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Verzicht

Verzicht

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Ver|zicht [fɛɐ̯'ts̮ɪçt], der; -[e]s, -e:
das Verzichten; Aufgabe eines Anspruchs, eines Vorhabens o. Ä.:
ein freiwilliger Verzicht; der Verzicht auf diese Reise fiel ihr sehr schwer; seinen Verzicht erklären; ich sehe nicht ein, dass du alles darfst, ich aber immer Verzicht leisten muss.
Syn.: Enthaltsamkeit.
Zus.: Erbverzicht, Gebietsverzicht, Konsumverzicht, Lohnverzicht, Thronverzicht.

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Ver|zịcht 〈m. 1das Aufgeben eines Anspruchs, Rechtes od. Vorhabens, Entsagung, Rücktritt ● schmerzlicher, schwerer \Verzicht; unter \Verzicht auf verzichtend auf [<mhd. verziht „Verzichtleistung, Entsagung“; → zeihen]

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Ver|zịcht, der; -[e]s, -e [mhd. verziht, zu verzeihen in der veralteten rechtsspr. Bed. »versagen, verzichten« (mhd. verzīhen, verzeihen)]:
das Verzichten:
ein freiwilliger V.;
einen V. fordern;
seinen V. auf etw. erklären;
V. leisten, üben (verzichten).

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Verzicht,
 
Recht: 1) im Zivilrecht das Aufgeben eines Rechts; der Verzicht ist eine Verfügung und insoweit wirksam, als ein Recht übertragbar ist. Der Verzicht wird in der Regel einseitig erklärt; zum Verzicht auf Forderungen ist jedoch ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner erforderlich (Schulderlass, § 397 BGB). 2) Der prozessuale Verzicht ist stets einseitig und richtet sich an das Gericht. Er wird in der Regel in der mündlichen Verhandlung erklärt und kann sich auf prozessuale Befugnisse (z. B. Rechtsmittelverzicht) oder den Klageanspruch selbst (Klageverzicht) beziehen. 3) Im Völkerrecht ist Verzicht ein einseitiges Rechtsgeschäft, durch das ein Staat ausdrücklich oder schlüssig ein ihm zustehendes Recht, z. B. die Gebietshoheit über einen Teil seines Staatsgebiets, aufgibt und damit erlöschen lässt.

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Ver|zịcht, der; -[e]s, -e [mhd. verziht, zu verzeihen in der veralteten rechtsspr. Bed. „versagen, verzichten“ (mhd. verzīhen, ↑verzeihen)]: das Verzichten: ein freiwilliger V.; Aufgrund von Zahlungsunfähigkeit hat man nun Kunden und Gläubiger aufgefordert, durch den V. auf Leistungen die Firma weiter am Leben zu erhalten und so einen drohenden Konkurs abzuwenden (CCI 1, 1999, 29); einen V. fordern; seinen V. auf etw. erklären; Ich wollte ihm dabei helfen, ein Läufer zu werden, und ich unterstützte seine -e. Ohne -e kommt niemand sehr weit (Lenz, Brot 70); V. leisten, üben (verzichten); ∙ ... wo in einer Bude alte und neue Stiefel zu Kauf standen ... Ich musste auf ein Paar neue ... V. leisten; mich schreckte die unbillige Forderung (Chamisso, Schlemihl 69); Ich trat die deine ganze Welt für das Mädchen ab, habe V. getan auf deine ganze herrliche Schöpfung (Schiller, Kabale IV, 4).

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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  • Verzicht — Verzicht: Das Substantiv mhd. verziht »Verzichtleistung, Entsagung«, das ursprünglich vorwiegend in der Rechtssprache verwendet wurde, ist eine Bildung zu dem unter ↑ zeihen behandelten Präfixverb »verzeihen«. Auszugehen ist von »zeihen« in der… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Verzicht — (Renuntiatio), 1) im weiteren Sinne jede Aufgebung eines Rechtes; 2) diejenige Aufgebung eines Rechtes, welche durch ein Rechtsgeschäft, bes. durch eine verbindliche Erklärung des Verzichtenden, von dem ihm zustehenden Rechte keinen Gebrauch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verzicht — (Entsagung, Renunziation), die Erklärung, daß man ein Recht aufgebe, und die Erklärung, daß man einen angebotenen Erwerb ablehne. In der Regel kann man allen Rechten entsagen, aber nicht seinen Pflichten, und wo eine. solche entgegensteht, ist… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verzicht — Verzicht, lat. renunciatio, Entsagung auf ein Recht, am gebräuchlichsten als Erbverzicht auf Erbrechte, namentlich der Töchter; in der Form gewöhnlicher Verträge, oft auch in solenner (schriftlicher, öffentlicher) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verzicht — Verzicht,der:1.〈dasAufgebeneinesAnspruchs〉Abtretung·Überlassung·Verzichtleistung♦gehoben:Entsagung·Entäußerung+Bescheidung;auch⇨Selbstlosigkeit–2.V.leisten/üben:⇨verzichten …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verzicht — 1. ↑Resignation, 2. Karenz …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verzicht — Sm verzeihen …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Verzicht — Ver·zịcht der; (e)s; nur Sg; der Verzicht (auf jemanden / etwas) das Verzichten <Verzicht leisten; seinen Verzicht erklären> || K : Verzicht(s)erklärung …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verzicht — der Verzicht, e (Grundstufe) Aufgabe eines Wunsches oder einer Handlung Beispiel: Er erklärte seinen Verzicht auf eine erneute Kandidatur. Kollokation: Verzicht üben …   Extremes Deutsch

  • Verzicht — 1. Der erste Verzicht geht vor. (S. ⇨ Gebot 2 und⇨ Zugreifen.) – Graf, 281, 329. Mhd.: Daz erste Enthald sal vurgan. (Günther, Codex, III, 891.) 2. Gemeiner Verzicht verfängt nicht. – Graf, 236, 79. Man kann auf ein Recht in einem einzelnen… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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