Zusammenfassung
Die Stärkung der Betroffenenrechte durch die DSGVO ist eine gute Sache für die Betroffenen. Die Verantwortlichen stellt der Umgang mit Auskunftsersuchen allerdings vor einige Herausforderungen – wie wir in Beratungsanfragen vermehrt feststellen. Vor allem in Bezug auf die Identitätsprüfung der antragstellenden Betroffenen gibt es Unklarheiten. Das Ziel dieses Beitrags ist es, unterschiedliche Maßnahmen zur Identitätsprüfung aufzuzeigen und gegenüberzustellen. Außerdem soll der Beitrag einen ersten Schritt zur Diskussion der Thematik darstellen. Bislang wurde dieses Thema bedauerlicherweise vernachlässigt. Die Konsequenzen einer mangelnden Umsetzung können für Betroffene doch beträchtlich sein.
Literatur
BfDI. Recht auf Auskunft. https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/MeineRechte/Artikel/Auskunftsrecht.html. Zugegriffen: September 2018.
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.
BSI. eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/eIDAS/eIDAS_node.html. Zugegriffen: September 2018.
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Petrlic, R. Identitätsprüfung bei elektronischen Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO . Datenschutz Datensich 43, 71–75 (2019). https://doi.org/10.1007/s11623-019-1066-x
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