Zusammenfassung
Der zentrale Regelungsgegenstand der DS-GVO ist der Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer Daten. Die DS-GVO regelt diesen Schutz jedoch nicht nur punktuell, sondern grundlegend, bspw. durch das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, die enumerativen Zulässigkeitsregelungen und die Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung als Risikomanagementpflicht. Die DS-GVO prägt im positiven wie negativen Sinn die Pflichten zur ausreichenden Eindämmung des Risikos, wobei ein vollständiger Ausschluss jeglichen Risikos gerade nicht verlangt wird.
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Eckhardt, J., Hansen, M. Die Datenschutzrechtliche Verkehrssicherungspflicht. Datenschutz Datensich 48, 561–565 (2024). https://doi.org/10.1007/s11623-024-1975-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-024-1975-1