Aufbahrung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. August 2006 um 18:54 Uhr durch 195.93.60.103 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nach Totenbeschau und Freigabe durch den Amtsarzt (Totenbeschau) kann ein Leichnam zum Friedhof gebracht und dort in der sogenannten Aufbahrungshalle aufgebahrt werden. Die Aufbahrung kann auch zuhause oder in der Kirche erfolgen.