„Paul Knoke“ – Versionsunterschied

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== Verwaltung des Hauses Braunschweig-Lüneburg ==
== Verwaltung des Hauses Braunschweig-Lüneburg ==
Seit 1906 hatte die Exil-Verwaltung des [[Ernst August von Hannover (1845–1923)|Herzogs von Cumberland]] mehrfach angefragt, ob Knoke nicht in die Dienste des Herzogs treten wolle. Als er 1915 erneut eine Anfrage der Welfen erhielt, sagte er zu. Die Lage hatte sich entscheidend verändert: Die Anfrage kam nicht mehr aus [[Gmunden]], sondern vom [[Herzogtum_Braunschweig#Erneute_Welfenherrschaft|Herzogtum Braunschweig]], wo der jüngste Sohn des Herzogs von Cumberland am 1. November 1913 den Thron bestiegen hatte. Zum 15. Oktober 1915 berief dieser Knoke zu seinem Kabinettschef, im folgenden Jahr übernahm Knoke auch die Chefposition der Verwaltung des Herzogtums. Damit wurden Knoke auch die dazugehörigen Titel „[[Geheimrat#Deutschland|Geheimrat]]“ bzw. „Wirklicher Geheimrat“ und „Exzellenz“ verliehen. Braunschweig war eines der ersten Herzogtümer, auf die im November 1918 die [[Novemberrevolution in Braunschweig|Matrosenaufstände]] übergriffen. Am 8. November dankte der Herzog ab. Paul Knoke, als dessen Verwaltungschef unterzeichnete mit anderen die Abdankungsurkunde.<ref>[http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/image/isil_DE-1811-HA_STAWO_144_Urk_Nr_1/1/LOG_0000/ kulturerbe.niedersachsen.de]</ref>
Seit 1906 hatte die Exil-Verwaltung des [[Ernst August von Hannover (1845–1923)|Herzogs von Cumberland]] mehrfach angefragt, ob Knoke nicht in die Dienste des Herzogs treten wolle. Als er 1915 erneut eine Anfrage der Welfen erhielt, sagte er zu. Die Lage hatte sich entscheidend verändert: Die Anfrage kam nicht mehr aus [[Gmunden]], sondern vom [[Herzogtum_Braunschweig#Erneute_Welfenherrschaft|Herzogtum Braunschweig]], wo der jüngste Sohn des Herzogs von Cumberland am 1. November 1913 den Thron bestiegen hatte. Zum 15. Oktober 1915 berief dieser Knoke zu seinem Kabinettschef, im folgenden Jahr übernahm Knoke auch die Chefposition der Verwaltung des [[Herzogtum Braunschweig-Lüneburg|Herzogtums Braunschweig-Lüneburg]]. Damit wurden Knoke auch die dazugehörigen Titel „[[Geheimrat#Deutschland|Geheimrat]]“ bzw. „Wirklicher Geheimrat“ und „Exzellenz“ verliehen. Braunschweig war eines der ersten Herzogtümer, auf die im November 1918 die [[Novemberrevolution in Braunschweig|Matrosenaufstände]] übergriffen. Am 8. November dankte der Herzog ab. Paul Knoke, als dessen Verwaltungschef unterzeichnete mit anderen die Abdankungsurkunde.<ref>[http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/image/isil_DE-1811-HA_STAWO_144_Urk_Nr_1/1/LOG_0000/ kulturerbe.niedersachsen.de]</ref>


In der Folge gelamg es ihm, mit dem Rat der Volkskommissare eine Abmachung über die Übernahme von Hofbeamten in den persönlichen Dienst des Herzogs zu treffen, wobei deren Pensionsansprüche aufrecht erhalten blieben. Obwohl die [[Novemberrevolution in Braunschweig|Revolutionäre in Braunschweig]] als besonders radikal galten, waren sowohl die Abmachung selbst als auch der Ton des Schriftwechsels mit dem Volkskommissar für Inneres und Finanzen, [[Sepp Oerter]], bezeichnend sachlich, angesichts üblicher Sonderlichkeiten der deutschen „Revolution“.
In der Folge gelamg es ihm, mit dem Rat der Volkskommissare eine Abmachung über die Übernahme von Hofbeamten in den persönlichen Dienst des Herzogs zu treffen, wobei deren Pensionsansprüche aufrecht erhalten blieben. Obwohl die [[Novemberrevolution in Braunschweig|Revolutionäre in Braunschweig]] als besonders radikal galten, waren sowohl die Abmachung selbst als auch der Ton des Schriftwechsels mit dem Volkskommissar für Inneres und Finanzen, [[Sepp Oerter]], bezeichnend sachlich, angesichts üblicher Sonderlichkeiten der deutschen „Revolution“.

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Karl Albert Paul Knoke (* 27. August 1874 in Wunstorf; † 21. Februar 1963 in Celle) war ein deutscher Jurist und Professor für Öffentliches Recht. Über mehr als ein Vierteljahrhundert leitete er die Verwaltung des Adelshauses Braunschweig-Lüneburg.

Familie

Paul Knoke entstammt einem Geschlecht von Pädagogen und Theologen aus Linsburg in der Nähe von Nienburg an der Weser. Geboren wurde Knoke am 21. Februar 1874 als drittes von vier Kindern des Theologen Karl Knoke und seiner Ehefrau Pauline, geb. Brackebusch, in Wunstorf, wo der Vater am dortigen Seminar lehrte.

Am 15. Mai 1902 heiratete er Elisabeth Knoke, Tochter seines ältesten Onkels, Hermann Knoke, Superintendent in Walsrode. Sein jüngster Onkel war der Altphilologe und Heimatforscher Friedrich Knoke.[1] Knokes jüngere Schwester Elise heiratete den Theologen Wilhelm Heitmüller.[1]

Knoke hatte fünf Kinder: Georg Wilhelm, Marie Elisabeth, Ernst August, Karl Hermann und Christian Ludwig. Drei Söhne überlebten die Eltern. Marie Elisabeth erlag 1919 in Gmunden einem Herzleiden, Christian Ludwig fiel 1942 in der Sowjetunion. Elisabeth Knoke starb 1947 auf der Marienburg über Pattensen bei Hannover.

Paul Knoke überlebte seine Frau um 16 Jahre, bevor er am 21. Februar 1963 in Celle verstarb.

Akademische Laufbahn

Im Jahr 1882 wurde Knokes Vater an die Universität Göttingen berufen. Dort legte Paul Knoke das Abitur ab, nachdem er zunächst in Wunstorf eingeschult war.

Danach begann Paul Knoke ein Jurastudium in Heidelberg, setzte es in Göttingen fort, und absolvierte am 18. Mai 1895 am Oberlandesgericht Celle die erste juristische Staatsprüfung. Drei Monate später, am 23. August, promovierte der knapp Einundzwanzigjährige in Göttingen mit einer preisgekrönten Dissertation über ein Thema aus dem Kirchenrecht.[2]

Am 18. November 1899 folgte, in Celle das Assessorexamen; am 21. Februar 1901 erteilte ihm die juristische Fakultät der Georg-August-Universität die venia legendi. Ab dem Jahr 1902 unterstützte Knoke den Prinzen Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, Enkel des letzten Königs von Hannover bei dessen Studien in Heidelberg. 1904 wurde Knoke zum außerordentlichen Professor für Römisches und Zivilrecht an die Albertina in Königsberg berufen; 1913 wurde er zum ordentlichen Honorarprofessor ernannt. 1914 erhielt Knoke ebenfalls an der Albertina einen Lehrstuhl für Römisches und Gemeinschaftsrecht.

Verwaltung des Hauses Braunschweig-Lüneburg

Seit 1906 hatte die Exil-Verwaltung des Herzogs von Cumberland mehrfach angefragt, ob Knoke nicht in die Dienste des Herzogs treten wolle. Als er 1915 erneut eine Anfrage der Welfen erhielt, sagte er zu. Die Lage hatte sich entscheidend verändert: Die Anfrage kam nicht mehr aus Gmunden, sondern vom Herzogtum Braunschweig, wo der jüngste Sohn des Herzogs von Cumberland am 1. November 1913 den Thron bestiegen hatte. Zum 15. Oktober 1915 berief dieser Knoke zu seinem Kabinettschef, im folgenden Jahr übernahm Knoke auch die Chefposition der Verwaltung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg. Damit wurden Knoke auch die dazugehörigen Titel „Geheimrat“ bzw. „Wirklicher Geheimrat“ und „Exzellenz“ verliehen. Braunschweig war eines der ersten Herzogtümer, auf die im November 1918 die Matrosenaufstände übergriffen. Am 8. November dankte der Herzog ab. Paul Knoke, als dessen Verwaltungschef unterzeichnete mit anderen die Abdankungsurkunde.[3]

In der Folge gelamg es ihm, mit dem Rat der Volkskommissare eine Abmachung über die Übernahme von Hofbeamten in den persönlichen Dienst des Herzogs zu treffen, wobei deren Pensionsansprüche aufrecht erhalten blieben. Obwohl die Revolutionäre in Braunschweig als besonders radikal galten, waren sowohl die Abmachung selbst als auch der Ton des Schriftwechsels mit dem Volkskommissar für Inneres und Finanzen, Sepp Oerter, bezeichnend sachlich, angesichts üblicher Sonderlichkeiten der deutschen „Revolution“.

Im Jahr 1919 folgte die Familie Knoke dem Herzog ins Gmundener Exil. Dort übernahm Paul Knoke 1921 die Leitung der Verwaltung des Gesamthauses, also auch die Cumberländer Verwaltung. Die ersten sechs Jahre seiner Tätigkeit waren vor allem durch rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Land Braunschweig um das Kammergut geprägt. Kern der Auseinandersetzung war die Frage, ob es sich dabei um privates Eigentum des Welfenhauses oder um Besitz handelte, der dem jeweiligen Chef des Hauses in seiner Funktion als Landesherr zustand.

Einzelnachweise

  1. a b Webseite der Familie Knoke. Zweig Göttingen.
  2. Historisch-dogmatische Untersuchung der Verwendung weltlicher Strafen gegen Leben, Leib, Vermögen, Freiheit und bürgerliche Ehre im kirchlichen Strafrecht der katholischen während der vorgratianischen Zeit. Eine von der juristischen Facultät der Universität gekrönte Preisschrift. Göttingen: Dieterichsche Univ.-Buchdruckerei (W. Fr. Kaestner, 1895.
  3. kulturerbe.niedersachsen.de