Die Hochschullehre an der Technischen Universität Berlin wird durch rechtliche Grundlagen eingerahmt. Welche Rechtsvorschriften gelten an der Universität?
Die oberste Zuständigkeit für die Lehre an der Technischen Universität Berlin liegt bei der für Studium und Lehre zuständigen Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten. Sie bzw. er wird zentral durch die Abteilung Studierendenservice und das Strategische Controlling bei der Wahrnehmung der Aufgaben unterstützt.