Zusammenfassung
Mit dem „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ wurde zum 1.1.2008 die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten eingeführt. Gegen diese gesetzliche Regelung führt der vorliegende Beitrag nicht nur erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch Vorbehalte gegen bestehende Regelungsdefizite ins Feld.
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Dirk Hensel Rechtsreferent beim BfdI im Referat für Telekommunikations-, Tele- und Mediendienste
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Hensel, D. Die Vorratsdatenspeicherung aus datenschutzrechtlicher Sicht. DuD 33, 527–530 (2009). https://doi.org/10.1007/s11623-009-0137-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-009-0137-9