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Die '''Reichsabgaben im Post- und Telegraphenverkehr''' gab es vonim 1916[[Deutsches bisKaiserreich|Deutschen 1919. Sie wurdeReich]] während des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieges]] zwischen 1916 und 1919. Sie wurde durch das ''„Gesetz vom 21. Juni 1916 betr. eine mit dem Post- und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentliche Reichsabgabe“''<ref>RGBl. S. 577</ref> eingeführt.
 
Die Reichsabgabe machte sich als erste allgemeine Erhöhung der [[Postgebühr]]en seit dem Bestehen des [[Deutsches Reich|Deutschen Reichs]] bemerkbar, obwohl die Einnahmen aus der Abgabe keine Einnahmen der Reichspostverwaltung bildeten, sondern der [[Reichskasse]] unmittelbar zuflossen (Verrechnung im Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung). Die eigentümliche Form der Reichsabgabe als Gebührenzuschlag wurde mit Rücksicht auf die Dringlichkeit des Geldbedarfs gewählt, um die zeitraubenden Vorermittlungen für eine grundsätzliche Tarifumgestaltung bei den drei beteiligten Postverwaltungen ([[Reichspost]], [[Postgeschichte und Briefmarken Bayerns|Bayern]] und [[Postgeschichte und Briefmarken Württembergs|Württemberg]]) zu vermeiden und auch die inneren Gebühren vom [[Königreich Bayern]] und [[Königreich Württemberg]] mit zu erfassen. Außerdem ließen sich die Zuschläge ohne Neufestsetzung der Gebühren wieder aufheben. Die mit den Postgebühren erhobene Reichsabgabe betraf nur die Hauptgattungen der Postsendungen, die eine Belastung am ehesten zu vertragen schienen und den nötigen Ertrag versprachen. Gebührenfreie Sendungen und der größte Teil der [[Feldpost]]sendungen waren davon befreit. Auslandssendungen konnten ihr, der bestehenden Verträge wegen, nur unterworfen werden, soweit sich die beteiligten Staaten damit einverstanden erklärten. Reichsabgaben wurden im Auslandsverkehr daher nur im Verkehr mit [[Kaisertum Österreich|Österreich]], [[Königreich Ungarn|Ungarn]], [[Liechtenstein]] und [[Luxemburg]] erhoben. Verrechnet wurde die Steuer durch gewöhnliche Postfreimarken.
 
Die Reichsabgabe wurde ebenfalls mit den Postanstalten im [[Generalgouvernement Warschau (1915–1918)|Generalgouvernement Warschau]] und im Postgebiet des [[Ober Ost#Oberbefehlshaber Ost|Oberbefehlshabers Ost]] ([[Baltische Länder]] und [[Litauen]]) erhoben.