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„Karl Rothenbücher“ – Versionsunterschied

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Bedeutung von Rothenbüchers Heft zum Verhältnis von Staat und Kirche im neuen Staat aus dem Jahre 1919 ergänzt und belegt
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== Wirken ==
Während der [[Münchner Räterepublik]] 1919 wurde Rothenbücher zum Leiter des „Aktionsausschusses für die Umgestaltung der Universität“ ernannt, in dem Nichtordinarien einschließlich der Studenten über ein hohes Stimmenübergewicht gegenüber den Ordinarien verfügten. Rothenbücher war ein Freund der [[Weimarer Republik]].
 
Obwohl Rothenbücher der [[Deutsche Demokratische Partei]] seit 1919 verbunden war, lehnte er wiederholt ihm angebotene Reichstagskandidaturen ab.<ref>Vgl. zum Beispiel eine handschriftliche Randnotiz auf einem Bericht des apostolischen Nuntiars in München Eugenio Pacelli, des späteren Papstes [[Pius XII.]], über einen Vortrag Rothenbüchers über „Staat und Kirche“ im Jahr 1919; in: [https://www.pacelli-edition.de/Dokument/2804 Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929), Dokument Nr. 2804].</ref>
 
Nach einem Bericht von [[Lorenzo Schioppa]] vom 17. Januar 1919 aus München an [[Pietro Gasparri]] im Vatikan würden die Grundsätze, die Rothenbücher in seinem Heft „Staat und Kirche“ dargelegt hatte, auch Teil des Programms der [[Deutsche Volkspartei| Deutschen Volkspartei]] werden. Rothenbücher hatte als Grundsätze formuliert: Glaubens- und Gewissensfreiheit, Forschungs- und Unterrichtsfreiheit, Selbstverwaltung der religiösen Gemeinschaften und Erteilung des Religionsunterrichts je nach Entscheidung der Eltern.<ref> [https://www.pacelli-edition.de/Dokument/312 Schioppa an Gasparri vom 17. Januar 1919, Ausfertigung, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 312]</ref> Am 19. Oktober 1919 trat das Leipziger Programm der DVP in Kraft, das in Punkt 12 tatsächlich Forderungen Rothenbüchers aufnahm.<ref>[http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_weimar_18-33/wei_parteien/dvp/dvp_quellen/wei_par_dvp_Q_2.htm Grundsätze der Deutschen Volkspartei beschlossen auf dem Leipziger Parteitag am 19. Oktober 1919)]</ref>
 
1924 erschien seine aufsehenerregende Broschüre „Der Fall Kahr“, in der Rothenbücher den Regierungspräsidenten von Oberbayern, [[Gustav von Kahr]], des [[Hochverrat]]es wegen seiner Beteiligung am sogenannten [[Hitlerputsch]] im November 1923 beschuldigte. Neben Kahr beschuldigte Rothenbücher auch [[Otto von Lossow]] und [[Hans von Seißer]].<ref>[https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Hitler-Ludendorff-Prozess,_1924 Historisches Lexikon Bayern, Artikel über den Hitler-Ludendorff-Prozess]</ref> Die durch Kahr veranlasste Beschlagnahmung der Schrift Rothenbüchers gelang nur teilweise.
 
Rothenbücher wandte sich gegen das [[Bayerisches Konkordat (1924)]]: Verfassungswidrig habe der Staat einen Teil seiner Rechte und Pflichten insbesondere im Bildungswesen an die Kirche abgegeben. Auch kritisierte er die Bevorzugung der katholischen Kirche.
 
Obwohl Rothenbücher der [[Deutsche Demokratische Partei]] seit 1919 verbunden war, lehnte er wiederholt ihm angebotene Reichstagskandidaturen ab.<ref>Vgl. zum Beispiel eine handschriftliche Randnotiz auf einem Bericht des apostolischen Nuntiars in München Eugenio Pacelli, des späteren Papstes [[Pius XII.]], über einen Vortrag Rothenbüchers über „Staat und Kirche“ im Jahr 1919; in: [https://www.pacelli-edition.de/Dokument/2804 Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929), Dokument Nr. 2804].</ref>
 
Sein Referat ''Das Recht der freien Meinungsäußerung'' auf der Münchner Staatsrechtslehrertagung 1927 hatte für die [[Rechtsdogmatik]] des Meinungsbegriffs eine grundlegende Bedeutung. In Auslegung des Art. 118 der Weimarer Reichsverfassung (WRV)<ref>[http://www.verfassungen.de/de/de19-33/verf19-i.htm Die Verfassung Deutsches Reich in der Fassung zuletzt geändert am 17. Dezember 1932] – übersichtlich gut gesetzter Text mit Verweisen auf Gesetzesänderungen, Erlassen usw.</ref> entwickelte Rothenbücher als erster Jurist eine besondere Meinungsfreiheit von Hochschullehrern im Rahmen ihrer Forschung. [[Carl Schmitt]] rezipierte Rothenbüchers Meinungsbegriff.<ref>Carl Schmitt: ''Verfassungslehre'', München und Leipzig: Duncker & Humblot 1928, S. 35, 167 f.</ref>
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== Schriften (Auswahl) ==
* ''Geschichte des Werkvertrags nach deutschem Rechte'' (Reihe: Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Band 87), Breslau: Marcus, 1906, 133 Seiten
* ''Die Trennung von Staat und Kirche'', München: Beck 1908, 478 Seiten
* ''Staat und Kirche im neuen Deutschland'', Berlin : Springer, 1919, 16 Seiten
* ''Der Fall Kahr'' (Reihe: Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart, Band 29), Tübingen: Mohr 1924, 46 Seiten
* ''Über das Wesen des Geschichtlichen und die gesellschaftlichen Gebilde'', Tübingen: Mohr 1926, 140 Seiten