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Die Erfindung bezieht sich auf eine Leit- und Sperrvorrichtung, die an Einbahnstrassen und hier insbesondere bei Autobahnausfahrten, das Befahren dieser in der falschen Fahrtrichtung verhin- dert. Sie unterscheidet sich von den bisher bekannten Anlagen durch die unter den nachfolgenden Punkten beschriebenen Eigenschaften, vor allem dadurch, dass sie Fahrzeuglenker von vornherein an einer Falschfahrt hindert und sie nicht erst als Geisterfahrer auf ihren fatalen Fahrfehler auf- merksam macht.
Es passiert fast täglich mehrere Male, dass Autolenker durch Unachtsamkeit, schlechte Sicht, bei Nebel und Schneetreiben, sowie aus unerklärlichen Gründen zu Geisterfahrern (Falschfahrern) werden, indem sie in der falschen Fahrtrichtung auf die Autobahn auffahren. Dies geschieht trotz vorhandener Verkehrsschilder und entsprechender Warnhinweise bei Autobahnausfahrten, sowie bei Zufahrten zu Autobahn-Tankstellen, -Parkplätzen, -Betriebsumkehren usw. Ein Versuch, um derartige Fahrfehler zu verhindern ist auch die bekannte Reifenkralle; diese wiederum wird erst wirksam, wenn sich ein Fahrzeug bereits über eine bestimmte Strecke in die falsche Fahrtrichtung bewegt hat und sich in diesem Bereich bereits schwerste Unfälle ereignen können.
Auch beim Wirksamwerden dieser Anlage ergibt sich, infolge sämtlicher beschädigter Fahrzeugreifen, eine für alle betroffenen Verkehrsteilnehmer unkontrollierbare und äusserst gefährliche Situation. Bei dieser Anlage, die hohe Anschaffungs-, Wartungs- u. Folgekosten verursacht, sind auch Fehlfunktionen und deren Folgen nicht auszuschliessen. Auch andere verschiedenartige Wameinrichtungen, die zur Verhinderung von Geisterfahrern (Falschfahrern) dienen sollen, machen erst zu spät auf den begangenen Fahrfehler aufmerksam.
Der Erfindung liegt somit vor allem die Aufgabe zugrunde, Fahrzeuglenker von vornherein wirk- sam daran zu hindern, in der falschen Fahrtrichtung auf die Autobahn aufzufahren und sie nicht erst später, bereits als Geisterfahrer (Falschfahrer) in bedrängter und lebensgefährlicher Situation, auf ihr fatales Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
Diese Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, dass sie am Ende der Autobahnausfahrt auf der linken Fahrbahnseite und somit aus der Sicht eines möglichen Geisterfahrers (Falschfahrers) auf der rechten Seite, in die Fahrbahn ragt. Diese erfindungsgemässe Leit- und Sperranlage ist auch bei dichtem Nebel und Schneetreiben höchst wirksam, weil sie als Hindernis, in Augenhöhe eines PKW-Lenkers, nicht zu übersehen ist, während bei den bereits vorhandenen Verkehrsschil- dern und Warntafeln, durch eventuell anhaftenden Schnee, deren Zweck nicht erkennbar ist und sie somit wirkungslos sind.
Diese Leit- und Sperranlage ist auch dadurch optisch auffällig und für jeden Verkehrsteilnehmer gut erkennbar, dass der Sperrbalken an seiner Vorder- und Rückseite mit entsprechenden Licht reflektierenden Elementen in Signalfarbe versehen ist und an seiner gesam- ten Unterkantenlänge Folienbänder befestigt sind, die ebenfalls in Signalfarbe ausgeführt sind, bis knapp über die Fahrbahn hinunter reichen und an denen die Licht reflektierenden Elemente so angeordnet sind, dass sie einen weiteren und entsprechenden Richtungspfeil darstellen, um die Fahrzeuglenker auf die richtige Fahrbahn zu leiten. Weiters ist der Sperrbalken an seinem in die Fahrbahn ragenden Ende, aus Sicherheitsgründen, mit einer elastischen Schutzkappe versehen.
Das auf dem Sperrbalken montierte Verkehrsschild, das den gesetzlichen Vorschriften ent- spricht, ist zweckmässiger weise zusätzlich mit dem international verständlichen Geistsymbol ver- sehen, um deutlich darzustellen, welche Gefahr bei Nichtbeachtung dieser Leit- und Sperranlage den betreffenden Fahrzeuglenker erwartet.
Damit eine sichere Sperrwirkung gewährleistet ist, wird die Länge des Sperrbalkens individuell an den jeweils zu sperrenden Fahrbahnbereich angepasst. Die sicherste Sperrwirkung kann jedoch dadurch erreicht werden, dass als begleitende Massnahme die mit dieser erfindungsgemässen Leit- und Sperranlage abgesicherte Autobahnausfahrt, auf eine, für den von der Autobahn ausfahrenden Verkehr, erforderliche Mindestdurchfahrtsbreite verengt wird. Diese Verengung kann in der Weise erfolgen und angekündigt werden, wie sie bei Verengungen vor Autobahnbaustellen oder anderen Hindernissen auf der Autobahn üblich und notwendig ist.
Diese vielleicht fallweise, im Zusammen- hang mit dieser Sperranlage, notwendige Fahrbahnverengungsmassnahme kann in keiner Hinsicht ein Problem darstellen, wenn es darum geht, damit eine höchst wirksame Möglichkeit zur Verhin- derung von Geisterfahrem (Falschfahrern) zu erreichen.
Es passiert nicht selten, dass Fahrzeuglenker aus verschiedenen Gründen Absperrungen nie- derfahren und zerstören. Sollte es passieren, dass ein Fahrzeuglenker, der die Autobahnausfahrt in der richtigen Fahrtrichtung benutzt, mit seinem Fahrzeug den Sperrbalken mit geringer Geschwin-
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digkeit berührt, dann wird der Sperrbalken vom Fahrzeug horizontal in Fahrtrichtung zur Seite gedrückt und anschliessen von der Spannfeder wieder in die Sperrstellung zurückgezogen ; je höher die Geschwindigkeit des betreffenden Fahrzeuges ist, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Sperrbalken an der Sollbruchstelle, die durch die Verbindung von Tragbalken und Sperr- balken gegeben ist, abbricht.
Falls der Sperrbalken an seiner Vorderseite vom Fahrzeug eines möglichen Geisterfahrers (Faschfahrers), der die Autobahnausfahrt in der falschen Fahrtrichtung befahren will, angefahren wird, gibt der Sperrbalken nicht nach, sondern bricht an der bereits oben erwähnten Sollbruchstelle ab.
Die Spannfeder an der Sperranlage bewirkt, dass, wenn der Sperrbalken in Fahrtrichtung der Autobahnausfahrt horizontal zurückgeschwenkt wird, dieser immer wieder in die Sperrstellung zurückgezogen wird. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Sperrfunktion dieser erfindungsgemä- #en Leit- und Sperranlage kurzfristig aufgehoben werden soll, dann muss der Bolzen, der die Spannfeder umlenkt, durch herausziehen ausser Funktion gesetzt werden und der Sperrbalken mindestens um 45 in Fahrtrichtung der Autobahnausfahrt horizontal geschwenkt werden, damit ihn die Spannfeder in die funktionslose Stellung zieht und dort festhält. Das anschliessende Wie- dereinsetzen des Bolzens sichert den Sperrbalken in dieser funktionslosen Stellung.
Anhand der Zeichnungen soll der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt und erläu- tert werden. Es zeigen:
Fig. 1 die Funktion der erfindungsgemässen Leit- und Sperranlage in schematischer Darstel- lung, in der Ansicht von oben,
Fig. 2 die Vorderseite der erfindungsgemässen Leit- und Sperranlage, wie sie von einem Fahr- zeuglenker, der am Auffahren auf die Autobahn in falscher Fahrtrichtung gehindert werden soll, gesehen wird,
Fig. 3 die erfindungsgemässe Leit- und Sperranlage von der Rückseite, wie sie von einem
Fahrzeuglenker, der die Autobahnausfahrt vorschriftsmässig benutzt, gesehen wird,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer Autobahnausfahrt bzw.-auffahrt mit der erfindungs- gemässen Leit- und Sperranlage.
In Fig. 1 werden die Konstruktion und der Bewegungsablauf der erfindungsgemässen Leit- und Sperranlage schematisch dargestellt. An der Tragsäule 10, die in Fig. 2 ersichtlich ist, sind der Anschlag 9, die Federhalterung 8 und der abnehmbare Bolzen 7 seitlich befestigt und diese Teile jeweils individuell einstellbar. Am oberen Ende der Tragsäule 10 ist der drehbare Teil 5 montiert, an dem wiederum die Sperreinheit, bestehend aus Tragbalken 4, Sperrbalken 2, Verkehrszeichen 1, das mit einem Geistsymbol oder einer anderen zweckmässigen Zusatzinformation versehen sein kann, die Schutzkappe 3 und die Folienbänder 11, befestigt ist. Die Sperreinheit 1, 2, 3, 4, 11, kann nur in Fahrtrichtung der Autobahnausfahrt horizontal geschwenkt werden und wird durch die vom Bolzen 7 umgelenkte Spannfeder 6 immer wieder in die Sperrstellung zurückgezogen.
Um in die fallweise gewünschte funktionslose Stellung der Sperreinheit, hier strichliert dargestellt, zu gelan- gen, muss vorher der Bolzen 7 durch herausziehen ausser Funktion gesetzt werden und die Sperr- einheit um 90 in Fahrtrichtung der Autobahnausfahrt geschwenkt werden. Zur Sicherung der Sperreinheit 1, 2, 3, 4, 11, in dieser funktionslosen Stellung, wird der Bolzen 7 wieder eingesetzt.
In Fig. 2 wird die Sperranlage aus der Sicht eines möglichen Geisterfahrers (Falschfahrers) dargestellt. Die gesamte Sperranlage ist auch bei schlechtesten Sichtverhältnissen sehr gut er- kennbar, weil der Sperrbalken 2 mit Licht reflektierenden Elementen in Signalfarbe ausgestattet ist und die auf seiner gesamten Unterkantenlänge befestigten Folienbänder 11, die bis knapp über die Fahrbahn hinunter reichen, ebenfalls in Signalfarbe ausgeführt sind und an denen die Licht reflek- tierenden Elemente so angeordnet sind, dass sie einen weiteren Richtungspfeil darstellen, um die Fahrzeuglenker auf die richtige Fahrbahn zu leiten. Auf dem Sperrbalken 2 ist ein Verkehrszeichen 1 befestigt ; diesem Fall weist ein zusätzliches, international verständliches Geistsymbol deutlich darauf hin, um welche zu verhindernde Gefahr es sich hier handelt.
Durch die Montage dieser Sperranlage in Augenhöhe eines PKW-Lenkers, werden bei Dunkelheit die Licht reflektierenden Elemente am Sperrbalken auch vom Abblendlicht noch sehr gut erreicht und sind dadurch deutlich sichtbar.
Die in Fig. 3 dargestellte Rückseite der erfindungsgemässen Sperranlage ist ebenfalls bei schlechtesten Sichtverhältnissen und bei Dunkelheit sehr gut erkennbar, zeigt den Sperrbalken 2
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mit den Licht reflektierenden rot-weissen oder rot-gelben Pfeilen und mit den Folienstreifen 11, an denen ebenfalls Licht reflektierende Elemente so angeordnet sind, dass sie einen weiteren Rich- tungspfeil darstellen und somit dem vorschriftsmässig die Autobahnausfahrt benutzenden Fahr- zeuglenker die Sperranlage signalisieren und ihn veranlassen, die rechte Fahrbahnseite zu benut- zen. Der Sperrbalken 2 ist an seinem in die Fahrbahn ragenden Ende mit einer elastischen Schutzkappe 3 versehen, die bei einem eventuellen Kontakt mit einer Person oder einem Fahrzeug Verletzungen bzw. Beschädigungen verhindern soll.
Die in Fig. 4 dargestellte Ansicht einer typischen Autobahn-Anschlussstelle zeigt die Ausfahrt 12 sowie die Auffahrt 13, jeweils versehen mit dem entsprechenden Richtungspfeil 15. Vor dem Grünstreifen 16 sind die beiden Fahrbahnen nur durch eine auf der gemeinsamen Verkehrsfläche markierten Sperrlinie bzw. Sperrfläche 14 getrennt. Bei sehr widrigen Sichtverhältnissen, vor allem bei dichtem Bodennebel oder wenn die Fahrbahnen verschneit und die vorhandenen Verkehrs- schilder 17 und 18 mit Schnee und Eis verdeckt sind, ist es sehr leicht möglich, dass sich auf die Autobahn auffahrende Fahrzeuglenker wegen fehlender Orientierungshilfen auf die falsche Fahr- bahn verirren und so als Geisterfahrer (Falschfahrer) sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer arg gefährden.
Hier ist es beinahe verantwortungslos, auf eine Montage der hier dargestellten Leit- und Sperranlage zu verzichten. Mit dieser erfindungsgemässen Leit- und Sperranlage sollten zweckmässiger weise alle eventuell in falscher Fahrtrichtung zu befahrenden Autobahnausfahrten, sowie Zufahrten zu den Autobahn-Tankstellen, -Parkplätzen,-Betriebsumkehren und andere dafür gefährdeten Stellen gegen Geisterfahrer (Falschfahrer) abgesichert werden. Diese Leit- und Sperr- anlage ist störungs- und wartungsfrei, vergleichsweise sehr kostengünstig, ist in serienmässiger Erzeugung herstellbar und kann innerhalb kürzester Zeit, ohne Änderungen an Fahrbahnen und bestehenden Anlagen, montiert werden.
PATENTANSPRÜCHE:
1. Leit- und Sperranlage für Autobahnausfahrten und dergleichen -Einbahnstrassen, um deren
Befahren in falscher Fahrtrichtung zu verhindern, wobei am Ende der Autobahnausfahrt auf der anderen Fahrbahnseite eine um eine vertikale Achse verschwenkbare Sperreinheit vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperreinheit (1,2, 3,4, 11) auf einem um die vertikale Achse verschwenkbaren Säulenteil (5) montiert ist und nur in Fahrtrich- tung der Autobahnausfahrt verschwenkbar ist, wobei die Sperreinheit (1, 2,3, 4, 11) durch eine Spannfeder (6) in der Absperrstellung festgehalten ist, welche bei einem Schwenk der
Sperreinheit (1,2, 3,4, 11) um einen Bolzen (7) umgelenkt wird, so dass nach Ende einer unbeabsichtigten Krafteinwirkung die Sperreinheit (1, 2,3, 4, 11 ) von der Spannfeder (6)
in die Absperrstellung zurückgezogen wird, wobei bei beabsichtigter Aufhebung der Sperr- funktion der Sperreinheit (1,2, 3, 4, 11 ) der Bolzen (7) ausser funktion gesetzt wird und die
Spannfeder (6) die Sperreinheit (1,2, 3,4, 11) nach deren Schwenk in die funktionslose
Stellung dieselbe festhält.