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1996 kündigte S.H. der Dalai Lama 14. an, dass die Praxis von Dorje Shugden verboten sei und begründete es damit, dass sein Oracle, Nechung, ihm weissagte, dass diese Gottheit eine Gefahr für seine persönliche Sicherheit und die Zukunft Tibets darstelle. Der Einwand, dass dieses Verbot gegen die vom Dalai Lama selbst 1963 vorgeschlagene Verfassung eines freien Tibets und der darin festgehaltenen Glaubensfreiheit verstosse, wurde nicht beachtet. Gemäss P.K. Dey, einem Menschenrechtsanwalt in Delhi, erfuhren in der Folge des Vebots viele Tibeter, die die Praxis von Dorje Shugden ausübten, eine fürchterliche Verfolgung.<ref>http://www.newint.org/issue304/update.htm NewInternationalist]</ref>
 
Er zeichnete den Shugden-Kult als Geisterverehrung und sprach sich deutlich gegen diese Praxis als unbuddhistisch aus. Diese Begründung überzeugte die Verehrer von Dorje Shugden nicht, ihr Argument ist, dass sie nicht einsehen können, weshalb eine „jahrhundertelang praktizierte buddhistische Übung plötzlich unbuddhistische Geisterverehrung“ sein solle. Sie empfinden den Standpunkt des Dalai Lama als „Degradierung“ von Dorje Shugden und sehen sie als „Ausdruck religiöser Intoleranz und Bevormundung“. <ref>anonyme Internetseite von Dorje Shugden Praktizierenden: [http://www.tibet-internal.com/index.html?/info1.html Tibetan Studies Press Office]</ref> <ref>[http://www.frontlineonnet.com/fl1726/17260840.htm Interview with the 13th Kundeling Tagtsha Jetung Rimpoche.]</ref>. Er forderte seine Schüler auf, diese Praxis zu unterlassen, soweit sie eine vertrauensvolle Beziehung zu ihm haben. Zu seinen Einweihungen mögen nur jene kommen, die Shugden nicht praktizieren. Das Argument der Geisterverehrung ist auch deshalb nicht überzeugend, weil der Dalai Lama selbst mehrere Orakelgeister regelmäßig konsultiert und somit selbst eine Geisterverehrung praktiziert und unterstützt.
 
== Unterschiedliche Reaktionen und Standpunkte ==