AT504131B1 - Beschlag - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Beschlag, insbesondere in Form eines Scharnierteils eines Möbelscharniers, zur Befestigung an einem Möbelteil, welcher einen zur Anlage am Möbelteil vorgesehenen Beschlagkörper, mindestens einen in eine Einsteckrichtung in eine Bohrung des Möbelteils einsteckbaren Spreizdübel und für einen jeweiligen Spreizdübel ein eine Öffnung im Beschlagkörper durchsetzendes Spannteil umfasst, das einen in einen Hohlraum des Spreizdübels ragenden Schaft, durch dessen Verdrehung um seine Längsachse der Spreizdübel zur Verankerung in der Bohrung des Möbelteils auseinanderspreizbar ist, und eine Anlagefläche zur Anlage an einer zwischen ihr und dem Möbelteil liegenden Fläche des Beschlagkörpers aufweist. Die Verwendung von Spreizdübeln zur Befestigung von Beschlägen an Möbelteilen ist bekannt. Beispielsweise Montageplatten von Möbelscharnieren können mittels Spreizdübeln einfach und rasch am Möbelkorpus befestigt werden. In einer Form einer Befestigung des Beschlags mittels Spreizdübeln ist im Spreizdübel ein Spanndorn angeordnet, der zum Aufspreizen des Spreizdübeis in der achsialen Richtung verschoben wird. Beschläge dieser Art sind beispielsweise aus der AT 407 415 B und US 6,416,244 B1 bekannt. Weiters ist es bekannt, den jeweiligen Spreizdübel durch Drehung eines in den inneren Hohlraum des Spreizdübels eingesetzten Spannteils aufzuspreizen. Beschläge dieser Art sind beispielsweise aus der US 5,246,322 A und AT 402 596 B bekannt. Ein Beschlag der eingangs genannten Art ist aus der EP 0 753 275 A1 bekannt. Der innere Hohlraum des Spreizdübels verbreitert sich in Richtung zum inneren Ende der Aufnahmebohrung des Möbelteils. Das im inneren Hohlraum des Spreizdübels angeordnete Spannteil weist einen mit dem Spreizdübel zusammenwirkenden sich in die gleiche Richtung verbreiternden Abschnitt auf. Beim Verdrehen des Spannteils um seine Längsachse spreizt der sich verbreiternde Abschnitt des Spannteils der Spreizdübel in seinem sich verbreiternden Abschnitt auf. Durch die auf das Spannteil in Richtung seiner Längsachse einwirkende Kraft kommt es aufgrund der aneinander anliegenden zur Längsachse des Spannteils geneigten Flächen des Spannteils und des Spreizdübels zu einer in achsialer Richtung des Spannteils wirkenden Kraftkomponente. Diese zieht den Kopf des Spannteils in Richtung zum unter diesem liegenden Beschlagkörper. Eine spielfreie Halterung des Beschlagkörpers am Möbelteil soll dadurch erreicht werden. Die Befestigung dieses Beschlags soll in relativ grossen Bohrungen (10mm) des Möbelteils erfolgen, wobei aus Kunststoff bestehende Spannteile eingesetzt werden, die relativ leicht verformbar sind. Eine neuerliche Verwendung, wenn die Verspreizung des Spreizdübels geöffnet wird, kann dadurch ausgeschlossen sein. Auch kann es bei einer achsialen Verschiebung des Spannteils in die Richtung, in welche der Dübel in die Bohrung im Möbelteil eingesteckt wird, zu einer Verringerung des Auseinanderspreizens des Dübels kommen, sodass sich die Haltekraft am Möbelteil dadurch verringert. Aufgabe der Erfindung ist es, einen einfach montierbaren Beschlag der eingangs genannten Art bereitzustellen, durch den eine sichere und spielfreie Halterung des Beschlagkörpers am Möbelteil ermöglicht wird. Erfindungsgemäss gelingt dies durch einen Beschlag mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Durch die zusammenwirkenden Schubelemente des Schafts des Spannteils und des Spreizdübels kommt es bei einer Verdrehung des Schafts um seine Längsachse, durch welche der Spreizdübel auseinandergespreizt wird, zu einer achsialen Verschiebung des Schafts in die Einsteckrichtung des Spreizdübels, wodurch die Anlagefläche des Spannteils gegen die Anlagefläche des Beschlagkörpers gezogen wird. Die zusammenwirkenden Flächen der Schubelemente des Schafts und des Spreizdübels sind vorteilhafterweise räumlich getrennt von den zum Aufspreizen des Spreizdübels zusammenwirkenden Flächen des Schafts und des Spreizdübels, wodurch vermieden werden kann, dass es bei einer achsialen Verschiebung des Schafts zu einer negativen Beeinflussung des Auseinanderspreizens des Spreizdübels kommt. Ein erfindungsgemässer Beschlag ist in vorteilhafter Weise auch zur Montage in relativ kleinen Bohrungen des Möbelteils geeignet, insbesondere den üblichen Bohrungen mit 5mm Durchmesser. Vorzugsweise ist ein jeweiliger Spreizdübel achsial verschiebbar am Beschlagkörper gehalten. Wenn beim Verdrehen des Schafts des Spannteils die Anlagefläche des Spannteils gegen die mit ihr zusammenwirkenden Fläche des Beschlagkörpers gezogen wird, kann somit der Beschlagkörper unter einer Verschiebung gegenüber dem Spreizdübel in die Einsteckrichtung des Spreizdübels, also in Richtung zum Möbelteil verschoben werden. Bevorzugt ist es hierbei, dass der Spreizdübel unverdrehbar mit dem Beschlagkörper verbunden ist. Zur Halterung des Spreizdübels am Beschlagkörper kann der Spreizdübel mit dem Beschlagkörper verrastbare Rastelemente aufweisen. Die achsiale Verschiebbarkeit des Spreizdübels kann hierbei in die eine Richtung durch Anlage von Rastnasen der Rastelemente am Beschlagkörper und in die andere Richtung durch Anlage von Anschlägen des Spreizdübels am Beschlagkörper begrenzt sein. In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung können die zusammenwirkenden Spreizelemente zum Auseinanderspreizen des Spreizdübels einerseits von der inneren Oberfläche eines Abschnitts des in verschiedene Querschnittsrichtungen unterschiedliche Durchmesser aufweisenden inneren Hohlraums des Spreizdübels und andererseits von der äusseren Oberfläche eines zugeordneten Abschnitts des Schafts gebildet werden, der in verschiedene Querschnittsrichtungen angepasste unterschiedliche Durchmesser aufweist. Diese zusammenwirkenden Flächen bewirken beim Verdrehen des Schaftes das Auseinanderspreizen des Spreizdübeis. Der Schaft wirkt mit dem Spreizdübel somit bei seiner Verdrehung kurvengetriebeartig zusammen. Für ein formschlüssiges Zusammenwirken der Schubelemente des Schafts und des Spreizdübels ist vorzugsweise vorgesehen, dass eine parallel zur zentralen Längsachse des Schafts liegende und durch diese zentrale Längsachse des Schafts verlaufende Ebene eine Fläche, die das mindestens eine Schubelement des Schafts bildet, und/oder eine Fläche, die das mindestens eine Schubelement des Spreizdübels bildet, in einer Linie schneidet, die rechtwinklig zur Längsachse des Schafts verläuft. Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnung erläutert. In dieser zeigen: Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen Beschlags in Form eines Scharnierteils eines Möbelscharniers, in der Montagestellung, in Seitenansicht; F Higg.. 2 2 eine Seitenansicht analog Fig. 1 des gesamten Möbelscharniers; Fig. 3 eine Schrägsicht des Beschlags von Fig. 1 von schräg unten, im unverspreizten Zustand der Spreizdübel; Fig. 4 ein vergrössertes Detail A von Fig. 3; Fig. 5 eine Draufsicht; F Higg.. 6 6 eine Schrägsicht analog Fig. 3 im auseinandergespreizten Zustand der Spreizdübel; Fig. 7 ein Detail B von Fig. 6; Fig. 8 eine Draufsicht; Fig. 9 eine Schrägsicht des Schaftes des Spannteils; Fig. 10 einen Schnitt entlang der Linie C-C von Fig. 5; F Fiigg.. 1 111 einen Schnitt entlang der Linie D-D von Fig. 8; Fig. 12 eine Explosionsdarstellung; Fig. 13 eine weitere Ausführungsform eines Spannteils; <EMI ID=2.1> Fig. 14 eine Schrägsicht einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemässen Beschlags; Fig. 15 eine Schrägsicht des Schafts des Spannteils gemäss dieser weiteren Ausführungsform; F Higg.. 2 2 Fig. 3 Fig. 4 Fig. 5 F Higg.. 6 6 Fig. 7 Fig. 8 Fig. 9 Fig. 10 F Fiigg.. 1 111 Fig. 12 Fig. 13 <EMI ID=2.1> Fig. 14 Fig. 16 eine stirnseitige Ansicht des Schafts von Fig. 15; Fig. 17 und Fig. 18 Schrägsichten von vorne und von hinten eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung. Ein Ausführungsbeispiel eines Beschlages gemäss der Erfindung wird im Folgenden anhand der Fig. 1 bis 12 erläutert. Der Beschlag stellt in diesem Ausführungsbeispiel ein Scharnierteil eines Möbelscharniers dar, und zwar eine Montageplatte, an der ein Scharnierarm anbringbar ist, insbesondere durch Aufclipsen, wie dies bekannt ist. Das Scharnier dient zur schwenkbaren Lagerung eines in Fig. 2 mit strichlierten Linien angedeuteten bewegbaren Möbelteils 2 gegenüber einem feststehenden Möbelteil 3, von dem in Fig. 1 und 2 ein Abschnitt mit strichlierten Linien dargestellt ist. In einer Ausnehmung des bewegbaren Möbelteils 2 ist ein Scharniertopf 4 angebracht. Der Scharnierarm 1 und der Scharniertopf 4 sind in bekannter Weise über Gelenkhebel verschwenkbar miteinander verbunden. Der in erfindungsgemässer Weise am Möbelteil 3 festlegbare Beschlag umfasst einen Beschlagkörper 5 mit einer Anlageseite 6, mit der er im am Möbelteil 3 montierten Zustand am Möbelteil 3 anliegt. Der Beschlagkörper 5 besitzt im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei in Form von Bohrungen ausgebildete Öffnungen 7, die von einem Schaft 8 eines weiter unten näher beschriebenen Spannteils 9 durchsetzt werden. Es könnten auch mehr oder weniger von Spannteilen 9 durchsetzte Öffnungen 7 vorhanden sein. Der Beschlag umfasst weiters die mit den Spannteilen 9 zusammenwirkenden Spreizdübel 10, die hier am Beschlagkörper 5 gehalten sind. Beispielsweise besitzen sie hierzu Rastzungen 11 mit Rastnasen 12, wobei die Spreizdübel 10 von der Anlageseite 6 des Beschlagkörpers 5 her in die jeweilige Öffnung 7 einsteckbar sind, worauf die Rastnasen 12 hinter Rastschultern 13 in der Wand der jeweiligen Öffnung 7 einrasten. Wenn die Rastnasen 12 hinter die Rastschultern 13 eingerastet sind, so kann der Spreizdübel 10 noch weiter in diese Richtung achsial verschoben werden, bis die Verschiebung durch in gegenseitige Anlage kommende Anschläge begrenzt ist. Auf diese Weise ist der jeweilige Spreizdübel 10 in achsialer Richtung begrenzt verschiebbar, aber unverlierbar am Beschlagkörper 5 gehalten. Weiters sind die Spreizdübel 10 gegenüber dem Beschlagkörper 5 bevorzugterweise verdrehgesichert. Im gezeigten Ausführungsbeispiel dienen hierzu Vorsprünge 14 an den Wänden der Öffnungen 7, die in Ausnehmungen 15 in den Spreizdübeln 10 eingreifen. Die Spreizdübel 10 sind mit einsteckseitigen Enden 16 voraus in Bohrungen 17 des Möbelteils 3 einsteckbar, und zwar in eine Einsteckrichtung 18. Im montierten Zustand des Beschlags liegt die Längsachse des Spreizdübels 10 parallel zur Einsteckrichtung 18. Um ein Aufspreizen der Spreizdübel 10 zu ermöglichen, sind sie achsial geschlitzt ausgebildet, beispielsweise mit jeweils zwei an gegenüberliegenden Umfangsstellen sich befindenden achsial verlaufenden Schlitzen 19. Zum Auseinanderspreizen eines jeweiligen Spreizdübels 10 dient ein jeweiliges Spannteil 9, von dem ein Schaft 8 in den inneren Hohlraum 20 des Spreizdübels 10 ragt. Die Längsachse 21 des Schafts 8 liegt parallel zur Längsachse des Spreizdübels 10. Das Auseinanderspreizen des Spreizdübels 10 erfolgt durch eine Drehung des Schaftes 8 um seine Längsachse 21 , im gezeigten Ausführungsbeispiel durch eine Vierteldrehung des Schaftes 8 (also um etwa 90[deg.] +/10[deg.]). Hierzu weist der Hohlraum 20 des Spreizdübels 10 zumindest einen Abschnitt auf, in welchem er in verschiedene rechtwinklig zur Längsachse des Spreizdübels 10 liegende Richtungen unterschiedliche Durchmesser aufweist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel schliesst dieser Abschnitt an das einsteckseitige Ende 16 des Spreizdübels 10 an. Mit diesem Abschnitt des Hohlraums 20 wirkt ein Abschnitt des Schaftes 8 zusammen, in welchem dieser in unterschiedliche rechtwinklig zur Längsachse 21 des Schafts 8 liegende Richtungen unterschiedliche Durchmesser aufweist, die in die jeweilige Richtung jeweils etwas kleiner als der Durchmesser des Hohlraums 20 des Spreizdübels 10 sind. Beim Verdrehen des Schafts 8 zum Auseinanderspreizen des Spreizdübels 10 kommen die einen grösseren Durchmesser zwischen sich aufwei senden Flächen des Schaftes 8 mit den einen kleineren Durchmesser sich aufweisenden Flächen an der den Hohlraum 20 begrenzenden Wand des Spreizdübels 10 in Eingriff, wodurch der Spreizdübel 10 zunehmend auseinandergespreizt wird. Diese zusammenwirkenden Abschnitte des Schafts 8 und Spreizdübels 10 mit ihren zusammenwirkenden Flächen stellen somit Spreizelemente zum Auseinanderspreizen des Spreizdübels 10 dar. Beispielsweise weisen die kurvengetriebeartig zusammenwirkenden Abschnitte des Schafts 8 und Hohlraums 20 rechteckige Querschnittsformen auf. Das Verdrehen des Schaftes 8 des Spannteils 9 erfolgt im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils mittels eines Betätigungshebels 22. Dieser mit dem Schaft 8 drehfest verbundene Betätigungshebel 22 befindet sich auf der von der Anlageseite 6 abgewandten Seite des Beschlagkörpers 5. Durch diese Betätigungshebel 22 wird eine werkzeuglose Montage des Beschlags am Möbelteil 3 ermöglicht. Ein jeweiliger Betätigungshebel 22 weist auf seiner zum Beschlagkörper 5 gerichteten Seite eine Anlagefläche 25 auf (vgl. Fig. 11 ), die mit einer gegenüberliegenden Fläche des Beschlagkörpers 5 zusammenwirkt wodurch der Beschlagkörper 5 über das Spannteil 9 und den Spreizdübel 10 am Möbelteil 3 gehalten ist, wenn der Spreizdübel 10 aufgespreizt ist. Der Schaft 8 eines jeweiligen Spannteils 9 und ein jeweiliger Spreizdübel 10 weisen weiters zusammenwirkende Schubelemente auf. Diese werden von zusammenwirkenden Flächen gebildet, die sich von den beim Auseinanderspreizen des Spreizdübels 10 zusammenwirkenden Flächen unterscheiden, also separate, räumlich getrennte Elemente sind. Die Schubelemente wirken bezogen auf die Richtung der Längsachse 21 des Schafts 8 bzw. bezogen auf die Einsteckrichtung 18 formschlüssig zusammen. Es erfolgt also beim Verdrehen des Schafts 8 eine Zwangsverschiebung der Teile gegeneinander. Hierbei ist mindestens eine dieser die Schubelemente 23, 24 bildenden Flächen als Schrägfläche ausgebildet, die mit einer Steigung bezogen auf die Richtung der Längsachse 21 des Schafts 8 über einen Teil eines vollständigen Umlaufs um die Längsachse 21 des Schafts 8 verläuft. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind beide Schubelemente 23, 24 in Form solcher Schrägflächen ausgebildet. Die Schrägflächen des Schafts 8 sind an einem aus dem einsteckseitigen Ende 16 des Spreizdübels 10 herausragenden Abschnitt des Schafts 8 angeordnet, wobei sie von der Einsteckrichtung 18 weggerichtet sind. Diese Schrägflächen sind an einer Abstufung des Schafts 8 ausgebildet, bei der sich der Durchmesser des Schafts 8 stufenartig vergrössert. Die Schrägflächen des Spreizdübels 10 sind stirnseitig am einsteckseitigen Ende 16 des Spreizdübels 10 angeordnet. Beim Verdrehen des Schaftes 8 um seine Längsachse 21 , bei welchem es zu einem Auseinanderspreizen des Spreizdübels 10 kommt, bewirken die zusammenwirkenden Schubelemente 23, 24, dass der Schaft 8 gegenüber dem Spreizdübel 10 in die Einsteckrichtung 18 verschoben wird, wie dies beispielsweise aus dem Vergleich der Fig. 4 und 7 bzw. 10 und 11 ersichtlich ist. Somit wird die Anlagefläche 25 des Spannteils 9 gegen den Beschlagkörper 5 gezogen und dieser wird wiederum gegen das Möbelteil 3 gezogen, wobei er sich gegenüber dem jeweiligen Spreizdübel 10 in achsialer Richtung des Spreizdübels 10 verschieben kann und/oder (elastisch) verformen kann. Im Montagezustand kann dadurch eine spielfreie Halterung des Beschlagkörpers 5 am Möbelteil 3 erreicht werden. Ausgehend von der Drehstellung des Schafts 8, in der der Spreizdübel 10 unverspreizt ist (= Offenstellung des Spannteils 9) sind die zusammenwirkenden Spreizelemente und die zusammenwirkenden Schubelemente des Schafts 8 und des Spreizdübels 10 bezüglich einer Verdrehung des Schafts 8 im Uhrzeigersinn und entgegen dem Uhrzeigersinn symmetrisch ausgebildet, sodass die Befestigung durch eine Verdrehung des Schafts in beide Drehrichtungen erfolgen kann. Beispielsweise weisen die beiden beidseitig des Scharnierarms 1 angeordneten Betätigungshebel 22 in den Offenstellungen der Spannteile 9 vom Scharnierarm weg, wobei sie rechtwinklig zur Längserstreckung des Scharnierarms 1 ausgerichtet sind, und können in die Schliessstellung im oder entgegen dem Uhrzeigersinn in eine parallel zum Scharnierarm 1 liegende Stellung verschwenkt werden. Durch die zusammenwirkenden Schubelemente 23, 24 des Schafts 8 und Spreizdübels 10 wird eine Art Kulissenführung für den Schaft 8 bei dessen Verdrehung bereitgestellt. Eine solche Kulissenführung könnte auch dadurch ausgebildet werden, dass nur eines der beiden zusammenwirkenden Schubelemente 23, 24 als Schrägfläche ausgebildet ist und das andere Schubelement 23, 24 von der an dieser Schrägfläche anliegenden Fläche eines Vorsprungs oder Zapfens gebildet wird. Wenn der Schaft 8 ausgehend von seiner im Montagezustand vorliegenden Spreizstellung in seine Offenstellung zurückgedreht wird, so bewegt sich der Spreizdübel 10 vorzugsweise aufgrund einer Ausbildung aus einem elastischen Material in den unverspreizten Zustand zurück. Beispielsweise kann ein jeweiliger Spreizdübel 10 aus Metall bestehen. Der Schaft 8 kann beispielsweise ebenfalls aus Metall bestehen. Beim Zusammenbau des Beschlags können die Spreizdübel 10 wie beschrieben in die Öffnungen 7 eingesteckt und mit dem Beschlagkörper 5 verrastet werden. Weiters kann ein jeweiliger Spannteil 9 mit seinem Schaft 8 durch die Öffnung 7 im Beschlagkörper durchgesteckt und in den Hohlraum 20 des Spreizdübels 10 eingesteckt und soweit durch diesen durchgesteckt werden, dass der die Schubelemente 23 aufweisende Abschnitt durch das einsteckseitige Ende 16 des Spreizdübels 10 durchgesteckt wird. Hierbei wird der Spreizdübel beim Durchstecken des Schafts 8 durch das einsteckseitige Ende etwas gespreizt und rastet hinter dem die Schubelemente 23 aufweisenden Abschnitt des Schafts 8 ein. Das Spannteil 9 ist dadurch unverlierbar am Beschlagkörper 5 und Spreizdübel 10 gehalten. Die Halterung der Spreizdübel 10 am Beschlagkörper 5 könnte auch in einer anderen Weise als dargestellt ausgebildet sein. Beispielsweise könnte ein jeweiliger Spreizdübel 10 auch von der der Anlagenseite 6 gegenüberliegenden Seite des Beschlagkörpers 5 her in die Öffnung 7 einsteckbar ausgebildet sein, wobei ein Verrasten mit dem Beschlagkörper 5 bevorzugt aber nicht zwingend ist. Denkbar und möglich wäre es auch, dass eine Verdrehsicherung des Spreizdübels 10 gegenüber dem Beschlagkörper 5 entfällt, wenn die Verdrehsicherung beim Einstecken des Spreizdübels 10 in die Bohrung 17 bewirkt wird, wenn de Spreizdübel 10 gegen die Elastizität seines Materials zusammengedrückt wird. Eine Verdrehsicherung gegenüber dem Beschlagkörper 5 ist aber bevorzugt. Grundsätzlich denkbar und möglich wäre es auch, dass die Verbindung des Spreizdübels 10 mit dem Beschlagkörper 5 nur über das Spannteil 9 erfolgt. Obwohl für viele Arten von Beschlägen, beispielsweise für Scharnierteile von Möbelscharnieren, eine Verwendung von zwei Spreizdübeln mit zugehörigen Spannteilen, die jeweils eine Öffnung im Beschlagkörper durchsetzen, vorteilhaft ist, ist je nach Anwendungsfall auch die Verwendung nur eines Spreizdübels 10 mit zugeordnetem Spannteil 9 oder von mehr als Spreizdübeln 10 mit zugeordneten Spannteilen 9 denkbar und möglich. Fig. 13 zeigt eine modifizierte Ausführungsform eines Spannteils 9', welche anstelle des Spannteils 9 im beschriebenen Beschlag einsetzbar ist. Dieses Spannteil 9' weist einen Kopf 26 mit einem Werkzeugansatzelement 27, beispielsweise einem Kreuzschlitz auf. Das Spannteil 9' dient zur Schnellmontage mittels eines entsprechenden Drehwerkzeuges. Die zur Anlage am Beschlagkörper 5 dienende Anlagefläche 25 ist hier an der dem Beschlagkörper 5 zugewandten Seite des Kopfes 26 angeordnet. In den Fig. 14 bis 16 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Beschlags gemäss der Erfindung dargestellt. Der Unterschied zu dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht darin, dass erste und zweite Beschlagkörper 5, 28 vorhanden sind, die zur Anlage an gegenüberliegenden Seiten eines Möbelteils vorgesehen sind. Die Befestigung des Beschlagkörpers 5 erfolgt in der bereits zuvor beschriebenen Weise, wobei die Bohrung im Möbelteil in diesem Fall als Durchgangsbohrung ausgebildet ist. Das Spannteil 9" unterscheidet sich von den zuvor beschriebenen Spannteilen dadurch, dass der Schaft 8 einen Verlängerungsabschnitt 29 aufweist, der an den die Schubelemente 23 aufweisenden Abschnitt anschliesst und mit umlaufenden Zähnen bzw. Kämmen 30 versehen ist, die ringförmig oder gewindeartig um den Verlängerungsabschnitt 29 verlaufen. Der zweite Beschlagkörper 28 besitzt Zapfen 31 , die in die Bohrungen des Möbelteils von der dem ersten Beschlagkörper 5 gegenüberliegenden Seite einsteckbar sind. Die Zapfen 31 weisen schräg nach innen gerichtete Arme 32 auf. Wenn die Zapfen 31 auf die Verlängerungsabschnitte 29 aufgesteckt werden, so greifen die Arme 32 in die Rillen zwischen den Zähnen bzw. Kämmen 30 ein, wodurch der Beschlagkörper 28 an dem Verlängerungsabschnitten 29 gehalten wird. Der Verlängerungsabschnitt weist unterschiedliche Durchmesser in verschiedene Richtungen rechtwinklig zur Längsachse 21 des Schaftes 8 auf. Wenn der Schaft 8 ausgehend von seiner in Fig. 14 dargestellten Offenstellung in seine Schliessstellung verdreht wird, so kommt der grössere Durchmesser des Verlängerungsabschnitts 29 in Eingriff zwischen die gegenüberliegenden Arme 32. Die Arme 32 können hierbei unter Vergrösserung ihrer Anlagekraft am Verlängerungsabschnitt 29 nach aussen gegen die Elastizität des Materials der Zapfen 31 gedrückt werden. Die Zapfen 31 können hierbei auch insgesamt aufgespreizt werden, wodurch sie auch an die Wand der Bohrung angedrückt werden können. Zu diesem Zweck sind die Zapfen 31 achsial geschlitzt ausgebildet. In den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen wurden Montageplatten für Scharnierarme eines Möbelscharniers an einem Möbelteil montiert. Ein erfindungsgemässer Beschlag kann auch in anderer Weise ausgebildet sein. Beispielsweise kann ein erfindungsgemässer Beschlag von einem an einem bewegbaren Möbelteil zu befestigenden Scharnierteil gebildet werden. Ein derartiger Beschlag ist in den Fig. 17 und 18 dargestellt. Der Beschlag weist einen Topfabschnitt 33 auf, der im Montagezustand von einer Ausnehmung im bewegbaren Möbelteil aufgenommen wird. Vom Topfabschnitt 33 stehen Befestigungsflansche 34, 35 seitlich ab, die jeweils eine in Form einer Bohrung ausgebildete Öffnung aufweisen. Diese Öffnungen 7 dienen zum Durchtritt der Spannteile 9', die mit Spreizdübeln 10 zur Befestigung in Bohrungen im Möbelteil zusammenwirken. Die Spannteile 9' und Spreizdübel 10 sind in der bereits beschriebenen Weise ausgebildet. Unterschiedliche Modifikationen in den beschriebenen Ausführungsbeispielen sind denkbar und möglich, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. So könnte die mit dem Schubelement des Spreizdübels 10 zusammenwirkende Schrägfläche des Schafts 8 auch innerhalb des Hohlraums 20 des Spreizdübels 10 angeordnet sein. Auch könnten beispielsweise als Schubelemente vom Schaft 8 nach aussen abstehende Zapfen vorgesehen sein, die in Schlitze des Spreizdübels eingreifen, um in achsialer Richtung formschlüssig zusammenwirkende Schubelemente bereitzustellen. Kurvengetriebeartig zusammenwirkende Spreizelemente zum Aufspreizen des Spreizdübels 10 bei einer Verdrehung des Schafts 8 könnten beispielsweise auch durch mindestens eine Schrägfläche des Schafts 8 und/oder Spreizdübels ausgebildet werden, welche bezogen auf die Radialrichtung eine Steigung aufweist. Auch könnten anstelle der gezeigten rechteckigen Querschnittsformen andere nockenartige Elemente vorhanden sein. Statt einer in Form einer Bohrung ausgebildeten Öffnung 7 könnte grundsätzlich auch eine von einem Seitenrand ausgehende schlitzförmige Öffnung vorhanden sein. Durch die getrennte Ausbildung der zusammenwirkenden Spreizelemente einerseits und der zusammenwirkenden Schubelemente andererseits kann auch der Drehwinkel, ab welchem eine
Claims (17)
1. Beschlag, insbesondere Scharnierteil eines Möbelscharniers, zur Befestigung an einem Möbelteil (3), welcher einen zur Anlage am Möbelteil (3) vorgesehenen Beschlagkörper (5), mindestens einen in eine Einsteckrichtung (18) in eine Bohrung (17) des Möbelteils (3) einsteckbaren Spreizdübel (10) und für einen jeweiligen Spreizdübel (10) ein eine Öffnung (7) im Beschlagkörper (5) durchsetzendes Spannteil (9, 9', 9") umfasst, das einen in einen Hohlraum des Spreizdübels (10) ragenden Schaft (8), durch dessen Verdrehung um seine Längsachse der Spreizdübel (10) zur Verankerung in der Bohrung (17) des Möbelteils (3) auseinanderspreizbar ist, und eine Anlagefläche (25) zur Anlage an einer zwischen ihr und dem Möbelteil (3) liegenden Fläche des Beschlagkörpers (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (8) des Spannteils (9, 9', 9") und der Spreizdübel (10)
zusammenwirkende Schubelemente (23, 24) aufweisen, von denen bei einer zum Auseinanderspreizen des Spreizdübels (10) erfolgenden Verdrehung des Schafts (8) um seine Längsachse (21 ) der Schaft (8) gegenüber dem Spreizdübel (10) in die Einsteckrichtung (18) des
Spreizdübels (10) achsial verschiebbar ist.
1 Scharnierarm 19 Schlitz
2. Beschlag nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizdübel (10) achsial verschiebbar am Beschlagkörper (5) gehalten ist.
2 bewegbares Möbelteil 20 Hohlraum
3. Beschlag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizdübel (10) Rastelemente (11 , 12) aufweist, durch welche er unverlierbar am Beschlagkörper (5) gehalten ist.
3 Möbelteil 21 Längsachse
4. Beschlag nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizdübel (10) in die vom Spannteil (9, 9', 9") durchsetzte Öffnung (7) des Beschlagkörpers (5) eingesteckt ist.
4 Scharniertopf 22 Betätigungshebel
5. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizdübel (10) unverdrehbar am Beschlagkörper (5) gehalten ist.
5 Beschlagkörper 23 Schubelement
6. Beschlag nach Ansprüche 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verdrehsicherung des Spreizdübels (10) gegenüber dem Beschlagkörper (5) mindestens ein Vorsprung (14) an der Wand der vom Spannteil (9, 9', 9") durchsetzten Öffnung (7) des Beschlagkörpers (5) in eine Ausnehmung (15) des Spreizdübels (10) ragt.
6 Anlageseite 24 Schubelement
7. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubelemente (23, 24) zusammenwirkende Flächen aufweisen, die getrennt von zum Auseinanderspreizen des Spreizdübels (10) zusammenwirkenden Flächen des Schafts (8) und Spreizdübels (10) sind.
7 Öffnung 25 Anlagefläche
8. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der zusammenwirkenden Schubelemente (23, 24) des Schafts (8) und des Spreizdübels (10) von einer Schrägfläche gebildet werden, die mit einer Steigung bezogen auf die Richtung der Längsachse (21 ) des Schafts (8) über einen Teil eines vollständigen Umlaufs um die Längsachse (21 ) des Schafts (8) verläuft.
8 Schaft 26 Kopf
9. Beschlag nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das mindestens eine Schubelement (23) des Schafts (8) als auch das mindestens eine Schubelement (24) des Spreizdübels (10) von einer solchen Schrägfläche gebildet werden.
9, 9', 9" Spannteil 27 Werkzeugansatzelement
10. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Schubelement (23) des Schafts (8) an einem aus einem einsteckseitigen Ende (16) des Spreizdübels (10) herausragenden Abschnitts des Schafts (8) angeordnet ist und das mit ihm zusammenwirkende Schubelement (24) des Spreizdübels (10) am einsteckseitigen Ende (16) des Spreizdübels (10) stirnseitig angeordnet ist.
10 Spreizdübel 28 Beschlagkörper
11. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Abschnitt des Hohlraums (20) des Spreizdübels (10) bezogen auf verschiedene Richtungen rechtwinklig zur Längsachse des Spreizdübels (10) unterschiedliche Durchmesser aufweist und der Schaft (8) zum Aufspreizen des Spreizdübels (10) beim Verdrehen des
Schafts (8) in einem zugeordneten Abschnitt bezogen auf verschiedene Richtungen rechtwinklig zur Längsachse (21 ) des Schafts (8) unterschiedliche Durchmesser aufweist.
11 Rastzunge 29 Verlängerungsabschnitt
12. Beschlag nach Anspruch 1 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der unterschiedliche Durchmesser aufweisende Abschnitt des Hohlraums (20) des Spreizdübels (10) an das einsteckseitige Ende (16) des Spreizdübels (10) anschliesst.
12 Rastnase 30 Kamm
13. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine parallel zur zentralen Längsachse (21 ) des Schafts (8) liegende und durch die zentrale Längsachse (21 ) des Schafts (8) verlaufende Ebene eine Fläche, die das mindestens eine Schubelement (23) des Schafts bildet, in einer Linie schneidet, die senkrecht zur Längsachse (21 ) des Schafts verläuft.
13 Rastschulter 31 Zapfen
14. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine parallel zur zentralen Längsachse (21 ) des Schafts (8) liegende und durch die zentrale Längsachse
(21 ) des Schafts (8) verlaufende Ebene diese Fläche, die das mindestens eine Schubelement (24) des Spreizdübels (10) bildet, in einer Linie schneidet, die rechtwinklig zur Längsachse (21 ) des Schafts (8) verläuft. 15. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (8) mittels eines Betätigungshebels (22) des Spannteils (9, 9") verdrehbar ist.
14 Vorsprung 32 Arm
15 Ausnehmung 33 Topfabschnitt
16. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehwinkel des Schafts (8), über welchen es zum vollständigen Auseinanderspreizen des Spreizdübeis (10) kommt, weniger als 360[deg.] beträgt, vorzugsweise im Bereich zwischen 80[deg.] und
100[deg.] liegt.
16 einsteckseitiges Ende 34 Befestigungsflansch
17 Bohrung 35 Befestigungsflansch
<EMI ID=8.1>
18 Einsteckrichtung
Patentansprüche:
17. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zusammenwirkenden Schubelemente des Schafts (8) und des Spreizdübels (10) bezogen auf die Einsteckrichtung (18) formschlüssig zusammenwirken.
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