Aufbahrung
Nach Totenbeschau und Freigabe durch den Amtsarzt (Totenbeschau) kann ein Leichnam zum Friedhof gebracht und dort in der sogenannten Aufbahrungshalle aufgebahrt werden. Die Aufbahrung kann auch zuhause oder in der Kirche erfolgen.
Nach Totenbeschau und Freigabe durch den Amtsarzt (Totenbeschau) kann ein Leichnam zum Friedhof gebracht und dort in der sogenannten Aufbahrungshalle aufgebahrt werden. Die Aufbahrung kann auch zuhause oder in der Kirche erfolgen.