Zusammenfassung
Nach Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von 12 Monaten die Behörden benannt haben, die für die Überwachung, Einhaltung und Durchsetzung ihrer Regelungen auf nationaler Ebene zuständig sein sollen. Der Beitrag zeigt, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder ohnehin die Anwendung von KI-Systemen beaufsichtigen, soweit sie personenbezogene Daten verarbeiten, und außerdem für die Marktüberwachung der Systeme in bestimmten Anwendungsbereichen zuständig sind. Um Doppelstrukturen und Kompetenzkonflikte zu vermeiden, liegt es nahe, den Datenschutzaufsichtsbehörden auch die Marktaufsicht in anderen Anwendungsbereichen zu übertragen.
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Keber, T.O., Iuliano, M., Maslewski, D. et al. Zur Rolle der Datenschutzbehörden bei der künftigen KI-Aufsicht. Datenschutz Datensich 48, 521–525 (2024). https://doi.org/10.1007/s11623-024-1969-z
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-024-1969-z