Zusammenfassung
Am 25. Januar 2012 hat die Europäische Kommission eine lang erwartete Neuregelung für den Datenschutz in der Union vorgelegt. Es handelt sich um den Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung und den Entwurf einer Richtlinie im Bereich von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Der nachfolgende Beitrag befasst sich in erster Linie mit der geplanten Verordnung, die unionsweit ein „vollharmonisiertes“ Datenschutzrecht anstrebt. Inhaltlich bietet der Entwurf wesentliche Neuerungen, die nicht nur den wirtschaftsbezogenen Datenfluss in der Union einheitlichen Standards unterwerfen sollen. Gleichzeitig soll die Regelungsbefugnis der Kommission erheblich ausgebaut und Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaaten abgebaut werden. Im Ganzen soll die Grundverordnung im Unterschied zur vorausgegangenen Richtlinie aus dem Jahre 1995 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Der Beitrag befasst sich kritisch mit wesentlichen Fragen der geplanten Neuregelung.
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Hans-Hermann Schild Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, befasst hat sich seit 1985 in vielen Fachpublikationen mit dem Datenschutzrecht und der Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie.
Prof. Dr. iur. utr. Marie-Theres Tinnefeld Publizistin mit dem Schwerpunkt Informationsrecht und europäische Rechtskultur
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Schild, HH., Tinnefeld, MT. Datenschutz in der Union — Gelungene oder missglückte Gesetzentwürfe?. Datenschutz Datensich 36, 312–317 (2012). https://doi.org/10.1007/s11623-012-0126-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-012-0126-2