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EN 179 DIN
Die DIN EN 179 stellt Regeln für die Ausgestaltung von Notfalltüren in nichtöffentlichen Gebäuden (Bürogebäude ohne Publikumsverkehr, Wohnungen etc.), Bereichen und Flächen auf.
Es ist notwendig, dass sich Türen, die Flucht- oder Rettungswege unterbrechen bzw. versperren leicht von innen öffnen lassen.
Im Anwendungsfall dieser DIN wird die Entstehung einer Paniksituation als unwahrscheinlich angesehen. Sobald eine Person gegen eine Tür nach DIN EN 179 drückt, muss sie sich in ganzer Breite öffnen.
Damit diese Türen nicht zufällig oder unbeobachtet geöffnet werden, greift man in der Regel auf Türwächter zurück. Die Tür lässt sich beim Herunterdrücken des Griffes problemlos öffnen, gleichzeitig wird aber der Alarm ausgelöst.
Dies geschieht durch den Einsatz eines Türwächter. Ein kleines, unscheinbares Kästchen blockiert die Klinke.
Wird der Griff heruntergedrückt, schwenkt der Türwächter in eine horizontale Position.
Die Tür lässt sich ohne Probleme öffnen – gleichzeitig wird aber der Alarm ausgelöst.
Mit Hilfe der Konstruktion des Türwächter, wird ein zufälliges oder unbeobachtetes Öffnen der Notausgangstür vermieden.
Anmerkung: Bei der EN 179 DIN wird eine mögliche Paniksituation nicht unterstellt.
Damit dürfte diese DIN den Normalfall beschreiben. Zur Absicherung der Notausgänge kann hier auch der Einhand-Türwächter verwendet werden.
Zum Ratgeber Türwächter
Notausgangssicherung und Fluchtwegsicherung mit Türwächtern