AT502547A1 - Patrone - Google Patents
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- AT502547A1 AT502547A1 AT0167405A AT16742005A AT502547A1 AT 502547 A1 AT502547 A1 AT 502547A1 AT 0167405 A AT0167405 A AT 0167405A AT 16742005 A AT16742005 A AT 16742005A AT 502547 A1 AT502547 A1 AT 502547A1
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Description
- " (33917)ll/ad Die Erfindung bezieht sich auf eine Patrone mit einer Patronenhülse und mit einem in die Patronenhülse eingesetzten, ein unterkalibriges Geschoss formschlüssig aufnehmenden, aus Kunststoff gefertigten Treibbecher, der das Geschoss von der Treibladung in der Patronenhülse trennt und entlang seines Mantels axiale Trennstellen aufweist. Um unterkalibrige Geschosse beispielsweise aus Flintenläufen abschiessen zu können, ist es unter anderem bekannt (US 4 434 718 A), das mit Leitflügeln versehene Geschoss in einen Treibbecher einzusetzen, der zusammen mit dem Geschoss von einer Patronenhülse aufgenommen wird. Der Treibbecher weist einen durch eine Metallscheibe verstärkten Boden und einen das Geschoss umschliessenden Mantel auf, der mit axialen Sollbruchstellen versehen ist. Wird die zwischen dem Boden der Patronenhülse und dem Treibbecher vorgesehene Treibladung einer solchen in eine Patronenkammer einer Flinte eingeführten Patrone gezündet, so treiben die entstehenden Treibgase den Treibbecher mit dem Geschoss aus der Patronenhülse in den Flintenlauf, in dem das unterkalibrige Geschoss über den Treibbecher geführt wird. Beim Verlassen des Flintenlaufes wird der Mantel des Treibbechers durch den Luftwiderstand aufgespreizt und löst sich vom weiterfliegenden Geschoss. Nachteilig bei diesen bekannten Patronen ist vor allem, dass bei einer vorgegebenen Länge der Patronenhülse und einer vorgegebenen Menge an Treibladung die Länge des unterkalibrigen Geschosses begrenzt ist, was sich trotz des Leitwerkes des Geschosses nachteilig auf die Genauigkeit der Flugbahn auswirkt. Dazu kommt, dass die Abdichtung zwischen dem Treibbecher und dem Flintenlauf ausschliesslich über einen durch den Boden des Treibbechers gebildeten Dichtring erfolgen kann, was eine Toleranzabhängigkeit mit sich bringt. Trotz axialer Führungsrippen des Mantels des . Treibbechers kann daher eine zentrische Führung des Geschosses im Flintenlauf nicht immer sichergestellt werden. Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Patrone der eingangs geschilderten Art so auszugestalten, dass für das Geschoss nicht nur eine für die Flugstabilität vorteilhafte Geschosslänge sichergestellt werden kann, ohne verringerte Mengen an Treibladung in Kauf nehmen zu müssen, sondern auch eine zentrische Führung des Geschosses im Lauf unabhängig von Fertigungstoleranzen gewährleistet wird. Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, dass der Treibbecher wenigstens eine sich in einen Hohlraum zwischen dem Geschoss und der Patronenhülse und/oder in einen Hohlraum des Geschosses erstreckende, gegen den Boden der Patronenhülse offene Tasche zur Aufnahme eines Teils der Treibladung aufweist. Da der Treibbecher wenigstens eine gegen den Boden der Patronenhülse offene Tasche bildet, die sich über einen Längenabschnitt des Geschosses erstreckt, kann ein Teil der Treibladung in dieser Tasche aufgenommen werden, so dass der zwischen dem Boden der Patronenhülse und dem Geschoss erforderliche Raum zur Aufnahme der Treibladung um das Aufnahmevolumen der Tasche des Treibbechers verringert, und zusätzlicher Platz für die Verlängerung des Geschosses geschaffen wird. Voraussetzung ist wenigstens ein vom Geschoss frei gegebener Hohlraum, in den sich eine Tasche des Treibbechers erstrecken kann. Die Hohlräume können in unterschiedlicher Weise bereitgestellt werden und hängen im wesentlichen von der Konstruktion der Geschosse ab. Besonders vorteilhafte Verhältnisse ergeben sich in diesem Zusammenhang, wenn sich die Taschen des Treibbechers zwischen axialen Leitflügeln des Geschosses erstrecken. Der Zwickelraum zwischen den Leitflügeln erlaubt das Vorsehen von das Geschoss rotationssymmetrisch umgebenden Taschen, die durch den Mantel des Treibbechers radial nach aussen abgeschlossen werden, so dass der Druck der Treibgase den Mantel des Treibbechers radial nach aussen gegen den Lauf drückt, aus dem das Geschoss abgeschossen wird. Dies bedeutet eine vorteilhafte Abdich tung des Treibbechers gegenüber dem Lauf unabhängig von Fertigungstoleranzen. Ausserdem wird durch den Treibgasdruck innerhalb der das Geschoss umgebenden Taschen des Treibbechers das Geschoss im Treibbecher zusätzlich zentriert, was sich vorteilhaft auf die Führungsgenauigkeit des Geschosses auswirkt. Darüber hinaus wird das Geschoss durch die Leitflügel drehfest mit der Treibhülse verbunden, so dass dem Geschoss beim Abschiessen aus einem gezogenen Lauf ein Drall erteilt wird, wenn die Treibgase den Mantel des Treibbechers gegen die Züge des Laufes pressen. Eine andere Möglichkeit, Raum für eine Tasche des Treibbechers im Geschossbereich zu schaffen, besteht darin, das Geschoss mit einer zentrischen Ausnehmung im Geschossboden zu versehen, in die sich die Tasche des Treibbechers erstreckt. Obwohl über eine solche Tasche keine die Dichtwirkung verbessernden Kräfte über die Treibgase auf den Mantel des Treibbechers ausgeübt werden können, ergibt sich eine Verbesserung der Geschossführung, weil das Geschoss in dieser Tasche formschlüssig gegenüber dem Treibbecher zentriert wird. Verjüngt sich das Geschoss zu seinem Boden hin konisch, so kann der zwischen dem konischen Geschossende und dem Mantel des Treibbechers frei bleibende Ringraum zur Ausbildung einer Aufnahmetasche in Form einer Ringkammer genützt werden, über die nach dem Zünden der Treibladung einerseits der Treibbecher im Lauf abgedichtet und anderseits das Geschoss innerhalb des Treibbechers zentriert wird. Bei Läufen mit einer verengten Mündungsöffnung ist für einen weitgehend unbehinderten Durchtritt des Treibbechers durch diese Würgeöffnung zu sorgen. Zu diesem Zweck kann der Treibbecher eine sich nach vorne verjüngende Mantelfläche mit über den Umfang verteilten Längsrippen aufweisen, deren Hüllfläche einem Hüllzylinder des Treibbechers entspricht. Trotz der den Durchtritt durch die Würgeöffnung erleichternden konischen Mantelfläche ergibt sich eine gute Führung des Treibbechers innerhalb des Laufes durch die über den Umfang verteilten Längsrippen, die in einem konischen Teil des Mantels des Treibbechers auslaufen, um die Abdich tung zwischen dem Treibbecher und dem Lauf gegenüber den Treibgasen nicht zu gefährden. Die über einen axialen Abschnitt der Mantelfläche vorstehenden Längsrippen des Mantels können aufgrund der gegenseitigen Seitenabstände ausreichend verformt werden, um den Treibbecher mit dem Geschoss durch die Würgeöffnung aus dem Lauf austreten zu lassen. Das Geschoss kann an seinem Kopf eine einspringende, vom Treibbecher ubergriffene Ringschulter bilden, die nicht nur einen sicheren axialen Halt des Geschosses innerhalb des Treibbechers sichert, sondern auch einen Beitrag zur Flugstabilisierung des Geschosses leistet. Ausserdem kann sich der Mantel des Treibbechers an dieser Ringschulter abstützten, um der Gefahr einer Stauchung des Treibbechers während seines Austreibens aus dem Lauf zu begegnen. Ist der Treibbecher mit wenigstens einer einen zentrischen Überströmkanal zum Geschoss verschliessenden, mit Hilfe der Treibgase durchbrechenden Membran versehen, so können während des Austreibens des Geschosses aus einem Lauf Treibgase zum Geschossboden gelangen, beispielsweise zum Zünden einer im Geschoss vorgesehenen Leuchtspureinheit oder eines Verzögerungssatzes für eine Tränengasladung. Bildet das Geschoss einen an den Überströmkanal anschliessenden Hohlraum, so kann der sich während des Austreibens des Geschosses aus dem Lauf in diesem Hohlraum aufbauende Gasdruck dazu verwendet werden, den Treibbecher nach dem Austritt aus dem Lauf schneller vom Geschoss abzulösen. Wie bereits ausgeführt wurde, ist die Form des Treibbechers von der Ausgestaltung des Geschosses abhängig, das unterschiedlich gestaltet werden kann. So ist es für eine einfache Herstellung des Geschosses möglich, dass das Geschoss einen gegen den Treibbecher offenen Hohlkörper bildet, der zu Leitflügeln eingefaltet wird, was ein spanabhebendes Bearbeiten des Geschosses zur Ausbildung der Leitflügel erübrigt. Besonders vorteilhafte Bedingungen für eine unterschiedliche Gestaltung bzw. Anpassung des Geschosses an unterschiedliche Verhältnisse ergeben sich, wenn das Geschoss aus einem Kopf und einem in den hohlen Kopf eingesetzten Leitwerk besteht, dessen Leitflügel sich in den Kopfbereich erstrecken, so dass das J.m Leitwerk mit unterschiedlichen Geschossköpfen kombiniert werden kann, gegebenenfalls ohne eine Anpassung des Treibbechers vornehmen zu müssen. Die Verbindung zwischen dem Geschosskopf und dem Leitwerk kann vorzugsweise dadurch erreicht werden, dass der Kopf in den Zwickelbereich zwischen den Leitflügeln klemmend eingefaltet wird. Das Geschoss kann ausserdem einen von einem Rotationskörper abweichenden, sternförmigen Querschnitt aufweisen, der die Ausformung gesonderter Leitflügel überflüssig macht und eine grössere Durchschlagswirkung mit sich bringt. Dieser sternförmige Querschnitt kann in besonders günstiger Art dadurch hergestellt werden, dass das Geschoss aus einem Rohrkörper besteht, der unter Ausbildung axialer Flügel radial eingefaltet wird. Um das Geschossgewicht zu erhöhen, kann bei dieser Ausführung der verbleibende Hohlraum des eingefalteten Rohrkö[phi]ers zumindest teilweise mit einem Metal ausgegossen werden. Geschosse mit einem sternförmigen Querschnitt bedürfen eines Treibbechers, dessen zwischen die sternförmigen Flügel des Geschosses greifenden Taschen einen gegebenenfalls verstärkten Boden aufweisen, um dem Gasdruck standhalten zu können. Zur Abdichtung des Treibbechers gegenüber dem Lauf kann der Treibbecher wenigstens einen umlaufenden Dichtring aufweisen, bei dessen Ausformung gegebenenfalls die sich in den Dichtungsbereich erstreckenden, axialen Trennstellen des Mantels des Treibbechers zu berücksichtigen sind, indem der Dichtring um die hinteren Enden dieser Trennstellen geführte Abschnitte bildet. Laufen die die Taschen des Treibbechers begrenzenden Innenwände gegen die Treibladung hin in einer Schneide aus, so wird das Eindringen des Treibbechers in die Treibladung erleichtert, wenn der Treibbecher mit dem Geschoss in die mit der Treibladung gefüllte Patronenhülse eingesetzt wird. Ausserdem kann eine Verformung dieser Schneiden einen axialen Toleranzausgleich zwischen Geschoss und Patronenhülse bewirken. Der Mantel des Treibbechers braucht sich nicht über die axiale Länge des Treibbechers zu erstrecken. Um ein grösseres Volumen für die Treibladung zur Verfügung zu stellen, können die die Taschen des Treibbechers begrenzenden Innenwände in axialer Richtung über den Mantel des Treibbechers gegen den Boden der Patronenhülse vorstehen. Eine solche Ausführungsform des Treibbechers bedingt aber eine kürzere Führungslänge für den Treibbecher, was sich insbesondere beim Austritt aus dem Lauf nachteilig bemerkbar macht. Aus diesem Grunde können die die Taschen des Treibbechers begrenzenden Innenwände in Verlängerung des Mantels axiale Führungsrippen aufweisen, die eine entsprechende Führungslänge für den Treibbecher sicherstellen. Damit der Druck der Treibgase vorteilhaft über den Treibbecher auf das Geschoss übertragen werden kann, kann sich das Geschoss in axialer Richtung über Dämpfungselemente vorzugsweise am Boden des Treibbechers abstützen, so dass sich bei einer Beaufschlagung des Treibbechers mit dem Druck der Treibgase eine gedämpfte Druckübertragung durch eine Verformung dieser Rippen einstellt. Diese Dämpfungselemente können aus am Boden des Treibbechers vorgesehenen, gegen das Geschoss vorstehenden Dämpfungsrippen bestehen. Die Dämpfungsrippen können ausserdem zu einem axialen Toleranzausgleich zwischen Treibbecher und Geschoss genützt werden. Eine gedämpfte Druckübertragung vom Treibbecher auf das Geschoss kann aber auch durch eine die Taschen des Treibbechers zum Teil ausfüllende Dämpfungsmasse erreicht werden. In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt. Es zeigen Fig. 1 eine erfindungsgemässe Patrone in einem vereinfachten Längsschnitt, Fig. 2 den Treibbecher mit dem Geschoss der Patrone nach der Fig. 1 in einer vereinfachten Seitenansicht, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III - III der Fig. 2, Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV - IV der Fig. 3, Fig. 5 eine der Fig. 4 entsprechende Darstellung einer Ausführungsvariante eines Treibbechers mit dem zugehörigen Geschoss, > < Fig. 6 eine weitere Ausführungsform eines Treibbechers mit einem Geschoss in einem vereinfachten Längsschnitt, Fig. 7 eine zusätzliche Ausführungsform eines Geschosses mit einem Treibbecher in einer der Fig. 4 entsprechenden Darstellung, Fig. 8 eine weitere Konstruktionsform eines Geschosses in einem Treibbecher in einem der Fig. 4 entsprechendem Längsschnitt, Fig. 9 eine weitere Abwandlung eines Geschosses mit einem zugehörigen Treibbecher in einem Längsschnitt, Fig. 10 einen Schnitt nach der Linie X - X der Fig. 9, Fig. 11 eine weitere Ausführungsform eines Geschosses mit einem zugehörigen Treibbecher im Längsschnitt, Fig. 12 einen Schnitt nach der Line XII - XII der Fig. 11, Fig. 13 ein Geschoss mit einem Leitwerk in einer zum Teil aufgerissenen Seitenansicht, Fig. 14 das Geschoss nach der Fig. 13 in einem Schnitt nach der Linie XiV - XIV der Fig. 13, Fig. 15 eine weitere Geschossform mit einem Treibbecher in einem Axialschnitt und Fig. 16 einen Schnitt nach der Linie XVI - XVI der Fig. 15. Gemäss dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4 umfasst die Patrone eine Patronenhülse 1 mit einem Boden 2 und mit einer in den Boden 2 eingesetzten Zündhütchen 3 sowie einen aus Kunststoff gefertigten Treibbecher 4 zur Aufnahme eines unterkalibrigen Geschosses 5. Der Treibbecher 4 umschliesst das Geschoss 5 formschlüssig, das einen sich gegen das hintere Ende verjüngenden Geschosskörper 6 mit einem Leitwerk 7 in Form von radial abstehenden Leitflügeln 8 aufweist, und bildet sich in den Zwickelbereich zwischen den Leitflügeln 8 erstreckende, gegen den Boden 2 der Patronenhülse 1 offene Taschen 9, die einerseits durch einen Mantel 10 des Treibbechers 4 und anderseits durch Innenwände 11 begrenzt werden, die am Geschoss 5 anliegen und das Geschoss gegenüber einer Treibladung trennen, die in der Patronenhülse 1 zwischen dem Boden 2 und dem Treibbecher 4 vorgesehen ist und die Taschen 9 ausfüllt. Diese Treibladung ist allerdings aus Übersichtlichkeitsgründen in der Zeichnung nicht dargestellt. Damit der Treibbecher 4 bei sei - nem Einpressen in die Patronenhülse 1 besser in die Treibladung eindringen kann, laufen die die Taschen 9 begrenzenden Innenwände 11 in einer Schneide 12 aus. Der Mantel 10 des Treibbechers 4 weist eine sich nach vorne verjüngende Mantelfläche 13 auf, die mit über den Umfang verteilten Längsrippen 14 versehen ist, deren Hüllfläche einem Hüllzylinder des Treibbechers 4 entspricht, so dass sie gegen das hintere Ende des Mantels 10 flach auslaufen, wie dies insbesondere der Fig. 2 entnommen werden kann. Durch diese Längsrippen 14 wird eine gute Führung des mit Hilfe der Treibgase aus einem Lauf beispielsweise einer Flinte ausgetriebenen Treibbechers 4 trotz der sich nach vorne verjüngenden Mantelfläche 13 sichergestellt, die den Durchtritt des Treibbechers 4 und des Geschosses 5 durch eine allenfalls verengte Mündungsöffnung des Laufes erleichtert. Da nach dem Austreiben des Treibbechers 4 aus dem Lauf sich der Treibbecher 4 vom weiterfliegenden Geschoss 5 trennen soll, sind im Mantel 10 des Treibbechers 4 über den Umfang verteilte Trennstellen 15 in Form von axialen Schlitzen vorgesehen, so dass der Mantel 10 nach dem Austritt aus dem Lauf aufgrund des Luftwiderstandes schirmartig aufgespreizt und abgebremst wird. Diese Trennstellen 15, die gegebenenfalls auch als Sollbruchstellen ausgebildet sein können, dürfen selbstverständlich die Dichtung zwischen dem Mantel 10 des Treibbechers 4 und dem Lauf nicht beeinträchtigen, weil ja die Austriebskraft von dieser Dichtung abhängt. Werden daher die Trennstellen 15 über einen vorzugsweise vorgesehenen Dichtring 16 hinaus axial nach hinten verlängert, wie dies in den Fig. 2 und 4 angedeutet ist, so ist durch jeweils das hintere Ende der Trennstellen 15 umschliessende, axiale Dichtungsabschnitte 17 für eine umfangsseitig geschlossene Dichtung zu sorgen. Das Geschoss 5 bildet an seinem Kopf 18 eine einspringende Ringschulter 19, die vom Mantel 10 des Treibbechers 4 übergriffen wird. Damit wird das Geschoss 5 im Treibbecher 4 axial festgelegt und kann zusammen mit dem Treibbecher 4 in die Patronenhülse 1 eingesetzt werden. Die Halterung des Treibbechers 4 zusammen mit dem Geschoss 5 in der Patronenhülse 1 wird in herkömmlicher Art durch einen umgebördelten Rand 20 der Patronenhülse 1 erreicht, wie dies der Fig. 1 entnommen werden kann. Die axiale Abstützung des Mantels 10 des Treibbechers 4 an der - Ringschulter 19 des Geschosskopfes 18 dient aber nicht nur zur axialen Festlegung des Geschosses 5 innerhalb des Treibbechers 4, sondern bewirkt auch eine Entlastung des Mantels 10 von axialen Druckkräften, die beim Austreiben des Geschosses 5 über den von den Treibgasen beaufschlagten Treibbecher 4 auf den Mantel 10 ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Mantel 10 eine Mindestverformung sicherstellen soll, um die Dichtwirkung zwischen dem Mantel 10 und dem Lauf durch den im Bereich der Taschen 9 wirksamen Treibgasdruck zu verbessern. Damit der Treibgasdruck mit einer vorteilhaften Dämpfung über den Treibbecher 4 auf das Geschoss 5 übertragen werden kann, kann sich das Geschoss 5 in axialer Richtung über Dämpfungselemente 21 am Boden des Treibbechers 4 abstützen, in den Fig. 1 und 4 sind diese Dämpfungselemente 21 in Form von Dämpfungsrippen 22 vorgesehen, die quer zu den Leitflügeln 8 des Geschosses 5 verlaufen. Die Ausführungsform nach der Fig. 5 unterscheidet sich von der nach den Fig. 1 bis 4 vor allem dadurch, dass der Mantel 10 des Treibbechers 4 sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Treibbechers 4 erstreckt, was im Vergleich zu über den Mantel 10 axial vorstehenden Innenwänden 11 gemäss dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4 den Nachteil eines geringeren Aufnahmevolumens für die Treibladung mit sich bringt, aber den Vorteil aufweist, eine über die axiale Länge des Treibbechers 4 durchgehende Führung des Treibbechers 4 im Lauf zu erhalten, ohne hiefür zusätzliche Konstruktionsmassnahmen vorsehen zu müssen. Nach den Fig. 1 bis 4 tragen zu diesem Zweck die Innenwände 11 in axialer Richtung über den Mantel 10 vorstehende Führungsrippen 23 in Verlängerung des Mantels 10. Diese Führungsrippen 23 dienen in der dargestellten Bauform auch als Dichtungsabschnitte 17. Das Geschoss 5 entsprechend der Fig. 5 ist ebenfalls mit einem Leitflügel 8 bildenden Leitwerk 7 ausgestattet. Der Geschosskopf 18 weist allerdings keine Ringschulter 19 auf. Die axiale Festlegung des Geschosses 5 im Treibbecher 4 erfolgt durch eine den konvexen Kopf 18 übergreifende, konkave Innenwandung 24 des Treibbechermantels 10. Das Geschoss 5 nach der Fig. 6 ist mit einer Leuchtspureinheit 25 versehen, stimmt sonst aber im wesentlichen mit dem nach den Fig. 1 bis 4 überein. Zum Zünden der Leuchtspureinheit 25 bildet der Treibbecher 4 einen durch eine Membran 26 verschlossenen Überströmkanal 27 für die Treibgase, die bei einer Beaufschlagung des Treibbechers 4 die Membran 26 durchbrechen und für eine Zündung der Leuchtspureinheit 25 sorgen. Die Geschosse 5 können an unterschiedliche Bedingungen angepasst und vielfältig gestaltet werden, wie dies die Fig. 7 bis 16 an einigen Ausführungsbeispielen veranschaulichen. Der Treibbecher 4 ist dabei jeweils an die Geschossform anzugleichen. So zeigt die Fig. 7 ein Geschoss 5, das aus einem hohlen Rotationskörper gebildet wird und seine Flugführung durch von der bodenseitigen Stirnseite des Geschossmantels 28 ausgehende Mantelaussparungen 29 erhält, durch die sich die Taschen 9 des Treibbechers 4 erstrecken. Ausserdem ragt in den bodenseitigen Hohlraum des Geschosses ein Ansatz 31 des Treibbechers 4 mit einem Überströmkanal 27, der in den Hohlraum 30 des Geschosses 5 mündet. Da der Überströmkanal wieder mit einer Membran 26 verschlossen ist, wird bei einer Druckbeaufschlagung des Treibbechers 4 durch die Treibgase die Membran 26 durchbrochen, so dass sich im Hohlraum 30 während des Austreibens des Geschosses 5 aus einem Lauf ein entsprechender Gasdruck aufbauen kann, der nach dem Austritt des Treibbechers 4 aus dem Lauf die Ablösung des Treibbechers 4 vom weiterfliegenden Geschoss 5 unterstützt. Nach der Fig. 8 ist ein in seiner Grundform zylindrisches Geschoss 5 vorgesehen, das eine zentrische Ausnehmung 32 im Geschossboden aufweist, in die sich eine Tasche 9 des Treibbechers 4 erstreckt. Der Boden der Tasche 9 ist mit einem durch eine Membran 26 verschlossenen Überströmkanal 27 versehen, der in einen sich an die Ausnehmung 32 anschliessenden Hohlraum 30 des Geschosses 5 mündet, um den sich im Hohlraum 30 nach einem Durchbrechen der Membran 26 aufbauenden Gasdruck zum Ablösen des Treibbechers 4 vom Geschoss 5 nützen zu können, sobald der Treibbecher 4 mit dem Geschoss 5 aus dem Lauf austritt. Da aufgrund des zylindrischen Mantels des Geschosses 5 zwischen dem Mantel 10 des - - a Treibbechers 4 und dem Geschoss 5 in Umfangsrichtung lediglich ein Reibschluss vorliegt, der für eine Drallübertragung vom Treibbecher 4 auf das Geschoss 5 nicht ausreicht, kann das Geschoss 5 mit einer sich über den Umfang erstreckenden, axialen Verrippung versehen sein. Die Ausführungsform nach den Fig. 9 und 10 zeigt ein Geschoss 5, das einen sternförmigen Querschnitt aufweist, der ein über die Geschosslänge durchgehendes Leitwerk darstellt. Die Taschen 9 des Treibbechers 4 greifen demnach in den Zwickelbereich zwischen den sternförmigen Flügeln 33 des Geschosses 5 ein. Der Taschenboden 34 ist allerdings verstärkt ausgeführt, damit der Beaufschlagungsdruck durch die Treibgase vom Treibbecher 4 aufgenommen werden kann, der sich ja nur am hinteren Ende an den sternförmigen Flügeln 33 des Geschosses 5 abstützen kann. Das Geschoss nach den Fig. 11 und 12 unterscheidet sich von dem nach den Fig. 9 und 10 vor allem dadurch, dass es aus einem Rohrkörper gefertigt wurde, der unter Ausbildung der axialen Flügel 33 radial eingefaltet wurde, wie dies insbesondere der Fig. 12 entnommen werden kann. Die Aussenform des Geschosses 5 entspricht somit dem nach den Fig. 9 und 10, so dass sich auch ein übereinstimmender Treibbecher 4 ergibt. Um das Gewicht des lediglich aus dem eingefalteten Rohrkörper bestehenden Geschosses 5 zu erhöhen, kann der verbleibende Hohlraum des eingefalteten Rohrkörpers mit einem Metall 35 gefüllt werden. Zur Herstellung einer Geschossform mit einem Leitwerk 7 aus Leitflügeln 8 kann von einem gegen den Treibbecher 4 offenen Hohlkörper ausgegangen werden, der gemäss den Fig. 13 und 14 zu Leitflügeln 8 eingefaltet wird, und zwar gemäss dem Ausführungsbeispiel zu drei Leitflügeln 8. In der Fig. 14 sind diese eingefalteten Leitflügel 8 veranschaulicht, wobei die die Taschen 9 begrenzenden Innenwände 11 des Treibbechers 4 strichpunktiert angedeutet sind. Besonders einfache Konstruktionsverhältnisse ergeben sich allerdings, wenn ein solches Geschoss 5 nicht einstückig gefertigt wird, sondern aus einem Kopf 18 und einem in den hohlen Kopf 18 eingesetzten Leitwerk 7 besteht, dessen Leitflügel 8 sich bis in den Kopfbereich erstrek a ken, wie dies beispielsweise in den Fig. 4 bis 6 dargestellt ist. Zur Verbindung des Kopfes 18 mit dem Leitwerk 7 braucht lediglich der Kopf 18 in den Zwickelbereich zwischen den Leitflügeln 8 klemmend eingefaltet zu werden, wobei sich eine vom Geschosskopf 18 zum Leitwerk 7 hin durchgehende Form der Leitflügel 8 ergibt. Diese zweiteilige Ausführung des Geschosses 5 erlaubt den Einsatz von unterschiedlichen Geschossköpfen 18 bei jeweils übereinstimmendem Leitwerk 7. Wird bei der Geschossausbildung auf ein Leitwerk verzichtet und ein sich zu seinem Boden konisch verjüngendes Geschoss 5 entsprechend den Fig. 15 und 16 eingesetzt, so kann die sich zwischen diesem Geschoss 5 und dem Mantel 10 des Treibbechers 4 ergebende Ringkammer als Aufnahmetasche 9 zur Aufnahme eines Teils der Treibladung genützt werden. Diese Ringkammer kann durch die axialen Längsschlitze der Trennstellen 15 eine Unterteilung erfahren, wie dies der Fig. 16 zu entnehmen ist. Die Taschen 9 dürfen ja im Bereich des Mantels 10 keine Durchtrittstellen nach aussen aufweisen. Ein solches Geschoss 5 bietet mit seinem zentralen Hohlraum 37 ein vergleichsweise Speichervolumen, um ein Einsatzmittel an den Zielort zu schiessen. Damit sich der Treibbecher 4 leichter vom Geschoss 5 lösen lässt, kann auf eine durchgehend flächige Anlage des Geschosskörpers am Mantel 10 des Treibbechers 4 verzichtet und der Treibbecher 4 mit einer axialen Verrippung 36 versehen werden, wie dies beispielsweise in den Fig. 15 und 16 dargestellt ist.
Claims (18)
1. Patrone mit einer Patronenhülse und mit einem in die Patronenhülse eingesetzten, ein unterka übriges Geschoss formschlüssig aufnehmenden, aus Kunststoff gefertigten Treibbecher, der das Geschoss von der Treibladung in der Patronenhülse trennt und entlang seines Mantels axiale Trennstellen aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibbecher (4) wenigstens eine sich in einen Hohlraum zwischen dem Geschoss (5) und der Patronenhülse (1) und/oder in einen Hohlraum des Geschosses (5) erstreckende, gegen den Boden (2) der Patronenhülse (1) offene Tasche (9) zur Aufnahme eines Teils der Treibladung aufweist.
2. Patrone nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass sich die Taschen (9) des Treibbechers (4) zwischen axialen Leitflügeln (8) des Geschosses (5) erstrekken.
3. Patrone nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibbecher (4) eine sich in eine zentrische Ausnehmung (32) im Geschossboden erstrekkende Tasche (9) bildet.
4. Patrone nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibbecher (4) eine das sich konisch zu seinem Boden verjüngende Geschoss (5) umschliessende Ringkammer als Aufnahmetasche (9) für einen Teil der Treibladung aufweist.
5. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibbecher (4) eine sich nach vorne verjüngende Mantelfläche (13) mit über den Umfang verteilten Längsrippen (14) aufweist, deren Hüllfläche einem Hüllzylinder des Treibbechers (4) entspricht.
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6. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Geschoss (5) an seinem Kopf (18) eine einspringende, vom Treibbecher (4) ubergriffene Ringschulter (19) bildet.
7. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibbecher (4) wenigstens eine einen Überströmkanal (27) zum Geschoss (5) verschliessende, durch den Treibgasdruck durchbrechende Membran (26) aufweist.
8. Patrone nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Geschoss (5) einen an den Überströmkanal (27) anschliessenden Hohlraum (30) bildet.
9. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Geschoss (5) aus einem Kopf (18) und einem in den hohlen Kopf (18) eingesetzten Leitwerk (7) besteht, dessen Leitflügel (8) sich bis in den Kopfbereich erstrekken, und dass der Kopf (18) in den Zwickelbereich zwischen den Leitflügeln (8) klemmend eingefaltet ist.
10. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Geschoss (5) einen gegen den Treibbecher (4) offenen Hohlkörper bildet, der zu Leitflügeln (8) eingefaltet ist.
11. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Geschoss (5) einen sternförmigen Querschnitt aufweist.
12. Patrone nach Anspruch 11 , dadurch gekennzeichnet, dass das Geschoss (5) aus einem Rohrkörper besteht, der unter Ausbildung axialer Flügel (33) radial eingefaltet ist.
13. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibbecher (4) wenigstens einen umlaufenden Dichtring (16) aufweist.
14. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die die Taschen (9) des Treibbechers (4) begrenzenden Innenwände (11) gegen die Treibladung hin in einer Schneide (12) auslaufen.
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15. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die die Taschen (9) des Treibbechers (4) begrenzenden Innenwände (11) in axialer Richtung über den Mantel (10) des Treibbechers (4) gegen den Boden (2) der Patronenhülse (1) vorstehen und in Verlängerung des Mantels (10) axiale Führungsrippen (23) tragen.
16. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Geschoss (5) in axialer Richtung über Dämpfungselemente (21) vorzugsweise am Boden des Treibbechers (4) abstützt.
17. Patrone nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungselemente (21) aus am Boden des Treibbechers (4) vorgesehenen, gegen das Geschoss (5) vorstehenden Dämpfungsrippen (22) bestehen.
18. Patrone nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschen (9) des Treibbechers (4) zum Teil mit einer Dämpfungsmasse gefüllt sind.
Linz, am 12. Oktober 2005
Mag. Udo Winter durch:
Patentanwalt DipUng. Helmut Hübscher
A-4020 Linz, Spittelwiese 7
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