Zusammenfassung
Die Archivierung von E-Mails ist für viele Unternehmen inzwischen ein aktuelles Thema. Aus rechtlicher Sicht kommen Fragen aus den unterschiedlichsten Richtungen auf. Welchen Sinn hat die Speicherung von E-Mails, wenn sie keinen Beweiswert haben? Müssen E-Mails mit Rücksicht auf die Steuerverwaltung und die Revision gespeichert werden? Können einfach alle E-Mails gespeichert werden — was ist mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz der Mitarbeiter? Diesen Fragen geht der Beitrag nach.
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Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte, Düsseldorf
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Eckhardt, J. Archivierung von E-Mails. DuD 32, 103–109 (2008). https://doi.org/10.1007/s11623-008-0047-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-008-0047-2