- Renteneintrittsalter
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Das Renteneintrittsalter, auch Rentenzugangsalter genannt, beschreibt in Deutschland eine statistische Rechengröße, die Auskunft darüber gibt, mit welchem Altersdurchschnitt Personen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Anspruch nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Berechnung
Das Renteneintrittsalter wird also als Durchschnitt des Erstbezugs aller Neurentner eines Jahres berechnet. Diese Gruppe der Neuzugänge setzt sich aus Personen verschiedener Jahrgänge zusammen. Dabei können Untergruppen für Männer und Frauen oder für Angestellte und Arbeiter oder für regionale Gruppierungen separat betrachtet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Beginn der Rente (Bezug einer Lohnersatzleistung) bereits einige Jahre vor der Regelaltersrente möglich. Es gibt dafür verschiedene Altersgrenzen und zu erfüllende Wartezeiten.
Rentenhöhe
Wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für die Regelaltersrente Rente beantragt (und somit auch keine Rentenbeiträge mehr einzahlt), erhält für jeden fehlenden Monat eine um 0,3 % verminderte Rente[1]; wer nach Erreichen der Grenze noch keine Rente beantragt und weiter Beiträge einzahlt, erhält für jeden zusätzlichen Monat eine um 0,5 % erhöhte Rente[2].
Statistik
Im Jahr 2004 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei Männern 63,1 Jahre, bei Frauen 63,0 Jahre. 2004 lag es in den neuen Bundesländern bei Männern bei 62,4 Jahre, in den alten Bundesländern bei 63,3 Jahren, bei Frauen waren es 61,2 Jahre gegenüber 63,4 Jahren. Die Werte liegen alle etwa ein Jahr über denen vom Jahr 2000.
Die Anzahl der Rentner hat sich von 1990 mit 21,5 Millionen im Jahr 2005 auf 26,8 Mio. erhöht. Dies wird sich auch in den nächsten Jahren so fortsetzen. Im Vergleich dazu ist das genannte durchschnittliche Renteneintrittsalter recht stabil geblieben. Es ist nur leicht gestiegen. Dabei wird etwa 1/10 der Bevölkerungsgruppe Rentner, nämlich nur die Neuzugänge eines Jahres, betrachtet.
Auswirkungen
Der frühere allgemeine Rentenbeginn einer Generation von Neurentnern in einem Jahr wirkt sich noch über viele Folgejahre aus. Diese niedrigere Rente muss evtl. länger bezahlt werden und summiert sich schließlich evtl. zu einem höheren Gesamtbetrag als die eigentlich gesetzlich vorgesehene normale Altersrente (Regelaltersrente bis zum Tod).
Die daraus entstandene Einkommenslücke seit dem frühen Rentenbeginn vergrößert für die Betroffenen noch den Abstand zwischen den letzten Arbeitslohn und der dann folgenden laufenden Rentenzahlung.
Diese zusätzliche Einkommenslücke wird teilweise durch die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit geschlossen. Mit den unter dem Stichwort Hartz IV bekannten Reformen der Sozialsysteme um 2000 wurden diese Möglichkeiten allerdings eingeschränkt, so dass es durch einen vorzeitigen Rentenbezug zu einer Form der Altersarmut für die sowieso ärmeren Teile der Bevölkerung Deutschlands kommen kann.
Begriffsklärung
In der Alltagssprache wird die Altersgrenze der Regelaltersrente als "Renteneintrittsalter" genannt. Das ist, wie oben dargestellt, nicht ganz richtig. Der individuelle Rentenbeginn fällt oft nicht mit der vom Gesetzgeber angestrebten Altersgrenze zusammen. Dieses individuelle Alter ist i.d.R. ebenfalls nicht identisch mit dem Altersdurchschnitt aller Personen, die gleichzeitig in einem Jahr eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung neu in Anspruch nehmen. Das individuelle Alter einzelner Personen wird begrifflich dabei mit dem statistischen Begriff für eine ganze Bevölkerungsgruppe vermengt.
Ein ganz anderer Begriff ist die Eckrente. Dies ist die berechnete Rente für eine fiktive Person mit vollendetem 65. Lebensjahr nach 45 Jahren Berufstätigkeit bei immer durchschnittlich eingezahlter Beitragshöhe Durchschnittsentgelt in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Eckrentner).
Literatur
- Bundesregierung: Jährliche Rentenversicherungsberichte, z. B. Online für 2006 (PDF-Datei)
- Verband Deutscher Rentenversicherungsträger: VDR Statistik, lfd. Jahrgänge und Bände, Frankfurt a.M.
Quellen
Weblinks
- Renteneintrittsalter - gleitender Übergang von 65 auf 67 Jahre
- destatis.de unter Sozialleistungen, Soziale Sicherung beim Bundesamt für Statistik
- Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren (BMAS-Infografik PDF-Download, 70 kB, publ. 2007)
- Kapitel 9 des Gender Datenreports, siehe auch 9.6 Behinderte Frauen und Männer im Alter (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; mit Zahlenreihe zum Renteneintrittsalter von 1993-2003)
- Infobroschüren der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Rente
- Spiegelartikel vom 4. August 2007: Neue Rentner leiden unter Reformen. In Spiegel Online. (Einleitung, Zitat: "Die Rentenreformen sollen zu drastischen Einkommensverlusten für Neu-Rentner geführt haben. Die Zahlungen für Versicherte, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand gegangen sind, gingen demnach im Vergleich zum Jahr 2000 um bis zu 14,5 Prozent zurück.")
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