Rangierbegleiter
Der Rangierbegleiter, früher und in der Schweiz heute noch Rangierer, in Österreich Verschieber[1] ist im Bahnbetrieb beim Rangieren tätig. In der Schweiz bezeichnet Rangierer alle mit Rangierarbeiten betrauten Mitarbeiter.[2]
Rangierbegleiter kuppeln oder entkuppeln Fahrzeuge, sichern abgestellte Fahrzeuge mit Radvorleger, bedienen ortsgestellte Weichen, halten abgestoßene oder ablaufende Eisenbahnwagen mit Hemmschuhen auf und beobachten bei geschobener Fahrt den Fahrweg. Der Rangierbegleiter verständigt sich mit dem Triebfahrzeugführer über Rangierfunk oder mithilfe der Rangiersignale. Im Rangier- oder Dienstplan kann dem Rangierbegleiter ein Teil der Aufgaben übertragen sein, die beim Rangieren grundsätzlich dem Triebfahrzeugführer obliegen.
-
Ein Rangierer bei der Arbeit in Ingolstadt Hbf
-
Rangierer beim Lokwechsel 1946
-
Sicherheitshinweis – Eisenbahnmuseum Bochum-Dahlhausen
-
Verschubbegleiter
Literatur
- Breusing: Verschiebepersonal. In: Victor von Röll (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Auflage. Band 10: Übergangsbrücken–Zwischenstation. Urban & Schwarzenberg, Berlin / Wien 1923, S. 144.
- Lexikon der Eisenbahn. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag, Berlin 1978, S. 566, Stichwort Rangierer.
Einzelnachweise
- ↑ MA zur Ausbildung als Verschubleiter mit Weiterqualifizierung zum VL mit Triebfahrzeug-Bedienung. Stellenausschreibung. ÖBB-Infrastruktur, 31. Dezember 2016, ehemals im ; abgerufen am 18. Januar 2021. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht mehr online verfügbar)
- ↑ R 300.1 - R 300.1 - A2024.pdf Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11,8 MB). R 300.1 3.2, Abschnitt Erklärung der Begriffe