- Titelschutz
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Titelschutz ist der urheberrechtliche Schutz von Namen oder Bezeichnungen von Werken (Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken). Der Werktitel ist ebenso wie die Marke eine Produktkennzeichnung, er unterscheidet das Werk aber nicht nach seiner Herkunft, sondern nach seinem Inhalt und seiner Beschaffenheit.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Titelschutz erfolgt in Deutschland seit dem 1. Januar 1995 über die §§ 5[1] und 15[2] des Markengesetzes (MarkenG). Ein kennzeichnungskräftiger Titel ist bereits mit dem Erscheinen des Werkes (Buch, Zeitschrift, Film etc.) geschützt – ohne dass es einer Registrierung oder sonstigen Formalität bedarf. Eine Vorverlegung dieses Schutzes noch vor Erscheinen des Titels kann durch das Schalten einer Titelschutz-Anzeige vorgenommen werden, um bereits während der Planungsphase des Werkes Rechtssicherheit in Bezug auf den Namen des Werkes zu bekommen (nicht ausreichend ist eine öffentliche Ankündigung oder Pressemitteilung). Um wirksam zu sein, muss die Titelschutz-Anzeige in einem dafür üblicherweise benutzten Medium und damit in branchenüblicher Weise erfolgen. Wichtig ist, dass das Werk innerhalb angemessener Frist nach Schaltung der Titelschutz-Anzeige, in der Regel nach fünf bis sechs Monaten, auf den Markt kommt, also veröffentlicht wird. Ansonsten erlischt der Titelschutz und der Titel wird wieder frei. Der Titelschutz endet mit der Aufgabe des Gebrauchs.
Titelschutzanzeigen für Filme, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, TV, Tonträger, Spiele, Software etc. können in den für Titelschutzanzeigen üblicherweise benutzten Medien veröffentlicht werden. Diese sind z. B. das Titelschutz-Journal sowie für Buchtitel das Börsenblatt des Börsenverein des Deutschen Buchhandels.
Österreich
In Österreich ist die Schaltung von Titelschutz-Anzeigen gängige Praxis, möglich ist dies zum Beispiel im Titelschutz-Journal Österreich.
Weblinks
Einzelnachweise
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