- Haltepunkt (Eisenbahn)
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„Haltepunkte (Abkürzung: Hp) sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen“ (§ 4, Abs. 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung).
In Österreich und Südtirol wird ein Haltepunkt stets und in der Schweiz meist als Haltestelle bezeichnet. In Deutschland hingegen ist der Ausdruck Haltestelle anders belegt, nämlich als Haltepunkt, welcher mit einer Abzweigstelle oder einer Anschluss- oder Ausweichanschlussstelle örtlich verbunden ist.
Ein Haltepunkt bietet also nur eine Ein- und Ausstiegsmöglichkeit zu den Zügen. Die Züge können dort im Gegensatz zu einem Bahnhof nur halten und in einigen Fällen auch wenden, nicht aber einander überholen oder kreuzen. Ein Haltepunkt besteht aus einem oder mehreren Bahnsteigen, die an den einzelnen Gleisen der freien Strecke mit Zu- und Abgängen angeordnet sind. In einigen Regionen der Welt bieten die Eisenbahnunternehmen statt eines Bahnsteiges nur eine unbefestigte Zusteigemöglichkeit an.
Zahlreiche der heutigen Haltepunkte waren einst Bahnhöfe mit Überhol- und Abstellgleisen, welche dann aufgelassen oder rückgebaut wurden. Typische Beispiele dafür sind die beiden ehemaligen Bahnhöfe Hamburg Dammtor und Mülheim (Ruhr) Hauptbahnhof.
An einem Haltepunkt sind üblicherweise keine Signale aufgestellt. Wenn der Haltepunkt durch die örtlichen Verhältnisse nicht gut vorhersehbar ist, ist eine Haltepunkttafel (Ne 6) im Bremswegabstand aufgestellt. Falls sich ein Bahnsteig zwischen einem Vor- und einem Hauptsignal befindet – in der Regel handelt es sich dann um ein Blocksignal – wird jedoch das Vorsignal am Bahnsteigende mit einem Vorsignalwiederholer wiederholt. Im Falle einer Haltestelle können die zur Abzweigstelle gehörenden Signale im Bereich des Haltepunktes aufgestellt sein.
Eine besondere Form des Haltepunkts ist der Bedarfshaltepunkt. An ihnen halten Züge nur, wenn tatsächlich Reisende ein- oder aussteigen wollen. Einige Bedarfshaltepunkte haben am Bahnsteig einen Schalter, mit dem wartende Fahrgäste dem noch kommenden Zug den Bedarf zum Halten frühzeitig signalisieren können. Im Zug sind Haltewunschtasten vorhanden, die von Fahrgästen, die am Bedarfshaltepunkt aussteigen wollen, rechtzeitig betätigt werden müssen. Dies gibt es beispielsweise an einigen neuen Haltepunkten der Hohenzollerischen Landesbahn. An vielen Strecken, die mit relativ niedrigen Geschwindigkeiten befahren werden, existieren keine besonderen technischen Signaleinrichtungen am Bahnsteig. Dort müssen sich Fahrgäste dem herannahenden Zug bemerkbar machen, damit dieser hält. Früher war es üblich, dass sich Fahrgäste, die in einen Zug einsteigen wollten, beim Aufsichtsbeamten des Haltepunkts anmelden und aussteigende Fahrgäste dem Schaffner oder Zugführer ihren Wunsch mindestens eine Station vorher mitteilen mussten.
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