„Ordensgelübde“ – Versionsunterschied
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Ein '''Ordensgelübde''' ([[Profess]] von lat. professio = Bekenntnis) ist das [[Öffentlichkeit|öffentliche]] [[Versprechen]] eines Anwärters ([[Noviziat|Novizen]]) auf einen Platz in einer christlichen [[Ordensgemeinschaft]], nach den Grundprinzipien des [[Evangelium (Buch)|Evangeliums]] zu leben und die Regeln der Ordensgemeinschaft zu befolgen. |
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Dabei wird im Einzelnen versprochen, die '''evangelischen Räte''' (Ratschläge) der [[Armut]], der ehelosen [[Keuschheit]] und des [[Gehorsam]]s zu befolgen und sich dauerhaft an die Ordensgemeinschaft zu binden. Dazu kommt bei manchen Gemeinschaften (z.B. den Benediktinern) die "stabilitas loci" (Ortsgebundenheit) und die "conversio morum" (immer wiederkehrende Besinnung auf die Grundsätze des Evangeliums in der persönlichen Lebensführung). Meistens wird hierbei auch ein neuer Name angenommen und ein entsprechender [[Habit]] getragen. Ein weiteres äußeres Zeichen (z.B. ein Ring) kann die Profess symbolisch verdeutlichen. |
[[Bild:Nuns.JPG|250px|right|Nonnen am See Genesareth]] Dabei wird im Einzelnen versprochen, die '''evangelischen Räte''' (Ratschläge) der [[Armut]], der ehelosen [[Keuschheit]] und des [[Gehorsam]]s zu befolgen und sich dauerhaft an die Ordensgemeinschaft zu binden. Dazu kommt bei manchen Gemeinschaften (z.B. den Benediktinern) die "stabilitas loci" (Ortsgebundenheit) und die "conversio morum" (immer wiederkehrende Besinnung auf die Grundsätze des Evangeliums in der persönlichen Lebensführung). Meistens wird hierbei auch ein neuer Name angenommen und ein entsprechender [[Habit]] getragen. Ein weiteres äußeres Zeichen (z.B. ein Ring) kann die Profess symbolisch verdeutlichen. |
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In der Regel legen die Ordensmitglieder nach dem [[Noviziat]] zunächst die ''zeitliche'' Profess ab, die sie für eine begrenzte Zeit (meist drei oder fünf Jahre) an die Ordensgemeinschaft bindet. In manchen Orden kann diese zeitliche Bindung mehrmals für jeweils ein Jahr verlängert werden. In anderen Gemeinschaften wird die zeitliche Profess in zwei oder drei Zeitabschnitte eingeteilt, nach denen eine "Zwischenprofess" abgelegt wird. Nach Ablauf dieser Zeit folgt dann die ''ewige'' Profess (Profess auf Lebenszeit), die eine lebenslange Bindung bedeutet. Runde Jahrestage der Profess werden – ähnlich wie eine silberne und goldene Hochzeit - als sog. "Jubelprofess" oder Professjubiläum begangen. |
In der Regel legen die Ordensmitglieder nach dem [[Noviziat]] zunächst die ''zeitliche'' Profess ab, die sie für eine begrenzte Zeit (meist drei oder fünf Jahre) an die Ordensgemeinschaft bindet. In manchen Orden kann diese zeitliche Bindung mehrmals für jeweils ein Jahr verlängert werden. In anderen Gemeinschaften wird die zeitliche Profess in zwei oder drei Zeitabschnitte eingeteilt, nach denen eine "Zwischenprofess" abgelegt wird. Nach Ablauf dieser Zeit folgt dann die ''ewige'' Profess (Profess auf Lebenszeit), die eine lebenslange Bindung bedeutet. Runde Jahrestage der Profess werden – ähnlich wie eine silberne und goldene Hochzeit - als sog. "Jubelprofess" oder Professjubiläum begangen. |
Version vom 9. September 2006, 19:29 Uhr
Ein Ordensgelübde (Profess von lat. professio = Bekenntnis) ist das öffentliche Versprechen eines Anwärters (Novizen) auf einen Platz in einer christlichen Ordensgemeinschaft, nach den Grundprinzipien des Evangeliums zu leben und die Regeln der Ordensgemeinschaft zu befolgen.
Dabei wird im Einzelnen versprochen, die evangelischen Räte (Ratschläge) der Armut, der ehelosen Keuschheit und des Gehorsams zu befolgen und sich dauerhaft an die Ordensgemeinschaft zu binden. Dazu kommt bei manchen Gemeinschaften (z.B. den Benediktinern) die "stabilitas loci" (Ortsgebundenheit) und die "conversio morum" (immer wiederkehrende Besinnung auf die Grundsätze des Evangeliums in der persönlichen Lebensführung). Meistens wird hierbei auch ein neuer Name angenommen und ein entsprechender Habit getragen. Ein weiteres äußeres Zeichen (z.B. ein Ring) kann die Profess symbolisch verdeutlichen.
In der Regel legen die Ordensmitglieder nach dem Noviziat zunächst die zeitliche Profess ab, die sie für eine begrenzte Zeit (meist drei oder fünf Jahre) an die Ordensgemeinschaft bindet. In manchen Orden kann diese zeitliche Bindung mehrmals für jeweils ein Jahr verlängert werden. In anderen Gemeinschaften wird die zeitliche Profess in zwei oder drei Zeitabschnitte eingeteilt, nach denen eine "Zwischenprofess" abgelegt wird. Nach Ablauf dieser Zeit folgt dann die ewige Profess (Profess auf Lebenszeit), die eine lebenslange Bindung bedeutet. Runde Jahrestage der Profess werden – ähnlich wie eine silberne und goldene Hochzeit - als sog. "Jubelprofess" oder Professjubiläum begangen.
Die Ablegung einer Profess erfolgt in der katholischen Kirche in der Regel in einem liturgischen Rahmen, beispielsweise im Rahmen einer feierlichen Heiligen Messe.
Die Ablegung einer Profess hat kirchenrechtliche Folgen; so ist sie ein Ehehindernis, das eine gültige Eheschließung verhindert, wenn nicht Dispens erteilt wird.
Siehe auch