten.
Die Ausgestaltung eines Seitenteils gemäss Anspruch 3 ist besonders praktisch und erlaubt den Aufdruck von spezifischen und/oder persönlichen Informationen, die bei der Rückantwort berücksichtigt werden sollen, bzw. diese im Sinne eines Ausweises erst rechtsgültig erscheinen lassen.
Besonders vorteilhaft ist die Ausgestaltung nach Anspruch 4, da damit eine glatte und leicht beschriftbare Fläche für eine handschriftliche oder maschinengeschriebene Antwort zur Verfügung gestellt wird.
Erleichtert wird das Auftrennen des Umschlags entlang von bogenförmigen Schwächungslinien gemäss Anspruch 5.
Der Einbezug von Griffkanten nach Anspruch 6 ist besonders günstig und erleichtert die Handhabung des Umschlags.
Die Verwendungen zur Stimmabgabe, insbesondere zur brieflichen Stimmabgabe sind besonders günstig, da beim ersten Versand in einem einzigen Umschlag relativ viel Raum vorhanden ist für Abstimm- und/oder Wahlmaterial und da der Umschlag im zweiten Versand geringere Abmessungen und somit keinen überflüssigen Platz beansprucht.
Anhand von Zeichnungen werden nachfolgend Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1a eine erste Variante eines Briefumschlags mit seitlich umlaufender Schwächungslinie,
Fig. 1b den Briefumschlag, Fig. 1a, beim Abtrennen eines Seitenteils,
Fig. 1c den Briefumschlag, Fig. 1a, 1b, bereit für einen zweiten Versand,
Fig. 2a eine Weiterentwicklung der Variante, Fig. 1a-1c, mit bogenförmiger Schwächungslinie,
Fig. 2b den Briefumschlag, Fig. 1a, beim Abtrennen eines Rückantwortscheins,
Fig. 2c den Briefumschlag, Fig. 2b, mit abgetrenntem Antwortschein,
Fig. 2d den Briefumschlag, Fig. 2a-2c, bereit für einen zweiten Versand,
Fig. 2e den Briefumschlag, Fig. 2a-2d, adressiert für den zweiten Versand,
Fig. 3 die erste Variante, Fig. 2a-2d, verwendet zur brieflichen Stimmabgabe, beim Einschieben des Stimmausweises in den Umschlag,
Fig. 4 die erste Variante, Fig. 1a, 1b, vor dem Falzen und
Fig. 5 die weiterentwickelte erste Variante, Fig. 2a, 2b, vor dem Falzen.
In der Fig. 1a ist ein in einem ersten Aussand verwendeter Briefumschlag mit 1 bezeichnet. Eine auf der Rückseite befindliche Verschlussklappe 2, ebenso wie die verdeckten, an sich üblichen Kanten der Seitenklappen 9 sind gestrichelt eingezeichnet. Zusätzlich befindet sich eine punktiert dargestellte Schwächungslinie 3 auf der rechten Seite des Umschlags 1, welche vollständig umlaufend, von vorne über die Klappe 2 und die Rückseite des Umschlags ausgestaltet ist.
Gemäss Fig. 1b wird die umlaufende Schwächungslinie - durch einen Pfeil angedeutet - durch kräftiges Ziehen von Hand abgetrennt, so dass der Umschlag nun aus zwei Teilen 1' und 1" besteht.
Im Teil 1' ist jetzt eine Verschlussklappe 2' an einer vorgeprägten Falzlinie 10 entstanden; auf der Klappe 2' befindet sich ein Abdeckstreifen 4', mit einem darunter befindlichen, durch eine Doppel-schraffur charakterisierten Klebestreifen 4.
Wie sich aus Fig. 1c leicht erkennen lässt, steht der Umschlag 1' nun für einen weiteren Einsatz, beispielsweise einen Rücksand, zur Verfügung, wobei die Verschlussklappe 2' nach Entfernen des Abdeckstreifens durch das notorisch bekannte Andrük-ken des druckempfindlichen Klebestreifens geschlossen wurde.
In den nachfolgenden Figuren sind gleiche Funktionsteile mit gleichen Bezugsziffern versehen. Die Ausgestaltung Fig. 2a bis 2e stellt eine Wei5
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terentwicklung der ersten Variante nach Fig. 1a bis 1c dar.
Gemäss Fig. 2a ist die umlaufende Schwächungslinie 3 bogenförmig in den unteren Umschlagfalz geführt. Rechts von der vorderseitigen Schwächungslinie 3 befindet sich im üblichen postalisch bestimmten Adressfeld der Adressaufdruck 6 für den ersten Versand.
Eine als Ausnehmung ausgestaltete Griffkante 5 kann mit zwei Fingern leicht erfasst werden und entsprechend Fig. 2b und 2c kann vom Umschlag 1 ein Antwortschein 7 abgetrennt werden.
Ersichtlich ist nun ein Abdeckstreifen 4' mit darunter befindlichem Klebestreifen 4; ebenso eine Falzlinie 10 und das bisher verdeckte Teil der umlaufenden Schwächungslinie 3 und der verbliebenen rechten Seitenklappe 9.
Wird nun die letzte Schwächungslinie 3 abgetrennt, vgl. Fig. 2c und 2d, so entsteht wiederum ein Umschlag 1' für einen zweiten Versand und ein nicht weiter verwendetes Seitenteil 1
Der Umschlag 1' wird nun auf seiner Vorderseite, Fig. 2e, in üblicher Weise beschriftet - oder ist vorsorglich beim ersten Aussand bereits rückseitig beschriftet worden - und Zugeklebt.
Eine bevorzugte Verwendung ist aus Fig. 3 ersichtlich: Der vorstehend beschriebene Umschlag wird hier zur brieflichen Stimmabgabe eingesetzt, wobei hier der Antwortschein 7 als Stimmausweis ausgestaltet ist und einen entsprechenden Vordruck 8 aufweist. Der Umschlag wird über die Klappe 2 am Klebestreifen 4 durch Druck sicher verschlossen.
Wird der hier nicht dargestellte Abdeckstreifen belassen, so kann der gleiche Umschlag auch direkt in die Wahlurne eingeworfen bzw. der Stimmausweis im Wahlbüro abgegeben werden.
Die Herstellung der Briefumschläge geschieht in sehr einfacher Art und Weise. Fig. 4 und 5 zeigen die notwendigen Falzlinien 10, strichpunktiert gezeichnet und die Schwächungslinien 3 punktiert dargestellt. - Die Kanten des Briefumschlags entsprechen dem notorisch Bekannten.
Es ist leicht ersichtlich, dass ein nach Fig. 4 fabrizierter Umschlag, in üblicher Weise zusammengeklebt, alle Funktionen gemäss Fig. 1a bis 1c zu erfüllen vermag.
Das gleiche gilt für einen nach Fig. 5 hergestellten Umschlag; dieser erfüllt sämtliche in den Fig. 2a bis 2e dargestellten Funktionen.
Der Erfindungsgegenstand besticht nicht nur durch seine Einfachheit, sondern stellt auch einen beträchtlichen Beitrag an den Umweltschutz dar, erlaubt er doch in zahlreichen Fällen auf einen speziellen Umschlag zu verzichten. Seine Ausführung kann mit aus der Briefumschlag-Herstellung bekannten Technologien und mit den notorisch bekannten Klebemitteln erfolgen; so kann beispielsweise der druckemfindliche Klebstoff in den Klappen auch durch einen wasserlöslichen ersetzt werden.
Claims (6)
1. Briefumschlag mit Verschlussteilen zum wiederholten Gebrauch, versehen mit Schwächungslinien (3), dadurch gekennzeichnet, dass ein für einen ersten Versand bestimmter Umschlag (1), mit rechteckiger Grundform, seitlich eine umlaufende Schwächungslinie (3) und parallel und partiell hierzu eine Falzlinie (10) aufweist, und dass für einen zweiten Versand durch Abtrennen zumindest eines Seitenteils entlang der Schwächungslinie ein Umschlag (1') zur Verfügung steht.
2. Briefumschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieser ein Adressfenster auf weist.
3. Briefumschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Seitenteil als Antwortschein (7) ausgestaltet ist.
4. Briefumschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Antwortschein (7) aus dem abgetrennten Teil der Frontseite des Umschlags (1) besteht.
5. Briefumschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungslinie (3) auf dem unteren Teil der Frontseite zumindest annähernd bogenförmig in den Umschlag-Falz (10) geführt ist.
6. Briefumschlag nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der frontseitigen Schwächungslinie (3) eine Ausnehmung vorgesehen ist, welche als Griffkante (5) dient.
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Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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CH268092A CH686430A5 (de) | 1992-08-28 | 1992-08-28 | Briefumschlag mit Verschlussteilen zum wiederholten Gebrauch. |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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CH268092A CH686430A5 (de) | 1992-08-28 | 1992-08-28 | Briefumschlag mit Verschlussteilen zum wiederholten Gebrauch. |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
CH686430A5 true CH686430A5 (de) | 1996-03-29 |
Family
ID=4239166
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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CH268092A CH686430A5 (de) | 1992-08-28 | 1992-08-28 | Briefumschlag mit Verschlussteilen zum wiederholten Gebrauch. |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
CH (1) | CH686430A5 (de) |
-
1992
- 1992-08-28 CH CH268092A patent/CH686430A5/de not_active IP Right Cessation
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