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Entwicklungslinien der Politischen Theorie in Deutschland seit 1945

2009, Politische Vierteljahresschrift

Zusammenfassung  Um die Entwicklungslinien der deutschsprachigen politischen Theorie im internationalen Kontext nachzuzeichnen, orientieren wir uns an zentralen politiktheoretischen Begriffen, welche die wissenschaftlichen Auseinandersetzungen besonders geprägt haben. Dabei unterscheiden wir zwischen Ordnungsbegriffen (Demokratie, Staat, Macht, System, Institution), normativen Leitideen (Gerechtigkeit, Gemeinwohl, Anerkennung) und neuen Thematisierungen (Geschlecht, Diskurs, Globalisierung). Gegenüber gängigen Vorstellungen ergibt sich ein neues Bild: An die Stelle einer Entwicklung in

PVS (2009) 50: 372-407 DOI s11615-009-0141-6 ABHANDLUNG Entwicklungslinien der Politischen Theorie in Deutschland seit 1945 Gerhard Göhler · Mattias Iser · Ina Kerner Zusammenfassung: Um die Entwicklungslinien der deutschsprachigen politischen Theorie im internationalen Kontext nachzuzeichnen, orientieren wir uns an zentralen politiktheoretischen Begriffen, welche die wissenschaftlichen Auseinandersetzungen besonders geprägt haben. Dabei unterscheiden wir zwischen Ordnungsbegriffen (Demokratie, Staat, Macht, System, Institution), normativen Leitideen (Gerechtigkeit, Gemeinwohl, Anerkennung) und neuen Thematisierungen (Geschlecht, Diskurs, Globalisierung). Gegenüber gängigen Vorstellungen ergibt sich ein neues Bild: An die Stelle einer Entwicklung in drei Phasen tritt eine Zäsur zu Beginn der 1980er Jahre. Schlagwörter: Politische Theorie · Politische Ideengeschichte · Politische Philosophie · Politikwissenschaft · Entwicklung der Politischen Theorie Abstract: In this article we map out the development of German political theory since 1945 and locate it within the international context. For this purpose we track concepts which were central in shaping the scholarly controversies within the field. We distinguish between organizational concepts (democracy, state, power, system, institution), normative ideas (justice, common welfare, recognition) and new themes (gender, discourse, globalization). The resulting picture of the © VS-Verlag 2009 Prof. Dr. Gerhard Göhler, Univ.-Prof. a. D. () Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin, Ihnestr. 21, 14195 Berlin E-Mail: goehler@zedat.fu-berlin.de Dr. phil. Mattias Iser Institut für Politikwissenschaft, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M., Robert-Mayer-Str. 5, 60054 Frankfurt a. M. E-Mail: iser@rz.uni-frankfurt.de Prof. Dr. Ina Kerner Juniorprofessur für Diversity Politics, Humboldt-Universität zu Berlin, Philosophische Fakultät III, Institut für Sozialwissenschaften, Unter den Linden 6, 10099 Berlin E-Mail: ina.kerner@sowi.hu-berlin.de Politische Theorie 373 development of political theory replaces the common idea of three phases with a decisive break at the beginning of the 1980s. Keywords: Political Theory · History of Political Ideas · Political Philosophy · Political Science · Development of Political Theory 1. Einleitung Politikwissenschaft beginnt in der Antike, spätestens mit Platon und Aristoteles. Allerdings handelt es sich zu dieser Zeit noch nicht um empirische Wissenschaft im modernen sozialwissenschaftlichen Verständnis, sondern eher um Politische Theorie. Diese fragt von jeher nach der Ordnung des Zusammenlebens der Menschen in einem Gemeinwesen, und zwar ebenso deskriptiv nach vorhandenen Ordnungsformen wie normativ nach einer guten Ordnung. So ist die Politische Theorie auch in der gegenwärtigen Politikwissenschaft als Teildisziplin verankert. Sie befasst sich mit den Grundlagen, auf denen die sozialwissenschaftlich orientierte, theoriegeleitete Forschung in der Politikwissenschaft aufbaut. Dazu reflektiert sie die Begriffe und Modelle, mit denen politische Phänomene systematisch erfasst werden; sie fragt nach Begründungen der politischen Ordnung ebenso wie nach der Kritik an ihr und erschließt den zugrunde liegenden historischen Denk- und Erfahrungshorizont vermittels der politischen Ideengeschichte.1 Im Folgenden versuchen wir, ihre Entwicklungslinien seit der (Wieder-)Begründung der 1 Dieses Selbstverständnis der Politischen Theorie – zu Anfang zwar propagiert, aber wenig umgesetzt (Bermbach 1984) – geriet in den 1960er Jahren unter doppelten Druck. Erstens wurde die Leitfunktion, welche die Politische Theorie damit implizit beanspruchte, dadurch obsolet, dass seit den 1960er Jahren drei grundlegende Ausrichtungen der Politikwissenschaft miteinander konkurrierten, die sogenannten „Theoriebegriffe“ oder „Metatheorien“, nämlich die normativ-ontologische, die empirisch-analytische und die dialektisch-kritische Politikwissenschaft. Sie wurden für miteinander unvereinbar erklärt und trennten damit die Politische Theorie von einer Grundlagenreflexion für das gesamte Fach (Fijalkowski 1961; Narr 1969). Es dauerte lange, bis sich die Einsicht durchsetzte, dass solche Theoriebegriffe nicht exklusiv voneinander abgrenzbar sind (Falter/Göhler 1986). Später wurde angemessener von verschiedenen „Schulen“ gesprochen, etwa von der Freiburger, Münchner, Marburger oder KölnMannheimer Schule der Politikwissenschaft (Göhler 1982; Bleek/Lietzmann 1999; Bleek 2001: 336-346). Auf längere Sicht folgenreich für die Politische Theorie wurde zweitens die „szientifische Wende“ der Politikwissenschaft ab Mitte der 1960er Jahre. Was hier vornehmlich aus dem angelsächsischen Raum rezipiert wurde – auf der Makro-Ebene die Systemtheorie, auf der Mikro-Ebene der Behavioralismus sowie später Rational Choice (Gabriel 1978) – hatte – mit unterschiedlichen Begründungen – die Konsequenz, dass für jede politikwissenschaftliche Forschung nun ein möglichst exakter Theorieanspruch erhoben wurde. Zwar ging es dabei stets um Einzeltheorien und nicht um Politische Theorie (Falter/Göhler 1986), aber es wurde immer wieder die Frage gestellt, ob es bei diesem grundsätzlichen Theorieanspruch neben den „Bereichstheorien“ überhaupt noch einer eigenen Disziplin der „Politischen Theorie“ bedürfe. Dies drängte die Politische Theorie in eine unsinnige Defensivrolle und hat ihr in der institutionellen Konkurrenz sehr geschadet (Buchstein/Jörke 2007). Zum neueren Selbstverständnis der Politischen Theorie siehe Greven/Schmalz-Bruns (1999) und Buchstein/Göhler (2007), zu ihrer institutionellen Entwicklung Bleek (2001) sowie detailliert Arendes (2005). 374 Gerhard Göhler et al. Politikwissenschaft im westlichen Nachkriegsdeutschland im internationalen Kontext nachzuzeichnen. Wie sich ein derartiger Durchgang durch ein so komplexes Gebilde sinnvoll strukturieren lässt, ist dabei alles andere als ausgemacht. So wäre eine Darstellung nach einzelnen Namen zu detailliert, jedoch eine Einteilung in einige wenige Theoriefamilien nicht detailliert genug, um Entwicklungslinien hinreichend erfassen zu können. Wir werden daher die Entwicklung der Politischen Theorie anhand von zentralen Begriffen nachzeichnen und lehnen uns dabei an frühere gemeinsame Überlegungen an (Göhler et al. 2004). Begriffe sind ein entscheidender Faktor der Konstruktion von Wirklichkeit, in der Politik ebenso wie in ihrer Rekonstruktion durch die Wissenschaft. Wirklichkeit ist immer interpretiert; Begriffe benennen und kondensieren diese Interpretationen. Deshalb verhilft ihre Analyse in besonderem Maße dazu, die Wirklichkeit prägnant zu erfassen. Die Geschichtlichen Grundbegriffe (Brunner et al. 1972–1997) sind dafür mittlerweile ein klassisches Beispiel. Die zentralen und zugleich umkämpften Begriffe sind stets durch Entwicklungspfade in der Geschichte der politischen Ideen geprägt.2 Die Analyse ihrer 2 Eine genauere Darstellung der Entwicklung der politischen Ideengeschichte seit dem Zweiten Weltkrieg ist im Rahmen dieses Artikels nicht zu leisten, weshalb hier einige Andeutungen genügen mögen: Zum politischen Denken in der unmittelbaren Nachkriegszeit vgl. Greven 2007. In den 1950er und 1960er Jahren versuchte die Politische Theorie, sich bedeutende Denker in Monografien neu anzueignen: Rousseau (Fetscher 1960), Novalis (Kuhn 1960), Burke (Schumann 1964), Heidegger (Schwan 1965), Goethe (Stammen 1966), Robert von Mohl (von Beyme 1966) und Locke (Euchner 1969). Diesem Trend entsprachen die ersten Gesamtdarstellungen: die Klassiker der Staatsphilosophie (Bergstraesser/Oberndörfer 1962) und die Klassiker des politischen Denkens (Maier et al. 1968). In den 1960er Jahren wurden Marx und der Marxismus, zunächst eher aus wohlmeinender Distanz (Landshut, Fetscher), später zunehmend affirmativ, zu einem bevorzugten Studienobjekt. Im Zuge der Expansion der deutschen Politikwissenschaft weitete sich auch das Feld der ideengeschichtlichen Studien enorm aus. Eine erste umfassende Gesamtdarstellung gaben Fetscher und Münkler mit ihrem fünfbändigen Pipers Handbuch der politischen Ideen (Fetscher/Münkler 1985–1993). Daneben gab es wichtige, aber doch nur partiell einflussreiche Versuche, aus ideengeschichtlichen Studien Einsichten für die Konzeption einer reflektierten modernen Politikwissenschaft zu gewinnen – so die vertiefte Fassung des Repräsentationsgedankens (Voegelin 1959), die Begründung einer praktisch-vernüftig argumentierenden Wissenschaft der Politik (Hennis 1963), die Diskussion von Wegen und Irrwegen des Politikverständnisses (Sternberger 1978) oder die normative Begründung einer pluralistischen Demokratie (Schwan 1992). Andererseits wurde seit Ende der 1960er Jahre zunehmend versucht – beeinflusst, aber nicht determiniert von marxistischen Ansätzen –, politische Ideengeschichte in ihren historischen Determinanten zu verorten. Paradigmatisch hierfür war die auch in Deutschland außerordentlich einflussreiche Arbeit von Macpherson über die politische Theorie des Besitzindividualismus von Hobbes bis Locke (Macpherson 1967). Bermbach (1981) hat versucht, diesen Ansatz als „politische Theoriengeschichte“ gegenüber „politischer Ideengeschichte“ herauszuheben; die terminologische Unterscheidung hat sich allerdings nicht durchgesetzt. In diesem Sinne wurde jedoch später die „Cambridge School“ (Pocock, Skinner) rezipiert, welche die Texte aus der Ideengeschichte in ihrem historischen, kulturellen, politischen und linguistischen Kontext liest (Rosa 1994; Asbach 2002). Zur Entwicklung und zum Stellenwert der politischen Ideengeschichte vgl. von Beyme (1969); Euchner (1973); PVS 22 (1981); Bermbach (1984); Fetscher (1985); Mohr Politische Theorie 375 Bedeutung und ihres Bedeutungswandels zeigt auf, wie sich die wissenschaftliche Auseinandersetzung in Reaktion auf sich verändernde politische Problemlagen entwickelt. Zum Zweck einer übersichtlichen Darstellung der wichtigsten Debatten unterscheiden wir zwischen Ordnungsbegriffen (Abschnitt 2.1), normativen Leitideen (Abschnitt 2.2) und Begriffen für neue Thematisierungen (Abschnitt 2.3). Ordnungsbegriffe benennen die maßgeblichen Strukturierungen der Politik, wie sie der Tradition der Politikwissenschaft entstammen und weiterentwickelt worden sind. Sie sind die Leitkategorien der empirischen Analyse. Zugleich enthalten sie oftmals auch eine normative Komponente. Rein normative Leitideen bestimmen demgegenüber die grundlegenden Prinzipien, Werte und Ziele politischer Ordnungen. Daneben dienen sie dazu, kritisch über die Legitimität – oder eben auch Illegitimität – solcher Ordnungen zu befinden. Begriffe für neue Thematisierungen schließlich vereinen wie die Ordnungsbegriffe empirische und normative Elemente. Anders als die Gehalte, auf die Ordnungsbegriffe und normative Leitideen verweisen, sind die Begriffe für neue Thematisierungen jedoch erst in jüngerer Zeit ins Zentrum der politiktheoretischen Aufmerksamkeit gerückt. Diese Einteilung in drei Kategorien ist rein heuristisch und schließt inhaltliche Überschneidungen nicht aus. Diese sind vielmehr unumgänglich, weil verschiedene Begriffe je unterschiedliche Aspekte eines Sachverhalts beleuchten. Im Folgenden zeichnen wir anhand zentraler politiktheoretischer Begriffe aus den drei Kategorien die wichtigsten Diskussionen innerhalb der deutschen Politischen Theorie nach (Abschnitt 2), bevor wir in einem abschließenden Resümee (Abschnitt 3) versuchen, hieraus ein Bild der Entwicklung der Politischen Theorie insgesamt zu gewinnen. Dabei werden einige gängige Vorstellungen revidiert. 2. Entwicklungslinien der Diskussion 2.1 Ordnungsbegriffe Wir konzentrieren uns auf die für die Politik spezifischen Begriffe Demokratie und Staat sowie auf die im weiteren sozialen Kontext relevanten Begriffe Macht, System und Institution. Sie sind nach unserer Einschätzung für die Entwicklung der Politischen Theorie in Deutschland zentral, und mit ihnen sind auch die heftigsten Diskussionen verbunden. Demokratie und Staat sind die klassischen Begriffe der Politikwissenschaft und der Politischen Theorie. Welche weiteren Begriffe hier infrage kommen, darüber lässt sich trefflich streiten. Macht, System und Institution werden hier herangezogen, weil sie nach unserer Einschätzung der neueren Politischen Theorie aus sozialwissenschaftlicher Perspektive die wichtigsten Impulse gegeben haben. (1995); Münkler (1999); Bluhm/Gebhardt (2006); Straßenberger/Münkler (2007); von Beyme (2009). 376 Gerhard Göhler et al. Demokratie Die an den Universitäten neu etablierte Politikwissenschaft verstand sich grundsätzlich als Demokratiewissenschaft. Es galt, nach der NS-Diktatur die Deutschen wieder die Demokratie zu lehren; insbesondere die Verantwortungsträger sollten für die Demokratie ausgebildet werden. Darin stimmte man mit den Besatzungsmächten überein, und dadurch war man vorzüglich in der Lage, Lehrstühle für das in Deutschland neue Universitätsfach einzufordern. Ohne Zweifel war das Bekenntnis der politikwissenschaftlichen „Gründerväter“ zur Demokratie nicht nur taktischer Natur. Es war ein Grundkonsens, der von links bis rechts reichte, von Wolfgang Abendroth in Marburg bis zu Arnold Bergstraesser in Freiburg. Er verbarg allerdings nur notdürftig, dass darunter ganz Unterschiedliches verstanden werden konnte, von der „sozialistischen Demokratie“ Marburger Provenienz bis hin zum „freiheitlichen Rechtsstaat“ nach Freiburger Lesart, mit viel oder mit wenig Partizipation. Spätere Konflikte waren hier bereits vorgezeichnet. Entsprechend stellt sich der Befund für die Politische Theorie der Anfangsphase dar. Man vergewisserte sich pauschal der Ideengeschichte, aber theoretische Auseinandersetzungen mit dem Demokratiebegriff fanden nicht statt; vielmehr ging es darum, sich überhaupt wieder mit den westlichen Demokratien vertraut zu machen. Die entscheidende Wende zu einer theoretischen Auseinandersetzung mit der Demokratie brachte die Theorie des Neopluralismus von Ernst Fraenkel (1964), der wohl erste eigenständig-systematische deutsche Beitrag in der internationalen DemokratieDiskussion. Fraenkel gab der Pluralismustheorie eine normative Wendung. Einerseits sah er – anders als der Mainstream des deutschen Staatsdenkens – nicht in der Abschottung des Staates von der Gesellschaft, sondern in der Aufnahme und Bündelung von kollektiv vertretenen Interessen die gebotene Grundlage demokratischer Entscheidungen. Andererseits werde auf diese Weise – so sein normativ gewendeter „Neopluralismus“ – unter den Bedingungen von fair play und eines Minimums an sozialer Gerechtigkeit tatsächlich das Gemeinwohl realisiert. Das war, wenn auch von Fraenkel eher kritisch verstanden, die theoretische Begründung der repräsentativen Demokratie in Westdeutschland. Fraenkels neopluralistische Demokratietheorie wurde zum Auslöser einer heftigen Debatte in den 1960er und 1970er Jahren. Ihm wurde vorgehalten, dass er nur die Organisation von mächtigen Interessen berücksichtige, die weniger mächtigen Interessen aber außer Acht lasse, was sein neopluralistisches Modell der repräsentativen Demokratie delegitimiere. Die Debatte spitzte sich Anfang der 1970er Jahre – hierin durchaus einem internationalen Trend folgend, ihn aber wenig aufnehmend – auf die Frage zu, wie radikal Demokratie sein müsse, um ihrem normativen Anspruch zu genügen. Radikal müsse Demokratie in einem weiten, umfassenden Sinn sein, wonach auch möglichst viele gesellschaftliche Teilbereiche außerhalb der politischen Herrschaft demokratisiert werden sollten, wie etwa die Wirtschaft oder das Bildungswesen. Wilhelm Hennis (1970) hat hier grundsätzlich und einflussreich widersprochen. Aber auch die politische Demokratie selbst müsse im Wortsinn radikal werden. Damit wurde die repräsentative Demokratie grundsätzlich infrage gestellt, weil sie als Herrschaftssystem die Interessen der Betroffenen missachte und autoritäre Strukturen befördere (Agnoli 1968). Um die Betroffenen selbst zu Wort kommen zu lassen, seien andere Organisationsformen ge- Politische Theorie 377 fragt. Das Rätesystem, obwohl in der Pariser Commune und in Deutschland 1918/19 gescheitert, wurde zum Vorbild einer demokratischen Umgestaltung der Gesellschaft (Bermbach 1971, 1973). Auf konservativer Seite wurde dagegen gerade die Verbindung von Demokratie und Repräsentation im Sinne des „freien Mandats“ zum demokratietheoretischen Kanon erhoben (Jäger 1975). Demokratie ohne Repräsentation habe, so schien es, letztlich totalitäre Konsequenzen. Aus heutiger Sicht sind die ideologischen Aufgeregtheiten der 1970er Jahre nur schwer nachvollziehbar, hüben wie drüben. Bürgerbewegungen, Volksentscheide, alles Teile von direkter Demokratie, sind längst etabliert, und doch bleibt die repräsentative Demokratie weiterhin die Grundlage.3 Indessen ist sie allerdings mit theoretischen Entwicklungen und praktischen Herausforderungen konfrontiert, die um einiges ernster genommen werden müssen. Die wichtigste theoretische Entwicklung ist das Konzept der „deliberativen Demokratie“. Gegenüber herkömmlichen Diskussionen, die sich um das rechte Maß von unmittelbarer Partizipation streiten, verfolgt es einen grundsätzlich anderen Ansatz. Im Gegensatz zu vielfältigen Versuchen, in der Verstärkung von Partizipation eine Steigerung der Rationalität politischer Entscheidungen auszumachen (Scharpf 1975), gibt Jürgen Habermas der Frage nach Demokratisierung in diesem Zusammenhang eine normative Wendung. Demokratisierung ist ein Schritt in Richtung einer Realisierung von Vernunft (1992a, 1992b; vgl. Schmalz-Bruns 1995). Habermas vertritt die These, die Rationalität von Entscheidungen müsse vor dem Kriterium bestehen, dass alle Beteiligten in herrschaftsfreier Kommunikation vernünftig miteinander deliberieren. Wenn nur das Argument zählt, das für mögliche Gegengründe offen ist – so die normative Grundannahme –, setzen sich nicht private Vorlieben, sondern verallgemeinerbare Interessen durch. In sein normatives Modell bezieht Habermas die Elemente der repräsentativen Demokratie explizit ein. Er wählt somit bewusst einen Mittelweg zwischen der, wie Fraenkel sie genannt hat, „antiklassischen“ Theorie der Repräsentativdemokratie und der „klassischen“, in der Neuzeit von Rousseau ausgehenden Theorie der direkten Demokratie. Habermas’ Modell hat weit über Deutschland hinaus erhebliche Resonanz erzeugt, weil es die Rationalitätsanmutung etablierter repräsentativer Demokratien infrage stellt, ohne in bloße Beteiligungsutopien zu verfallen. Scheinbar losgelöst davon stehen neuere praktische Herausforderungen der Demokratie, die es auch theoretisch zu verarbeiten gilt. Die moderne repräsentative Demokratie ist im Rahmen des westlichen Nationalstaats entstanden; sie ist die Antwort auf das Bedürfnis einer Herrschaftslegitimation, welche von der Voraussetzung eines souveränen Volkes ausgeht. Dieses Nationalstaatsmodell ist in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend unter Druck geraten. Der unmittelbare Rückbezug auf das Volk durch Zurechung der Entscheidungsmacht und Verantwortlichkeit der Entscheidungsträger wird strukturell ausgehöhlt. Für die deutsche Diskussion tritt dieses Problem am augenfälligsten im Kontext der EU in Erscheinung, wo die nationalstaatlich begründeten Beteiligungsmuster kaum mehr greifen. Wenn diese supranational nicht herzustellen sind, 3 Auch die radikaldemokratische Perspektive wurde später auf höherem Niveau expliziert und seit den 1990er Jahren auch in Deutschland rezipiert (z. B. Barber 1994; in der Fortführung von Gramsci: Laclau/Mouffe 1991). 378 Gerhard Göhler et al. erscheint ein Perspektivenwechsel angebracht. Die Input-Legitimation der Demokratie, die auf den Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger beruht, wird deshalb in der Demokratietheorie zunehmend durch eine Output-Legitimation ersetzt, welche auf die positiven Leistungen der Institutionen rekurriert (Scharpf 1999). Das aber führt zu einem Dilemma. Demokratie bedeutet ihrem Ursprung nach Partizipation und erfordert daher vielmehr die Input-Legitimation. Vorgeschlagene Lösungsansätze versuchen aus der nun ausgerufenen „Postdemokratie“ (Crouch 2008) das Beste zu machen. Wenn denn die Kongruenz von Volk und Regierung in der emphatischen Form grundsätzlicher Beteiligung der Bürger nicht mehr gegeben sei, könne man an neue Deliberationsformen in den europäischen Institutionen denken (Neyer 2004) oder realistischerweise das demokratische Prinzip der Teilhabe radikal auf einige Volksentscheide reduzieren (Abromeit 2002). Man kann allerdings auch für supranationale Gremien auf das klassische Prinzip des Losverfahrens zurückkommen, wie es die antike Polisdemokratie praktiziert hat (Buchstein 2009). Das mögen Erfolg versprechende Perspektiven sein, aber man sollte sie auch nicht überbewerten. Vielleicht kehrt auch in der Demokratietheorie die Staatlichkeit – wie schon häufiger in Krisenzeiten – in stärkerem Maße zurück, als dies bislang vermutet wird.4 Staat Für die Theorie sind Schwierigkeiten mit der Demokratie stets auch Schwierigkeiten mit dem Staat. Die deutsche Politikwissenschaft war zwar von Anfang an staatszentriert, allerdings in einem kritischen Sinn (der nur etwas ganz anderes meinte, als wir es heute mit der Frage nach dem möglichen Auslaufen des Staatsmodells verbinden). Der Staat wurde in der Theorie auf doppelte Weise infrage gestellt: Zum einen geschah dies metatheoretisch. Die Politikwissenschaft konnte sich in Deutschland nur etablieren, wenn sie ihren Gegenstand, das Politische, der überkommenen Herrschaft des Staatsrechts entzog. Also wies sie darauf hin, dass eine staatsrechtliche Behandlung politischer Probleme nicht ausreicht, um die komplexe Realität von Politik zu erfassen. Neben der juristischen sollte daher auch ihre soziologische, ökonomische und philosophische Dimension einbezogen werden. Das war das Konzept der „Integrationswissenschaft“, mit dem sich die neue Politikwissenschaft gegenüber den etablierten Fächern profilierte. Entsprechend fragte man in der Politikwissenschaft weniger nach dem „Staat“, als vielmehr – nach angelsächsischem Muster – umfassender nach dem „politischen System“, welches alle oben genannten Aspekte beinhaltet. Der Staat war dabei selbstverständlich als Bezugsgröße vorausgesetzt.5 4 Spätestens an dieser Stelle müsste auch ein Blick auf die empirische Demokratieforschung geworfen werden, was hier nicht möglich ist. Sie hat in den vergangenen Jahrzehnten einen erstaunlichen Aufschwung genommen (vgl. dazu zusammenfassend Roller 2004; Fuchs/Roller 2008). 5 Es mag dieser Perspektive geschuldet sein, dass die Politische Theorie die großen staatsrechtlichen Debatten über Rechts- und Sozialstaat und – damit im Zusammenhang – über den dynamischen Charakter des Grundgesetzes (Abendroth und Forsthoff, später Böckenförde) zwar rezipiert, aber selbst nur wenig thematisiert hat (Hartwich 1970). Ein ausdrücklich politiktheoretischer Impuls zur Verfassungstheorie geht erst neuerdings von den Arbeiten von Hans Politische Theorie 379 Er verblieb auch theoretisch in dieser Perspektive, auch wenn er zunehmend kritisch hinterfragt wurde. Die 1950er und 1960er Jahre gelten als die Blütezeit des modernen Staates, aber der Blick wurde doch bald skeptischer. Man nahm ihn entweder kritisch ins Visier, weil er seine Aufgaben nicht mehr erfüllte oder man versuchte, mehr oder weniger im Zusammenhang damit, ihn radikal und dahingehend zu entlarven, dass er nur Verhinderer und Unterdrücker, nicht aber Förderer der Entfaltung seiner Bürger sei. Die erste Debatte wurde in den 1970er Jahren unter dem Stichwort „Regierbarkeit“ geführt (Hennis et al. 1977, 1979). Sie ging davon aus, dass der Staat immer weniger dazu fähig sei, die zunehmend komplexeren Problemlagen der Politik zu bewältigen. So wurde die Krise des Wohlfahrtstaates bereits Ende der 1970er Jahre zum Thema. Auch Konservative waren zunehmend in Sorge geraten. Legitimationsprobleme des Staates, die dessen Akzeptanz zunehmend verhinderten, waren auch das Thema der zweiten, nun dezidiert staatskritischen Debatte, die unter dem Stichwort „Spätkapitalismus“ oder überhaupt „Kapitalismus“ lief. Im Hintergrund stand stets die Vorstellung des Staates als Herrschaftsinstrument. Aber damit ließ sich unterschiedlich umgehen. Als Staat des „Spätkapitalismus“ konnte er definitionsgemäß die Bedürfnisse seiner Bürger nicht befriedigen; vor allem fehlte ihm ihre reale Partizipation. Die Folge sollten, so wurde diagnostiziert, gravierende Legitimationsprobleme sein, die wiederum zu krisenhaften Zuspitzungen führen müssten (Offe 1972; Habermas 1973). Der Staat konnte aber auch noch in eine fundamentale Kapitalismuskritik eingebettet werden, nämlich als Unterdrückungsinstrument der herrschenden Klasse. Im Marx’schen Sinn erschien der Staat auf diese Weise als „ideeller Gesamtkapitalist“, der alle Belange der Bürger rücksichtslos den Verwertungsinteressen des Kapitals unterwirft. Aus dieser Perspektive ging es wissenschaftlich nur mehr darum, den Staat und seine Funktionen ordnungsgemäß aus dem „Kapital“ von Karl Marx abzuleiten. Die „German Staatsableitungsdebatte“ wurde international berüchtigt – heute ist sie nur mehr eine Episode in den Produktionen wissenschaftlicher Eigenlogik.6 Der entscheidende Einschnitt bestand in der Folge darin, den Staat überhaupt nicht mehr als primäre Bezugsgröße zu betrachten. Es ist schon ein Paradox: Nachdem der Staat in den 1970er Jahren in vielfältige Kritik geraten war, sollte er in den 1980er Jahren unter dem Motto „Bringing the State Back In“ (Skocpol 1985) wieder positiv aufgenommen werden – aber zugleich galt es Abschied zu nehmen von dem klassischen Konzept, begann er doch empirischen Befunden zufolge allmählich zu „zerfasern“ (Hurrelmann et al. 2008). Geradezu prominent für diese Entwicklung wurde der Begriff „Governance“, der deutlich machen soll, dass Politik nicht mehr angemessen mit dem Muster eines souveVorländer und seinem Kreis im (inzwischen abgeschlossenen) Dresdener Sonderforschungsbereich „Institutionalität und Geschichtlichkeit“ aus. Vorländer unterscheidet eine instrumentelle und eine symbolische Dimension der Verfassung; aus Letzterer ergeben sich vielfältige neue Perspektiven über die Macht der Verfassung und ihr Vertrauenspotenzial (Vorländer 2006). 6 Auch unter Marxisten in Deutschland war das nicht das letzte Wort. In der Folge wurden Gramsci, Althusser und Poulantzas rezipiert, und mit dem Einzug von Foucault in die deutsche Debatte erlebten vor allem die „Gouvernementalitätsstudien“ eine Konjunktur. 380 Gerhard Göhler et al. rän agierenden Nationalstaats erfasst werden kann. Ursprünglich stammt Governance aus der Ökonomie; politisch prominent wurde der Begriff durch die Erfahrungen mit der EU, in der die politische Herrschaft auf mehrere Ebenen und unterschiedliche Akteure verteilt ist, ohne dass sich hier noch ein klares Souveränitätszentrum angeben lässt. Angesichts dessen ergab sich eine Ausweitung der Perspektive vom klassischen „Government“, welches dem Regieren im Nationalstaat entspricht, zur postklassischen „Governance“, welche indizieren soll, dass Herrschaft nun diversifiziert ist (Benz 2004). „Government“ wird dabei in zweierlei Hinsicht erweitert. Zum einen sind es nicht mehr nur staatliche oder auf den Staat hin ausgerichtete Akteure, wie etwa die Parteien, welche die Politik bestimmen, sondern es kommen nichtstaatliche Akteure hinzu, die in vielfältigen Kooperationsformen öffentliche Leistungen erbringen. Der Staat verliert damit nicht vollständig seine Lenkungsfunktion, aber er wandelt sich vom „Herrschaftsmonopolisten“ zum „Herrschaftsmanager“ (Genschel/Zangl 2008). Zum anderen haben sich die Steuerungsformen grundlegend verändert. An die Stelle von Hierarchien treten zunehmend indirekte Formen der Steuerung, wie etwa Steuerung durch Anreize oder die Einrichtung von Verhandlungsstrukturen, in der alle Betroffenen an der Entscheidung mitwirken. Darüber hinaus kommt es zu Formen „weicher Steuerung“, in denen Hierarchien keine Bedeutung mehr haben, weil Steuerungsleistungen ohne das Sanktionspotenzial der Hierarchie erbracht werden (Göhler 2007; Göhler et al. 2009). Insgesamt deckt der Begriff Governance nun nahezu alle nur irgend möglichen Formen des Regierens ab (Mayntz 2004: 66). Diese Ausweitung des traditionellen Staatsbegriffs hat den Vorteil, dass sie erlaubt, auch solche Formen des Regierens zu berücksichtigen, die nicht, noch nicht oder nicht mehr dem Muster staatlicher Herrschaft folgen. Sie hat den Nachteil, dass sie beliebig werden kann, wenn in Vergessenheit gerät, dass sie aus der doppelten Erweiterung des Regierens im Nationalstaat resultiert. Wenn Regieren nun alles und jedes bedeuten kann, geraten die Potenziale aus dem Blick, über die historisch allein der Staat verfügt. Macht Regieren, in welcher Form auch immer, bedeutet Ausübung von Macht. So war der Begriff der Macht für das deutsche politische Denken von jeher ein Schlüsselbegriff. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde Macht in der „realistischen Wende“ der Politik (Rochau) zum Grundbegriff; „Machtstaat“ und „Machtpolitik“ wurden dementsprechend als Derivate gleichgesetzt. Max Weber hat denn auch Politik primär über das Streben nach Macht definiert, und diese Definition blieb auch nach dem Zweiten Weltkrieg maßgeblich. Aber dies geschah doch mit bemerkenswerten Variationen. Im konservativen Denken erschien Politik nun der „Dämonie der Macht“ (Ritter 1948) ausgeliefert, als ein irrationales Phänomen, das nicht auch noch eine eigenständige „politische“ Wissenschaft zur Folge haben dürfte. Auch innerhalb der Politikwissenschaft wurden deshalb von konservativer Seite eher Recht, Freiheit oder Ordnung als grundlegend angesehen. Dagegen wurde ausgerechnet bei den „linken“ Gründervätern der deutschen Politikwissenschaft, insbesondere bei Franz L. Neumann und Ossip K. Flechtheim, Macht zum „sachlich-kritischen“ (Flechtheim 1958: 70) Grundbegriff der deutschen Politische Theorie 381 Politikwissenschaft. „Politik ist der Kampf um die Macht im Staate“, formuliert Franz L. Neumann im Anschluss an Max Weber lapidar (Neumann 1950: 29). Trotz all dieser Anklänge blieb die Diskussion über Macht in der deutschen Politischen Theorie in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eher unterbelichtet. Den wichtigsten deutschen Beitrag scheint bereits Max Weber in den 1920er Jahren geliefert zu haben. Seine Unterscheidung von „Macht“ und „Herrschaft“ – Macht als jede Chance der Einflussnahme auf andere, Herrschaft als institutionalisierte und legitimierte Chance der Machtausübung – hat sich als unverzichtbare Richtschnur erwiesen. Nur in der Gesellschaftskritik der 1968er ist diese Unterscheidung verloren gegangen. Man wandte sich pauschal gegen jegliche Machtausübung und kennzeichnete diese pejorativ als „Herrschaft“, der man als Ideal die „herrschaftsfreie Gesellschaft“ gegenüberstellte. Die heute meistdiskutierten Machtkonzepte sind nicht in Deutschland entstanden und hier im Wesentlichen auch erst seit den 1980er Jahren rezipiert worden. International aber hat sich seit den 1960er Jahren viel getan. So wurden verschiedene Formen der Machtausübung gewissermaßen als Stufenfolge aufgedeckt – von offener Einflussnahme (Dahl) über versteckte Machtausübung durch Ausblendung heikler Themen (Bachrach/Baratz) bis hin zur Blockierung objektiver Interessen (Lukes). Demgegenüber stehen Parsons und Hannah Arendt für eine Sicht von Macht, die diese vor allem im positiven Sinn als produktiv auszeichnet. Parsons argumentiert, dass Macht mehr ist als ein Nullsummenspiel, weil ihre Ausübung produktive Effekte haben kann (so auch Luhmann 1975). Arendt hat in diesem Sinne die Macht der Gewalt gegenübergestellt, denn Macht richte sich nicht auf die Beherrschung anderer, sondern bedeute die kommunikative Selbstermächtigung der Beteiligten. Später traten poststrukturalistische Ansätze hinzu, die – wie etwa Foucault – die Machtverhältnisse ubiquitär, also in allen Lebenslagen und gesellschaftlichen Zusammenhängen, verorten oder – wie Bourdieu – die Stellung des Individuums in der Gesellschaft von der symbolischen Macht abhängig machen, welcher es in seinem Habitus unterliege. In einem stärker analytischen Sinn wurde die Machtdiskussion durch die Unterscheidung von „power to“ und „power over“ beflügelt (Pitkin 1972: 277). Ersteres meint die Fähigkeit, Macht auszuüben, Letzteres die tatsächliche Machtausübung. Diese Unterscheidung ist vor allem in der Theorie der internationalen Beziehungen und in der feministischen Diskussion (Allen 1999) wichtig geworden, denn Macht wirkt in diesem Verständnis nicht nur, wenn sie unmittelbar ausgeübt wird, sondern bereits durch das Gewicht ihres Potenzials.7 Während man die Staatsdiskussion als eine sehr „deutsche“ Diskussion nachverfolgen kann, ist die Machtdiskussion vor allem durch internationale Vorgaben bestimmt. Das gilt nun auch für einen weiteren Grundbegriff, der so gar nicht politikwissenschaftlich daherkommt und hier doch erhebliche Bedeutung erlangt hat. 7 Göhler (2009) hat diese Differenzierung zur Unterscheidung von transitiver und intransitiver Macht weiterentwickelt. Transitive Macht richtet sich auf andere; intransitive Macht bezieht sich auf die Beteiligten selbst, in ihrer Fähigkeit, eine Gemeinschaft zu konstituieren. 382 Gerhard Göhler et al. System In der deutschen Politikwissenschaft wurde der Systembegriff zunächst ganz alltagssprachlich verwendet: Man sprach vom „Regierungssystem“ oder später vom „politischen System“. So erschienen Bücher über das „Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland“ (Ellwein) oder das „Amerikanische Regierungssystem“ (Fraenkel). Gegenüber einem engen staats- und verfassungsrechtlichen Zugriff ging es der Politikwissenschaft, entsprechend ihrem Selbstverständnis als Integrationswissenschaft, vor allem um einen weiten Begriff des Regierens in seiner sozialen und historischen Bedingtheit, und „System“ meinte dabei nicht mehr als das Zusammenwirken aller politischen Institutionen in einem „geordneten Zusammenhang“ (Lehmbruch 1967: 126). Theoretisch allerdings wurde dann ein sehr viel präziserer Systembegriff prominent. Jüngere Wissenschaftler, die erstmals durch Forschungsaufenthalte in den USA geprägt waren, rezipierten dort die neue Systemtheorie – für die Politikwissenschaft verbunden mit Namen wie Gabriel A. Almond, David Easton, Karl W. Deutsch und im weiteren Sinne Talcott Parsons – und importierten sie nach Deutschland (Narr 1969; Naschold 1969). Insbesondere Eastons politische Systemtheorie wurde zum Paradigma. Selbst die Freiburger Schule, die eher einem normativen Politikbegriff im Sinne der antiken politischen Philosophie anhing, schwenkte zur Systemtheorie über (Schmitz 1971). Politik erschien nun als ein sich selbst steuerndes System, in dem der Willensbildungsprozess der Bürger zu politischen Entscheidungen führt, die sich qua Exekutive und Verwaltung wiederum auf die Bürger auswirken – eine Rückkoppelung von Output und Input, die das politische System, genannt PAS (politisch-administratives System), entweder für die Bürger zustimmungsfähig macht oder zu Krisen führt, also über seine Legitimation entscheidet (Easton 1965a, 1965b; Habermas 1973). Der Systemtheorie wurde gern vorgeworfen, sie sei ahistorisch und stabilisiere den Status quo (Greven 1974); tatsächlich wurde sie aber in Deutschland eher zu einem unspezifischen Allgemeingut im wissenschaftlichen Sprachgebrauch. Die Unterscheidung von Input und Output war so anschaulich, dass sie auch ohne eine spezifisch systemtheoretische Rückbindung zu hilfreichen Präzisierungen verhalf, etwa zur Unterscheidung von Input- und Output-Legitimation. Eine spezifische Reaktivierung der Systemtheorie erfolgte in den 1990er Jahren, als Niklas Luhmann auch in der Politikwissenschaft wieder intensiver rezipiert wurde (Hellmann 2004). Luhmann kümmerte sich dezidiert nicht um normative Fragen; ihm ging es allein um eine angemessene systematische Beschreibung der Gesellschaft. Im Anschluss an Parsons entwarf er eine funktionale Systemtheorie, in welcher er die moderne Gesellschaft als Kommunikationssystem in ihrer funktionalen Differenzierung ausbuchstabierte. Diese Ausdifferenzierung bewirkt eine Vielzahl von autonomen, „autopoietischen“ Teilsystemen, zu denen unter anderen auch die Politik gehört. Entsprechend hat er sie in ihrer Funktion beschrieben, verbindliche Entscheidungen für das Gemeinwesen zu treffen, ohne den anderen Teilsystemen doch übergeordnet zu sein und direkt auf sie einwirken zu können (Luhmann 1981, 1986, 2000). Daraus resultiert seine tiefe Skepsis gegenüber der Möglichkeit politischer Steuerung. Von der Politikwissenschaft ist er daher teils enthusiastisch, teils ablehnend aufgenommen worden (zur Steuerung vgl. Scharpf 1989; Luhmann 1989). Trotz des gewissermaßen hermetischen Politische Theorie 383 Charakters der Denkweise und der Begrifflichkeit ist seine Systemtheorie nach wie vor ein unübersehbar wichtiger Bestandteil der Theoriedebatten in der Politikwissenschaft. Institution Etwas eher als Luhmann, nämlich in den 1980er Jahren, hat die deutsche Politische Theorie die Bedeutung der Institutionen entdeckt. Das ist erstaunlich, weil es die Politikwissenschaft von jeher mit Institutionen zu tun hat. In den Sozialwissenschaften wird der Begriff, der seit der Antike geläufig ist, seit dem 19. Jahrhundert verwendet. Institutionen sind Einrichtungen, die bei allem Wandel für eine gewisse Dauer und Stabilität stehen, seien sie formell oder informell. So reicht die Palette der politisch relevanten Institutionen von Staat und Verfassung über Parlamente und Regierungen bis hin zu politischen Parteien, Verbänden, Bürgerinitiativen und NGOs, schließlich auch zu gesellschaftlichen Institutionen, wie z. B. der Familie. Nun befasste sich zwar auch die deutsche Politikwissenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg mit Institutionen; aber sie war bestenfalls Institutionenlehre, nicht Institutionentheorie: Sie beschränkte sich auf die phänomenologische Beschreibung der Verfasstheit und der Funktionsweise einzelner politischer Institutionen, ohne auf ihren spezifisch institutionellen Charakter und ihre Wirkungsweise zu reflektieren. Institutionentheorie, wie sie von der Soziologie auch in Deutschland angeboten wurde (z. B. von Gehlen, Schelsky, auch Hauriou), lief eher unbeachtet nebenher (Göhler 1987). Seit Mitte der 1960er Jahre wurden Institutionen in doppelter Weise obsolet. Zum einen galten sie seit der „szientifischen Wende“ der Politikwissenschaft (siehe Fn. 1) als Gebilde, die für die Systemtheorie nicht abstrakt genug, für die empirische Untersuchung individuellen Verhaltens aber zu abstrakt und formalistisch waren. Ein Rückbezug auf Institutionen wirkte daher schlicht altmodisch. Zum anderen gab die kritische, zunehmend marxistisch orientierte Politikwissenschaft dieser Abneigung noch eine normative Wende. Institutionen galten als Herrschaftsinstrumente, welche die Emanzipation behinderten und daher im Zuge allgemeiner Herrschaftskritik tunlichst zum Verschwinden gebracht werden sollten. Ein Umdenken ging in Deutschland gerade von dieser letzteren Position aus. Die Vernachlässigung politischer Institutionen erwies sich im Laufe der 1970er Jahre nicht nur praktisch als wenig brauchbar (stattdessen wurde zur Gesellschaftsveränderung der „Marsch durch die Institutionen“ propagiert); auch theoretisch wurden Institutionen zum Gegenstand der Reflexion (Bermbach 1983). Damit befand man sich im Einklang mit dem internationalen Mainstream. Unter dem Stichwort „Neo-Institutionalismus“ begann in den 1980er Jahren in den Sozialwissenschaften generell eine theoretische Rückbesinnung auf Institutionen. Grundlegend für die internationale Diskussion wurden die Arbeiten von March und Olson (1984, 1989), die in einem interdisziplinären Zugriff die Bedeutung von Institutionen zur Ausgestaltung von Normen, Identitäten, Interessen und Überzeugungen einer Gesellschaft herausstellten. Die neue Aufmerksamkeit stand sicherlich in Zusammenhang mit der Staats-Renaissance in der Politikwissenschaft der 1980er Jahre, denn der Staat ist eine politische Institution par excellence; sie trug dem Paradox der Wiederentdeckung des Staates aber von Anfang an Rechnung. March und Olson sahen die Rolle des Staates zunehmend relativiert und wollten ihn daher nur noch als 384 Gerhard Göhler et al. eine der vielen Institutionen behandelt wissen, welche Gesellschaft und Politik bestimmen. In Deutschland entstand aus der Sektion „Politische Theorie und Ideengeschichte“ der DVPW in Anknüpfung insbesondere an die Theorie der Institutionengründung von Arnold Gehlen das DFG-Schwerpunktprogramm Theorie politischer Institutionen (Rehberg 1990; Göhler 2001). Während hier von vornherein unterschiedliche Ansätze integriert wurden, war der Mainstream der internationalen Diskussion vor allem durch zwei miteinander konkurrierende Perspektiven bestimmt – durch den ökonomischen und den (organisations-)soziologischen Institutionalismus. Einer rationalistischen Sichtweise, die vor allem nach den Kalkülen der Individuen fragt, steht so eine kulturalistische Sichtweise gegenüber, die das Handeln von Individuen und Organisationen in übergreifende soziokulturelle Zusammenhänge einordnet. In die deutsche Theoriebildung haben weder die Institutionenökonomie noch die rein kulturalistische Sichtweise vollständig Eingang gefunden. Hier bildete sich vielmehr ein „historischer Institutionalismus“ heraus (Immergut 1997), der die ökonomisch inspirierte Vorstellung von der Pfadabhängigkeit institutioneller Entwicklungen sehr wohl mit wegweisenden Entscheidungen einzelner Akteure im soziokulturellen Kontext zu verbinden wusste. Vor allem aber wurde der „akteurzentrierte Institutionalismus“ (Mayntz/Scharpf 1995) prominent. Er fasste in griffiger Weise die Beweggründe institutioneller Akteure zusammen: Sie handeln nach ihrem rationalen Kalkül, zugleich aber auch im institutionellen Kontext gesellschaftlicher Regelungen und kulturell geprägter Werte.8 2.2 Normative Leitideen Normative Leitideen bezeichnen die grundlegenden Prinzipien, Werte und Ziele politischer Ordnungen. Zugleich dienen sie dazu, kritisch über deren Legitimität – oder eben auch Illegitimität – zu befinden. Nach der Erfahrung des Zivilisationsbruchs durch den Nationalsozialismus orientierte sich die deutsche Politische Theorie der 1950er und 1960er Jahre ganz selbstverständlich an normativen Leitideen, die einem erneuten Rückfall in die Barbarei wehren sollten. Sie rekurrierte dabei vor allem auf die Klassiker der griechischen Antike, insbesondere auf Platon und Aristoteles. Auch diese hatten ja auf die Krise der attischen Polis mit einer Betonung des auf das Gute und Gerechte ausgerichteten Wesens des Menschen geantwortet. Politisch im Vordergrund stand in der unmittelbaren Nachkriegszeit so die normative Begründung der Demokratie im Gegensatz zu Faschismus und Kommunismus. Das gilt für so unterschiedliche Denker wie Dolf Sternberger, Arnold Bergstraesser und später Alexander Schwan, zudem für die zumindest zeitweise im Exil lehrenden Eric Voegelin und Leo Strauss sowie – eher phänomenologisch orientiert – für Hannah Arendt. Mit dem Beginn der 1960er Jahre gerieten normative Fragestellungen dann unter Druck. Einerseits geschah dies durch das naturwissenschaftliche Selbstverständnis des 8 In institutionentheoretischer Systematik hat Göhler (1997, 2004) den Vorschlag gemacht, das Verhältnis von Akteuren und Institutionen mitsamt ihrem Kontext als „institutionelle Konfiguration“ zu fassen. Politische Institutionen mit ihren Akteuren stehen zu ihren Adressaten, den Bürgern, in wechselseitigen Machtbeziehungen, zugleich repräsentieren sie ihren politischen Willen und ihre Wert- und Ordnungsvorstellungen. Politische Theorie 385 aus den USA importierten Behavioralismus. Andererseits erlebten spätestens mit dem Beginn der Studentenrevolte (neo-)marxistische Ansätze eine Konjunktur. Diese setzten sich zwar für eine angeblich bessere Gesellschaft ein, taten aufgrund ihres „wissenschaftlichen“ Selbstverständnisses normative Fragen oftmals als bloße Überbauphänomene ab. Reflektiertere Formen der Ideologiekritik bezogen sich demgegenüber – im Anschluss an Arbeiten der Frankfurter Schule, etwa von Franz L. Neumann (Iser/Strecker 2002), – auf die immanenten Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates. Diese galten jedoch als noch nicht eingelöst, wie man besonders prominent bei Wolfgang Abendroth und dem jungen Jürgen Habermas (1962) sehen kann. Hieraus entwickelte sich mit der normativen Diskurstheorie ein genuin deutscher Theorieansatz in der Tradition der Frankfurter Schule (Habermas 1983; Wellmer 1986), der sich mit der Münsteraner Ritterschule um Hermann Lübbe, Odo Marquard und Robert Spaemann durchaus erbitterte Auseinandersetzungen lieferte. Letztere vertrauten eher auf den common sense und das aristotelische Konzept der Mitte, welches in jedem Extrem ein Abweichen vom angemessenen politischen Urteil erblickt. Anhand dieser Konzepte sollte der Status quo der bundesrepublikanischen Nachkriegsgesellschaft gerechtfertigt – und eben gerade nicht radikal transformiert – werden (Hacke 2006). Schließlich rekurrierten andere, wie Otfried Höffe und Wolfgang Kersting, auf die Vertragstheorien der Neuzeit. Damit nahmen sie einen Trend auf, der von John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit (1975) ausging und in der internationalen Debatte für eine unverhoffte Renaissance normativer Fragen sorgte; auch wenn diese Debatte erst mit erheblicher Verzögerung – nämlich frühestens mit dem Beginn der 1980er Jahre – Deutschland erreichte. Neben dem Begriff der Gerechtigkeit konzentrieren wir uns im Folgenden auf die Konzepte des Gemeinwohls und der Anerkennung, die als alternative Leitideen diskutiert werden. Bei dieser Darstellung werden weniger die historischen Entwicklungen als die systematischen Kontroversen im Vordergrund stehen. Wir folgen damit jenem Stil, der die Diskussionen innerhalb der normativen Politischen Theorie weitestgehend prägt. Gerechtigkeit Obgleich der Begriff der Gerechtigkeit von jeher einen wichtigen Referenzpunkt der normativen Politischen Theorie darstellt, hat er sein Primat gegenüber dem der Freiheit vor allem durch das Werk von John Rawls wiedergewonnen (Hofmann 1997). Die Pointe des Rawls’schen Vorgehens besteht ja gerade darin, den Begriff der Gerechtigkeit als Klammer für jene Konzepte von Freiheit und Gleichheit zu verwenden, die in den Theoriediskussionen der 1950er und 1960er Jahre allzu oft in einen sterilen Gegensatz geraten waren. Im Rawls’schen Urzustand, hinter jenem Schleier des Nichtwissens, der die Idee der Unparteilichkeit versinnbildlicht, votieren die rational Entscheidenden nicht nur für gleiche Grundfreiheiten, sondern auch für das Differenzprinzip. Diesem zufolge müssen alle Ungleichheiten in der Verteilung von Grundgütern, die innerhalb der gesellschaftlichen Grundstruktur auftreten, auch den Schlechtestgestellten nutzen. Viele der nun folgenden Debatten klagten Aspekte ein, die hinter Rawls’ Schleier nicht berücksichtigt worden waren. Den Auftakt machte die Betonung der individuellen Leistung durch Libertäre (Nozick 1976), die in der durch das Differenzprinzip notwen- 386 Gerhard Göhler et al. dig werdenden Besteuerung einen ungerechten Eingriff in die Freiheitsrechte der Tüchtigen und Talentierten sehen und diese mit Zwangsarbeit gleichsetzen. Die Equality-ofwhat-Debatte der 1980er Jahre teilte demgegenüber Rawls egalitäre Grundintuition, bezweifelte aber, dass Grundgüter die angemessene Einheit seien. Stattdessen sollten Ressourcen (Dworkin 1981; Ladwig 2000), bestimmte wünschenswerte Zustände, etwa das Wohlbefinden (Arneson 1994), oder grundlegende Fähigkeiten bzw. capabilities (Sen 1992; Nussbaum 1999) gleich verteilt werden. Je nach Auffassung unterscheiden sich dann auch die politischen Antworten auf so dringende Fragen wie die nach der Gerechtigkeit eines arbeitsunabhängigen Grundeinkommens (Vanderborght/van Parijs 2005) oder nach den normativen Prinzipien des Sozialstaates (Nullmeier 2000). Weil Kriterien der Verteilung notwendigerweise umstritten sind, ist zudem als grundlegende Alternative vorgeschlagen worden, Gerechtigkeit als wechselseitigen Tausch von Freiheitsrechten zu konzipieren (Höffe 1987). Schließlich wurde angesichts der Krise des Wohlfahrtsstaates zu Beginn des neuen Jahrtausends bezweifelt, dass Gleichheit überhaupt einen zu verfolgenden Wert darstellt. Das Gleichheitsstreben drücke lediglich das Gefühl des ressentimentgeladenen Neides aus und verlange oftmals gar eine Angleichung an das jeweils niedrigere Niveau. Stattdessen solle man sich auf ein zu gewährleistendes Minimum für ein gutes Leben konzentrieren (Krebs 2000; vgl. aber Kymlicka 1997). Nun ist Rawls’ Ansatz, wie alle bisherigen Vertragstheorien auch, nur auf eine einzelne staatliche Ordnung bezogen. Fragen der internationalen Gerechtigkeit beschränkten sich daher sehr lange auf den Kontext kriegerischer Auseinandersetzungen (Walzer 1982), später dann auf das Thema der humanitären Intervention (Merkel 2000). Angesichts der zunehmenden globalen Verflechtung hat das Problem der internationalen Verteilungsgerechtigkeit in den vergangenen Jahren dann einen enormen Boom erlebt. Charles Beitz und Thomas Pogge waren mit die ersten, die versuchten, die Idee des Urzustands in kosmopolitischer Weise auf den ganzen Globus anzuwenden (Beitz 1979; Pogge 1989). Während für sie das einzelne Subjekt der Bezugspunkt bleibt, weil es moralisch zufällig sei, in welchem Land wir geboren werden, halten die „Etatisten“ die Mitgliedschaft in einem staatlichen Gemeinwesen für moralisch relevant. Die hierfür angeführten Gründe variieren freilich erheblich: von dem pragmatischen Zugeständnis, dass die Welt nicht nur von liberalen Gesellschaften bevölkert ist (Rawls 2002) über die Idee nationaler Selbstbestimmung als einer besonders wichtigen Form der positiven Freiheit (Miller 1997) bis hin zur Bedeutung wechselseitigen Zwangs für die Konstitution reziproker Verpflichtungen (Nagel 2005). Hier dient die anglo-amerikanische Diskussion erneut als Vorbild, wenngleich in neuerer Zeit interessante Beiträge aus Deutschland zu verzeichnen sind (Habermas 1998; Höffe 1999; Merle/Gosepath 2002). An den substanziellen Bestimmungen der Rawls’schen Gerechtigkeitstheorie und den sich an sie anschließenden Debatten wurde jedoch bald kritisiert, sie griffen den Entscheidungen der Bürger vor. Man solle stattdessen die Bedingungen fairer Diskurse reflektieren, deren Ergebnisse sodann die Vermutung der Vernünftigkeit für sich hätten. Aus diesem Grund hat Habermas im Anschluss an Karl-Otto Apel die Idee der herrschaftsfreien Verständigung als normativen Kern einer prozeduralen Gerechtigkeitskonzeption ausgearbeitet. Besonderes politisches Augenmerk gilt hierbei der Idee einer vitalen Öffentlichkeit, die als Sensorium für gesellschaftliche Probleme fungiert (Haber- Politische Theorie 387 mas 1992b; Peters 2007). Das Prinzip der öffentlichen Autonomie oder Nicht-Beherrschung liegt auch republikanischen Ansätzen zugrunde (Pettit 1999). Demnach ist auch dann keine Freiheit gegeben, wenn ein wohlwollender Despot gerechte Regelungen gewährt, weil er diese jederzeit willkürlich zurücknehmen kann. Daher sollen Bürgerinnen und Bürger über die politische Freiheit verfügen, sich gemeinsam auf allgemein zustimmungsfähige Gesetze zu einigen. Grundsätzlich wurde aus poststrukturalistischer Perspektive an der Ausrichtung am Gerechtigkeitsbegriff kritisiert, dass dieser der individuellen Person bzw. dem konkreten Fall niemals gerecht werden könne. So scheint bei Emmanuel Lévinas die – uneinlösbare – Forderung auf, jedem einzelnen Menschen mit einer Sensibilität und Fürsorge zu begegnen, die dessen einzigartiger Bedürftigkeit gerecht wird. Jacques Derrida verweist demgegenüber auf die notwendige Willkür bei der Etablierung von universellen Normen und deren Anwendung auf den Einzelfall. Deshalb ist Gerechtigkeit ihm zufolge im emphatischen Sinn niemals erreichbar (Derrida 1991; Haverkamp 1994). Gemeinwohl Von Beginn an wurde die angeblich abstrakte Natur des Rawls’schen Unterfangens aus einer hegelianischen Perspektive kritisiert, die die normativen Leitideen aus einer konkreten Sittlichkeit gewinnen will. Einflussreich waren dabei vor allem jene Ansätze, die unter dem allzu vereinheitlichenden Namen „Kommunitarismus“ subsumiert wurden. Diese haben in unterschiedlicher Weise die Bedeutung einer (gemeinsamen) Konzeption des Guten bzw. des Gemeinwohls gegenüber dem Gerechten hervorgehoben.9 Der Bürger sei kein „ungebundenes Selbst“ (Sandel 1982), sondern immer schon auf kulturelle Bedeutungen und Praktiken angewiesen gewesen. So wenig kontrovers dieser sozialontologische Punkt in der Folge gewesen ist, so blieb doch umstritten, was daraus normativ folgt (Forst 1994). Grundsätzlich wollen Kommunitaristen Gerechtigkeitsprinzipien nicht abstrakt postulieren, sondern aus den bereits vorhandenen Werten (Walzer 1992) bzw. Praktiken (MacIntyre 1987) einer spezifischen Gesellschaft oder aus der normativen Infrastruktur der Moderne als solcher gewinnen (Taylor 1996). Gegen ein Verständnis negativer Freiheit (Berlin 1995), das sich von vornherein mit der wechselseitigen Akzeptanz subjektiver Freiheitsspielräume zufrieden gibt, wird von kommunitaristischer Seite eingewandt, dass nicht jede Freiheitseinschränkung gleich relevant sei. Deshalb müsse man doch auf Ideen eines (zumindest schwachen) Guten bzw. eines Begriffs der positiven Freiheit (Taylor 1988) zurückgreifen. Dies sei spätestens dann notwendig, wenn es um politische Programme gehe. Umstritten blieb jedoch, ob angesichts des weltanschaulichen Pluralismus ein gemeinsames Verständnis des kollektiven Guten überhaupt noch erreichbar sei, und wenn ja, wie substanziell dieses ausfallen könne, ohne wiederum die Freiheit des Einzelnen zu beeinträchtigen. Diese Debatte um das Gemeinwohl konnte in Deutschland an eine Tradition anknüpfen, in der sich substanzielle Positionen, etwa des Sozialismus oder der katholischen Soziallehre, und prozedurale Theorien, wie etwa der Neopluralismus von 9 Als Einführung in den Kommunitarismus ist Honneth (1994) besonders geeignet. 388 Gerhard Göhler et al. Ernst Fraenkel (vgl. Abschnitt 2.1), kritisch gegenüberstanden. Angesichts der Frage, auf welche Art von Gründen man sich in Prozeduren stützen kann, um allgemeine Zustimmungsfähigkeit zu erreichen, sind neben Konzeptionen des Guten und Gerechtigkeitsprinzipien, die für eine respektvolle Toleranz angesichts ethischer und religiöser Differenzen eintreten (Forst 2003), immer wieder – mehr oder weniger dichte – anthropologische Vorstellungen ins Spiel gebracht worden (Jörke/Ladwig 2009). Zugleich wurde kritisch darauf hingewiesen, dass die Offenheit dieses Begriffs hinreichend Spielraum für strategische Kämpfe zulasse, in denen es partikulare Interessen sind, die sich als allgemeine ausgeben. Allerdings stehen in diesem Fall auch eigenutzorientierte Akteure unter erhöhtem Rechtfertigungsdruck. Sie dürfen nicht nur die eigenen Vorstellungen vertreten, sondern müssen tatsächlich auch die anderen Interessen berücksichtigen (umfassend Münkler et al. 2001/2002). Letztlich verweist die Debatte um das Gemeinwohl auf die Frage, welche soziokulturellen Grundlagen der demokratische Rechtsstaat benötigt, um seine Bürger zur Regelbefolgung motivieren zu können. Rational-Choice-Ansätze10 gehen davon aus, dass man hierbei an die gegebenen Präferenzen von Individuen oder auch Kollektivakteuren anschließen müsse, um deren Handlungen durch bestimmte Anreizstrukturen aufeinander abzustimmen. Innerhalb dieses Paradigmas wurde denn auch breit die Debatte um die Probleme kollektiven Handelns geführt, insbesondere darüber, wie die Möglichkeit des Trittbrettfahrens ausgeschlossen werden kann. In Reaktion auf gesellschaftliche Desintegrationsprozesse hat daher der Begriff des Vertrauens Furore gemacht (Hartmann/Offe 2001; Schmalz-Bruns/Zintl 2002). Umstritten blieb jedoch, ob sich Vertrauen allein durch die stete Befolgung von Regeln erzeugen lässt (Ostrom 1999) oder ob man nicht doch auf internalisierte Bürgertugenden setzen muss, die sich aus einer Konzeption der Gerechtigkeit oder des Guten speisen. Bald schon spitzte sich daher die Diskussion auf die Frage zu, ob der politische Prozess diese Tugenden im Sinne einer Zivilreligion oder des Verfassungspatriotismus selbst erzeugen kann, z. B. durch institutionelle Verfahren, oder ob man doch auf vorpolitische Zusammenhänge angewiesen bleibt (Böckenförde 1976: 60). Als vorpolitisch kann man aber traditionelle Wertvorstellungen – und hier wurde in der deutschen Debatte immer wieder die Religion als notwendiges Ferment gesellschaftlicher Solidarität ins Spiel gebracht – ebenso begreifen wie das Entgegenkommen rationalisierter Lebenswelten im Kontext einer vitalen Zivilgesellschaft. Damit verknüpft ist auch die Frage, wie viel Solidarität demokratische Wohlfahrtsstaaten benötigen, um die Bürger für die notwendigen Umverteilungen motivieren zu können (Bayertz 1998). Anerkennung Ende der 1970er und zu Beginn der 1980er Jahre griff man auf den Hegel’schen Anerkennungsbegriff zurück, um eine neue normative Leitidee zu etablieren (Siep 1979; Wildt 1982). Eine politische Konjunktur erfuhr dieser Ansatz zudem im Kontext der 10 Vgl. generell zu diesem auf der Mikro-Ebene operierenden Ansatz, der analog zur Ökonomie das nutzenrational kalkulierende Individuum zum Ausgangspunkt der Analyse von Handlungen macht: Gabriel (1978), Lehner (1981) sowie vermittelnd Zintl (1990). Politische Theorie 389 Multikulturalismusdebatte zu Beginn der 1990er Jahre, weil sich hier Menschen für die Anerkennung ihrer (besonderen) Identität einsetzten. Während die liberale Gerechtigkeitstheorie Minderheitenrechte vor allem als Sicherung der kulturellen Voraussetzungen individueller Autonomie versteht und somit ohne Bezug auf den intrinsischen Wert der jeweiligen Kultur auskommt (Kymlicka 1989), muss man der kommunitaristischen Gegenposition zufolge zumindest darauf hinwirken, den Eigenwert der anderen Kultur anzuerkennen (Taylor 1993). In beiden Fällen ist man allerdings mit dem Problem konfrontiert, dass die Zusicherung von Gruppenrechten hegemoniale Deutungen innerhalb von Kollektiven festschreiben kann, womit die Integrität – in extremen Fällen die Menschenwürde – des Individuums in Gefahr gerät. Deshalb halten poststrukturalistisch inspirierte Ansätze die Rede vom Multikulturalismus überhaupt für problematisch und setzen eher auf die Dekonstruktion von (kulturellen) Identitäten und deren Hybridisierung (Fraser 2003: 103). Es stellt sich also die Frage, in Bezug auf welche Eigenschaften Menschen wechselseitig (und von der politischen Ordnung) anerkannt werden sollten. Axel Honneth, der die Tradition der Kritischen Theorie mit diesem Begriff als neuem normativen Fundament fortführt, will nicht nur die engen Grenzen der Identitätspolitik, sondern auch die der klassischen Gerechtigkeitsperspektive überwinden. Hierzu unterscheidet er zwischen den drei Dimensionen der Liebe, des Rechts und der Solidarität (später: Leistung), in der jeweils unterschiedliche Aspekte eines autonomen Subjekts anerkannt werden (Honneth 1992). Vorstellungen der Fürsorge-Ethik werden hierdurch mit denen des Kommunitarismus und des politischen Liberalismus unter einem Dach zusammengeführt (Honneth 2000). Nur durch eine soziale und politische Ordnung, die diese umfassende Anerkennung gewährleistet, sollen die Subjekte die innere Freiheit gewinnen, ohne Scham zu den eigenen Wünschen und Projekten stehen zu können. Zugleich soll die Kritische Theorie hiermit sozialen Widerstand besser verstehen können, weil sich Subjekte vor allem über die Missachtung ihrer Identität empören (Iser 2008). Allerdings ist selbst gegenüber diesem umfassenden Ansatz der Vorwurf erhoben worden, er konzentriere sich allzu sehr auf Identitätsfragen und könne Probleme der Verteilungsgerechtigkeit nicht angemessen erfassen (Fraser 2003). Grundsätzlicher noch ist eingewandt worden, Anerkennungskämpfe seien viel enger mit Fragen der Macht verknüpft als oftmals angenommen (van den Brink/Owen 2007). Unser Anerkennungsstreben würde uns nur immer tiefer in falsche Abhängigkeiten verstricken, weil uns die urteilende Instanz vor die Wahl zwischen Gehorsam und den Verlust unserer sozialen Existenz stellt (Althusser 1977; Butler 2001). Ganz anders verwenden den Anerkennungsbegriff daher jene, die ihn in einem minimalistischen Sinne auf den Begriff der Menschenwürde beziehen, negativ gewendet auf jenen der Entwürdigung (Margalit 1997; Schaber 2003; Stoecker 2003). Der Menschenwürdebegriff war aufgrund seiner prominenten Stellung innerhalb des Grundgesetzes in der juristischen Diskussion seit 1945 ein zentraler Referenzpunkt, weniger jedoch innerhalb der Politischen Theorie. Als Missachtungen gelten hier besonders fundamentale Rechtsverletzungen, die den Betroffenen das Menschsein selbst absprechen. Die Selbstbeschränkung einer solch „negativen Politik“ soll den normativen Standards besonderen Nachdruck verleihen. Derart minimalistische Ansätze begnügen sich denn auch in Bezug auf Fragen der globalen Gerechtigkeit damit, weltweit akzep- 390 Gerhard Göhler et al. table Mindeststandards humanitärer Moral zu etablieren (Ignatieff 2002; ähnlich Kersting 2000). Der Minimalbegriff der Menschenwürde hat in drei weiteren wichtigen Kontexten eine zentrale Rolle gespielt: Erstens wurde gefragt – vor allem innerhalb der Debatten um Abtreibung und gentechnologische Eingriffe –, ab wann dem Menschen Würde zukommt und in welchem Maße (Spaemann 1987; Damschen/Schönecker 2003). Zweitens ist in letzter Zeit die lange tabuisierte Frage aufgeworfen worden, ob die Menschenwürde jemals eingeschränkt bzw. verletzt werden dürfe, etwa im Namen konkurrierender Werte wie dem der Sicherheit. Hitzig diskutiert wurde dies angesichts der sogenannten „Rettungsfolter“ (Beestermöller/Brunkhorst 2006). Und schließlich war umkämpft, ob bioethische Neuerungen wie die genetische Manipulation zukünftiger Generationen im Rahmen der uns bekannten liberalen Konzepte behandelt werden können (Buchanan et al. 2000) oder eine fundamentale Herausforderung für zentrale Begriffe wie Freiheit und Gleichheit darstellen – und damit für unser normatives Selbstverständnis (Habermas 2001; Karnein 2009). 2.3 Neue Thematisierungen Politik und Gesellschaften waren nie statisch. Daher ist es kaum verwunderlich, dass auch die Politische Theorie seit Anbeginn von konstanten Wandlungsbewegungen geprägt ist. Dies zeigt sich zum einen anhand der Debatten und Theorieentwicklungen, die im Zusammenhang mit traditionellen Ordnungsbegriffen und mit normativen Leitideen stattgefunden haben. Hier werden zwar immer wieder „alte“ Fragen gestellt, etwa nach angemessenen Modellen der Demokratie oder nach den Bedingungen für eine gerechte Gesellschaftsordnung. Aber diese Fragen sind stets auf neue Weise formuliert worden. Zu den Gründen für derartige Verschiebungen zählt neben differierenden Weltanschauungen der Theorieschaffenden und sich verändernden analytischen Zugängen eben auch die Notwendigkeit, auf historische Entwicklungen zu reagieren. Zum anderen zeigt sich die Dynamik der Politischen Theorie daran, dass immer wieder gänzlich neue Fragen gestellt werden, die neue Sachverhalte auf die Agenda setzen und damit das Themenspektrum der Teildisziplin modifizieren und erweitern. Das gilt für ihre Ordnungsbegriffe ebenso wie für ihre normativen Leitideen, wobei die Begriffe, die für neue Thematisierungen stehen, oftmals Ordnungselemente und normative Elemente integrieren. Darüber hinaus werden sie häufig im Zusammenhang von international und transdisziplinär geführten Auseinandersetzungen etabliert, die auf diese Weise auch der Politischen Theorie zu neuen Allianzen verhelfen. Als Movens dieser zweiten Variante der theoretischen Innovation lassen sich mindestens drei verschiedene Ursachen ausmachen: erstens die schon angeführten historischen Entwicklungen, die zu Konstellationen führen, in denen die überkommenen Deutungsund Problemlösungsstrategien nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Exemplarisch sei hier auf Globalisierungsprozesse und ihre Implikationen im Bereich der politischen Steuerung verwiesen; Entwicklungen, die neue, nicht zuletzt postnationale Formen gesellschaftlicher Analysen ebenso erfordern wie die Entwicklung, Erprobung und Kritik neuer Modelle von Governance, die auf den Nationalstaat als Zentralinstanz verzichten. Als zweite Ursache neuer Thematisierungen sind theoretisch-philo- Politische Theorie 391 sophische Entwicklungen zu nennen. Wenn diese radikal genug ausfallen, sind sie in der Lage, neue Grundbegriffe zu etablieren und auf diese Weise theoretische Debatten auf ganz neuem Terrain zu entfachen. Beispielhaft sei hier der – vor allem während der 1980er und 1990er Jahre oftmals unter dem Stichwort der „Postmoderne“ verhandelte – Poststrukturalismus genannt, der nicht zuletzt Diskurse und die Formierung von Subjektivitäten als von Macht durchzogene Prozesse ausgewiesen und damit zu zentralen Gegenständen politiktheoretischer Reflexion erhoben hat. Eine dritte Ursache schließlich ist die erfolgreiche Politisierung und Theoretisierung von Sachverhalten, die bis dato vom politischen Kanon ausgeschlossen waren. Hier kann beispielhaft der im Zuge der Frauenbewegungspolitik entstandene akademische Feminismus angeführt werden, der mittlerweile bezogen auf die Untersuchungsgegenstände fast aller universitären Disziplinen Analysen ihrer geschlechtlichen Verfasstheit und Implikationen durchführt und dem in diesem Sinne auch die Politische Theorie entscheidende Impulse verdankt. Im Folgenden stehen drei Begriffe im Mittelpunkt, die auf je unterschiedliche Weise neue politiktheoretische Thematisierungen anzeigen. Wir beginnen mit Geschlecht, einem Begriff, der nicht nur selbst umkämpft ist, sondern zudem querschnittshaft auf vielfältige andere Bereiche der Politischen Theorie bezogen wird und dort für neue theoretische Herausforderungen sorgt. Von dort aus gehen wir über zu Diskurs, einem Thema, das sich vornehmlich innertheoretischen Innovationen verdankt, und enden mit Globalisierung, einem Begriff, der für veränderte empirische Bedingungen steht. Geschlecht Als „Geschlecht“ in den 1970er Jahren zum Thema der Politischen Theorie wurde, war einer der ersten Befunde, dass geschlechtliche Differenzierungen im politischen Denken schon immer eine wichtige Rolle gespielt haben – allerdings oftmals eher, um verschiedene Formen von Ungleichbehandlung, Stratifikation und Segregation zu legitimieren, als um sie zu kritisieren. Zu den ersten Projekten der feministischen Politischen Theorie zählte dementsprechend auch eine kritische Revision der Ideengeschichte. Deren Ziel war zunächst, geschlechtliche Differenzierungen und daraus abgeleitete Hierarchisierungen in den kanonisierten Texten der Disziplin aufzudecken und hinsichtlich ihrer jeweiligen theoretischen und praktischen Implikationen zu befragen. Deutlich wurde dabei, dass die weitgehende Exklusion von Frauen aus den Sphären der Politik und Öffentlichkeit durch die Kombination von androzentrischen Konzeptionen des Menschen bzw. Bürgers und davon abweichenden, stark mit Mütterlichkeit assoziierten und auf diese Weise naturalisierten Weiblichkeitsentwürfen legitimiert wurde. Während Mensch- bzw. Männlichkeit mit Eigenschaften wie Autonomie und Rationalität assoziiert wurde, verband man Weiblichkeit mit Charakteristika wie Bindungsbezogenheit, Fürsorglichkeit und Emotionalität, mit Eigenschaften also, die für ein privates, familienbezogenes Leben geradezu prädestinierten.11 Derartige Zusammenhänge hinsichtlich ihrer Konstanzen und Verschiebungen historisch nachzuvollziehen, war jedoch nicht das 11 Vgl. für wichtige frühe Überblickstexte Schaeffer-Hegel (1988), Benhabib/Nicholson (1987) und die Auswahlbibliographie von Klinger (1990), an neuerer Literatur außerdem Rauschenbach (1998) und Rosenzweig (2005). 392 Gerhard Göhler et al. einzige Ziel der feministischen Revision des ideengeschichtlichen Kanons. Zusätzlich ging es bei diesem Unterfangen darum, den methodologischen Androzentrismus anzuprangern, der den malestream der Politischen Theorie prägte – und mitunter heute noch prägt. Um diesen Tendenzen entgegenzuwirken, nahmen sich feministische Politiktheoretikerinnen und einige ihrer Kolleginnen aus benachbarten Fächern – nach wie vor sind hier in der Mehrheit Frauen engagiert, auch wenn Vieles dafür spräche, dass Geschlechtergerechtigkeitsdefizite nicht länger solchermaßen performativ zu Frauenthemen und -problemen gemacht werden – in der Folgezeit so gut wie aller Fragestellungen der Teildisziplin an. Es entstanden Arbeiten zu Begriffen wie Demokratie und Staat (vgl. Biester et al. 1994; Kerchner/Wilde 1997; Holland-Cunz 1998; Sauer 2001), Macht (vgl. Penrose/Rudolph 1996), System (vgl. Pasero/Weinbach 2003) und besonders in den USA auch zu Gerechtigkeit, Anerkennung und Multikulturalismus (vgl. Young 1990; Benhabib 1999; Fraser 2001). Neben diesen Arbeiten an politiktheoretischen Einzeldiskussionen wurden im Rahmen der feministischen Politischen Theorie zudem Ansätze und Entwürfe einer feministischen Gesellschaftstheorie entwickelt. Anfangs geschah dies vor allem in kritischer Auseinandersetzung mit dem Marxismus, später auch mit weiteren theoretischen Ansätzen wie Psychoanalyse und Poststrukturalismus. Tragende Elemente waren und sind hier unter anderem Fragen der geschlechtlichen Arbeitsteilung, der Trennung und dualen geschlechtlichen Kodierung von Öffentlichkeit und Privatheit, aber auch der Stellenwert von Sexualität und Probleme der Gewalt (vgl. z. B. Knapp/Klinger 1992; Knapp 1998). Seit einigen Jahren wird im Kontext der feministischen Sozial- und Gesellschaftstheorie mehr und mehr über die „Intersektionalität“, d. h. das Verhältnis und das Zusammenspiel verschiedener Formen von Ungleichheit nachgedacht. Zur Analysekategorie „Geschlecht“ treten damit Kategorien wie Sexualität, Ethnizität/„Rasse“/Religion/Nationalität und zunehmend auch wieder die zu Beginn der feministischen Forschung durchaus präsente, zwischenzeitlich jedoch etwas aus dem Blick geratene Kategorie der Klasse, der Schicht bzw. des sozialen Status hinzu (vgl. Klinger et al. 2007; Klinger/ Knapp 2008; Kerner 2009). Neben der Ideengeschichte, den vielfältigen politiktheoretischen Einzeldiskussionen und der Gesellschaftstheorie nahm sich die feministische – man könnte auch sagen die geschlechtssensible – Politische Theorie ferner auch der Frage nach Erfolg versprechenden geschlechterpolitischen Strategien an. Dies geschah nicht zuletzt deshalb, weil sie seit Anbeginn nicht nur an einer akademischen, sondern auch an einer politischen Kritik geschlechtlich legitimierter Formen politischer und gesellschaftlicher Ungleichheit interessiert gewesen ist. So etablierte sie Diskussionen über Chancen und Probleme von Identitätspolitik (vgl. z. B. Hark 1999), aber auch zu Fragen wie Quotierungen und politischer Repräsentation (vgl. z. B. Rössler 2001). Schließlich war auch der Begriff Geschlecht selbst diversen Kontroversen hinsichtlich seiner Bedeutungen ausgesetzt. Diese Kontroversen waren nicht zuletzt deshalb brisant, weil Geschlecht in der Politischen Theorie wie auch in den anderen Bereichen der transdisziplinären Gender Studies nie „nur“ Thema, sondern immer auch Analysekategorie gewesen ist – und die Art und Weise, wie eine Analysekategorie gefasst wird, Politische Theorie 393 erhebliche forschungspraktische Konsequenzen haben kann. In diesem Sinne sind zwei besonders wichtige Debatten zu nennen. Erstens wurde analog zur feministischen Kritik am methodologischen Androzentrismus des akademischen malestreams eingewandt, dass der feministische Rekurs auf die Kategorie Frau und die im feministischen Mainstream etablierten Weiblichkeitskonzepte an einem weißen, heterosexuellen Mittelschichtsbias krankten. Geschlecht wurde auf diese Weise dahingehend pluralisiert, dass die empirische Tragfähigkeit des Begriffs zur Bezeichnung der vielfältigen Geschlechterpositionen auch innerhalb der Genusgroßgruppen „Männer“ und „Frauen“ hinterfragt wurde. Zweitens gab es eine ausführliche Debatte um die Unterscheidung von Sex und Gender, wobei „Sex“ für die biologischen und „Gender“ für die sozialen Aspekte von Geschlecht steht. Vor allem angestoßen von Judith Butlers Buch Das Unbehagen der Geschlechter (Butler 1991) wurde kontrovers diskutiert, inwiefern auch gemeinhin als biologisch verstandene Aspekte von Geschlecht, wie Zweigeschlechtlichkeit und hegemoniale Heterosexualität, als sozial konstruiert, politisch veränderbar und aufgrund ihrer verletzenden Effekte kritikwürdig verstanden werden sollten.12 Diskurs Zentrale Aspekte der politisch-sozialen Bedeutung von Diskursen lassen sich am Beispiel der Geschlechterthematik gut veranschaulichen. Denn gesellschaftliche Auffassungen von Männlichkeit, Weiblichkeit oder generell von Geschlecht spiegeln sich in diversen institutionellen Arrangements und rechtlichen Bestimmungen wider: Zum Beispiel im Zwang zur eindeutigen Geschlechtsbestimmung gleich nach der Geburt, im Institut der Ehe, das heterosexuelle Paarbeziehungen privilegiert, im steuerlichen Modell des Ehegattensplittings, das eine komplementäre innerfamiliäre Arbeitsteilung im Sinne des „Hausfrau-Ernährer-Modells“ unterstützt, oder auch im Umstand, dass Frauen von der Wehr- bzw. Ersatzdienstpflicht ausgenommen sind. Es dürfte unmittelbar einleuchten, dass diese Arrangements anders aussähen, wenn alternative Vorstellungen von Männlichkeit und Weiblichkeit hegemonial wären. Diskurse, in diesem Fall ein spezifischer, letztlich jedoch kontingenter Geschlechterdiskurs, können also Macht auf Institutionen entfalten, die wiederum diese Diskurse stützen. Diskurse stehen dieser Sichtweise nach also nicht außerhalb von Macht, sondern sind von ihr durchzogen, bilden Macht-Wissens-Komplexe (Foucault 1976, 1977). Folgt man dieser Perspektive, für die neben Michel Foucault in besonderem Maße auch Ernesto Laclau und Chantal Mouffe stehen, drängt es sich geradezu auf, Diskurse und ihre Machteffekte zum Gegenstand politiktheoretischer Überlegungen zu machen und auf diese Weise Wissen und hegemoniale Bedeutungen als wichtige Faktoren der Genese und Reproduktion politischer und gesellschaftlicher Ordnungsmuster anzuerkennen (vgl. u. a. Nonhoff 2006; Göhler et al. 2009). So haben sich mittlerweile auch in den empirischen Teildisziplinen der Politikwissenschaft Methoden der Diskursanalyse etabliert (vgl. Keller et al. 2001; Keller et al. 2003; Kerchner/Schneider 2006). 12 Für einen Überblick über die deutschsprachige Debatte im Anschluss an Butler vgl. Hark (2005: 269-332). 394 Gerhard Göhler et al. Diskurse entfalten ihre Machtwirkungen jedoch nicht nur auf Institutionen, sondern auch auf Subjekte. Diese spielen in der Politischen Theorie spätestens seit der Antike eine wichtige Rolle. Allerdings waren sie dort bis vor Kurzem selten mehr als der Ausgangspunkt politiktheoretischer Reflexionen – wie etwa dann, wenn aus allgemein formulierten anthropologischen Grundannahmen ein passendes Politik- und Ordnungsverständnis abgeleitet wurde.13 Auch das hat sich mit der Rezeption von Foucaults Machtanalytik geändert. Denn mit diesem Analyserahmen, der diskursive und institutionelle Machteffekte auf der Ebene der Subjektkonstitution sichtbar macht, lassen sich Subjekte nicht länger als vorpolitisch denken. Sie werden vielmehr als im Kontext gesellschaftlicher Prozesse konstituiert verstanden, als Adressaten disziplinierender und normalisierender Machtwirkungen. Das impliziert dann auch, dass die theoretische Tragfähigkeit von allgemeinen und damit einheitlich konzipierten Menschenbildern bezweifelt werden muss (vgl. Saar 2007). Die Vorstellung, Prozesse der Subjektkonstitution seien erstens variabel und zweitens ohne die Berücksichtigung von Machtwirkungen nicht zu verstehen, hat im Zusammenhang von Diskussionen um Akteure und ihre Handlungsfähigkeit für einigen theoretischen Aufruhr gesorgt. Der Standardeinwand gegen die theoretische „Tötung“ des vorpolitischen, autonomen Subjekts lautete, dass man sich damit der Möglichkeit beraube, Menschen Intentionalität und Verantwortlichkeit zu unterstellen. Dem wurde entgegnet, dass Subjektivierung nicht Determinierung bedeute und dass der Kritik von Subjektivierungsprozessen ein befreiendes, weil deessentialisierendes und entnaturalisierendes Potenzial zugeschrieben werden könne.14 Aus dieser Sichtweise hat sich ein dynamisches Feld empirischer Forschung entwickelt. Hier sind nicht nur die Geschlechterforschung zu nennen, sondern auch die Gouvernementalitätsstudien, die für die unterschiedlichsten Gesellschaftsbereiche eruieren, inwiefern sich subjektivierende Wirkungen hegemonialer Diskursformationen – ein Beispiel wäre der Neoliberalismus – auf politische Akteure und auf diesem Wege in der Breite von Politik und Gesellschaft niederschlagen (vgl. z. B. Bröckling et al. 2000). Mit dem Foucault’schen und von Laclau und Mouffe erweiterten Diskursbegriff wäre also ein Beispiel dafür geliefert, wie theoretisch-philosophische Innovationen der Politischen Theorie zu neuen Kernbegriffen verhelfen – und wie diese wiederum zur Erschließung neuer empirischer Forschungsperspektiven beitragen können. Damit scheint der Diskursbegriff in ganz besonderem Maße aufgrund der zweiten der oben unterschiedenen drei Ursachen neuer Thematisierungen zum Gegenstand politiktheoretischer Erörterungen geworden zu sein. Denn während das skizzierte Diskursverständnis stark mit dem Poststrukturalismus verknüpft ist, entstammt ein ganz anderes, in der Politischen Theorie jedoch gleichfalls äußerst einflussreiches Diskurskonzept dem Werk von Jürgen Habermas. Dieser interessiert sich nicht primär dafür, empirisch analysierbaren Diskursen Machteffekte nachzuweisen, sondern konzipiert Diskurse vielmehr als Prozesse in13 Eine Ausnahme stellt hier die Kritische Theorie der Frankfurter Schule dar, die sich zum einen stark auf psychoanalytische Positionen bezogen hat und zum anderen in der Zeit nach dem Nationalsozialismus Studien zu autoritären Charakterdispositionen durchführte. 14 Vgl. für die unterschiedlichsten Positionen in dieser Debatte exemplarisch Benhabib et al. (1993). Politische Theorie 395 tersubjektiver, auf Verständigung ausgerichteter Meinungsbildung, die politisch vor allem dazu dienen sollen, vernünftige Entscheidungen über normativ strittige Fragen treffen zu können – die Gültigkeit von Normen erweise sich durch ihre diskursiv ausgewiesene allgemeine Zustimmungsfähigkeit. Wie in Abschnitt 2.1 dargelegt gingen von diesem eindeutig normativen Diskursbegriff bzw. der aus ihr entwickelten Theorie der Deliberation entscheidende Impulse für die Demokratietheorie aus. Und auch die IB- und Governance-Forschung hat hier profitiert, etwa hinsichtlich der Frage, auf welche Weise die Interaktionsmodi im internationalen System zu konzipieren sind (vgl. Herborth/Niesen 2007). Globalisierung Auch wenn plausibel begründet werden kann, dass jene komplexen Prozesse, die wir heute unter der Schlagwort „Globalisierung“ zusammenfassen, spätestens mit dem europäischen Kolonialismus in Übersee begonnen haben, so ist das Bewusstsein, dass wir in einer globalisierten Welt leben und dass daher auch die Politische Theorie ihren überkommenen methodologischen Nationalismus überdenken und zumindest partiell aufgeben sollte, eine relativ junge Angelegenheit und scheint zugleich in der deutschsprachigen Politischen Theorie bislang weniger verbreitet zu sein als beispielsweise in den USA. Die theoretischen und methodologischen Herausforderungen, die mit der Thematisierung der Globalisierung und ihrer vielfältigen Effekte verbunden sind, sind immens. Denn wenn man Globalisierung in Anlehnung an David Harvey als „Raum-Zeit-Verdichtung“ versteht oder, etwas konkreter, als Ausweitung, Beschleunigung und Intensivierung weltweiter Beziehungen mit ökonomischen, politischen, kulturellen, sozialen und ökologischen Komponenten und Effekten, ist klar, dass es erstens großer empirischer Anstrengungen bedarf, um die wichtigsten Veränderungen auch nur ansatzweise überblicken zu können, und dass zweitens alle Teildiskussionen der Politischen Theorie daraufhin überprüft werden sollten, ob und inwiefern Globalisierungsprozesse die etablierten Denkmuster infrage stellen. Reagiert wurde auf diese Herausforderung in unterschiedlicher Weise. Neben Autor(inn)en, die ihre eigenen Theorien globalisiert haben (vgl. z. B. Fraser 2008), lassen sich zwei Trends ausmachen: Erstens gibt es Versuche, globale Gesellschaftstheorien und Großtheorien der Globalisierung zu schreiben. Zweitens bemüht man sich, hinsichtlich von Einzelfragen wie Gerechtigkeit, Demokratie oder Governance den nationalstaatlichen Referenzrahmen zu verlassen und stattdessen explizit global anzusetzen. Beispiele für den ersten dieser beiden Trends sind Manuel Castells mehrbändig angelegtes Werk Das Informationszeitalter sowie das auch außerhalb des Wissenschaftskontextes breit diskutierte Buch Empire von Michael Hardt und Antonio Negri. Castells vertritt die These, in der gegenwärtigen Welt hätten wir es mit einer netzförmigen, d. h. flexiblen und durch horizontale Querverbindungen charakterisierten Struktur zu tun. Für die Ökonomie bedeutet das, wissensbasiert und global vernetzt zu sein. Die staatliche Politik ist Castells zufolge zunehmend medial orientiert, der politische Wettstreit damit in immer stärkerem Maße personalisiert. Hinsichtlich der sozialen Verhältnisse konstatiert er zum einen veränderte Raum- und Zeitvorstellungen – Stichworte sind hier der 396 Gerhard Göhler et al. „Raum der Ströme“ und die „zeitlose Zeit“ –, zum anderen eine zunehmende soziale Polarisierung und Exklusion, die wiederum das Erstarken unterschiedlicher Fundamentalismen zur Folge habe (vgl. Castells 2001, 2002, 2003). Hardt und Negri organisieren ihren eigenen Entwurf der globalisierten Welt um die Begriffe „Empire“ und „Multitude“. Empire bezeichnet dabei eine Form globaler Herrschaft, die auf zwei sich gegenseitig durchdringenden Sphären ruht: Politik und Ökonomie. Die Politik des Empire beschreiben die Autoren als netzförmig, nicht fixiert, allumfassend, mit der Rhetorik des Friedens operierend und der Form nach zum Spektakelhaften tendierend. Die Ökonomie sei durch zunehmende Immaterialität geprägt. Seine Kraft beziehe das Empire aus der Multitude, den arbeitenden und begehrenden Menschen. Deren Vermögen, sich politisch zu einem heterogenen, intern pluralen und demokratisch verfassten politischen Kollektiv verbinden zu können, sehen Hardt und Negri als Ansatzpunkt für Widerstand gegen die Mechanismen des Empire. Die Multitude ist daher die mögliche Akteurin tief greifender Veränderungen (vgl. Hardt/Negri 2002). Die im Anspruch bescheideneren, dafür in den Ergebnissen meist konkreteren und präziseren Unterfangen, Begriffe wie Gerechtigkeit, Demokratie oder Governance vom nationalstaatlichen Referenzrahmen zu entkoppeln, finden sich sowohl im Umfeld der normativen Politischen Theorie (vgl. z. B. Gosepath/Merle 2002) als auch im Zusammenhang der empirischen Forschung und ihrer theoretischen Reflexion (vgl. z. B. Schirm 2006). Die wohl schwierigste Aufgabe, die sich bei allen Unternehmungen dieser Art stellt, besteht darin herauszufinden, inwieweit die Ausweitung der eigenen Perspektive auf den globalen Raum schlicht dadurch bewerkstelligt werden kann, dass der vormalige Referenzrahmen gedehnt und an einigen Stellen modifiziert wird – und wann vielmehr das Verlassen des nationalstaatlichen Kontextes aufgrund der qualitativen Veränderung der Ausgangsbedingungen, die damit einhergeht, völlig neue theoretische Modelle und vielleicht sogar völlig neue Modelle des Theorieschaffens erfordert. Neue Thematisierungen in der Politischen Theorie erweitern damit nicht nur das inhaltliche Spektrum der Teildisziplin, sondern halten sie auch in methodologischer Hinsicht dynamisch. 3. Die Entwicklung der Politischen Theorie Der Durchgang durch zentrale Begriffe sollte es erlauben – so die Ausgangsüberlegung –, Entwicklungen in der Politischen Theorie sichtbar zu machen, die über die gefühlte Veränderung von Umbrüchen oder Phasen ebenso hinausgehen wie über die Feststellung bestimmter Themenkonjunkturen. Die Entwicklungslinien im Einzelnen haben wir anhand ausgewählter zentraler Begriffe nachgezeichnet. Mit dem Vorbehalt, dass zwar zentrale, aber doch nur ausgewählte Begriffe aufgenommen werden konnten, kommen wir zu einem Bild, das von den gängigen Vorstellungen erheblich abweicht. Es hat sich bestätigt, dass viele der entscheidenden konzeptionellen Anstöße von außen gekommen sind. Dafür stehen der Durchbruch von Systemtheorie, Behavioralismus und Rational Choice (siehe Fn. 1), später die normative Neubegründung des politischen Liberalismus durch Rawls und die Entwicklung feministischer Konzepte. Ausnahmen sind die Politische Ideengeschichte, die stark auch aus eigenen Traditionen schöpft, bis zu einem gewissen Grad die Demokratie- und Institutionentheorie und si- Politische Theorie 397 cherlich die deutschen Spielarten des Neomarxismus sowie die Weiterentwicklung der Kritischen Theorie bei Habermas und Honneth (Iser 2008). Aber insgesamt ergibt sich doch das für Traditionalisten vermutlich immer noch überraschende Bild einer Leitfunktion der angelsächsischen, in neuerer Zeit auch der französischen Theorieentwicklung. Bemerkenswerter noch fällt die Überprüfung der Annahme aus, dass sich aus wahrgenommenen Konjunkturen von Themen und der sich wandelnden konzeptionellen Ausrichtung der Politischen Theorie bestimmte Phasen ihrer Entwicklung ergeben. Intuitiv liegt es nahe, für die Entwicklung der deutschen Politischen Theorie ein DreiPhasen-Modell zu konstruieren. Die erste Phase reicht dabei von den 1950er bis in die Mitte der 1960er Jahre und ist gekennzeichnet durch eine Erneuerung der klassischen normativen Theorie aufgrund der vorhergehenden Katastrophenerfahrungen. Die zweite Phase, seit Mitte der 1960er bis einschließlich der 1970er Jahre, bringt die „szientifische Wende“ durch die Rezeption von Systemtheorie, Behavioralismus und Rational Choice; dazu gesellt sich, immer dominanter werdend, die marxistische Theorie. Die Großtheorien werden dann in einer dritten Phase seit den 1980er Jahren durch Poststrukturalismus und dekonstruktivistische Verfahren einerseits und durch „policy-orientierte Mehrebenen-Analysen“ andererseits abgelöst (von Beyme 1996: 13). Aber ein solches Drei-Phasen-Modell lässt sich durch unsere Nachzeichnung der Begriffsentwicklungen nicht bestätigen. Anstelle von Phasen haben wir in der Entwicklung der Politischen Theorie vielmehr eine Zäsur festgestellt. Sie fällt – äußerlich eher unspektakulär – in den Anfang der 1980er Jahre. Hier nämlich beginnen fast durchweg neue Theorie-Entwicklungen, sei es originär, sei es bedingt durch eine verspätete Rezeption neuer internationaler Entwicklungen. Prominent für Ersteres sind die deliberative Demokratietheorie im Anschluss an Habermas und die Rezeption von Luhmann, für Letzteres die Rezeption von Rawls, des – insbesondere aus Frankreich stammenden – Poststrukturalismus sowie der feministischen Theorie. Natürlich beginnt diese Aufnahme neuer Ansätze nicht zeitgleich, sondern mit mehr oder minder großen Verzögerungen – aber 1980 scheint in etwa der Einschnitt zu sein. Demgegenüber sind im historischen Rückblick eine erste und eine zweite Phase nur wenig unterscheidbar. Der Boom der normativen Theorie in der Anfangsphase scheint eher ein Mythos zu sein (Bermbach 1984; Buchstein/Jörke 2007), zumal die Bedeutung der Freiburger Schule, welche die personelle Entwicklung der deutschen Politikwissenschaft stark beeinflusste und dabei eine stark normative Ausrichtung der Politikwissenschaft vertrat, in ihrer theoretischen Bedeutung gemeinhin überschätzt wird (Göhler 1982; Schmitt 1999). Wegweisende Bedeutung kommt am ehesten der Theorie des Neopluralismus von Ernst Fraenkel in den gesamten 1960er Jahren zu; sie tritt aber – trotz ihrer unverkennbar normativen Komponente – keineswegs als bloß normative Theorie auf. Wir haben es also von der Begründung der Politikwissenschaft bis in die 1970er Jahre hinein mit der Herausbildung eines theoretischen Profils zu tun, das mehr und mehr kontrovers wurde, bis sich schließlich die Positionen unversöhnlich gegenüberstanden. Diese kommen in den drei „Theoriebegriffen“, die angeblich die Politikwissenschaft abbilden, nämlich normativ-ontologisch, empirisch-analytisch und dialektischkritisch (vgl. Fn. 1), geradezu sinnfällig zum Ausdruck. 398 Gerhard Göhler et al. Wenn man auf diese Entwicklung von heute aus zurückblickt, so zeigt sich erst um 1980 eine Zäsur. Neue Sichtweisen ersetzen die althergebrachten, bisweilen stereotyp gewordenen Auseinandersetzungen. Was sich seitdem fundamental geändert hat, nicht zum gleichen Zeitpunkt, sondern durchaus sukzessive, lässt sich andeutungsweise in drei Punkten skizzieren: (1) Institutionen und Entstaatlichung: Seit den 1980er Jahren wird wieder nach den Institutionen gefragt. Scheinbar haben wir es hier mit einem Paradox zu tun, weil zur gleichen Zeit der Staat, der einstmals als „Institution der Institutionen“ galt, an Bedeutung verliert. Bei genauerer Betrachtung ist dies jedoch eine durchaus folgerichtige Entwicklung, weil Politik – auch jenseits des Staates – ohne strukturierende Instanzen mit einer gewissen Dauerhaftigkeit nicht angemessen begriffen werden kann. Entscheidend wurde daher die Erkenntnis, dass Institutionalisierung nicht gleich Staat bedeutet. In dem Maße, in dem der klassische Nationalstaat angesichts neuer transnationaler Ordnungsformen an Bedeutung einbüßt – oder sie in Räumen begrenzter Staatlichkeit gar nicht erst besitzt –, geht es um institutionelle Arrangements, die seine Leistungen übernehmen können. Der Staat, so die Auflösung des nur scheinbaren Paradoxes, wird zunehmend durch andere politische Institutionen ersetzt. (2) Renaissance normativer Theorie: Normative Fragestellungen und Anliegen sind, beginnend mit der Rezeption von Rawls, geradezu flächendeckend in die Diskussion zurückgekehrt und haben hier in fruchtbarer Weise auf deutsche Theorietraditionen zurückgreifen können. Neben den traditionellen normativen Begriffen wie Gerechtigkeit und Gemeinwohl hat so auch der Begriff der Anerkennung eine Konjunktur erfahren. Außerdem finden wir ein neues – explizit normatives – Verständnis der Demokratie, die äußerst folgenreiche deliberative Demokratietheorie. Diese normativen Theorien sind selbstverständlich nicht unumstritten. So werden sie etwa durch poststrukturalistische und dekonstruktive Ansätze radikal infrage gestellt – was die Intensität der Debatten um diese Begriffe jedoch eher steigert als verringert. Denn auch hier wird um die angemessene Weise gerungen, wie normative Ansprüche zur Geltung kommen können, um illegitime Aspekte der sozialen und politischen Ordnung zu erkennen und zu lindern – oder sogar zu überwinden. Demgegenüber wird die Rückkehr normativer Fragestellungen zumindest von manchen Vertretern des Rational-Choice-Ansatzes und explizit durch die Systemtheorie Luhmanns als unwissenschaftlich verworfen: Diese verstehen sich geradezu als „realistische“ Antwort auf die Renaissance normativer Fragen. So tritt etwa im Bereich der Demokratietheorie den normativ aufgeladenen deliberativen Ansätzen eine Theorierichtung entgegen, die anstelle der Input-Legitimierung auf bloße Output-Legitimierung setzt. (3) Poststrukturalismus und neue Synthesen: Die Rezeption poststrukturalistischer Positionen innerhalb der Politischen Theorie hat dazu geführt, dass neues Licht auf etablierte Fragen geworfen und der teildisziplinäre Kanon infrage gestellt wurde. Beispielsweise sind in der Machttheorie neben stufenweise aufeinander aufbauende Modelle der Herrschaftskritik, wie etwa bei Lukes, Theorien getreten, die vielfältigen, aber nicht weniger wirksamen Machtbeziehungen auf der Mikroebene nachspüren. Tradierte Konzepte des autonomen, ich-identischen Subjektes werden dezentriert, und in der Geschlechtertheorie werden Alternativen zur dichotomisierenden Einteilung der Menschheit in Männer und Frauen etabliert. Politische Theorie 399 Daraus sollte allerdings nicht geschlossen werden, die Politische Theorie löse sich in einen Zustand postmoderner Beliebigkeit auf. Neben der Perspektiverweiterung durch poststrukturalistische Ansätze deuten sich vielmehr vielfältige neue Synthesen an. Beispiele sind u. a. Nancy Fraser und Amy Allen, die jeweils Motive der Habermas’schen Diskurstheorie sowie der poststrukturalistischen Macht- und Subjektkritik aufnehmen, oder auch Judith Butler, die sowohl von Foucault als auch von psychoanalytischen Positionen profitiert. Zudem zeichnet sich offenbar – ausgelöst nicht zuletzt durch die Herausforderungen der Globalisierung – ein neues Bedürfnis nach Großtheorien ab, wie sie in den Entwürfen von Castells und Hardt und Negri sichtbar werden. Hier, wie auch in vielen der Arbeiten, die im Kontext der Gouvernementalitätsstudien entstanden sind, werden poststrukturalistische und postmarxistische Einsichten miteinander verbunden und auf neue Weise theoretisch fruchtbar gemacht. Es sind diese drei Tendenzen, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, nicht von Phasen, sondern von einer Zäsur zu Beginn der 1980er Jahre zu sprechen. Die neuen Tendenzen haben seither die Entwicklung der Politischen Theorie in Deutschland nachhaltig bestimmt, und es ist zu erwarten, dass sie auch für die weiteren Diskussionen maßgebend sein werden. Literatur Abromeit, Heidrun. 2002. Wozu braucht man Demokratie? Die postnationale Herausforderung der Demokratietheorie. Opladen: Leske + Budrich. Agnoli, Johannes und Peter Brückner. 1968. Die Transformation der Demokratie. Frankfurt a. M.: Europäische Verlagsanstalt. Allen, Amy. 1999. The Power of Feminist Theory. Domination, Resistance, Solidarity. Boulder: Westview Press. Althusser, Louis. 1977. 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