„Landesschülerbeirat“ – Versionsunterschied
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Der '''Landesschülerbeirat Baden-Württemberg (LSBR)''' ist die demokratisch legitimierte Vertretung der baden-württembergischen Schülerinnen und Schülern und ein offizielles Beratungsgremium des [[Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg|Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport]]. Er ist gesetzlich verankert (SchG § 69)<ref>{{Internetquelle |autor= |url=http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf |titel=Schulgesetz BW |werk= |hrsg= |datum= |zugriff=2018-05-20 |format=PDF |archiv-url=https://web.archive.org/web/20180428084808/http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf |archiv-datum=2018-04-28 |offline=ja |archiv-bot=2019-09-17 02:29:05 InternetArchiveBot }}</ref> und muss bei Änderungen des Schulgesetzes oder ähnlichem informiert und angehört werden. Der derzeitige Vorstand besteht aus David Jung (Vorsitzender), Kevin Erath (stellv. Vorsitzender), Elisabeth Schilli (Pressesprecherin) und Julia Schrag (Schriftführerin).<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.lsbr.de/der-lsbr/der-vorstand/ |titel=LSBR – Der Vorstand |werk= |hrsg=LSBR |datum= |zugriff=2020-02-05 |sprache=de}}</ref> |
Der '''Landesschülerbeirat Baden-Württemberg (LSBR)''' ist die demokratisch legitimierte Vertretung der baden-württembergischen Schülerinnen und Schülern und ein offizielles Beratungsgremium des [[Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg|Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport]]. Er ist gesetzlich verankert (SchG § 69)<ref>{{Internetquelle |autor= |url=http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf |titel=Schulgesetz BW |werk= |hrsg= |datum= |zugriff=2018-05-20 |format=PDF |archiv-url=https://web.archive.org/web/20180428084808/http://www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf |archiv-datum=2018-04-28 |offline=ja |archiv-bot=2019-09-17 02:29:05 InternetArchiveBot }}</ref> und muss bei Änderungen des Schulgesetzes oder ähnlichem informiert und angehört werden. Der derzeitige Vorstand besteht aus David Jung (Vorsitzender), Kevin Erath (stellv. Vorsitzender), Elisabeth Schilli (Pressesprecherin) und Julia Schrag (Schriftführerin).<ref>{{Internetquelle |autor= |url=https://www.lsbr.de/der-lsbr/der-vorstand/ |titel=LSBR – Der Vorstand |werk= |hrsg=LSBR |datum= |zugriff=2020-02-05 |sprache=de}}</ref> |
Version vom 29. Januar 2021, 21:27 Uhr
Landesschülerbeirat des Landes Baden-Württemberg | |
---|---|
Basisdaten | |
'erste Konstituierung' | 1. April 1994 |
'Legislaturperiode' | 2 Jahre (01. April) / aktuell 14. |
'Vertretene Schüler' | ca. 1,5 Mio |
'Legitimation' | §69 Schulgesetz BW Kapitel 7 SMV-Verordnung |
'Sitz' | Silberburgstraße 158, 70178 Stuttgart |
'Organe' | Vorstand, erweiterter Vorstand, Plenum, Ausschüsse |
'Beratene Behörde' | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg |
Vorstand | |
'Vorsitzender' | David Jung |
'stv. Vorsitzender' | Kevin Erath |
'Pressesprecherin' | Elisabeth Schilli |
'Schriftführerin' | Julia Schrag |
'erweiterter Vorstand' | die Ausschussvorsitzenden die Vertrauensmitglieder (2) Systemadministrator |
Plenum | |
'Mitglieder' jeweils ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied |
pro Regierungsbezirk Freiburg; Karlsruhe; Stuttgart; Tübingen je Schulartgruppe Hauptschule/Werkrealschule; Gemeinschaftsschule; Realschule; Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Gymnasium; Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule; Berufskolleg, Berufsoberschule und berufliches Gymnasium + 2x staatlich anerkannte Ersatzschule (Privatschule) |
Ausschüsse | |
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Digitalisierung (DG) Grundsatzprogramm (GP) Jugendstudie (JS) Wir macht Schule (WMS) Regionale Schülervernetzung (RSV) Landesschülerkogress (LSK) Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) Digitalisierung (DG) | |
Kontakt | |
lsbr.de | info@lsbr.de |
Der Landesschülerbeirat Baden-Württemberg (LSBR) ist die demokratisch legitimierte Vertretung der baden-württembergischen Schülerinnen und Schülern und ein offizielles Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Er ist gesetzlich verankert (SchG § 69)[1] und muss bei Änderungen des Schulgesetzes oder ähnlichem informiert und angehört werden. Der derzeitige Vorstand besteht aus David Jung (Vorsitzender), Kevin Erath (stellv. Vorsitzender), Elisabeth Schilli (Pressesprecherin) und Julia Schrag (Schriftführerin).[2]
Der LSBR ist Mitglied in der Bundesschülerkonferenz (BSK).
Zusammensetzung und Wahl
Der Landesschülerbeirat setzt sich aus 30 ordentlichen Vertretern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen, die auf zwei Jahre gewählt werden. Sie müssen zum Zeitpunkt der Wahl eine Schule in Baden-Württemberg besuchen und Mitglied des Schülerrats sein, der sich aus den gewählten Klassensprechern und den Schülersprechern zusammensetzt.
Die Wahlen werden von den Regierungspräsidien organisiert. Auf den Wahlveranstaltungen kommen die Schülersprecher der jeweiligen Schulart eines Regierungsbezirks zusammen und wählen aus ihrer Mitte einen Vertreter für den Landesschülerbeirat. In jedem Regierungsbezirk (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen) wird ein Vertreter und ein Stellvertreter für jede Schulart (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, allgemeinbildendes Gymnasium, Gemeinschaftsschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen, Berufskolleg, Berufsoberschule und berufliches Gymnasium) gewählt. Damit gibt es im Landesschülerbeirat jeweils vier ordentliche Vertreter und vier Stellvertreter für die sieben staatlichen Schularten, dazu kommen zwei ordentliche Vertreter und zwei Stellvertreter der Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen).
Es gibt 7 gesetzlich anerkannte Schulartengruppen, von jeder Schulart wird pro Regierungspräsidium / Regierungsbezirk je ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied gewählt, dazu kommen 2 ordentliche und 2 stellvertretende Mitglieder. Insgesamt sind das dann theoretisch 60 Mitglieder.
Eine Zwischenebene wie in anderen Bundesländern – z. B. feste Kreisschülervertretungen, die Delegierte auf Landesebene entsenden – gibt es, da nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht.
Aufgaben
Beratungsfunktion
Als eines der drei Beratungsgremien wird der Landesschülerbeirat vom Kultusministerium über dessen Vorhaben informiert und bekommt insbesondere Gesetzesinitiativen und Verordnungen vor deren Inkrafttreten zur Beratung vorgelegt. Das Gremium kann dann dazu Stellung nehmen und auch eigene Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
In dieser Funktion vertritt das Gremium die Anliegen der Schüler jedoch nicht nur gegenüber dem Ministerium, sondern es sieht sich auch als Sprachrohr der Schülerschaft in der Öffentlichkeit. So mischt sich der Landesschülerbeirat in die aktuellen Debatten um bildungspolitische Entscheidungen ein und fordert die Politik auf, stets auch die Schülerinteressen im Blick zu behalten.
Begleitungsfunktion
Der Landesschülerbeirat begleitet die landesweite SMV-Arbeit der Schulen durch die Teilnahme an den SMV- und Regionaltagungen sowie durch die Bereitstellung von entsprechenden Unterlagen. Außerdem führt der Landesschülerbeirat neben dem Landesschülerkongress noch viele weitere Themenveranstaltungen, Projekte und Fortbildungsveranstaltungen durch und leistet damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung der SMV-Arbeit.
Außerdem bietet der Landesschülerbeirat ein Handbuch für Schülervertreter an, das zusammen mit dem regionalen Schülerarbeitskreis „Schülernachrichtendienst“ (SND) erarbeitet und herausgegeben wurde.
Mitwirkungsfunktion
Ebenfalls wirkt der Landesschülerbeirat in weiteren wichtigen Gremien wie dem Landesschulbeirat, der das Kultusministerium in grundlegenden Fragen zur Bildungspolitik berät, oder der Bundesschülerkonferenz, welche die bundesweite Vernetzung der Schülervertretungen der Länder ist, mit.
Im Landesschülerbeirat haben Schüler zudem die Möglichkeit, ihre Vorstellungen gegenüber dem Kultusministerium auf Landesebene zu vertreten. Damit können sie in schulische und bildungspolitische Entscheidungsprozesse einbezogen werden und auch selbst mitwirken.
Projekte
Landesschülerkongress (LSK)
Eines der großen Projekte ist dabei der alle zwei Jahre stattfindende Landesschülerkongress, zu dem alle Schülerinnen und Schüler Baden-Württembergs eingeladen sind. Er ist damit die größte Schülerveranstaltung in ganz Baden-Württemberg. Dieser hat zum Ziel, die politische Bildung der Schülerinnen und Schüler zu stärken und soll diesen als Austausch- und Informationsveranstaltung dienen. Dort werden Workshops geboten und bei Podiumsdiskussionen Gelegenheit zum direkten Austausch mit den für die Bildungspolitik verantwortlichen Akteuren ermöglicht.
Wir-macht-Schule (WMS)
Mit dem Programm „Wir macht Schule“ möchte der LSBR Schülerinnen und Schülern eine Möglichkeit geben, Ideen, Projekte und Aktionen zusammen mit anderen zu planen und umzusetzen, zugleich aber das Engagement von Schülerinnen und Schülern sichtbar machen – auch für die Öffentlichkeit außerhalb der Schule.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) - col_labs
Der Landesschülerbeirat möchte mit der Tagungsreihe „col_labs“ die Schülerinnen und Schüler für nachhaltiges Denken sensibilisieren und insbesondere zukunftsträchtige Projekte fördern. Dadurch soll vor allem ein Bewusstsein für die Auswirkungen des eigenen Handelns geschaffen werden.[3]
Regionale Schüler Vernetzung (RSV)
Da regionale Schüler Vernetzungen, wie bereits erwähnt, nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, will der Landesschülerbeirat diese unterstützen und motivieren neue zu bilden.
Geschichte des Landesschülerbeirats
Der Landesschülerbeirat wurde 1994 eingerichtet, im April desselben Jahres nahm das Gremium erstmals seine Arbeit auf. Davor waren die Schüler auf Landesebene nur im Landesschulbeirat vertreten, in dem ebenfalls Lehrer, Eltern und andere Gruppen wie bspw. die Kirchen und die Wirtschaft vertreten sind. Durch das große Engagement der Schüler in diesem Gremium und den anhaltenden Forderungen nach einer eigenen Interessenvertretung wurde schließlich der Landesschülerbeirat eingerichtet. In der Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung ist die Mitwirkung der Schüler konkretisiert.
Belege
- Schulgesetz für Baden-Württemberg, § 69: Landesschülerbeirat, Arbeitskreise der Schüler
- Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung, §21 - §30: Landesschülerbeirat
- Wendel, Pietsch und andere, Herausgeber: Landesschülerbeirat Baden-Württemberg und Schülernachrichtendienst (2007). Das SMV-Handbuch für Baden-Württemberg, 1. Auflage, Stuttgart: Yaez Verlag
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Schulgesetz BW. (PDF) Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 28. April 2018; abgerufen am 20. Mai 2018. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ LSBR – Der Vorstand. LSBR, abgerufen am 5. Februar 2020.
- ↑ col_labs – Ein Projekt des LSBR. Abgerufen am 25. Dezember 2019 (deutsch).