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Zusammenfassung

Nada Klaić


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str. 121-163

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Sažetak

Die Verf, knüpft an ihre frühere Arbeit über dieselbe Frage (Hist. Zbornik IX, 1956, S. 83—100) an und versucht ihre früheren Annahmen weiter auszuführen und zu beweisen. In der Überzeugung, daß die Feudalisierung der öffentlichen Rechte — d. h. der Übergang der iura regalia vom König an Privatpersonen — für die Entstehung der in die verschiedenen Stände scharf geteilten Gesellschaft in Kroatien von wesentlicher Bedeutung war, untersucht sie zuerst die Entwicklung der Komitate (županija) zur Zeit der Arpaden- bzw. Anjouvinerherrschaft in Kroatien. Nach der Ablehnung der älteren Annahme, dass aus den »Volksžupanen« Ende des XII. Jhdts. die Dynasten (knezovi) und aus den »Stammesžupen« im XIV. Jht. die »ungarischen Komitate« entstehen würden, nimmt die Verf. an, dass die Ehre der »Županen« schon zur Zeit der ersten Herrscher aus dem Arpadengeschlecht in bestimmten Familien erblich war. Damit reifte, mit dem allmählichen Übergang der iura regalia in die Hände der kroatischen Machthaber, die Grundlage für die Umwandlung der früheren königlichen Komitate in die feudalen Herrschaftsgebiete der Machthaber heran. Darin ist nach der Meinung der Verf. auch der wesentlichste Teil der Erklärung, warum die Regierungsmacht der Arpaden in Kroatien beinahe nur nominell war, warum die kroatischen Machthaber erst zur Zeit der Anjouvinerherrschaft überwunden wurden und warum erst nach dieser Überwindung die wirkliche königliche Regierungsgewalt in Kroatien ausgeübt werden konnte, zu suchen.
Im zweiten Teile der Abhandlung versucht die Verf. den Inhalt des Begriffs »Stamm« (pleme — genus, generațio, parentella) zu präzisieren. Nachdem sie die Vorstellung über die »Stämme« als eine seit der Ansiedlung bis ins XV. Jhdt. erhaltene, im wesentlichen unveränderte Gesellschaftsform — unbeachtet der Standeszugehörigkeit der »Stämme« — ablehnt, sucht sie zu beweisen, dass die »Stammes-organisation« für die Freien überhaupt charakteristisch ist. Da sich aber die Zahl der Freien zur Zeit der Arpadenherschaft allmählich verminderte, ist bis ins XIV. Jhdt. in Kroatien nur eine begrenzte Zahl der »Stämme« bekannt. In dieser Zeit werden auch mehrere von jenen »Stämmen«, welche im XIV. Jhdt in den Verband der XII Stämme aufgenommen wurden, erwähnt, aber ihre Mitglieder gehörten nicht dem Adel, sondern den unadeligen Freien zu. Mit dem königlichen Tausch des Zrin in Slavonien für Ostrovica (1347) entstand in einem Teil der Županija Luka zum ersten Mal ein königliches Territorium, wo auch der niedere Adel zu einer festen Organisation heranreifen konnte. Das ermöglichte zwischen den Jahren 1347 und 1350 (die erste Standesversammlung in Kroatien) die Entstehung des Verbandes »des Adels der XII Stämme des Königreichs Kroatien«. Dieser Verband war dem König als Hilfe im Kampfe gegen die kroatischen Machthaber nützlich. Er hat deshalb seinen Mitgliedern besondere Vorrechte verliehen, nämlich die Befreiung von der Steuerverbundenheit, welche der übrige Adel in Kroatien seit Ludwigs Wiederherstellung der königlichen Macht in Kroatien verloren hat. Dem Verband der XII Stämme gehörten diejenige Stämme an, welche zur Zeit der Wiederherstellung der königlichen Macht auf dem königlichen Territorium lebten, oder diejenige, denen der Verband (wie den Virevići) die Mitgliederschaft anerkannte; endlich konnte der König selbst auch den anderen Adeligen (wie den Draginići) die Ausnahmsrechte des Adels der XII Stämme verleihen. »Qualiter« oder »Pacta conventa«, der angebliche Vertrag zwischen den Vertretern der Kroaten und dem König Koloman 1102, in dem die Rechte einer Gruppe des niederen Adels in die Zeit Kolomans übertragen werden, hatte also nach der Meinung der Verf. keine andere Aufgabe, als mit dieser Legende die Vergangenheit des Adels in der Županija Luka zu verherrlichen. Damit aber gestehen die Pacta conventa Koloman ein Recht zu, das er in Kroatien in der Wahrheit nie aiusüben konnte. Schon deshalb muß man sie zweifellos als eine Fälschung verwerfen.

Ključne riječi

Hrčak ID:

327462

URI

https://hrcak.srce.hr/327462

Datum izdavanja:

1.7.1960.

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