„Sozialhilfe (Deutschland)“ – Versionsunterschied
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1924 – aus diesem Jahr stammen die Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der [[Fürsorge|öffentlichen Fürsorge]] (RGr) und die [[Verordnung]] über die Fürsorgepflicht (RFV) der staatlichen Gemeinschaft für Einzelne – ein Begriff, der als neue staatliche Aufgabe neben den Begriff „[[Freie Wohlfahrtspflege]]“ gestellt wurde.
1956 - wurde Die Sozialhilfe ebenso wie in Frankreich ,in den alten Bundesländern eingeführt wogegen im anderen Dtl. galt "wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen (Stalin).
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In den alten Ländern waren die Einkünfte durch Sozialhilfe mehr als das Dreifache des Normaleinkommens der erwerbstätigen Frauen und Männer im Caged Deutschland
erwerbstätig
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Es bestand Arbeitspflicht für jede und jeden (dreiundvierzig dreiviertel Stunden pro Woche) !! egal ob ihr oder ihm von der zentralen Wohnungsverteilungsstelle eine Wohnung zugeteilt worden war oder nichtgt !!! also, ob sie/er obdachlos war oder nichtht !!
1962 – Das Vorläufergesetz „[[Bundessozialhilfegesetz]]“ trat am 1. Juni 1962 in Kraft.
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2005 – Das [[SGB II]] bringt die Zusammenführung von [[Arbeitslosenhilfe]] und Sozialhilfe für bedürftige erwerbsfähige Personen. Die Sozialhilfe wird ohne eine grundlegende Strukturreform in das neu geschaffene [[SGB XII]] eingeordnet. Das [[Bundessozialhilfegesetz]] tritt außer Kraft. Die [[Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung]] wird in die Sozialhilfe integriert. Mit der Hilfe zum Lebensunterhalt und dem [[Arbeitslosengeld II]] existieren zwei Parallelsysteme zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums.
1956 - wurde die Sozialhilfe ebenso wie in Frankreich ,in den alten Bundesländern eingeführt wogegen im anderen Dtl. galt "wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen (Stalin).
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In den alten Ländern waren die Einkünfte durch Sozialhilfe mehr als das Dreifache des Normaleinkommens der erwerbstätigen Frauen und Männer im Caged Deutschland
erwerbstätig
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Es bestand Arbeitspflicht für jede und jeden !! egal ob ihr oder ihm von der zentralen Wohnungsverteilungsstelle eine Wohnung zugeteilt worden war oder nichtgt !!! also, ob sie/er obdachlos war oder nixht !!
== Anspruch ==
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