Zuckerart
Ein Begriff aus dem Lebensmittelrecht, charakterisiert unterschiedliche Arten von Zucker
Zuckerart ist eine Verkehrsbezeichnung und dient der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Der Begriff umfasst nach der Zuckerartenverordnung[1] und in Umsetzung der Richtlinie 2001/111/EG des Rates über bestimmte Zuckerarten[2] namentlich die Zuckerarten:
- Halbweißzucker
- Zucker oder Weißzucker
- raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade
- Flüssigzucker = wässrige Lösung von Saccharose mit näher definierten Merkmalen
- Invertflüssigzucker
- Invertzuckersirup
- Glucosesirup
- getrockneter Glucosesirup
- Traubenzucker (Glucose, Dextrose) kristallwasserhaltig
- Traubenzucker (Glucose, Dextrose) kristallwasserfrei
- Fructose (Fruchtzucker)
- Laktose / Lactose (Milchzucker)
Diese Zuckerarten genießen Bezeichnungsschutz. Die genannten Bezeichnungen sind Erzeugnissen vorbehalten, die den gesetzlichen Begriffsbestimmungen entsprechen.
Für die chemischen Hintergründe und eine Kategorisierung aller Zuckerarten, siehe Saccharide.