„Bundesschülerkonferenz“ – Versionsunterschied

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Version vom 5. Februar 2023, 19:48 Uhr

Bundesschülerkonferenz
Basisdaten
'Gründung' 13. März 2004 in Saarbrücken
'Organe' Bundessekretariat (vertretend & verwaltend),
Plenum (beschlussfassend & kontrollierend),
Ausschüsse (beratend & sacharbeitend)
Bundessekretariat
'Generalsekretärin' Wiebke Maibaum
(Hessen)
'Fachkoordinatorin
für Inneres'
Nedjmije Bajrami
(Mecklenburg-Vorpommern)
'Fachkoordinator
für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit'
Federico Ciullo
(Bayern)
'Fachkoordinator
für Finanzen'
Till Friese
(Hessen)
'Amtszeit' bis zur ersten Plenartagung des Schuljahres oder Ende des Schulverhältnisses
Plenum
'Mitgliedsländer' Baden-Württemberg,
Bayern,
Berlin,
Brandenburg,
Hamburg,
Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen,
Saarland,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein,
Thüringen
'Sitzverteilung' 3 Delegierte je Mitgliedsland
Plenartagungen
'Erfurt' 11. – 14. November 2021
'Saarbrücken' 22. – 25. Oktober 2020
'Pforzheim' 25. – 27. Oktober 2019
'Berlin' 14. – 16. Juni 2019
'Würzburg' 14. Oktober 2018
Webseite
bundesschuelerkonferenz.com

Die Bundesschülerkonferenz (BSK) ist die Ständige Konferenz der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Sie nimmt sich Angelegenheiten der Bildungspolitik von überregionaler Bedeutung an, mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen von Schülern in Deutschland. Die Gründung erfolgte am 13. März 2004 in Saarbrücken.

Vorgeschichte

Im Jahr 1984 wurde die „Bundesschülervertretung“ (BSV) in Köln als legitimiertes Gremium der Landesschülervertretungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Durch die unterschiedliche Auffassung zu der Frage, ob die Schülervertretung ein solches breites politisches Mandat beanspruchen könnte, gelang es der Organisation nicht, vollständige Legitimation zu erhalten. 2004 löste sich die BSV de facto auf.[1]

Eine Neugründung der „Bundesschülerkonferenz“ (BSK) erfolgte 2004: Die erste Plenarsitzung fand am 21. – 23. Mai 2004 in den Sitzungssälen des Römers in Frankfurt am Main statt.[2]

Struktur

Die Bundesschülerkonferenz ist in drei Organen organisiert. Plenum, Bundessekretariat und Fachausschüsse. Das Plenum der Bundesschülerkonferenz tagt in einem regelmäßigen Turnus.

Plenum

Inhaltliche Abstimmungen im Plenum erfolgen nach eigenen Angaben im Konsensprinzip. Somit werde die Souveränität jeder Landesvertretung an erster Stelle garantiert und der Bildungsföderalismus nicht untergraben. Die Austragung einer Plenartagung wird in einem rotierenden Muster vollzogen.

Bundessekretariat

Das Bundessekretariat ist ein vom Plenum gewähltes Organ der Bundesschülerkonferenz, welches die Aufgaben innehat, die Plenartagungen zu organisieren und die Zusammenarbeit der Bundesländer bei gemeinsamen Anliegen zu unterstützen. Das Bundessekretariat setzt sich aus dem Generalsekretär, welcher das Bundessekretariat koordiniert, und drei Fachkoordinatoren für unterschiedliche Aufgabenfelder, welche zusätzlich durch Referenten in ihrer Arbeit unterstützt werden können, zusammen.[3]

Seit November 2022 ist Wiebke Maibaum Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz. In der Wahlperiode zuvor (2021/2022) übten Katharina Swinka (ab November 2021) und Oliver Sachsze (ab Juli 2022) dieses Amt aus.[4] Der Generalsekretär ist für die Vertretung der Bundesschülerkonferenz nach außen zuständig.[5] Er ist als Ansprechpartner für die Bedürfnisse von Schülern in deutschlandweiten Medien vertreten.[6][7]

Fachausschüsse

Für konstruktive themenbezogene Debatten, können Fachausschüsse einberufen werden, in welchen die Bundesländer intensiver über gemeinsame Anliegen beraten können.

Mitgliedsländer

Zurzeit sind 13 der insgesamt 16 deutschen Landesschülervertretungen in der Bundesschülerkonferenz vertreten. Nicht vertreten sind Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.[8]

Jedes Mitgliedsland entsendet drei Delegierte für die, mindestens zweimal im Jahr stattfindenden, Plenartagungen der Bundesschülerkonferenz. Jedem Mitgliedsland steht bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme zu. Bei inhaltlichen Abstimmungen wird das Konsensprinzip angewandt, da hierdurch kein Bundesland durch eine eventuelle Kampfabstimmung in den Konflikt gerät, sich gegen eigene Beschlüsse sowie das eigene Schulgesetz hinwegsetzen zu müssen. Ziele sind der gegenseitige Austausch und die Erarbeitung gemeinsamer Positionen.

Förderverein

Die Bundesschülerkonferenz wird durch einen Förderverein unterstützt, welcher am 15. Dezember 2018 in Würzburg gegründet wurde. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin[9] und ist im Vereinsregister Berlin-Charlottenburg eingetragen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BSV vor dem Aus | Blätter für deutsche und internationale Politik. Abgerufen am 5. April 2021.
  2. Bundesschülerkonferenz: Vorgeschichte.
  3. Bundesschülerkonferenz: Bundessekretariat
  4. Pressemitteilung der Stiftung Bildung vom 5.12.2022: Bundesschülerkonferenz hat neues Bundessekretariat
  5. Bundesschülerkonferenz: Aktuelles.
  6. Tagesschau vom 23.11.2020: Wie weiter an den Schulen in der Corona-Pandemie?
  7. RTL Aktuell vom 4. Januar 2021: Schülervertreter rechnet mit Schulpolitik ab
  8. Bundesschülerkonferenz: Mitglieder.
  9. Bundesschülerkonferenz: Förderverein. Abgerufen am 21. Juni 2021 (deutsch).