CH649065A5 - Vorrichtung zum aufspulen eines garnes auf eine garnspule. - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtimg zum Aufspulen 65 eines Garnes auf eine Garnspule. Es ist hierbei bekannt, dass das Garn einer drehenden Garnspule zugeführt wird," wobei das Garn in Querrichtung hin und her, längs der Garnspule bewegt wird, so dass ein Garnwickel beim Aufwickeln
des Garnes auf die Garnspule entsteht. Eine solche Spulvorrichtung kann besonders in der Textilindustrie bei einer Streckmaschine, einer Streck-Texturiermaschine, einer Falschzwirnmaschine und einer Spinnmaschine verwendet werden. Ist die Spulvorrichtung mit einer Garnfangführung versehen, dann kann ein von einer Querführung zwangsweise in Querrichtung hin und her geführtes Garn leicht und schnell und ohne Beschädigung erfasst werden, wenn ein Garn auf eine Garnspule aufgespult werden soll, oder wenn eine volle Garnspule durch eine neue, leere Garnspule ersetzt werden soll.
Bei einer Spulvorrichtung, die mit einer Abfallspule versehen ist, die benachbart dem einen Ende einer Garnspule liegt, ist es notwendig, einen von einer Querführung gehaltenen Faden abzunehmen und das Garn zum einen Ende der Garnspule hin zu bewegen, wenn der auf der Garnspule gebildete Garnwickel das vorbestimmte Mass erreicht hat, wenn also die volle Garnspule durch eine leere Garnspule ersetzt werden soll. Bei einer anderen Art der Spulvorrichtung ist es notwendig, ein mit einer vollen Garnspule verbundenes Garn einer Querführung zu entnehmen, das Garn zu ergreifen und zu einer solchen Stelle zu bewegen, dass ein Garnende gebildet wird, das auf das eine Ende einer leeren Garnspule aufgewickelt wird. Letzteres wird also gemacht, wenn ein Garn auf eine leere Garnspule so aufgewickelt werden soll, dass ein zur Garnüberführung dienendes Garnende, also ein Endwickel gebildet werden soll. Durch die japanische OS 25'454/77 ist eine Spulvorrichtung bekannt, mittels der den vorerwähnten Anforderungen zufriedenstellend nachgekommen werden kann. Durch diese Publikation ist ein Mechanismus bekannt, bei dem eine bewegliche Führungsschiene vorhanden ist, die mit einer Schrägfläche versehen ist, die bezüglich der Bewegungsrichtung der Querführung geneigt liegt, wobei die bewegliche Führungsschiene längs der Querrichtung der Querführung bewegbar ist, und zwar oberhalb des Querbewegungsbereiches der Querführung, so dass die Neigungsfläche der beweglichen Führungsschiene das Garn aus einem Haltebereich der Querführung herausbewegt.
Bei dieser bekannten Spulvorrichtung ist die Hublänge der beweglichen Führungsschiene jedoch länger als der Querbewegungsbereich der Querführung, so dass der gesamte Mechanismus, in der Spulenlängsachse gesehen, länger wird. Wenn zusätzlich die Verschiebegeschwindigkeit der beweglichen Führungsschiene nicht grösser gewählt wird, als die Geschwindigkeit der hin- und hergehenden Querführung, so tritt das Phänomen auf, dass das Garn, welches schon von der Querführung entfernt worden war, wieder durch diese Querführung eingefangen wird. Deshalb wird das Garn einer unnötigen Schwankung unterworfen, so dass sich eine verminderte Garnqualität ergibt. Um diesen vorerwähnten Mangel zu beheben, muss die bewegliche Führungsschiene mit einer solch hohen Geschwindigkeit bewegt werden, die im wesentlichen der Geschwindigkeit der Querführung entspricht. Hierdurch ergibt sich ein anderer Nachteil, da lange Bauteile und ein komplizierter Mechanismus notwendig sind, um die bewegliche Führungsschiene mit einer solch hohen Geschwindigkeit bewegen zu können.
Im Gegensatz hierzu ist durch die japanische OS 38'146/ 77 eine Spulvorrichtung bekannt geworden, die mit einem Mechanismus zum kontinuierlichen Aufspulen eines zugeführten Garnes beim Überführen des Garnes von einer Garnspule zu einer Abfallspule versehen ist, wobei die Umfangsgeschwindigkeit der Abfallspule synchron gehalten wird, mit der Umfangsgeschwindigkeit der Garnspule, und umgekehrt.
Bei dieser bekannten Spul Vorrichtung wird jedoch eine bewegliche Führung verwendet, mittels der das Garn zwi-
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sehen der Abfallspule und der Garnspule überführt werden muss. Da das Garn vom einen Ort zum andern mittels der Führung überführt werden muss, ergibt sich ein ungleich-mässiger Spannungsbereich im Garn, in welchem Bereich 5 das Garn eine übermässig hohe oder übermässig niedrige Spannung aufweist. Infolge dieses ungleichmässigen Spannungsbereiches erfolgt die Garnüberführung ebenfalls un-gleichmässig. Hierzu soll folgendes noch gesagt werden.
Wenn die Garnüberführung von einer Garnspule zu einer io Abfallspule mittels einer Führung bewerkstelligt wird, so tritt im Arbeitsablauf eine Stelle ein, bei der das Garn von der Mantelfläche der vollen Garnspule auf das Ende der Garnspule herunterfällt. Es soll hierzu bemerkt werden,
dass die Umfangsgeschwindigkeit am Ende der Garnspule 15 kleiner ist, als die Umfangsgeschwindigkeit auf dem Garnwickel der vollen Garnspule, so dass es unvermeidlich ist,
dass das Garn durchhängt, also eine Schlaufe bildet. Die Grösse des Durchhangs ist gross, wenn auch der Durchmesser des fertigen Garnwickels auf der Spule gross ist. 20 Wenn im Gegensatz hierzu das Garn unter Verwendung einer Führung von der Abfallspule zu einer leeren Garnspule überführt wird, tritt aus den gleichen vorerwähnten Gründen ebenfalls ein Garndurchhang auf. Zusätzlich kann noch gesagt werden, dass, falls das Garn an der verwende-25 ten Führung scharf umgelenkt wird, die Garnspannung an dieser Umlenkstelle übermässig ansteigt. Wenn das Garn durchhängt, wird nicht nur die Garnüberführung unsicher, sondern auch die Ausbildung des Endwickels auf der neuen Garnspule wird minderwertig. Weiterhin wird das Garn nicht 30 sofort und perfekt gefangen, so dass hierdurch Fehler bei der Garnüberführung auftreten können.
Wenn die Spannung im Garn zu hoch wird, kann das Garn bei der Garnüberführung leicht reissen, so dass keine 35 kontinuierliche Garnbehandlung stattfindet. Ein Garnbruch tritt auf, wenn das Garn eine geringe Dehnung hat, oder wenn die Spulgeschwindigkeit hoch ist.
Es wird die Schaffung einer Spulvorrichtung bezweckt, die mit einer Garnfangführung versehen ist, die einen ein-40 fachen konstruktiven Aufbau hat und mit der ein von einer Querführung gehaltenes und in Querrichtung hin und her bewegtes Garn ergriffen werden kann.
Die erfindungsgemässe Spulvorrichtung weist folgende Merkmale auf: eine Führungsöse, die als Ursprung einer 45 Querbewegung des Garnes dient, einen Mechanismus zum Antreiben und Halten der Garnspule, einen Querbewegungs-mechanismus, der mit einer Querführung versehen ist, die eine enge Öffnung und einen breiten Garnhalteabschnitt aufweist, wobei diese Querführung entlang der Erzeugenden 50 der Garnspule hin und her beweglich ist, um einen Garnwickel auf der Garnspule zu bilden, eine Garnfangführung, die mit einer Schräge versehen ist, die bezüglich der Bewegungsrichtung der Querführung geneigt verläuft, wobei die Garnfangführung weiterhin mit einem hakenförmigen Ab-55 schnitt versehen ist, der sich an das obere Ende der Schräge anschliesst, wobei der Boden des hakenförmigen Abschnittes höher liegt als die Öffnung der Querführung, wobei die Garnfangführung seitlich neben der Querführung liegt und so angeordnet ist, dass sie längs der Bewegungsrichtung der 60 Querführung bewegbar ist, so dass die Schräge der Garnfangführung den Querbewegungsbereich kreuzt, wobei das Garn entsprechend der Bewegung der Querführung hin und her bewegt wird, und wobei der hakenförmige Abschnitt eine Stelle oberhalb des Querbewegungsbereiches erreicht. 65 Mit verschiedenen Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes können die folgenden Wirkungen beim Übertragungen eines Garnes von einer Garnspule zu einer Abfallspule, oder umgekehrt, erreicht werden.
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Die Garnüberführung kann gleichmässig und ohne Fehler durchgeführt werden, da weder ein Garndurchhang noch eine übermässige Garnspannung bei der Garnüberführung auftritt.
Die Garnüberführung kann immer wirksam durchgeführt werden, wobei der jeweilige Durchmesser der vollen Garnspule, die Elastizität des Garnes, die Spulgeschwindigkeit usw. keinen Einfluss haben.
Die Garnüberführung kann in einem einzigen Arbeitsgang durchgeführt werden. Auch wenn die Spulgeschwindigkeit, mit der ein Garn auf die Garnspule aufgespult wird, in einem nennenswerten Umfang geändert wird, oder wenn der Durchmesser des Garnwickels auf der Garnspule geändert wird, ist es nicht notwendig, die Verschiebegeschwindigkeit der Garnfangführung zu ändern. Verglichen mit den bekannten Spulvorrichtungen kann der Verschiebebereich der Garnfangführung bei der erfindungsgemässen Spulvorrichtung kürzer ausgebildet werden, so dass diese Spulvorrichtung kompakter wird. Mit der erfindungsgemässen Spulvorrichtung kann eine einfache Arbeitsweise erreicht werden. Bei der erfindungsgemässen Spulvorrichtung können mehrere Garnfangführungen durch ein einziges Antriebsorgan angetrieben werden, das sehr vorteilhaft für gleichzeitiges Spulen ist.
Wenn ein Garn von einer Abfallspule zu einer Garnspule überführt werden soll, kann ein Endwickel mit einer vorbestimmten Länge am einen Ende der Garnspule bei einer gleichmässigen Garnspannung durch Vorsehen einer Vertiefung (Rinne) in der ortsfesten Führung ausgebildet werden.
Nach der Ausbildung des Endwickels kann das Garn aus der Vertiefung der ortsfesten Führung genommen werden und kann dann sofort von einem Halteabschnitt der Querführung während einer ihrer Hin- und Herbewegungen eingefangen werden, so dass die übliche Überführungsbewegung in Gang gesetzt worden ist. Daher werden die innersten Lagen des Garnwickels auf der Garnspule mittels der üblichen Querbewegung des Garnes gebildet, so dass also keine Unordnung in der Garnverteilung auftritt. Wenn deshalb eine volle Garnspule anschliessend für eine Weiterbehandlung abgespult wird, kann das Garn weich, geschmeidig und gleichmässig bis zur innersten Lage abgespult werden.
Ein auf eine Garnspule aufzuspulendes Garn kommt nicht mit irgendwelchen Hindernissen, wie z.B. eine Garnfangführung in Berührung, bis die volle Garnspule gebildet worden ist.
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Spulvorrichtung in schaubildlicher Darstellung,
Fig. 2 eine Frontansicht eines Teils der Spul Vorrichtung nach Fig. 1, in vergrösserter Darstellung,
Fig. 3A und 3B zwei Ausführungsformen von Querführungen, die bei der erfindungsgemässen Spulvorrichtung verwendet werden können, in perspektivischer Darstellung, Fig. 4 eine Ausführungsform einer Abfallspule, die für die erfindungsgemässe Vorrichtung verwendet werden kann, in schaubildlicher Darstellung,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch die Abfallspule nach Fig. 4,
Fig. 6 die aus Fig. 1 ersichtliche Spulvorrichtung, deren Bauteile auseinandergezogen dargestellt sind, um die räumliche Zuordnung der wichtigsten Bauteile während des Garnverlaufes zu zeigen,
Fig. 7 und 8 einen Bauteil der Spul Vorrichtung in verschiedenen Stellungen und in Ansicht, zum Erklären der Arbeitsweise der Bauteile, wenn das Garn von einer Garnspule zur Abfallspule läuft, wobei in Fig. 7 das Garn gefangengehalten wird, und wobei in Fig. 8 die Bauteile in eine mittlere Lage zurückbewegt worden sind,
Fig. 9 eine Vorderansicht der Spulvorrichtung, wobei der Garnverlauf erklärt wird,
Fig. 10 bis 12 Ansichten der in den Fig. 7 und 8 gezeigten Bauteile, zum Erläutern der Arbeitsweise dieser Bauteile, wenn das Garn von einer Abfallspule zu einer leeren Garnspule überführt wird,
Fig. 13 einen Teil der Spulvorrichtung in Frontansicht, zum Erläutern der Arbeitsweise mit dem Garn,
Fig. 14 und 15 Ansichten von Ausführungsformen einer beweglichen Führung,
Fig. 16 einen elektrischen Stromkreis zur Erläuterung der Arbeitsweise der beweglichen Führung nach Fig. 15, Fig. 17 eine Vorderansicht der beweglichen Führung zum Erläutern des Verhaltens einer Garnfangführung, die einer anderen Bewegung nachfolgt,
Fig. 18 einen Teil der aus Fig. 1 ersichtlichen Spulvorrichtung in Stirnansicht, wobei aber ein anderer Laufbügel als bei der Vorrichtung nach Fig. 1 verwendet wird,
Fig. 19 eine Ansicht der Vorrichtung, wie in Fig. 9, wobei aber der Garnverlauf bei der Vorrichtung nach Fig. 18 gezeigt wird,
Fig. 20 eine zweite Ausführungsform der Spulvorrichtung in schaubildlicher Darstellung, und
Fig. 21 eine Seitenansicht eines Haltearms für die Abfallspule, wobei der Haltearm anders ausgebildet ist, als beim Beispiel nach den Fig. 4 und 5.
Aus den Fig. 1 und 2 ist ersichtlich, dass die Spulvorrichtung einen Spulabschnitt W und einen Garn-Übergabeabschnitt T aufweist. Die hauptsächlichsten Bauteile des Spulabschnittes W sind die zum Antreiben der Garnspule dienenden Mittel, inklusive eine auf dem Träger 2 sitzende Spindel, eine Einspannvorrichtung 3 für die Garnspule, eine von der Spindel getragene Garnspule und eine Antriebsrolle 7 für die Garnspule. Der Mechanismus zur Querbewegung weist ein Gehäuse 9 für eine Nockensteuerung auf und eine Querführung 10, die durch einen im Gehäuse 9 vorhandenen, nicht dargestellten Nocken gesteuert wird. Eine Führungsöse 11 dient zur Querbewegung des Garnes. Weiterhin sind Mittel zum Antreiben der Abfallspule 13 vorhanden, wobei hin und wieder Abfallgarn aufgespult wird. Zum Antrieb dieser Abfallspule 13 dient eine Antriebsscheibe 15. Im Garn-Übergabebereich T befindet sich eine ortsfeste Führung 16, eine das Garn fangende Führung 17 und eine bewegliche Führung 18.
Der Halter 2 weist zwei Arme auf und ist auf einer Welle 6 schwenkbar gehalten. Die Garnspule 4 ist mittels der Einspannvorrichtung 3 an beiden Enden im Halter 2 drehbar gelagert. Der eine Halterarm ist als Hebel 2a ausgebildet, der zum anderen Halterarm hin und von diesem weg bewegbar ist, so dass die Garnspule 4 in den Halter 2 eingesetzt oder von diesem entnommen werden kann. Die Antriebswalze 7 zum Antreiben der Garnspindel und die Antriebsscheibe 15 zum Antreiben der Abfallspule 13 sitzen drehfest auf einer Welle 8, die von einer nicht dargestellten Antriebsstelle her angetrieben wird. Es ist vorteilhaft, wenn der Durchmesser der Antriebsscheibe 15 etwas grösser ist, als der Durchmesser der Antriebswalze 7. Die Garnspule 4 und die Abfallspule 13 werden auf die Antriebswalze 7 bzw. die Antriebsscheibe 15 angedrückt, so dass sie über den Reib-schluss ihrer Mantelflächen angetrieben werden.
Das Nockengehäuse 9 bewirkt, dass die Querführung 10 abwechselnd in einer Richtung hin und her bewegt wird, die im wesentlichen parallel zur Achse der Garnspule 4 oder im wesentlichen parallel zur Erzeugenden der Garnspule verläuft, wenn der Spulenwickel 5 ein Konus ist. Das Garn
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1 läuft durch die Führungsöse 11 und die Querführung 10 und wird auf der Garnspule 4 zum Bilden eines Garnwik-kels 5 aufgespult, während das Garn durch die Querführung 10 in Querrichtung bewegt wird.
Die in Fig. 3A dargestellte Querführung hat einen rohr-förmigen Halteteil 10a, dessen vorderes Ende verjüngt ist. Der Halteteil 10a ist im oberen Bereich mit einer Öffnung 10b versehen. Die Breite H des Halteteils 10a ist grösser als die Breite h der Öffnung 10b. Die Querführung 10 hat im Querschnitt, also in einer Ebene rechtwinklig zum Verlauf des Garnes 1 eine C-Form.
In Fig. 3B ist eine andere Ausführungsform der Querführung gezeigt. Diese Garnführung besteht aus einem plat-tenförmigen Teil, der im wesentlichen Dreiecksform hat, wobei dieser plattenförmige Teil mit einer Rinne versehen ist, die als Garnhalteabschnitt 10a dient. Die Breite H am Fuss der Rinne, d.h., am Fuss des Garnhalteabschnittes 10a, ist grösser als die Breite h an der Öffnung 10b der Rinne.
Die Querführung 10 arbeitet mit der, später noch detaillierter erläuterten Garn-Fangführung zusammen. Die Querführung 10 ist so ausgebildet, dass ein Garn 1 leicht aus der Querführung 10 herausgenommen werden kann, wenn sich die Querführung 10 hin und her bewegt. Die Querführung 10 ist zu beiden Seiten mit Neigungsflächen 10c versehen, damit die Querführung 10 leicht ein Garn einfangen kann, das von der erwähnten ortsfesten Führung freigegeben worden ist, so dass das Garn in den Garnhalteteil 10a eingebracht wird.
Bei der Spulvorrichtung kann eine drehende Quertrommel verwendet werden, deren zylindrische Mantelfläche mit einer schraubenförmigen Rinne versehen ist.
Die aus den Fig. 4 und 5 ersichtliche Abfallspule 13 wird mittels eines Lagers 30 in einem Arm 12 drehbar gelagert und wird gegen die aus Fig. 1 ersichtliche Antriebsscheibe 15 angedrückt, so dass die Abfallspule 13 über die Mantelfläche der Antriebsscheibe 15 angetrieben wird. Der aus Fig. 1 ersichtliche Arm 12 ist um die Achse 14 schwenkbar, so dass die Abfallspule 13 in oder ausser Eingriff mit der Antriebsscheibe 15 geschwenkt werden kann. Die in den Fig. 4 und 5 gezeigte Abfallspule 13 hat einen Flansch 13a, der mit mehreren Fingern zum Fangen des Garnes versehen ist. Ein anderer Flansch 13b der Abfallspule 13 ist nicht mit solchen Fingern versehen. Die Abfallspule 13 weist eine Mantelfläche 13c zum Aufspulen von Garn auf. Es ist weiterhin noch eine Hilfsmantelfläche 13d zum Aufspulen von Garn vorhanden. Die Abfallspule 13 ist noch mit einem Schlitz 31 zum Abschneiden des Garns versehen. Das freie Ende des Armes 12 ist mit einer Abdeckhaube 12a versehen, die teilweise die Hilfsmantelfläche 13d überdeckt, damit das Abfallgarn leicht entfernt werden kann. Beim in den Fig. 4 und 5 gezeigten Ausführungsbeispiel der Abfallspule sind die Durchmesser der Mantelfläche 13c und der Hilfsmantelfläche 13d gleich gross. Es ist jedoch nicht notwendig, dass sie untereinander gleiche Durchmesser haben müssen. Es ist lediglich notwendig, dass die Abfallspule zwei Mantelflächen zum Aufspulen von Garn hat, wobei diese beiden Mantelflächen zu beiden Seiten des Flansches 13a liegen, der mit zumindest einem Finger zum Fangen des Garnes versehen ist. Mit anderen Worten heisst das, dass der mit zumindest einem Garnfangfinger versehene Flansch 13a zwischen zwei zum Aufwickeln von Garn dienenden Mantelflächen zu liegen hat.
Aus den Fig. 1 und 6 ist ersichtlich, dass die ortsfeste Führung 16 an der oberen Seite des Gehäuses 9 befestigt ist, so dass die Führung 16 im wesentlichen parallel zur Querbewegung der Führung 10 verläuft. Die ortsfeste Führung 16 liegt auf einer Seite des Querbereichs P, der durch die Führungsöse 11 und den durch die Führung 10 getriche-
nen Bewegungsweg bestimmt ist, so dass die ortsfeste Führung 16 nicht innerhalb dieses Bewegungsbereiches P liegt (Fig. 1). Ein freier Endteil der ortsfesten Führung 16 überdeckt aber einen Teil des Bewegungsbereiches P. Das freie s Ende der ortsfesten Führung 16 hat eine Neigungsfläche 16a, die dem anderen Ende der Führung 16 zu ansteigend verläuft. Die ortsfeste Führung 16 hat eine Vertiefung 16d, die gemäss Fig. 6 beim einen Ende der Garnspule 4 liegt, zu welcher Vertiefung 16d ein überführtes Endgarn 4a führt, io Die Vertiefung 16d hat eine geneigte Seitenfläche 16b. Die ortsfeste Führung 16 hat noch eine weitere Vertiefung 16e, die der Mantelfläche 13c der Abfallspule 13 gegenüberliegt. Die Vertiefung 16e hat eine geneigte Seitenfläche 16c. Die ortsfeste Führung 16 erstreckt sich in ihrer Länge von der 15 etwa bündigen Lage zum Garnwickel 5 auf der Garnspule 4 bis zur bündigen Lage mit dem Flansch 13b der Abfallspule 13, der keinen Finger zum Garnfangen aufweist.
Eine zum Garnfangen dienende Führung 17 ist entlang der ortsfesten Führung 16 beweglich, und zwar von einer 20 zur Abfallspule 13 ausgerichteten Lage quer zum Bewegungsbereich P hin und zurück. Am vorderen Ende (das der Garnspule 4 zugewandt ist), ist die zum Fangen des Garnes dienende Führung 17 mit einer Schräge 17a versehen. Wenn d:e Schräge 17a beim Bewegungsbereich P ankommt, kommt 25 ein Teil der Schräge 17a unter den Bewegungsbereich P zu liegen, und der verbleibende Bereich der Schräge 17a liegt dann oberhalb des Bewegungsbereiches P. Am oberen Ende der Schräge 17a ist ein hakenförmiger Abschnitt 17b vorhanden, so dass also das obere Ende der Schräge 17a in 30 den hakenförmigen Abschnitt 17b übergeht. Der Boden des hakenförmigen Abschnittes 17b ist so ausgebildet, dass er etwas höher liegt, als die Öffnung 10b der Querführung 10. Der hakenförmige Abschnitt 17b der zum Garnfangen dienenden Führung 17 ist bewegbar zwischen einer vorderen 35 Stellung, in der der Abschnitt 17b weiter in den Bewegungsbereich P hineinragt als das vordere Ende der Neigungsfläche 16a der ortsfesten Führung 16, und einer hinteren Stellung, in der der Abschnitt 17b mit der Vertiefung 16e der ortsfesten Führung 16 ausgerichtet liegt.
40 Eine bewegliche Führungsschiene 18 hat zwei Langlöcher 33a und 34a, die zum Aufnehmen von Stiften 33 und 34 dienen, die an der ortsfesten Führung 16 befestigt sind. Durch die Stifte 33 und 34 mit den zugeordneten Langlöchern 33a und 34a wird der Bewegungsbereich der Führungsschiene 18 45 gegenüber der ortsfesten Führung 16 bestimmt. Zwischen der ortsfesten Führung 16 und der beweglichen Führungsschiene 18 befindet sich eine Feder 32 derart, dass das eine Ende der Feder in einem Loch 37 der Führung 16 eingehängt ist, und dass das andere Ende der Feder 32 in ein Loch 50 38 der beweglichen Führungsschiene eingehängt ist, so dass die bewegliche Führungsschiene 18 durch die Feder 32 immer gegen den Bewegungsbereich P hin, d.h., in Fig. 6 nach links, gezogen wird.
Die zum Garnfangen dienende Führung 17 ist mit einem 55 Stift 35 versehen, der einen Vorsprung 36 der beweglichen Führungsschiene 18 hintergreift. Wenn die zum Garnfangen d:enende Führung 17 in Fig. 6 nach rechts bewegt wird, so wird über den Stift 35 und den Vorsprung 36 die bewegliche Führungsschiene 18 ebenfalls mit nach rechts bewegt, ent-60 gegen der Kraft der Feder 32. Wenn sich die zum Garnfangen dienende Führung 17 in der in Fig. 6 mit vollausgezogenen Linien dargestellten rechten Lage befindet, befindet sich das vordere Ende der beweglichen Führungsschiene 18 ebenfalls in der rechten Lage, wie in Fig. 6 mit vollausge-65 zogenen Linien gezeigt ist. Wenn sich jedoch die zum Garnfangen dienende Führung 17 in der in Fig. 6 mit strichpunktierten Linien dargestellten linken Stellung befindet, befindet sich auch das vordere Ende der beweglichen Füh
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rungsschiene 18 in der linken Stellung in Fig. 6, wobei zumindest ein Teil des vorderen Endes der beweglichen Führungsschiene 18 über die Neigungsfläche 16a der ortsfesten Führung 16 hinausragt. Die bewegliche Führungsschiene 18 arbeitet also derart mit der zum Garnfangen dienenden Führung 17 zusammen, dass sich ihre Lage entsprechend der Stellung der Führung 17 ändert.
Im folgenden wird nun anhand der Fig. 1 der Antrieb für die zum Garnfangen dienende Führung 17 erläutert.
Die Garnfangführung 17 ist über einen Arm 19 an einer Hülse 20 befestigt. Die Hülse 20 sitzt drehbar auf einer Achse 21 und die Längsbewegung der Hülse 20 wird durch zwei Klemmringe 22a und 22b begrenzt. Wenn ein Garn von der Garnspule 4 zur Abfallspule 13 überführt werden soll, wird die Garnfangführung 17 zusammen mit der Achse 21, welche im wesentlichen parallel zur Achse der Garnspindel
4 verläuft, entlang der oberen Fläche des Gehäuses 9 bewegt.
Die Achse 21 ist undrehbar gelagert und mittels eines Motors 23 über ein Ritzel 24 und eine Zahnstange 25 in Längsrichtung hin und her bewegbar. Die Steuerung für die Bewegung der Achse 21 erfolgt über einen auf der Achse 21 befestigten Nocken 21a, der mit Endschaltern 26, 27, 28 und 29 zusammenwirkt, die am Vorrichtungsrahmen befestigt sind. Durch die erwähnten Endschalter wird das Anhalten der Achse 21 und das Bewegen in die entgegengesetzte Richtung bestimmt. Der Motor 23 wird mit verschiedenen Drehzahlen betrieben. Anstelle eines solchen Motors kann aber auch ein anderer Motor verwendet werden, der nur in einer Richtung dreht und dies mit nur einer Drehzahl, wobei dann dieser Motor mit einem Wechselgetriebe und einer Umschaltvorrichtung für die andere Drehrichtung zusammenwirkt, um die Achse 21 in die entgegengesetzte Richtung zu verschieben. Anstelle dieses Motors kann aber auch ein hydraulisch betätigtes Kolben-Zylinder-Aggregat verwendet werden, bei dem ein Steuerventil durch einen Solenoiden betätigt wird.
Es wird nunmehr im Einzelnen die Überführung eines Garnes erläutert.
Wenn eine im Spulabschnitt W zu fertigende Garnspule
5 fertig ist, so wie es in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, wird zuerst die Abfallspule 13 abgesenkt, so dass sie in Anlage mit der Antriebsscheibe 15 kommt, so dass sich die Abfallspule 13 zu drehen beginnt. Nunmehr wird die Garnfangführung 17 betätigt und bewegt sich in Fig. 1 nach links, so dass die Ganifangführung 17 soweit nach vorn bewegt wird, dass der hakenförmige Abschnitt 17b der Führung 17 vor dem vorderen Ende der Neigung 16a der ortsfesten Führung 16 liegt und in den Querbewegungsbereich P hineinragt (Fig. 7). Diese vordere Stellung der Garnfangführung 17 wird durch den in Fig. 1 gezeigten Endschalter 29 bestimmt. Bei dieser Vorwärtsbewegung der Garnfangführung 17 ist ihr Stift 35 ausser Eingriff mit dem Vorsprung 36 der beweglichen Führungsschiene 18 gekommen, so dass letztere durch die Wirkung der Feder 32 in ihre linke Stellung bewegt worden ist (Fig. 7). Hierdurch ist die bewegliche Führungsschiene 18 in eine solche Stellung gelangt, dass ein Teil ihres vorderen Endes die Neigung 16a der ortsfesten Führung 16 überragt (Fig. 7). Andererseits ist die Querführung 10 von links nach rechts bewegt worden und trifft mit der Garnfangführung 17 zusammen, die nach links bewegt wird, oder die in dieser Stellung bereits angehalten hat. Wenn die Querführung 10 nach rechts bewegt wird, gelangt das durch die Querführung 10 geführte Garn 1 auf die Schräge 17a der Garnfangführung 17, gleitet an dieser nach oben und gelangt in den hakenförmigen Abschnitt 17b, dessen Boden höher liegt als die Öffnung 10b der Querführung 10. Der Garnverlauf ist in Fig. 7 mit unterbrochenen Linien dargestellt. Wenn das Garn 1 in den hakenförmigen Abschnitt 17b der Führung 17 eingetreten ist, wird die Bewegungsrichtung der Querführung 10 gewechselt. Wenn die Garnführung 10 von ihrer Stellung in Fig. 7 aus nach links 5 bewegt wird, gelangt das Garn 1 ausser Eingriff von der Querführung 10. Der nunmehrige Garnverlauf ist in Fig. 7 mit vollausgezogenen Linien gezeigt.
Nachdem die Garnfangführung 17 das Garn in der Stellung nach Fig. 7 gefangen hat, kehrt die Führung 17 sofort io in die in Fig. 7 mit strichpunktierten Linien dargestellte Wartestellung nach rechts zurück.
Aus Fig. 8 ist ersichtlich, dass, wenn die Garnfangführung 17 nach rechts bewegt worden ist, das durch die Führungsöse 11 und den hakenförmigen Abschnitt 17b laufen-15 de Garn vorübergehend mit einer Vertiefung 18a am vorderen Ende der beweglichen Führungsschiene 18 in Eingriff kommt, so dass das Garn 1 auf einem Endabschnitt der Garnspule 5 zum Bilden eines Reservewickels 5 a aufgespult wird (Fig. 6, 9). Wenn die Garnfangführung 17 von ihrer in 2o Fig. 8 gezeigten Stellung aus noch weiter nach rechts bis in die strichpunktiert dargestellte Stellung in Fig. 7 bewegt wird, kommt der Stift 35 der Garnfangführung 17 in Eingriff mit dem Vorsprung 36 der beweglichen Führungsschiene 18, so dass diese bewegliche Führungsschiene 18 zu-25 sammen mit der Garnfangführung 17 nach rechts bewegt wird. Es wird daher auch das vordere Ende 18a der beweglichen Führungsschiene 18 nach rechts bewegt, und zwar von einer Stellung aus, in der die Vertiefung 18a die Neigung 16a überragt, in eine solche Stellung, in der dann die 30 Vertiefung 18a nicht mehr über die Neigung 16a ragt. Als Folge davon gelangt dann das in der Vertiefung 18a befindliche Garn ausser Eingriff mit der Vertiefung 18a, worauf sich das Garn nach rechts entlang der aufsteigenden Neigung 16a bewegt, dann über die Vertiefung 16d gelangt und 35 schliesslich die Vertiefung 16e erreicht, wo es dann ausgerichtet zum hakenförmigen Abschnitt 17b der in dieser Stellung befindlichen Garnfangführung 17 liegt. Nunmehr wird das Garn 1 von einem der Garnfangfinger am Flansch 13a der Abfallspule 13 gefangen, so dass das Garn auf der Man-40 telfläche 13c der Abfallspule 13 aufgewickelt wird.
Anhand der Fig. 9 wird nunmehr die vorerwähnte Garnbewegung detailliert erläutert.
Das ausser Eingriff von der Vertiefung 18a der beweglichen Führungsschiene 18 gekommene Garn 1 läuft als 45 Garnabschnitt la (in Fig. 9 mit einem strichpunktierten Linienzug dargestellt), während die Garnspule 5 in Richtung des in Fig. 9 gezeigten Teils rotiert. Nunmehr wird das Garn
1 durch einen der Garnfangfinger am Flansch 13a der Abfallspule 13 erfasst. Durch die Drehung der Garnspule 4, 5
50 und der Abfallspule 13 bewegt sich das Garn 1 über den Umfang der Haube 12a und gelangt auf den Arm 12, so dass sich ein Garnverlauf lb ergibt (Fig. 9). Da sich die Garnspule 4 und die Abfallspule 13 weiterhin drehen,
kommt das Garn 1 in Eingriff mit der Einspannvorrichtung 55 3 für die Spule 4 und wird sowohl auf die Hilfsmantelfläche 13d und die Mantelfläche 13c aufgewickelt, so dass sich ein Garnverlauf nach der in Fig. 9 mit vollausgezogenen Linien lc ergibt. Da die Bewegung des Garnes 1 durch den Halter
2 und den Arm 2 begrenzt wird, wird das Garn zwischen der 60 Einspannvorrichtung 3 und dem Flansch 13a der Abfallspule 13 zerrissen. Nunmehr wird das von der Führungsöse 11 herkommende Garn 1 auf die Mantelfläche 13c der Abfallspule 13 aufgewickelt. Hiermit hat die Überführung des Garnes von der Garnspule 5 zur Abfallspule 13 stattgefun-
65 den. Die Garnfangführung 17 wird, nachdem sie die in Fig. 7 mit strichpunktierten Linien dargestellte Wartestellung eingenommen hat, vor- und zurückbewegt, und zwar zwischen zwei Stellungen, die durch die in Fig. 1 gezeigten Endschal-
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ter 26 und 27 bestimmt werden, so dass das auf die Mantelfläche 13c der Abfallspule 13 aufgewickelte Garn eine hin-und hergebende Querbewegung ausführt.
Nachdem die Garnüberführung von der Garnspule 4 zur Abfallspule 13 stattgefunden hat, wird der Halter 2 in Fig. 1 nach oben geschwenkt, so dass die volle Garnspule 5 ausser Eingriff mit der Antriebswalze 7 gelangt, worauf die Spule 4 mit dem Garnwickel 5 aus der Einspannvorrichtung 3 herausgenommen wird, worauf dann eine leere Garnspule 4 wieder in die Einspannvorrichtung 3 eingesetzt wird.
Nunmehr wird die Garnüberführung von der Abfallspule 13 zur leeren Garnspule 4 im Detail erläutert.
Nachdem die volle Garnspule gegen eine leere Garnspule ausgewechselt worden ist, erfolgt der Antrieb der leeren Garnspule. Wenn die Umfangsgeschwindigkeit der leeren Garnspule die übliche Aufspulgeschwindigkeit erreicht hat, wird die Garnfangführung 17 von ihrer in Fig. 7 mit strichpunktierten Linien dargestellten Wartestellung aus zum Querbewegungsbereich P hin bewegt, d.h., die Führung 17 wird in Fig. 1 nach links bewegt in die Stellung nach Fig. 10. Mit dieser Bewegung der Garnfangführung 17 gelangt das Garn, welches auf der Mantelfläche 13c der Abfallspule 13 aufgespult wird, auf die ansteigende Schräge 16c der Vertiefung 16e der ortsfesten Führung 16, wobei das Garn an der zweiten Schräge 17c anliegt, die sich an den hakenförmigen Abschnitt 17b an der Garnfangführung 17 anschliesst. Der Verlauf des Garnes 1 in diesem Zustand ist in Fig. 10 mit einem voll ausgezogenen Linienzug 1 dargestellt. In diesem Zustand wird das Garn noch auf die Mantefläche 13c der Abfallspule 13 aufgespult. Wenn die Garnfangführung 17 noch weiter nach links bewegt wird, wird das Garn 1 durch die zweite Schräge 17c noch weiter angehoben und gelangt dann über die Schräge 16c an der ortsfesten Führung 16. Nachdem das Garn über die Schräge 16c gelangt ist, ist das Garn also nicht mehr in Eingriff mit der Vertiefung 16e, so dass das Garn zur Vertiefung 16d hin gelangt. Das ausser Eingriff mit der Schräge 16c gelangte und zur Vertiefung 16d hin bewegte Garn wird von einem der Greiffinger am Flansch 13a der Abfallspule 13 ergriffen, und dann gelangt das Garn in die Vertiefung 16d. Das Garn hat nunmehr den in Fig. 10 mit strichpunktierter Linie dargestellten Verlauf le. Infolge der Nähe der Abfallspule 13 wird das Garn entlang des Umfanges der Haube 12a bewegt und gelangt infolge der Drehung der Abfallspule 13 auf den Arm 12. Das Garn verläuft in diesem Zustand nach dem in Fig. 13 strichpunktierten Linienzug ld. Da das Garn die Einspannvorrichtung 3 kreuzt, wird das Garn auch von einem Greiffinger der Einspannvorrichtung 3 erfasst, und das von den Greiffingern erfasste Garn 1 wird auf die drehende leere Garnspule 4 aufgewickelt. Ein Teil des zur Abfallspule 13 führenden Garnes läuft über den Arm 12 und wird auf der Hilfsmantelfläche 13d der Abfallspule 13 aufgewickelt. In diesem Zustand verläuft das Garn nach dem in Fig. 13 gezeigten Linienzug le. Das zur Abfallspule 13 führende Garn wird nunmehr an einer Stelle zwischen der Abfallspule 13 und der leeren Garnspule 4 sofort zerrissen, da das in dieser Stellung befindliche Garn durch die Drehung der leeren Garnspule und der Abfallspule einer hohen Zugkraft unterliegt. Nunmehr wird die Garnüberführung von der Abfallspule zur leeren Garnspule abgeschlossen. Ein Teil des von der Führungsöse 11 ausgehenden Garnes, das auf die leere Garnspule 4 aufgewickelt wird, wird durch die Vertiefung 16d an der ortsfesten Führung 16 gehalten, wobei das Garn in diesem Zustand gemäss dem in Fig. 10 mit strichpunktierter Linie dargestellten Linienzug le verläuft. Während das Garn also gemäss dem Linienzug le verläuft, wird auf der leeren Spule 4 nahe ihres einen Endes ein Endwickel 4a gebildet (Fig. 6). Gleichzeitig wird die Garnfangführung 17
nach links zum Querbewegungsbereich P hin bewegt, und das Garn 1 wird durch die erste Schräge 17a am vorderen Ende der Garnfangführung 17 über die Wand 16b der Vertiefung 16d bei der ortsfesten Führung 16 gehoben und kommt 5 somit ausser Eingriff mit der Vertiefung 16d. Das ausser Eingriff gekommene Garn 1 wird nunmehr in eine solche Stellung bewegt, in der es sich von der Führungsöse 11 aus in einer rechtwinkligen Lage bezüglich der Längsachse der Garnspule zu dieser Garnspule 4 hin bewegt. Während sich io das Garn in diese vorerwähnte Lage hin bewegt, wird es von der Querführung 10 erfasst, so dass nunmehr das Garn mit der üblichen Querbewegung auf die Garnspule 4 aufgespult wird, um den Garnwickel 5 zu bilden. Die Garnfangführung 17 wird soweit bewegt, bis sie die aus Fig. 12 ersichtliche 15 Lage erreicht hat, in der das Garn ausser Eingriff mit der Führung 17 gelangt ist, aber noch in Anlage mit der Wand 16b der Vertiefung 16d an der ortsfesten Führung 16 ist. In dieser Stellung wird die Garnfangführung 17 angehalten. Diese Lage der Garnfangführung 17 wird durch den in 20 Fig. 1 gezeigten Endschalter 28 bestimmt. Die in der Stellung nach Fig. 12 angehaltene Garnfangführung 17 wird dann wieder nach rechts in eine Wartestellung bewegt, in der dann die Garnfangführung 17 verbleibt, bis eine nächste Garnüberführung stattfindet. Während dieser Wartestellung 25 wird der Motor 23 ausgeschaltet. Weiterhin wird die Abfallspule 13 ausser Eingriff mit der Antriebsscheibe 15 gebracht, sc dass also auch die Abfallspule 13 stillsteht. In diesem Zustand wird das auf der Mantelfläche 13c und der Hilfsmantelfläche 13d aufgespulte Abfallgarn durch ein hand-30 betätigte Schneidvorrichtung, die in den aus Fig. 4 ersichtlichen Schlitz 31 eingreift, abgeschnitten und entfernt.
Beim erläuterten Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes liegen also eine ortsfeste Führung 16, eine bewegliche Führungsschiene 18 und eine Garnfangführung 17 35 innerhalb des Garn-Übertragungsbereiches T zwischen einer Querführung 10 und einer Garnführungsöse 11.
Die erwähnten Bauteile können aber auch zwischen einer Querführung und einer Garnspule angeordnet sein. Weiterhin muss die bewegliche Führungsschiene nicht unbedingt 40 zwischen der ortsfesten Führung und der Garnfangführung liegen. Die bewegliche Führungsschiene kann auch seitlich und neben einer ortsfesten Führung unabhängig von der Garnfangführung liegen. Der Antrieb der Garnspule 4, 5 muss nicht unbedingt über die Anlage eines Antriebsorgans 45 mit seiner Mantelfläche an der Garnspule sein. So kann der Antrieb der Spindel 4 auch über eine Zapfwelle erfolgen, wobei die jeweilige Umfangsgeschwindigkeit an der Spindel der Geschwindigkeit der Garnzuführung angepasst werden muss. Auf die gleiche Weise kann auch der Antrieb der Ab-50 fallspule 13 erfolgen.
Die vorerwähnte bewegliche Führungsschiene kann auch bei einem anderen Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes verwendet werden, und die bewegliche Führungsschiene kann unabhängig von der ortsfesten Führung ange-53 ordnet werden. Es ist weiterhin nicht unbedingt notwendig, dass das vordere Ende der beweglichen Führungsschiene 18 mit einer Vertiefung 18a versehen wird. Die bewegliche Führungsschiene kann zusammen mit einer ortsfesten Führung derart ausgebildet werden, dass die Führungsschiene hin 60 und wieder mit einem Garn in Eingriff kommt, um eine Reservewicklung zu bilden.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 14 ist das vordere Ende einer beweglichen Führungsschiene 18 mit einer Schrägfläche 18b versehen, deren Neigungsverlauf umge-65 kehrt verläuft, wie die Schräge 16a an der ortsfesten Führung 16. Die bewegliche Führungsschiene 18 kann bei diesem Ausführungsbeispiel in gleicher Weise horizontal bewegt werden, wie die bewegliche Führungsschiene beim ersten
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Ausführungsbeispiel. Wenn das vordere Ende der beweglichen Führungsschiene 18 in Fig. 14 etwas den vorderen geneigten Abschnitt 16a der ortsfesten Führung 16 überragt, wird zwischen der Schräge 18b und der Schräge 16a eine Vertiefung 18a gebildet. Das Garn kommt dann bei der Garnübertragung in diese Vertiefung 18a zu liegen.
Beim weiteren Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes nach Fig. 15 ist eine ortsfeste Führung 16 im mittleren Bereich der Schräge 16a mit einer Vertiefung 18a versehen. Eine bewegliche Führungsschiene 18 ist mittels eines Stiftes 42 schwenkbar an der ortsfesten Führung 16 angelenkt. Am hinteren Ende, das ist das der Abfallspule zugewandte Ende, ist die Schiene 18 mit einem Stift 43 an einem Solenoid 39 angelenkt. Der Solenoid 39 schwenkt bei Erregung die bewegliche Führungsschiene 18 entgegen der Kraft einer Feder 40 in Fig. 15 im Uhrzeigersinn. Der Solenoid 39 wird durch einen Endschalter 41 gesteuert, der von einer Garnfangführung 17 in seiner hintersten Wartestellung betätigt wird.
Im Schaltkreis nach Fig. 16 wird ein Kontakt SG durch ein äusseres Signal betätigt und bleibt während der Garnübertragung von der Garnspule zur Abfallspule geschlossen. Ein Kontakt LS wird geschlossen, wenn der Endschalter 41 von der Garnfangführung 17 nach Fig. 15 betätigt wird. Der Schaltkreis weist noch eine Wicklung SL des Solenoiden auf. Da der Solenoid 39 während der Zeit, in der ein Garn auf die Garnspule aufgewickelt wird, nicht erregt ist, befindet sich die bewegliche Führungsschiene 18 in der mit gestrichelten Linien in Fig. 15 dargestellten Stellung, und wird in dieser Lage durch die Kraft der Feder 40 gehalten. Nach dem Einfangen des Garnes geht die Garnfangführung 17 in ihre Wartestellung zurück, so dass der Endschalter 41 von der Garnfangführung betätigt wird, wodurch der Kontakt LS geschlossen wird, wodurch der andere Kontakt SG geschlossen gehalten wird. Hierdurch wird der Solenoid 39 erregt und die bewegliche Führungsschiene 18 wird in die in Fig. 15 mit strichpunktierten Linien dargestellte Lage geschwenkt. Während die bewegliche Führungsschiene 18 in die vorerwähnte Lage bewegt wird, kommt das Garn, welches in der Vertiefung 18a der Schräge 16a der ortsfesten Führung 16 liegt, ausser Eingriff mit dieser Vertiefung 18a.
Anhand der Fig. 1 und 17 wird nunmehr die Bewegung der in Fig. 17 dargestellten Garnfangführung 17 erläutert.
Bei diesem weiteren Ausführungsbeispiel ist die aus Fig. 1 ersichtliche Führungsplatte 44 vorhanden, wogegen der Endschalter 28 weggelassen wird. Die Führungsplatte 44 ist mit einem nicht dargestellten Antriebsorgan versehen. Letzterer kann z.B. ein pneumatisch betätigtes Kolben-Zylinder-Aggregat sein, dessen Kolbenstange mit der Führungsplatte 44 verbunden ist, so dass die Führungsplatte 44 vertikal abwechselnd zwischen einer oberen Lage und einer unteren Lage bewegbar ist. Wenn sich die Führungsplatte 44 in ihrer oberen Lage befindet, liegt die Führungsplatte 44 im Bewegungsbereich des Armes 19, der entlang der Achse 20 zum Querbewegungsbereich P hin, in Fig. 1 nach links, bewegbar ist. Bei dieser Bewegung wird der Arm 19 durch eine Auflauframpe 44a an der Platte 44 angehoben. Da der Arm 19 mittels der Hülse 20 um die Achse 21 schwenkbar ist, wird hierdurch die Garnfangführung 17 ebenfalls angehoben. Wenn also die Garnfangführung 17 in Fig. 1 nach links bewegt wird, gelangt sie über den Querbewegungsbereich P, so dass die Garnfangführung 17 nicht mit dem Garn in Berührung kommt, das durch die Querführung 10 hin und her bewegt wird. Aus diesem Grund wird die Führungsplatte 44 nur dann in ihre obere Lage bewegt, während eine Garnübertragung von der Abfallspule 13 zur Garnspule 4 stattfindet. Während der übrigen Zeit verbleibt die Führungsplatte 44 in ihrer unteren Lage.
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Anhand der Fig. 17 wird nunmehr eine Garnübertragung erläutert.
Beim Übertragen eines Garnes von der Garnspule 4 auf die Spule 13 wird die Garnfangführung 17 horizontal vor 5 und zurückbewegt zwischen einer Wartestellung, die in Fig. 17 ganz rechts mit strichpunktierten Linien dargestellt ist, und einer vorderen Stellung, in der der Endschalter 29 in Fig. 1 betätigt wird. Die Garnfangführung 17 bewegt sich io also in Fig. 17 von der Wartestellung © in die Stellung © , von hier aus in die Stellung © , dann in die Stellung © , und dann wieder in die Wartestellung o . In diesem Fall befindet sich die Führungsplatte 44
in ihrer unteren Stellung. Während der vorerwähnten Bewegung ergreift die Garnfangführung 17 mit ihrem haken-20 förmigen Abschnitt ein durch die Querführung 10 hin und her bewegtes Garn, worauf die Garnfangführung 17 in der Wartestellung angehalten wird. Diese Arbeitsweise ist die gleiche wie sie anhand der Fig. 7 bis 9 erläutert worden ist.
Wenn ein Garn von der Abfallspule zur Garnspule 4 25 übertragen werden soll, ist der horizontale Verschiebeweg der Garnfangführung 17 derselbe, als wenn die vorerwähnte Gamübertragung von der Garnspule zur Abfallspule stattfindet. Da sich aber die Führungsplatte 44 in ihrer oberen Lage befindet, wird der die Ganifangführung 17 tragende 30 Arm 19 durch die Auflauframpe 44a an der Führungsplatte 44 angehoben. Aus diesem Grund erfolgt die Bewegung der Garnfangführung 17 von der in Fig. 17 gezeigten Wartestellung o zur Stellung © - dann zur Stellung Q , von hier zur Stellung © , dann zur Stellung © , dann zur Stellung ^2^ und von hier wieder zur Wartestellung © . In der Stellung ^*2*^ wird das Garn mittels der zweiten Schräge 17c an der Garnfangführung 17 ausser Eingriff mit der Wand 16c der ortsfesten Führung 16 gebracht, so dass das Garn über den vorderen Teil der Garnfang-45 führung 17 gelangt und dann die Vertiefung 16d der ortsfesten Führung 16 erreicht. Die Garnfangführung 17 wird in Fig. 1 nach links bewegt, wobei sie durch die Auflauframpe 44a an der Führungsplatte 44 angehoben wird, so dass die Garnfangführung 17 mit ihrer vordersten Schräge so 17a das in der Rinne 16d der ortsfesten Führung 16 liegende Garn über die Wand 16b hebt. Das aus der Vertiefung 16d herausgebrachte Garn 1 wird mittels der Garnfangführung 17 nach links zum Querbewegungsbereich P hin gebracht und wird hierbei von der Querführung 10 eingefangen. Nach-55 dem die Garnfangführung 17 die in Fig. 17 ganz links liegende, strichpunktiert dargestellte Stellung erreicht hat, wobei die Garnfangführung 17 oberhalb des Querbewegungsbereiches P liegt, wird die Garnfangführung 17 auf demselben vorerwähnten Weg wieder in die Wartestellung zu-60 rückgebracht, die in Fig. 17 ganz rechts mit strichpunktierten Linien dargestellt ist. Beim weiteren Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes nach Fig. 18 ist der Halter 2 auf der der Garnspule zugewandten Seite mit einer Führungsstange 45 versehen, wobei diese Führungsstange nicht mit 65 der Antriebswalze 7 in Berührung kommt, auch dann nicht, wenn eine im Halter 2 sitzende leere Garnspule 4 an der Antriebswalze 7 anliegt. Wenn eine Garnüberführung vom vollen Garnwickel 5 zur Abfallspule 13 stattfindet gleitet
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das Garn 1 entlang der unteren Fläche der Führungsstange 45, wobei das Garn nicht mit einem Fangfinger der Einspannvorrichtung 3 in Eingriff kommt. Aus Fig. 19 ist hierzu ersichtlich, dass das ausser Eingriff mit der Vertiefung 18a an der beweglichen Führungsschiene 18 gekommene Garn 1 seinen Garnverlauf ändert, und zwar von einem Garnverlauf la über einen Garnverlauf lb zu einem Garnverlauf lf, so dass das Garn 1 mit einem der Garnfangfinger am Flansch 13a an der Abfallspule 13 in Eingriff gelangt. Während dieser Arbeitsweise gelangt ein zwischen der Garnspule und der Abfallspule 13 liegender Garnabschnitt unter die Führungsstange 45, ohne dass dieser Garnabschnitt in Eingriff mit einem der Garnfangfinger an der Einspannvorrichtung 3 gelangt, so dass das Garn 1 nicht vom Endabschnitt 2b des Halters 2 abgelenkt wird. Das Garn 1 wird auf die Mantelfläche 13c sowie auch auf die Hilfsmantelfläche 13d aufgespult und weiterhin wird der Endwickel 5a auf dem Wickel 5 der Garnspule 4 gebildet. Da die Garnspule 4 rotiert, nimmt die Zugspannung im zwischen dem Wickel 5 und der Abfallspule 13 befindlichen Garn zu, bis das Garn 1 zwischen der Garnspule 4 und der Abfallspule 13 zerrissen wird. Nunmehr ist die Garnübertragung von der Garnspule zur Abfallspule abgeschlossen. Während dieser Garnüberführung wurde durch die Führungsstange 45 verhindert, dass sich Garn im Raum zwischen der Einspannvorrichtung 3 und dem Halter 2 aufwickeln kann.
Bei einer Garnüberführung von der Abfallspule 13 zur Garnspule 4 wird das Garn 1 ausser Eingriff mit der Wand 16c der ortsfesten Führung 16 gebracht, sowie es aus Fig. 10 ersichtlich ist. Das Garn 1 wird dann durch einen zwischen der Einspannvorrichtung 3 und der Führungsstange 45 liegenden Spalt 45a hindurch zur Garnspule 4 hin bewegt (Fig. 18), und dann gelangt das Garn in Eingriff mit einem der Garnfangfinger an der Einspannvorrichtung 3, wodurch das Garn auf die gleiche Weise wie anhand der Fig. 11 und 12 erläutert wurde, auf die Garnspule 4 aufgewickelt wird.
In Fig. 20 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Diese Ausführungsform entspricht mit folgenden Ausnahmen der ersten Ausführungsform nach Fig. 1. Der Unterschied liegt darin, dass beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 20 der Querbewegungsbereich P durch eine Garnführungsstange IIa abgebogen verläuft, und dass ein Anschlag 46 zur Begrenzung des Garnbewegungsbereiches vorhanden ist.
Die Garnführungsstange IIa läuft parallel zur Bewegungsrichtung der Querführung 10 und hat eine sehr glatte Oberfläche, entlang der sich das Garn in Querrichtung hin und her bewegt. Die Garnführungsstange IIa ist der Garnführungsöse 11 nachgeschaltet, d.h., die Garnführungsstange 1 la liegt näher bei der Garnspule als die Oese 11.
Der Anschlag 46 ist L-förmig und in die obere Fläche des Gehäuses 9 eingesetzt. Der Anschlag 46 liegt zwischen dem Querbewegungsbereich P und der Abfallspule 13. Der Anschlag 46 ist derart angeordnet, dass, falls eine Garnüberführung von der Abfallspule zur Garnspule stattfindet, ein zwischen dem Anschlag 46 und der aus Fig. 4 ersichtlichen Haube 12a liegender Garnabschnitt von einem der Garnfangfinger an der Einspannvorrichtung 3 erfasst wird. Die Höhe des L-förmigen Anschlages 46 wird so bestimmt, dass er etwas höher liegt, als der Garnverlauf zwischen der Garnführungsstange IIa und dem hakenförmigen Abschnitt 17b an der Garnfangführung 17, wenn sich letztere über den Bewegungsquerbereich P erstreckt. Der die Garnfangführung 17 tragende Arm 19 wird hierbei so ausgebildet, dass er nicht am Anschlag 46 anschlägt, wenn sich der Arm 19 zum Querbewegungsbereich P hin bewegt. In der Zeichnung ist diese spezielle Form des Armes 19 jedoch nicht dargestellt. Wenn mit dem Beispiel nach Fig. 20 eine Garnüberführung von der Garnspule zur Abfallspule 13 stattfinden soll, so erlaubt der Anschlag 46 einen Garnverlauf gleich dem in Fig. 9 dargestellten Garnverlauf, nachdem die Garnfangführung 17 in ihre in Fig. 20 ganz nach rechts zurückgegangene Wartestellung bewegt worden ist, so dass das Garn 1 durch die Oese 11 läuft, dann über die Führungsstange IIa, dann am Anschlag 46 vorbei und von hier zum hakenförmigen Abschnitt 17b an der Garnfangführung 17, und von hier zur Abfallspule 13, auf die das Garn aufgewickelt wird.
Wenn mit dem Beispiel nach Fig. 20 eine Garnüberführung von der Abfallspule 13 zur Garnspule stattfinden soll, so erlaubt der Anschlag 46 den gleichen Garnverlauf, der aus Fig. 13 ersichtlich ist, so dass das Garn auf die gleiche Weise auf die Garnspule 4 aufgespult wird, wie es anhand der Fig. 13 beschrieben worden ist. Würde beim Beispiel nach Fig. 20 kein Anschlag 46 verwendet werden, so würde ein ausser Eingriff mit der Vertiefung 16c an der ortsfesten Führung 16 kommendes Garn 1 nicht mit einem der Garnfangfinger an der Einspannvorrichtung 3 in Eingriff kommen, so dass keine Garnüberführung stattfinden würde.
Auch beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 könnte ein solcher, wie beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 20 verwendeter Anschlag 46 wirksam eingesetzt werden, wenn der Abstand zwischen der Garnspule 4 und der Führungsöse 11 gross ist, oder wenn der Spalt zwischen der Garnspule 4 und der Abfallspule 13 gross ist.
Bei den erläuterten Ausführungsbeispielen ist sowohl die Einspannvorrichtung 3 für die Garnspule 4 als auch die Abfallspule 13 mit je einem Flansch versehen, der Garnfangfinger aufweist. Der Erfindungsgegenstand muss aber nicht unbedingt solche Garnfangfinger aufweisen. Anstelle dieser Garnfangfinger könnte auch eine Bürste oder ein mit Nokken versehener Stoff verwendet werden, wie es bereits bekannt ist.
Im folgenden wird noch eine weitere Ausführungsform eines eine Abfallspule 13 tragenden Halters erläutert.
Aus Fig. 21 ist ersichtlich, dass eine Abfallspule 13 mittels eines Lagers in einem Schwenkarm 49 drehbar gelagert ist, wobei dieser Schwenkarm 49 mittels eines Stiftes 48 an einem Arm 47 schwenkbar angelenkt ist. Die Abfallspule 13 hat einen Flansch 13b, einen weiteren Flansch 13a, der mit Garnfangfingern versehen ist und eine zum Aufwickeln von Garn dienende Mantelfläche 13c, die aus den Fig. 4 und 5 ersichtlich ist. Die Abfallspule 13 ist mit Schlitzen 31 versehen, die zum Abschneiden und Entfernen des Abfallgarns dienen. Der Arm 47 ist mittels einer Klemmschraube an einer schwenkbaren Achse 50 befestigt. Die Achse 50 ist mittels n:cht dargestellter Lager im Maschinengestell begrenzt hin und her drehbar, also schwenkbar gelagert. Auf der Achse 50 ist ein weiterer Arm 51 drehbar befestigt, der am anderen Ende mittels eines Zapfens 54 an der Kolbenstange eines hydraulisch oder pneumatisch betätigbaren Kolben-Zylinder-Aggregates 53 angelenkt ist. Der Zylinder des Aggregates 53 ist mittels eines Zapfens 52 schwenkbar am nicht dargestellten Maschinengestell angelenkt.
Durch Arbeiten des Aggregates 53 ist der Arm 47 zwischen einer Arbeitsstellung, die in Fig. 21 mit vollausgezogenen Linien dargestellt ist, und einer Ruhestellung bewegbar, die in Fig. 21 mit strichpunktierten Linien dargestellt ist, wobei diese beiden Stellungen des Armes 47 abwechselnd beibehalten werden können. Diese beiden Stellungen des Armes 47 entsprechen also dem Hub des Kolbens im Zylinder vom Aggregat 53. Der Arm 47 ist mit einer Blattfeder 55 und einem Anschlagstift 56 versehen. Die Blattfeder 55 hat das Bestreben, den Schwenkarm 49 gegenüber dem Arm 47 in Fig. 21 nach unten zu drücken. Aus der in Fig. 21 nrt voll ausgezogenen Linien gezeigten Arbeitsstellung des
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Armes 47 ist ersichtlich, dass die Abfallspule 13 durch ihr Eigengewicht und durch die Kraft der Feder 55 an eine drehende Antriebsscheibe 15 angedrückt wird, so dass die Abfallspule 13 durch Anlage ihrer Mantelfläche an der Mantelfläche der Antriebsscheibe 15 angetrieben wird. Beim allmählichen und fortschreitenden Aufspulen von Garn auf die Abfallspule 13 wird der Schwenkarm 49 gegen die Kraft der Feder 55 in Fig. 21 zunehmend nach oben geschwenkt. Wenn sich der Arm 47 in der mit strichpunktierten Linien dargestellten Wartestellung befindet, wird der Schwenkarm 49 durch die Feder 55 an den Anschlagstift 56 angelegt. Falls das Eigengewicht der Abfallspule 13 genügend gross ist, um einen Antrieb durch Reibungsschluss mittels der Antriebsscheibe 15 zu gewährleisten, kann auf die Blattfeder 55 verzichtet werden.
Der Lagerzapfen 48 und der Arm 51 können einstückig mit dem Arm 47 sein. Das Aggregat 53 ist so ausgelegt, dass es eine solche Antriebskraft ausüben kann, die die Kraft der Feder 55 überwindet. Sogar wenn der Abstand zwischen dem Lagerzapfen 48 und der Abfallspule 13 gross ist, und wenn zwei Arme, also die Arme 47 und 49 verwendet werden, können diese beiden Arme so aneinander befestigt werden, dass sie wie ein einstückiger Teil wirken. Die Blattfeder 55 kann die an der Abfallspule 13 auftretenden Vibrationen aufnehmen.
Während das Garn auf eine Garnspule 4 aufgespult wird, befindet sich die Abfallspule 13 in der in Fig. 21 mit strichpunktierter Linie dargestellten Lage. Wenn ein voller Garnwickel 5 auf der Garnspule 4 gerade fertiggeworden ist, so wird die Abfallspule 13 in die in Fig. 21 mit voll ausgezogenen Linien gezeigte Lage gebracht, so dass die Abfallspule 13 von der Antriebsscheibe 15 angetrieben wird. Dieses nach unten Schwenken der Abfallspule 13 wird in Fig. 21 mit Hilfe des Aggregates 53 bewirkt.
Bei den erläuterten Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes tritt kein Bereich auf, in dem eine so schwankende Garnspannung vorhanden ist, dass die Garnspannung übermässig höher oder niedriger ist, wenn eine Garnüberführung von einer Garnspule 4 zu einer Abfallspule 13 oder umgekehrt stattfindet. Aus diesem Grund kann die Garnüberführung zuverlässig und weich durchgeführt werden.
Die beim Arbeiten der erfindungsgemässen Spulvorrichtung auftretenden Änderungen in der Garnspannung werden nunmehr detailliert erläutert.
Beim Überführen eines Garnes von einer Garnspule zu einer Abfallspule treten vier Haupt-Arbeitsweisen ein. Zuerst wird das Garn gefangen, dann wird als zweitens ein Reservewickel auf der Mantelfläche des fertigen Garnspulenwickels gebildet, als drittens wird dann Garn auf der Abfallspule aufgespult, und als viertens wird das Garn zerrissen.
Beim ersten Arbeitsvorgang, wenn die Garnfangführung 17 etwas in den Querbewegungsbereich P hineinragt, kommt die Garnfangführung 17 zur Anlage mit einem von der Querführung 10 geführten Garn, und dann wird das Garn durch die erste Schräge 17a an der Garnfangführung 17 angehoben, so dass das Garn in den hakenförmigen Abschnitt 17b der Garnfangführung 17 fällt. In diesem Augenblick wird die Garnspannung etwas erhöht. Wenn jedoch die Querführung 10 ihre Bewegungsrichtung ändert, gelangt das Garn sehr weich, also geschmeidig ausser Eingriff von der Querführung 10. Es tritt also durch die Querführung 10 keine abrupte Änderung des einen Garnverlaufs zu einem anderen
Garnverlauf auf, so dass deshalb auch keine abrupte Änderung der Garnspannung auftritt.
Beim zweiten Arbeitsvorgang wird die Garnfangführung 17 von der aus Fig. 7 ersichtlichen Stellung in die aus Fig. 8 ersichtlichen Stellung bewegt. Da jedoch das Garn von der Garnfangführung 17 gelöst worden ist, ändert sich die Länge des Garnverlaufes nicht übermässig, so dass ein rapides Ansteigen der Garnspannung verhindert wird.
Bei der dritten und vierten Arbeitsweise wird bei der Bewegung des Garnes zum Garnverlauf la nach Fig. 9 die Länge des Garnverlaufes etwas verringert. Hieraus ergibt sich eine geringe Verringerung der Garnspannung. Da jedoch im nächsten Augenblick das Garn von einem der Garnfangfinger am Flansch 13a der Abfallspule erfasst wird, und das Garn gleichzeitig auf die Mantelfläche 13c und auf die Hilfsmantelfläche 13d aufgewickelt wird, erfolgt ein Aufwickeln des Garnes mit einer höheren Geschwindigkeit als das Anliefern des Garnes erfolgt. Aus diesem Grund wird die Garnspannung sofort wieder auf ihren Normalzustand zurückgebracht, das heisst, ein übermässiges Verringern der Garnspannung tritt nicht auf. Dann wird das Garn von einem der Fangfinger an der Einspannvorrichtung 3 erfasst (beim Beispiel nach Fig. 19 wird das Garn etwas auf die Garnspule aufgewickelt), und ein neuer Garnwickel wird über den Halter 2 zwischen der Einspannvorrichtung 3 und der Hilfsmantelfläche 13d gebildet. Hierdurch wird der zwischen der Garnspule und der Abfallspule liegende Garnabschnitt zerrissen. Bei diesem Vorgang bewegt sich das Garn von selbst in eine solche Lage, in der der Garnverlauf verkürzt ist, so dass die Garnspannung vorübergehend verringert wird. Wenn sich aber die Garnspannung verringert hat, wird das Garn von einem der Garnfangfinger am Flansch 13a an der Abfallspule 13 erfasst, und dann tritt in dem zur Garnspule führenden Garnabschnitt eine zunehmend grössere Garnspan-nung auf, so dass das Garn zwischen der Garnspule und der Abfallspule zerrissen wird. Aus diesem Grund erfolgt das Überführen des Garnes auch immer zuverlässig und sicher.
Im folgenden wird nunmehr die Änderung der Garnspannung erläutert, wenn eine Garnüberführung von der Abfallspule zu einer leeren Garnspule stattfindet.
Während das Garn auf die Mantelfläche 13c der Abfallspule 13 mit einer angemessenen Gamspannung aufgespult wird, wobei dieser Vorgang aus Fig. 10 ersichtlich ist, wird die Garnspannung vorübergehend verringert, wenn das Garn gleichzeitig ausser Eingriff mit der Schräge 16c der Vertiefung 16e der ortsfesten Führung 16 gelangt, da der Garnverlauf während der Zeit, in der das Garn zum Garnverlauf ld nach Fig. 13 bewegt wird, für einen Augenblick verkürzt wird. Da jedoch das Garn sofort von einem der Garnfangfinger der Einspannvorrichtung 3 erfasst wird, verringert sich die Garnspannung nicht übermässig. Aus diesem Grand wird das Garn sehr weich und geschmeidig überführt und auf der Garnspule aufgewickelt. In diesem Zustand ist das Garn vorübergehend in Eingriff mit der Vertiefung 16d der ortsfesten Führung 16, so dass das Garn mit einer konstanten Garnspannung auf die Garnspule 4 aufgewickelt wird, um den Endwickel 4a zu bilden. Nachdem dann das Garn mittels der Garnfangführung 17 ausser Eingriff mit der Vertiefung 16d bei der ortsfesten Führung 16 gebracht worden ist, wird das Garn sofort bei seiner Bewegung zur Garnspule 4 hin von der Querführung 10 eingefangen. Nunmehr findet das übliche Aufspulen des Garnes auf die Garnspule statt.
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7 Blätter Zeichnungen
Claims (15)
- 6490652PATENTANSPRÜCHE1. Vorrichtung zum Aufspulen eines Garnes (1) auf eine Garnspule (4), gekennzeichnet durch folgende Merkmale: eine Führungsöse (11), die als Ursprung einer Querbewegung des Garnes (1) dient, einen Mechanismus (7, 3, 2) zum Antreiben und Halten der Garnspule (4), einen Querbewe-gungsmechanismus (9), der mit einer Querführung (10) versehen ist, die eine enge Öffnung (10b) und einen breiten Garnhalteabschnitt (10a) aufweist, wobei diese Querführung (10) entlang der Erzeugenden der Garnspule (4) hin und her beweglich ist, um einen Garnwickel (5) auf der Garnspule (4) zu bilden, eine Garnfangführung (17), die mit einer Schräge (17a) versehen ist, die bezüglich der Bewegungsrichtung der Querführung (10) geneigt verläuft, wobei die Garnfangführung (17) weiterhin mit einem hakenförmigen Abschnitt (17b) versehen ist, der sich an das obere Ende der Schräge (17a) anschliesst, wobei der Boden des hakenförmigen Abschnittes (17b) höher liegt als die Öffnung (10b) der Querführung (10), wobei die Garnfangführung (17) seitlich neben der Querführung (10) liegt und so angeordnet ist, dass sie längs der Bewegungsrichtung der Querführung (10) bewegbar ist, so dass die Schräge (17a) der Garnfangführung (17) den Querbewegungsbereich (P) kreuzt, wobei das Garn (1) entsprechend der Bewegung der Querführung (10) hin und her bewegt wird, und wobei der hakenförmige Abschnitt (17b) eine Stelle oberhalb des Querbewegungs-bereiches (P) erreicht.
- 2. Spulvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Ende des Garnhalteabschnittes (10a) der Querführung (10) verjüngt ist (Fig. 3A).
- 3. Spulvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querführang (10) plattenförmig ist (Fig. 3B).
- 4. Spulvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussenwand des Garnhalteabschnittes (10a) der Querführung (10) geneigte Oberflächen (10c) aufweist, so dass die Breite (h) des oberen Bereiches der Wand eng ist und die Breite (H) des unteren Abschnittes der Wand weit ist (Fig. 3A, 3B).
- 5. Spulvorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: eine Abfallspule (13), die neben der Garnspule (4) liegt, auf welcher Abfallspule (13) vorübergehend Garn aufgewickelt wird, einen Mechanismus (15, 12, 47) zum drehbaren Lagern der Abfallspule (13) und zum Antreiben dieser Abfallspule, eine ortsfeste Führung(16), die an ihrem vorderen Ende mit einer Neigungsfläche (16a) versehen ist, so dass das von der Querführung (10) bewegte Garn an einem Ende des Querbewegungsbereiches (P), innerhalb dem das Garn (1) durch die Bewegung der Querführung (10) hin und her bewegt wird, ohne Anlage an der Neigungsfläche (16a) ist, obwohl diese Neigungsfläche (16a) teilweise über dem Querbewegungsbereich (P) liegt,eine bewegliche Führungsschiene (18), die in Eingriff mit der ortsfesten Führung (16) ist und mit der Garnfangführung(17) zusammenwirkt, wobei die ortsfeste Führung (16) so befestigt ist, dass sie im wesentlichen parallel zur Bewegungsrichtung der Querführung (10) liegt, wobei die Länge der ortsfesten Führung (16) so ist, dass sie einerseits ausgerichtet zu einem Teil der Garnspule (4) und andererseits ausgerichtet zu der Abfallspule (13) liegt, wobei die Garnfangführung (17) seitlich der ortsfesten Führung (16) liegt und längs der ortsfesten Führung (16) bewegbar ist, und dass der hakenförmige Abschnitt (17b) zwischen einer Stellung oberhalb des Querbewegungsbereiches (P) und einer zur Abfallspule (13) ausgerichteten Lage bewegbar ist.
- 6. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ortsfeste Führung (16) mit einer Vertiefung (16e) versehen ist, die ausgerichtet zu einer Mantelfläche (13c) der Abfallspule (13) liegt.
- 7. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ortsfeste Führung (16) mit einer Vertie-5 fung (16d) versehen ist, die ausgerichtet zur einem Endwickel (4a) auf der Garnspule (4) liegt.
- 8. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ortsfeste Führung (16) mit einer Vertiefung (16e) versehen ist, die ausgerichtet zu einem Wickel-10 bereich (13c) der Abfallspule (13) liegt, und dass das obere Ende der Vertiefung (16e) höher liegt als das obere Ende des hakenförmigen Abschnittes (17b) der Garnfangführung (17).
- 9. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn-15 zeichnet, dass die Halteorgane für die Abfallspule (13) eineSchwinge (12) enthalten, die näher als die Abfallspule (13) bei der Garnspule (4) liegt, und dass die Abfallspule (13) eine zum Aufwickeln von Garn dienende Hilfsmantelfläche (13d) sowie einen Flansch (13a) aufweist, der mit zumindest einem20 Garnfangfinger versehen ist, dass die Abfallspule (13) weiterhin eine zum Aufwickeln von Garn dienende Mantelfläche (13c) und einen weiteren Flansch (13b) aufweist, der von der Schwinge (12) abgewandt liegt.
- 10. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn-25 zeichnet, dass die Abfallspule (13) mit einer zum Aufwik-keln von Garn bestimmten Hilfsmantelfläche (13d) versehen ist, und dass ein Teil dieser Hilfsmantelfläche von einer mit einem Vorsprung versehenen Haube (12a) umgeben ist.
- 11. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn-30 zeichnet, dass die Abfallspule (13) in einem ersten Schwenkarm (49) drehbar gelagert ist, dass dieser Schwenkarm (49) schwenkbar in einem zweiten Schwenkarm (47) gelagert ist, und dass der zweite Schwenkarm mit Antriebsorganen (51-54) versehen ist, zum Schwenken des zweiten Armes (47)35 zwischen zwei Stellungen und zum Halten des zweiten Armes (47) in diesen Stellungen (Fig. 21).
- 12. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Mechanismus zum Halten der Garnspule (4) eine Schwinge (2) enthält zum Halten der Garnspule (4)40 an demjenigen Ende, das der Abfallspule (13) zugewandt ist, und dass die Schwinge (2) eine Führung (6) aufweist, die seitlich der Garnspule (4) und parallel zur Schwinge (2) liegt.
- 13. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch einen Anschlag (46) zur Begrenzung des Garnverlau-45 fes, wobei der Anschlag neben dem Querbewegungsbereich (P) und in der Verlängerungslinie zwischen einer Grundfläche (12) der Haube (12a) an der Abfallspule (13) und einem Garnfangfinger an der Einspannvorrichtung (3) für die Garnspule liegt (Fig. 20).so 14. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die bewegliche Führungsschiene (18) am vorderen Ende mit einer Vertiefung (18a) versehen ist (Fig. 8).
- 15. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ortsfeste Führung (16) an ihrem vorderen55 Ende mit einer Vertiefung (18a) versehen ist (Fig. 15).
- 16. Spulvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Ende (16a) der ortsfesten Führung (16) und das vordere Ende (18b) der beweglichen Führungsschiene (18) zusammen eine Vertiefung (18a) bilden60 (Fig. 14).
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