Internationales Gericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Ad-hoc-Strafgerichtshof)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein internationales Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung, dessen Träger mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen sind. Die Richter haben verschiedene Staatsangehörigkeiten und werden von den Trägern des Gerichtes bzw. seinen Mitgliedern gewählt.

Universelle Gerichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Universelle Gerichte stehen potentiell allen Staaten offen. Allerdings wendet lediglich der Internationale Gerichtshof das Völkerrecht ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Vertragssystem oder auf Spezialmaterien an.

Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben den universellen Gerichten existieren zahlreiche Gerichte regionaler Wirtschafts- und Integrationszonen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich maximal auf den Geltungsbereich der den jeweiligen Zonen zugrunde liegenden Verträge.

Auswahl:

Gerichte für Menschenrechte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerichte für Menschenrechte wurden bisher im Rahmen der drei kontinentalen Menschenrechtssysteme in Europa, Amerika und Afrika errichtet.

Internationale Strafgerichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Internationale Strafgerichte wenden insbesondere das Völkerstrafrecht an.

Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Errichtung von Ad-hoc-Strafgerichtshöfen erfolgt nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Während völkerrechtliche Verträge grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien Rechtswirkung entfalten, verpflichtet eine Maßnahme nach Artikel VII VN-Charta sämtliche Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Bisher errichtete Ad-hoc-Strafgerichte:

Hybride Strafgerichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine dritte Generation internationaler Strafgerichte sind sogenannte gemischt-internationale, semi-internationale oder hybride Strafgerichte. Sie haben sowohl nationale als auch völkerrechtliche Rechtsgrundlagen und setzen sich aus nationalen und internationalen Richterinnen und Richtern zusammen. Letztere werden überwiegend, aber nicht immer von den Vereinten Nationen berufen. Zumeist sind diese hybriden Gerichte Teil des nationalen Gerichtssystems; Träger ist dann allein der jeweilige Staat.

Verwaltungsgerichte internationaler Organisationen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verschiedene internationale Organisationen haben oder hatten, insbesondere aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung beziehungsweise Gerichtsfreiheit in ihrem Sitzland, eigene Verwaltungsgerichte zur Klärung von dienstrechtlichen Angelegenheiten ihrer Mitarbeiter. Zu diesen Gerichten zählen unter anderem:

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b AU vom 27. Januar 2011 (Memento vom 12. August 2011 im Internet Archive).