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CH651745A5 - Zahnaerztliches handstueck. - Google Patents

Zahnaerztliches handstueck. Download PDF

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CH651745A5
CH651745A5 CH4812/81A CH481281A CH651745A5 CH 651745 A5 CH651745 A5 CH 651745A5 CH 4812/81 A CH4812/81 A CH 4812/81A CH 481281 A CH481281 A CH 481281A CH 651745 A5 CH651745 A5 CH 651745A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
dental handpiece
tool
handpiece according
light guide
connecting piece
Prior art date
Application number
CH4812/81A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Loge
Erich Bareth
Original Assignee
Kaltenbach & Voigt
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Kaltenbach & Voigt filed Critical Kaltenbach & Voigt
Publication of CH651745A5 publication Critical patent/CH651745A5/de

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C1/00Dental machines for boring or cutting ; General features of dental machines or apparatus, e.g. hand-piece design
    • A61C1/08Machine parts specially adapted for dentistry
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    • AHUMAN NECESSITIES
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  • Public Health (AREA)
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  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein zahnärztliches Handstück mit einer Griffhülse 1, einem an einem Ende derselben in einem Kopfteil 3 des Handstückes angeordneten druckluftbetriebenen Antriebsaggregat für ein Zahnbehandlungswerkzeug 4 und einem am anderen Ende lösbar und gegenüber der Griffhülse 1 frei drehbar angeordneten Anschlussstück 5 für den Anschluss an den Endkörper eines Versorgungsschlauches für die Versorgungsmedien des Handstückes, wobei das Anschlussstück 5 mit einmündenden und hindurchgehenden Mediendurchtrittskanälen 9 versehen ist, die mit zu den Verbrauchsstellen des Handstückes führenden Medienleitungen 10 der Griffhülse 1 verbunden sind.
Ein derartiges zahnärztliches Handstück ist durch das DE-GM 7 729 110 bekannt geworden. Der behandelnde Zahnarzt hat nun beim Gebrauch dieses Handstückes immer wieder die Erfahrung gemacht, dass er zwar wegen der leichten freien Verdrehbarkeit des Handstücks gegenüber dem Anschlussstück und damit gegenüber dem zugehörigen, verhältnismässig steifen Versorgungsschlauch mit der Bear5
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beitungsfläche des zahnärztlichen Werkzeuges leicht und unbehindert an die zu bearbeitende Stelle des Zahnes des Patienten herankam, dass aber der Lichteinfall auf die betreffende Stelle, insbesondere, wenn sich diese auf der Rückseite des Zahnes oder an einer tief- oder weit hintenliegenden Zahnpartie befand, bei den bisher bekanntgewordenen Lichtquellen sehr zu wünschen übrigliess.
Um hier Abhilfe zu schaffen, sind bereits zahnärztliche Turbinen-Handstücke vorgeschlagen worden, bei denen mit dem Handstück zu einer Baueinheit vereint ein oder mehrere strangförmige Lichtleiter, die beispielsweise aus einem Bündel von Lichtleitfasern gebildet sind, vorgesehen sind, deren die Lichtaustrittsöffnung aufweisendes Ende genau auf die Bearbeitungsstelle bzw. auf das Werkzeug gerichtet ist.
So ist beispielsweise aus der US-PS 3 397 457 ein solches zahnärztliches Handstück bekanntgeworden, bei dem der strangförmige Lichtleiter neben den Leitungen für Wasser und Druckluft im Inneren der Handstückhülse angeordnet ist und der Lichtleiter den Yersorgungsschlauch kurz nach dessen Anschluss an das Handstück verlässt, worauf der Lichtleiter an der Aussenseite des Versorgungsschlauches eine bestimmte Strecke lang befestigt und schliesslich frei einer abseits stehenden Lichtquelle mit entsprechenden Regelvorrichtungen zugeführt wird. Die ganze aus dem zahnärztlichen Handstück und der Versorgungsschlauch-Lichtleiter-Kombination bestehende Baueinheit stellt jedoch eine in sich unverdrehbare ziemlich starre Baueinheit dar, mit der die Behandlungen am Patienten sehr umständlich und schwierig sind.
Weiterhin ist in der US-PS 3 614 414 ein ähnliches mit zwei strangförmigen Lichtleitern versehenes zahnärztliches Handstück beschrieben, bei dem die Lichtleiter an der Aussenseite des zahnärztlichen Handstückes mittels Schellen befestigt sind und auch die komplette Lichtquelle rucksackartig am rückwärtigen Ende des Handstücks an diesem angebracht ist. Auf diese Weise kann man zwar, ohne Veränderungen am Handstück vornehmen zu müssen, eine Umrüstung des Handstücks auf Lichtleiter vornehmen und bezüglich des Lichtquellenaufwandes eine Vereinfachung der Gesamtanlage erreichen, jedoch bleibt auch hier der entscheidende Nachteil bestehen, dass wegen der Unverdrehbarkeit der Handstück-Lichtleiter-Lichtquelle-Baueinheit in sich und wegen zwei nebeneinander angeordneter verhältnismässig starrer Versorgungsleitungen, nämlich zum einen der übliche Handstückversorgungsschlauch und zum anderen zur Lichtquelle führende Stromkabel, die Handhabung des zahnärztlichen Handstückes am Patienten recht schwierig ist. Hinzukommt, dass die aussen am Handstück verlaufenden Lichtleiter das Eingreifen und Halten des Handstückes sehr erschweren.
Die gleichen Verhältnisse liegen auch bei dem zahnärztlichen Handstück nach der US-PS 3 634 938 vor, nur dass hier die Lichtquelle als rückwärtiger Teil des Handstückes ausgebildet ist und somit die Möglichkeit besteht, die Kühlwasserleitung auch zur Kühlung der Glühlampe, d.h. der Lichtquelle, auszunutzen. Die Starrheit und Unverdrehbarkeit auch dieser Baueinheit mit den vorbeschriebenen Nachteilen bleiben jedoch auch bei diesem bekannten, mit strangförmigen Lichtleitern versehenen zahnärztlichen Handstück bestehen.
Schliesslich ist aus der Werbeschrift HP-018G-0680-20M der Firma American Midwest ein zahnärztliches Handstück bekanntgeworden, bei dem der strangförmige Lichtleiter zusammen mit den Kühlwasser- und Druckluftleitungen im Handstück untergebracht und das Handstück an einen verhältnismässig langen Versorgungsschlauch-Endkörper an-schliessbar ist. Jedoch auch bei diesem bekannten Handstück besteht keine freie Drehbarkeit des Handstückes gegen den zugehörigen, durch den Lichtleiter zusätzlich versteiften Versorgungsschlauch, so dass auch hier die leichte Handhabung des Handstückes beeinträchtigt ist.
Die Erfindung, wie sie in den Ansprüchen gekennzeichnet ist, löst die Aufgabe, ein Handstück der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem während des Gebrauchs durch den Zahnarzt die zu behandelnde Stelle des Zahnes in jedem Fall ausreichend ausgeleuchtet ist, und bei dem bei Verwendung eines an sich bekannten strangförmigen Lichtleiters die freie Drehbarkeit des Handstückes gegen den zugehörigen Versorgungsschlauch in keiner Weise beeinträchtigt, der Bauaufwand für das Handstück selbst nicht nen-nennswert vergrössert und die leichte Auswechselbarkeit der Teile des Handstückes im Bereich des drehbaren Anschlusses beibehalten wird, so dass das zahnärztliche Handstück z. B. auch ohne Einbau eines strangförmigen Lichtleiters betriebsfähig ist.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, dass bei der Verwendung eines in der Griffhülse neben den Druckluft- und Kühlwasserleitungen angeordneten strangförmigen Lichtleiters durch die vorgeschlagene Unterbringung des Lichtbeaufschlagungselementes innerhalb des Anschlussstückes für den an dieses Anschlussstück anzukuppelnden Versorgungsschlauch-Endkör-per erreicht wird, dass die freie Drehbarkeit des Handstük-kes unbeeinträchtigt erhalten bleibt und trotzdem noch so viel Licht durch den Lichtleiter zum Werkzeug gelangt, dass die zu bearbeitende Stelle am Zahn des Patienten voll ausgeleuchtet ist. Hinzu kommt, dass es bei einem nach der Erfindung ausgebildeten Anschlussstück, ganz gleich ob in ihm ein strangförmiger Lichtleiter oder eine elektrische Lichtquelle samt Anschlussleitungen enthalten ist, möglich ist, bei dem jeweiligen Anschlussstück schnell und für den Zahnarzt oder dessen Helferin problemlos die Teile des Lichtbeaufschlagungselementes auszuwechseln und das Anschlussstück wieder an die Griffhülse bzw. an die Versorgungsleitung an-zuschliessen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben und nachstehend erläutert.
In den Zeichnungen sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform des zahnärztlichen Handstückes in Ansicht von der Seite, teilweise im Schnitt, mit einem als strangförmiger Leiter ausgebildeten, im Anschlussstück angeordneten Lichtbeaufschlagungselement,
Fig. 2 das Anschlussstück gemäss Fig. 1 allein,
Fig. 3 das Anschlussstück gemäss Fig. 2 in Ansicht von rechts,
Fig. 4 das Anschlussstück gemäss Fig. 2 in vergrössertem Massstab, jedoch mit einem abgeänderten Anschlussteil an den Versorgungsschlauch,
Fig. 5 das Anschlussstück gemäss Fig. 4 in Ansicht von rechts,
Fig. 6 eine zweite Ausführungsform des Anschlussstük-kes des zahnärztlichen Handstückes in Ansicht von der Seite, teilweise im Schnitt und in vergrössertem Massstab, mit einem als Glühbirne mit Anschlusselementen ausgebildeten, im Anschlussstück angeordneten Lichtbeaufschlagungselement,
Fig. 7 das Anschlussstück gemäss Fig. 6 in Ansicht von rechts,
Fig. 8 das Anschlussstück gemäss Fig. 6, jedoch mit einem abgeänderten Anschlussteil an den Versorgungsschlauch,
Fig. 9 das Anschlussstück gemäss Fig. 8 in Ansicht von rechts,
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Fig. 10 den linken Teil des Anschlussstückes gemäss Fig. 8 im Schnitt mit einer abgeänderten Ausbildung der Glühbirnen-Abschirmkappe,
Fig. 11 eine weitere abgeänderte Ausbildung der Glühbirnen-Abschirmkappe und der Glühbirne gemäss Fig. 8,
Fig. 12 das Anschlussstück gemäss Fig. 6 oder 8, jedoch mit einem abgeänderten Anschlussteil an den Versorgungsschlauch,
Fig. 13 eine Einzelheit des Anschlussteils gemäss Fig. 12 im Schnitt,
Fig. 14 eine als Leuchtstärken-Einstellvorrichtung ausgebildete weitere Einzelheit des Anschlussteils des Anschlussstücks gemäss Fig. 12, teilweise im Schnitt,
Fig. 15 einen Schnitt nach der Linie XV-XV in Fig. 14 und
Fig. 16 eine Einzelheit der in Fig. 14 dargestellten Leuchtstärken-Einstellvorrichtung im Schnitt und vergrössertem Massstab.
Das in Fig. 1 dargestellte zahnärztliche Handstück besteht aus einer Griffhülse 1 mit einem in dieser angeordneten Griffhülsenkörper 2, die an ihrem vorderen Ende in einem Kopfteil 3 ein druckluftbetriebenes Antriebsaggregat aufweist. Dieses Antriebsaggregat kann als Luftmotor oder auch als Luftturbine ausgebildet sein, in deren hohle Rotorwelle ein Zahnbehandlungswerkzeug 4 einsetzbar ist. In den Griffhülsenkörper 2 ist von dessen offener werkzeugfernen Seite her ein von dem Griffhülsenkörper 2 bzw. der Griffhülse 1 lösbares und gegenüber dem Griffhülsenkörper 2 frei drehbares zylindrisches Anschlussstück 5 eingesetzt, an dessen werkzeugfernem Ende lösbar aber im dargestellten Fall undrehbar ein Druckluft und andere Versorgungsmedien zur oder von der Griffhülse 1 leitender, nicht dargestellter biegsamer Versorgungsschlauch angeschlossen ist. Hierfür besitzt der Versorgungsschlauch an seinem anschlussseitigen Ende in bekannter Weise einen Schlauchendkörper, der mittels einer Überwurfmutter, die ihrerseits auf ein Aussengewinde 6 des Anschlussstückes 5 aufschraubbar ist, unter Zwischenschaltung einer Dichtscheibe 7 fest mit dem Anschlussstück 5 verbindbar ist.
Das Anschlussstück 5 ist mit vier Eintrittsstutzen 8 aufweisenden axial einmündenden und axial hindurchtretenden Mediendurchtrittskanälen 9 versehen, die - wenn die Griffhülse 1 und das Anschlussstück 5 miteinander verbunden sind - an die zu den Verbrauchsstellen des Handstückes führenden, im Griffhülsenkörper 2 angeordneten Medienleitungen 10 angeschlossen sind. Von diesen Medienleitungen kann eine zur Zuführung von Treibluft zur Luftturbine, die zweite zur Zuführung von Kühlwasser zum Bereich des Zahnbehandlungswerkzeuges 4 und die dritte zur Zuführung von Kühlluft zum Bereich des Zahnbehandlungswerkzeuges 4 und die vierte Medienleitung 10 zur Abführung von Abluft der Luftturbine dienen.
Das Anschlussstück 5 ist mit einem in einer Bohrung des Griffhülsenkörpers 2 geführten Führungszapfen 11 versehen, in dem sich die Mediendurchtrittskanäle 9 erstrecken, die jeweils in radial aus dem Umfang des Führungszapfens 11 ausmündenden Austrittsöffnungen 12 enden. Diese Aus-trittsöffnungen 12 sind über die Länge des Führungszapfens 11 unter Belassung eines gegenseitigen Abstandes verteilt angeordnet und münden in Ringkanäle 13, die gegeneinander mittels in Ringnuten des Führungszapfens 11 gelagerter Dichtungsringe 14 abgedichtet sind. Von diesen Ringkanälen 13 gehen jeweils die axial im Griffhülsenkörper 2 angeordneten, zu den Verbrauchsstellen des Handstückes führenden Medienleitungen 10 aus.
Bei der in den Fig. 1 bis 5 dargestellten Ausführungsform des zahnärztlichen Handstückes ist die Griffhülse 1 und das mit ihr lösbar verbundene Anschlussstück 5 auf der gesamten Länge neben den Medienleitungen 10 und den Mediendurchtrittskanälen 9 von einem strangförmigen Lichtleiter 15 durchsetzt, der an der Anschlussstelle der Griffhülse 1 an das Kopfteil 3 aus der Griffhülse 1 derart austritt, dass der aus dem Lichtleiter 15 austretende Lichtstrahl auf die bearbeitenden Flächen des Zahnbehandlungswerkzeuges 4 bzw. auf die zu bearbeitende Stelle des Zahnes gerichtet ist. Im Bereich der werkzeugseitigen Stirnseite des gemäss Fig. 1 in die entsprechende axiale Bohrung des Griffhülsenkörpers 2 eingesteckten und dort mit Hilfe der elastischen Dichtungsringe 14 durch Klemmung gehaltenen Führungszapfens 11 des Anschlussstückes 5 ist der Lichtleiter 15 genau zentrisch zur Drehachse des Anschlussstückes 5 in demselben und im Griffkörper geführt und in dem genannten Bereich derart unterbrochen, dass zwei Lichtleiterabschnitte 15a und 15b entstehen, deren einander zugekehrte Stirnflächen 15a' und 15b' dicht hintereinanderliegen. Dabei ist das dem Anschlussstück 5 zugekehrte Ende des Lichtleiterabschnitts 15a in einer Hülse 16 und das benachbarte Ende des Lichtleiterabschnittes 15b in einer mit einer Ausfütterung 17 versehenen Gewindemuffe 18 gehalten, die auf einen an der Stirnseite des Führungszapfens 11 angeordneten Gewindestutzen 19 aufschraubbar ist. Diese Massnahme ist dafür vorgesehen, um bei einer Reparatur nach Abschrauben der Gewindemuffe 18 den Lichtleiterabschnitt 15b leicht herausziehen zu können.
Der Lichtleiter 15 kann durch ein Bündel von Lichtleitfasern, z.B. aus Glas, Kunststoff oder dgl. gebildet sein.
Um den Lichtleiterabschnitt 15b an seinem rückwärtigen Ende an den nicht dargestellten Endkörper des Versorgungsschlauches anschliessen zu können, endet dieser Lichtleiterabschnitt 15b bündig abschliessend in einem Anschlussstutzen 20, der vor der werkzeugfernen Stirnseite des Anschlussstückes 5 vorsteht, vgl. Fig. 1 und 2. Bei einer anderen Ausführungsart dieses Anschlusses, vgl. Fig. 4, kann das rückwärtige Ende des Lichtleiterabschnitts 15b auch nach innen zurückversetzt in einer Anschlussbuchse 21 enden, die bündig mit der werkzeugfernen Stirnseite des Anschlussstückes 5 abschliesst. Welche von den beiden Anschlussarten zu wählen ist, hängt beispielsweise von der Ausbildung des Versorgungsschlauch-Endkörpers ab.
An das in Fig. 1 rechte Ende des Lichtleiterabschnitts 15b ist möglichst dicht ein nicht dargestellter Lichtleiter angeschlossen, der zunächst im Versorgungsschlauch-Endkörper gehalten ist und mit durch den Versorgungsschlauch oder in einem gesonderten Schlauch einer nicht dargestellten Lichtquelle zugeführt ist.
Bei der in den Fig. 6 bis 16 dargestellten zweiten Ausführungsform des zahnärztlichen Handstückes ist als Lichtbeaufschlagungselement anstelle des Lichtleiterabschnitts 15b im Anschlussstück 5 eine Lichtquelle in Gestalt einer elektrischen Glühbirne 22, z.B. eine Halogenlampe, mitsamt den dazugehörigen Einsteckelementen 23, der Steckbuchse 24 und den elektrischen Leitungen 25 untergebracht.
In den Fig. 6 und 7 ist ein Anschlussstück 5 dargestellt, bei dem in das werkzeugseitige Ende des Anschlussstückes 5 in einer Bohrung 26 die Steckbuchse 24 untergebracht ist, in die die Glühbirne 22 einsteckbar ist. Diese Glühbirne 22 kann, um das von ihr ausgehende Licht zu bündeln, an ihrer Stirnseite mit einer eingeschmolzenen Linse 27 versehen sein. Eine weitere Bündelung und Ausrichtung der Lichtstrahlen auf die rückwärtige, d.h. werkzeugferne Lichtleiterabschnitt-Stirnfläche 15a' erfolgt dadurch, dass auf das werkzeugseitige Ende des Anschlussstückes 5 auf ein Aussengewinde 28 eine nach vorn offene Kappe 29 aufschraubbar ist, die die Glühbirne 22 umgibt. Die auf das Anschlussstück 5 aufsetzbare Kappe 29 kann aber auch - wie aus Fig. 10 hervorgeht - mit einer Lichtdurchlassscheibe 35 mit eingeschmolzener
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Linse 36 versehen sein, um Verschmutzungen oder Verölun-gen der Glühbirne 22 und der Einsteckbuchse 24 zu vermeiden. Schliesslich kann, wie Fig. 11 zeigt, die Kappe 29 auch mittels einer Überwurfmutter 37 am Anschlussstück 5 befestigt werden.
Die an die Steckbuchse 24 angeschlossenen elektrischen Leitungen 25 sind zunächst in einer Bohrung 30, dann in dem Abluft-Durchtrittkanal 9 und in einer Bohrung 31 des Anschlussstücks 5 zu an dem rückwärtigen Ende des Anschlussstückes 5 angeordneten Innensteckbuchsen 32 geführt, die in einem versenkt in der rückwärtigen Stirnseite des Anschlussstückes 5 angeordneten Sockel 33 gehalten sind, die Dichtscheibe 7 durchsetzen und gemäss Fig. 6 bündig mit dieser abschliessen. Wenn es der Anschluss der elektrischen Leitungen 25 an dem nicht dargestellten Versor-gungsschlauch-Endkörper erfordert, können die Anschlusselemente, wie Fig. 8 zeigt, auch als elektrische Kontaktstifte 34 ausgebildet sein.
Die Fig. 12 bis 16 zeigen eine weitere Möglichkeit, die elektrischen Leitungen 25 für die Glühbirne 22 mit den Anschlussteilen des Versorgungsschlauch-Endkörpers in Verbindung zu bringen. Die Leitungsführung ist dabei derart abgewandelt, dass die zwei Leitungen 25 im Abluft-Durchtrittskanal 9 bis an das Ende des Abluft-Austrittsstutzens 8 geführt und dort je mit einem Kontaktring 38 verbunden sind, der zum jeweilig anderen Kontaktring 38 parallel und mit Abstand zu diesem angeordnet den Abluft-Austrittsstutzen 8 unter Zwischenschaltung einer Dichtungshülse 39 umgibt. Beide Kontaktringe 38 sind mit entsprechenden Anschlussteilen im nicht dargestellten Versorgungsschlauch-5 Endkörper in Verbindung zu bringen.
Zur Einstellung der Leuchtstärke der elektrischen Glühbirne 22 ist, wie aus den Fig. 14 und 16 zu entnehmen ist, in einer Nut 40 in der Aussenseite des rückwärtigen zylindrischen Teils 42 des Anschlussstückes 5 eine mit einem der Lei-io tungsdrähte 25 verbundene Potentiometerschiene 41 angeordnet, die mit einem auf dem genannten zylindrischen Teil 42 des Anschlussstückes 5 drehbar geführten, den Abnehmerkontakt 43 enthaltenden Schaltring 44 zusammenarbeitet. Um den Schaltring 44 in einer vorbestimmten Stellung 15 lösbar festzuhalten, ist in dem zylindrischen Teil 42 weiterhin unter dem Schaltring 44 ein Kugelraster 45 mit federnd gelagerter Kugel angeordnet, die in entsprechende Aussparungen 46 in der Innenseite des Schaltringes 44 eingreift.
Das Anschlussstück 5 kann noch in nicht dargestellter 20 Weise mittels eines Bajonettverschlusses, eines Schraubgewindes, eines Federhakens oder dgl. mit der Griffhülse 1 verbunden sein. Die Verbindung des Anschlussstückes 5 mit dem Versorgungsschlauch kann ebenso wie mit der Griffhülse leicht lösbar und auch drehbar oder aber fest ausgeführt 25 sein.
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4 Blatt Zeichnungen

Claims (17)

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1. Zahnärztliches Handstück mit einer Griffhülse (1), einem an einem Ende derselben in einem Kopfteil (3) des Handstückes angeordneten druckluftbetriebenen Antriebsaggregat für ein Zahnbehandlungswerkzeug (4) und einem am anderen Ende lösbar und gegenüber der Griffhülse (1)
frei drehbar angeordneten Anschlussstück (5) für den Anschluss an den Endkörper eines Versorgungsschlauches für die Versorgungsmedien des Handstückes, wobei das Anschlussstück (5) mit einmündenden und hindurchgehenden Mediendurchtrittskanälen (9) versehen ist, die mit zu den Verbrauchsstellen des Handstückes führenden Medienleitungen (10) der Griffhülse (1) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass bei Anwendung eines die Griffhülse (1) durchsetzenden, im Bereich des Handstückkopfteiles (3) aus dieser auf das Zahnbehandlungswerkzeug (4) gerichtet austretenden und am rückwärtigen Ende an eine Lichtquelle angeschlossenen strangförmigen Lichtleiters (15) dieser in der Drehachse des Anschlussstückes (5) auf dessen werkzeugsei-tige Stirnseite stösst und dort endet oder unterbrochen ist, und dass im Anschlussstück (5) ein Lichtbeaufschlagungselement (15b, 22) angeordnet ist, das zumindest im Bereich des werkzeugseitigen Endes des Anschlussstückes (5) zentrisch in diesem gelagert und stumpf auf das rückwärtige Ende des in der Griffhülse (1) untergebrachten Lichtleiters (15a) stösst und am werkzeugfernen Ende des Anschlussstückes (5) mit einem oder mehreren Anschlusselementen (20,21, 32, 34, 38) zum lösbaren Anschluss an den Versorgungsschlauch-Endkörper versehen ist.
2. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtbeaufschlagungselement durch den Abschnitt (15b) eines strangförmigen Lichtleiters (15) gebildet ist, der das Anschlussstück (5) in seiner ganzen Länge durchsetzt und vorn bündig mit dem Anschlussstück (5) abschliesst.
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PATENTANSPRÜCHE
3. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das werkzeugseitige Ende des Anschlussstückes (5) als eine auf einen Gewindestutzen (19) des Anschlussstückes (5) aufschraubbare Gewindemuffe (18) ausgebildet ist (Fig. 1,2 und 4).
4. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindemuffe (18) mit einer Ausfütterung (17) versehen ist.
5. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das rückwärtige Ende des Lichtleiterabschnittes (15b) in einem Anschlussstutzen (20) endet und bündig mit diesem abschliesst, wobei der Anschlussstutzen (20) vor die werkzeugferne Stirnseite des Anschlussstückes (5) vorsteht (Fig. 1 und 2).
6. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das rückwärtige Ende des Lichtleiterabschnitts (15b) in einer Anschlussbuchse (21) nach innen in dieser zurückversetzt endet und die Anschlussbuchse (21) bündig mit der werkzeugfernen Stirnseite des Anschlussstückes (5) in diesem angeordnet ist (Fig. 4).
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7. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Lichtbeaufschlagungselement durch eine Glühbirne (22) gebildet ist.
8. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Glühbirne (22) mittels Einsteckelementen (23) in eine in der werkzeugseitigen Stirnseite des Anschlussstückes (5) eingelassenen Steckbuchse (24) einsetzbar und mittels einer auf das Ende des Anschlussstückes (5) schraubbaren Kappe (29) abgeschirmt ist (Fig. 6,8,10 bis 12).
9. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Glühbirne (22) an ihrer Stirnseite mit einer eingeschmolzenen Linse (27) versehen ist (Fig. 6, 8 und 11).
10. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (29) zum Lichtleiterabschnitt (15a) hin mit einer Lichtdurchlassscheibe (35) mit Linse (36) abgedeckt ist (Fig. 10).
11. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Leitungen (25) für die Glühbirne (22) von deren Steckbuchse (24) am werkzeugseitigen Ende des Anschlussstückes (5) an durch Bohrungen (30,9, 31) im Anschlussstück (5) zu den an dessen werkzeugfernen Ende gelegenen Anschlusselementen (32, 34, 38) geführt sind.
12. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass als Durchgangsbohrung für die elektrischen Leitungen (25) vorwiegend der Turbinenabluftkanal (9) dient (Fig. 6, 8 und 12).
13. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusselemente durch in der werkzeugfernen Stirnseite des Anschlussstückes (5) versenkt angeordnete Steckbuchsen (32) gebildet sind (Fig. 6,
14. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusselemente durch aus der werkzeugfernen Stirnseite des Anschlussstückes (5) vorstehende Kontaktstifte (34) gebildet sind (Fig. 8,9).
15. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlusselemente als Kontaktringe (38) ausgebildet sind, die parallel zueinander und mit Abstand voneinander auf dem Turbinenabluft-Auspuff-stutzen (8) angeordnet und isoliert gegenüber diesem ausgebildet und mit entsprechenden Anschlusskontakten am Ver-sorgungsschlauch-Endkörper in Verbindung bringbar sind (Fig. 12,13).
16. Zahnärztliches Handstück nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass in einer der elektrischen Leitungen (25) für die Glühbirne (22) zur Leuchtstärkeneinstellung eine Potentiometer schiene (41) eingeschaltet ist, die in einer Nut (40) im rückwärtigen zylindrischen Teil (42) des Anschlussstückes (5) angeordnet und von einem Schaltring (44) mit Abnehmerkontakt (43) umgeben ist, der (44) seinerseits mittels eines Kugelrasters (45) lagesicherbar ist.
17. Zahnärztliches Handstück nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der strangförmige Lichtleiter (15) durch ein Bündel von Lichtleitfasern gebildet ist.
CH4812/81A 1981-02-06 1981-07-23 Zahnaerztliches handstueck. CH651745A5 (de)

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DE3104239A DE3104239C2 (de) 1981-02-06 1981-02-06 Zahnärztliches Handstück

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CH4812/81A CH651745A5 (de) 1981-02-06 1981-07-23 Zahnaerztliches handstueck.

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JP (2) JPS57134152A (de)
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