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ArchivDeutsches Ärzteblatt23/2024Kostenerstattung Riboflavin

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Kostenerstattung Riboflavin

EB

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Die Kostenpauschale für den Einsatz von Riboflavin im Zusammenhang mit einer Hornhautvernetzung bei einem Keratokonus wird zum 1. Januar 2025 von 92,53 Euro auf 117,81 Euro angehoben. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. KBV und GKV-Spitzenverband reagierten damit auf gestiegene Marktpreise für Riboflavin, wie es hieß. Der Grund seien gestiegene Preise für das Vitamin B12. Die Sachkosten rechnen Fachärzte für Augenheilkunde über die Kostenpauschale 40681 ab. Diese wird außerhalb der morbiditätsabhängigen Gesamtvergütung finanziert. Riboflavin wird zur Hornhautvernetzung bei einem Keratokonus, einer fortschreitenden Ausdünnung und Vorwölbung der Hornhaut des Auges, verabreicht. EB

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