GOÄ 4500-4504: Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4518 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4530 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4531 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4533 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4538 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4539 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4551 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4601 im Behandlungsfall ist nicht zulässig.
Kosten für Versuchstiere sind nicht gesondert berechnungsfähig.
Eine mehr als sechzehnmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4610 ist in der Rechnung zu begründen.
Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Pilze sind in der Rechnung anzugeben.
Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4715 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Eine mehr als fünfmalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4716 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig.
Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4717 je Pilz ist nicht zulässig.
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
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