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Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 SGB V hat in seiner 726. Sitzung am 14. August 2024 einen Beschluss zum Ergebnis des Prüfverfahrens gemäß § 6 Absatz 1 II. Kapitel der Verfahrensordnung des Bewertungsausschusses i. V. m. § 87 Abs. 3e Satz 4 SGB V mit Wirkung zum 14. August 2024 gefasst. Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, dass die seitens der inspiring-health GmbH (im Auftrag der Veldana Medical SA) angefragte Leistung „Endometriumablation durch Heißwasserballon bei dysfunktionellen uterinen Blutungen“ im EBM für ärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 SGB V als abrechnungsfähige Behandlung nicht aufgeführt ist, sondern eine neue Methode gemäß § 135 Abs. 1 SGB V darstellt, die der Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses obliegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 sein Einvernehmen hierzu hergestellt.

Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de veröffentlicht.

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