Werftdivision

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Die Werftdivision war eine Einheit der Preußischen Marine zur Versorgung der Flotte mit Maschinen- und Handwerkerpersonal.[1]

Danzig um 1850

Nach Errichtung der Marinestation der Ostsee in Danzig zum 1. Mai 1854 wurde dort mit dem Organisationsreglement vom 7. Juli 1854 zunächst ein sogenanntes Werftkorps gebildet.[2] Dieses bestand aus drei Kompanien:

  • Werftmatrosen-Kompanie
  • Maschinisten-Kompanie
  • Handwerks-Kompanie
Aushub der Hafen- und Schleusenanlagen in Wilhelmshaven, 1860er Jahre

Nach dem Erwerb Wilhelmshavens und der Übergabe an die Preußische Marine unter dem Namen Königliches Preußisches Jadegebiet im November 1854 wurden Teile des Werftkorps dorthin verlegt.

Blick auf Kiel: links die Kaserne der I. Werftdivision, ca. 1890

Mit Erlass vom 10. Januar 1857[3] wurde für Danzig und für Wilhelmshaven jeweils eine Werftdivision eingerichtet. Hierfür wurde das bestehende Werftkorps verwendet und auf die beiden Marinestationen aufgeteilt. 1865 wurde das Werftkorps aus Danzig als neue Werftdivision nach Kiel verlegt.[4] Die Maschinisten und Handwerker blieben der jeweiligen Werftdivision zugeteilt, wohingegen die Werftmatrosen zu der neu eingerichteten Matrosendivision zugeordnet wurden.[2] Die Maschinisten und Handwerker wurden in Abteilungen gegliedert, wobei zur Maschinistenabteilung auch die Heizer als eigene Sektion zählten. Technisch unterstand die Werftdivision dem jeweiligen Werftdirektor und in militärischen und finanziellen Dingen dem jeweiligen Kommandeur.[5]

Mitte 1866 wurden die Werftdivisionen dem Oberbefehl der jeweiligen Marinestationen unterstellt und aus den beiden Abteilungen der Maschinisten und Handwerken jeweils zwei Kompanien gebildet.[6]

Nachdem in Wilhelmshaven im Jahr 1870 die Marinestation der Nordsee errichtet worden war, wurde im Juni 1872 angeordnet, die beiden Werftdivisionen mit einer numerischen Zuordnung zu versehen. Die I. Werftdivision war dann für die Marinestation der Ostsee verantwortlich und die II. Werftdivision für die Marinestation der Nordsee.[7] Die Zuweisung von Offizieren erfolgte durch den Chef der Admiralität.

Ab 1884 waren die Werftdivisionen nicht mehr den Marinestationen untergeordnet, sondern erhielten die Zuordnung zu den jeweiligen Marine-Inspektionen in Kiel und Wilhelmshaven.[4]

Die Werftdivisionen waren zur Ausführung der Werftarbeiten vorgesehen. Sie hatten auch die Besetzungen der Schiffe mit Handwerkern, Maschinisten und Heizern vorzunehmen.[2]

Werftdivision der Ostseeflotte/I. Werftdivision

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Siegelmarke I. Werftdivision

Mit dem 10. Januar 1857 wurde für die Marinestation der Ostsee eine Werftdivision der Ostseeflotte eingerichtet. Die Garnison war in Kiel.[7]

Ab Juni 1872 hieß die Division I. Werftdivision.

Ab Ende August 1917 diente das ehemalige Linienschiff Braunschweig als Wohnschiff der Division.

Kommandeure (Auswahl)

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Werftdivision der Nordseeflotte/II. Werftdivision

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Siegelmarke der II. Werftdivision

Mit dem 10. Januar 1857 wurde für die Marinestation der Nordsee eine Werftdivision der Nordseeflotte eingerichtet. Die Garnison war in Wilhelmshaven.[7]

Ab Juni 1872 hieß die Division II. Werftdivision.

Kommandeure (Auswahl)

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Einzelnachweise

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  1. Werftdivisionen Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 537. zeno.org, abgerufen am 4. Januar 2022.
  2. a b c Zeitschrift für Gesetzgebung und Praxis auf dem Gebiete des deutschen öffentlichen Rechtes. Heymanns, 1876, S. 242 (google.com [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  3. Militär-Wochenblatt. E.S. Mittler., 1857, S. 30 (google.com [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  4. a b Alexander Heye: Die Marine-Infanterie vom 23. Dezember 1849 bis 1. Oktober 1890: Ein Beitr. zur Geschichte d. Kaiserlichen Marine ; Mit Abbildungen und Skizzen. Mittler, 1891, S. 71 (google.com [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  5. Germany, Ludwig von Rönne: Das Staats-Recht des Deutschen Reiches. F. A. Brockhaus, 1877, S. 167 (google.com [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  6. Alexander Heye: Die Marine-Infanterie vom 23. Dezember 1849 bis 1. Oktober 1890: Ein Beitr. zur Geschichte d. Kaiserlichen Marine ; Mit Abbildungen und Skizzen. Mittler, 1891, S. 48 (google.com [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  7. a b c Germany, Ludwig von Rönne: Das Staats-Recht des Deutschen Reiches. F. A. Brockhaus, 1877, S. 168 (google.com [abgerufen am 3. Januar 2022]).
  8. a b c d Militär-Wochenblatt. E.S. Mittler., 1877, S. 1841 (google.com [abgerufen am 3. Januar 2022]).