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Produktdetails
260 Seiten, 15,8 x 23,5 cm, kartoniertISBN
978-3-503-21274-3Auflage
5., neu bearbeitete Auflage 2023Erscheinungstermin
08. August 2023Programmbereich
Bürgerliches Recht, ZivilverfahrensrechtDownloads
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Auflagen
Dieser Artikel ersetzt:Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess, 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage (978-3-503-18156-8)
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Rechnung, Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), SEPA-LastschriftBeweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess
Eine Anleitung für die gerichtliche und anwaltliche Praxis
Von Dr. Christian Balzer, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Düsseldorf
Beweiserhebung und Beweiswürdigung beschäftigen Sie in der richterlichen oder anwaltlichen Praxis im Zivilprozess fast täglich. Systematisch stellt dieses Buch beide Themenbereiche dar und berücksichtigt die Anliegen beider Berufsgruppen: rationell zu arbeiten und sich auf das Wesentliche zu beschränken, die Gewährung rechtlichen Gehörs, eine gründliche Aufklärung des Sachverhalts, eine überzeugende Begründung für die Partei, die unterliegt, und für ihr Rechtsmittel.
Der Autor schöpft aus dem Fundus jahrzehntelanger Erfahrung eines Zivilrichters, Schiedsrichters und Schlichters und unterstützt Sie zu u.a. diesen Themen mit erstklassigem Rat:
- Feststellung der Beweisbedürftigkeit
- Zurückweisung von Beweismitteln
- effiziente Organisation der Beweisaufnahme
- Verhandlungsführung im Beweistermin
- Umgang mit Aussagepersonen
- Vernehmungstechnik
- Vorgehen bei der Protokollierung
- Bewertung von Sachverständigengutachten
- Handhabung des Urkundenbeweises und ausländischer Urkunden
- Probleme der Parteivernehmung
- Struktur einer Beweiswürdigung
- Kriterien für die Tragfähigkeit von Beweisergebnissen
- Darstellung des Beweisergebnisses im Urteil
- beweisbezogene Berufungsrügen und ihre Behandlung durch das Berufungsgericht
- Beweisaufnahme im Ausland und im schiedsrichterlichen Verfahren
„Das Werk ist ein – zudem preiswertes – Hilfsmittel, welches der Zivilrichter – gleichwohl ob Anfänger oder 'alter Hase' – griffbereit haben sollte." Dr. Dieter Meyer, Flensburg, zur Vorauflage in: Das Juristische Büro, 10/2018
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