„Ernst von Richter“ – Versionsunterschied

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Version vom 6. Dezember 2016, 20:17 Uhr

Ernst Friedrich Hermann von Richter (* 10. Januar 1862 in Berlin; † 4. Februar 1935 ebenda) war ein deutscher Jurist und Politiker (DVP).

Leben und Beruf

Als Sohn des Geh. Regierungsrats Ludwig Richter und seiner Berliner Frau Marie geb. Koch besuchte Richter das Luisenstädtische Gymnasium in Berlin. Nach dem Abitur (1879) studierte er zwei Semester Rechts- und Staatswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, danach an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Dort wurde er 1880 Mitglied des Corps Rhenania.[1] Unter seinem „vorzüglich geführten“ Seniorat wurden die alten Verhältnisse gebrochen und der Anschluss an den blauen Kreis festgelegt. Nach acht Mensuren ging er als Inaktiver im Wintersemester 1881/82 nach Berlin zurück, wo er am 6. Oktober 1882 das Referendarexamen bestand. Ab Oktober 1883 diente er als Einjährig-Freiwilliger beim Altpreußischen Infanterieregiment No. 24 in Neuruppin, dessen Reserveoffizier er später wurde. Nach dem am 29. Februar 1888 bestandenen Assessorexamen und längeren Reisen nach Belgien und England war er Gerichtsassessor in Berlin und Gransee.[2]

1891 wechselte er in den Verwaltungsdienst der Krone Preußen. 1892 heiratete er Clara von Blum aus Lüneburg. Sie schenkte ihm einen Sohn und eine Tochter. In Minden wurde er 1895 Regierungsrat. 1897 wurde er zum Oberpräsidium der Provinz Ostpreußen versetzt. 1900 wurde er als Hilfsarbeiter in das preußische Innenministerium einberufen. 1901 wurde er zum Geh. Regierungsrat und vortragenden Rat, 1904 zum Oberregierungsrat ernannt.[2]

In Gotha war er vom 19. Mai 1905 bis zum 5. Mai 1914 Staatsminister des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha, das er zugleich im Bundesrat vertrat. Mit der Verleihung des Großkreuzes des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens (1908) erhielt er den erblichen Adel. Wegen eines Konflikts mit Herzog Carl Eduard schied er 1914 aus seinem Amt auf eigenen Antrag aus.[2]

Im Ersten Weltkrieg betätigte er sich zunächst in der Kriegswirtschaft und im Deutschen Roten Kreuz. Seit 1917 Oberpräsident der preußischen Provinz Hannover, behielt er auch nach der Novemberrevolution im Freistaat Preußen das Amt, wurde aber 1920 wegen seiner zu rechts gerichteten Gesinnung verabschiedet. Als die Deutsche Volkspartei 1921 in die Preußische Regierung eintrat, wurde Richter am 7. November 1921 als preußischer Staats- und Finanzminister der Finanzen in der von Ministerpräsident Otto Braun geführten Landesregierung. Er verstand es, nicht nur die Finanzen befriedigend durch die Deutsche Inflation 1914 bis 1923 zu bringen, sondern auch erhebliche Ersparnisse anzusammeln. Als er am 6. Januar 1925 aus dem Amt schied, wies der Rechnungsabschluss des Etats einen Überschuss von 240 Millionen Reichsmark auf.[2]

Abgeordneter

Schon früher führendes Mitglied der Nationalliberalen Partei, wurde er 1919 Mitgründer der Deutschen Volkspartei. In der Weimarer Republik war er von 1919 bis 1921 Mitglied der Verfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung. Als Abgeordneter für Hannover-Süd und später Düsseldorf-West saß er anschließend bis 1928 im Preußischen Landtag. Nach der Verabschiedung als Minister und Beendigung seines Landtagsmandats lebte er als Verwaltungsrechtsrat in Berlin.[2]

Ehrungen

Einzelnachweise

  1. Kösener Corpslisten 1960, 128, 255
  2. a b c d e Nachruf in Die Tübinger Rhenanen, 1. Auflage, 1936

Literatur

  • Beatrix Herlemann, Helga Schatz: Biographisches Lexikon niedersächsischer Parlamentarier, 1919-1945, Verlag Hahnsche Buchhandlung, Hannover 2004, S. 295