- Willy Wimmer
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Willy Wimmer (* 18. Mai 1943 in Mönchengladbach) ist ein deutscher Politiker (CDU).
Er war von 1988 bis 1992 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung und Beruf
Nach dem Abitur am Gymnasium in Rheydt-Odenkirchen absolvierte Wimmer ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Köln und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das er mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach dem Referendariat legte er auch das zweite Staatsexamen ab und ist seitdem als Rechtsanwalt in Mönchengladbach-Rheydt tätig.
Willy Wimmer ist verheiratet und hat einen Sohn.
Partei
Wimmer trat 1959 in die CDU ein und engagierte sich zunächst in der Jungen Union (JU) als Mitglied im JU-Landesvorstand Rheinland und Vorsitzender des JU-Bezirksverbandes Niederrhein. Von 1986 bis 2000 war Wimmer Vorsitzender des CDU-Bezirskverbandes Niederrhein.
Abgeordneter
Wimmer gehörte von 1969 bis 1980 dem Stadtrat von Mönchengladbach und von 1975 bis 1976 auch der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland an.
Seit 1976 ist Wimmer Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von April 1985 bis Dezember 1988 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verteidigungspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Wimmer ist Stellvertretender Leiter der Delegation des Deutschen Bundestages bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und war von Juli 1994 bis Juni 2000 Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE.
Willy Wimmer zog erstmals 1976 als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Rheydt – Grevenbroich II in den Bundestag ein. Bei den Bundestagswahlen von 1980 bis 1998 gewann er stets das Direktmandat im Wahlkreis Neuss II. Bei den Wahlen von 2002 und 2005 gewann er das Direktmandat im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II. 2005 erreichte er hier 47,4 % der Erststimmen.
Bei den Bundestagswahlen 2009 kandidierte er nicht mehr.[1]
Öffentliche Ämter
Am 19. Dezember 1988 wurde Wimmer als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Am 1. April 1992 schied er gemeinsam mit dem damaligen Bundesverteidigungsminister Gerhard Stoltenberg aus dem Amt.
Politische Positionen
Kosovo-Krieg
1999 gehörte er zu einer Reihe deutscher Politiker, die sich gegen den Kosovo-Krieg aussprachen. Wimmer sprach von einem „ordinären Angriffskrieg“ und warf insbesondere Außenminister Joschka Fischer und Verteidigungsminister Rudolf Scharping schwerwiegende Manipulation vor.
2003 zog Wimmer in einem gemeinsam mit Peter Gauweiler verfassten offenen Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Parallelen zum Irak-Krieg: „Sowohl die Intervention der USA im Irak als auch die Bombardierung Jugoslawiens und seiner Hauptstadt Belgrad durch die Nato geschah ohne Mandat der Vereinten Nationen. Dies ist von der deutschen Völkerrechtslehre zutreffend und mit Nachdruck als völkerrechtswidrig bewertet worden.“[2] Im Irak-Krieg sei die Weltöffentlichkeit mit der Unwahrheit bedient worden. Eine vergleichbare Überprüfung der Aussagen deutscher Amtsträger während des Bundeswehreinsatzes gegen Jugoslawien habe es im Bundestag bis heute nicht gegeben.
Klage gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan
Unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestages am 9. März 2007, die Natotruppen in Afghanistan durch den Einsatz von Tornado-Flugzeugen zu unterstützen, reichte er gemeinsam mit dem Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.[3] Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.[4] Die Abgeordneten machten geltend, der Tornado-Einsatz führe zu einer stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrags, die mit dem allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta und des Völkergewohnheitsrechts nicht vereinbar sei und gegen die Artikel 24, 25 und 26 des Grundgesetzes verstoße, wodurch Deutschland völkerrechtswidrige Aktionen der USA unterstütze. Eine Änderung des NATO-Vertrags bedürfe der expliziten parlamentarischen Zustimmung. Da dies nicht geschehen sei, seien die Rechte der Abgeordneten verletzt.[5] Prozessbevollmächtigter im Organstreitverfahren war Prof. Dr. Dietrich Murswiek.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am 12. März vom 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen, weil die in der Hauptsache gestellten Anträge unzulässig seien. Soweit die Antragsteller geltend machen, die Bundesregierung habe Rechte des Bundestages verletzt, seien sie als einzelne Abgeordnete nicht befugt, Rechte des Bundestages geltend zu machen. Soweit sie die Verletzung eigener Rechte geltend machen, fehle es an deren schlüssigen Darlegung.[6]
Kabinette
Quellen
- ↑ Abschied von Berlin
- ↑ Brief der Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und Willy Wimmer unter dem Betreff „24./25. März als 5. Jahrestag des Krieges gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien, 18. März als erster Jahrestag des Krieges gegen den Irak“ an Angela Merkel und Michael Glos, 24. März 2003.
- ↑ Antragschrift Organstreit Wimmer/Gauweiler („Tornado-Klage“) vom 9. März 2007
- ↑ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren vom 9. März 2007
- ↑ Murswiek: Zusammenfassung der Argumentation zur Tornado-Klage der Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler und Willy Wimmer
- ↑ http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-029.html Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 29/2007 vom 12. März 2007 zum Beschluss 2 BvE 1/07
Weblinks
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