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Konsequenz

Konsequenz

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Kon|se|quenz [kɔnze'kvɛnts̮], die; -, -en:
1. aus einer Handlung o. Ä. sich ergebende Folge:
die Konsequenzen aus etwas ziehen; die Konsequenzen [seines Verhaltens] tragen müssen; die Konsequenzen [des Vorgangs] sind noch gar nicht absehbar; in letzter Konsequenz kann das das endgültige Ende des Konzerns bedeuten.
Syn.: Auswirkung.
2. <ohne Plural> beharrliche, zielstrebige, von Entschlusskraft zeugende Haltung, Handlungsweise:
sein Ziel mit [aller, großer, äußerster] Konsequenz verfolgen.
Syn.: Ausdauer, Beharrlichkeit.

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Kon|se|quẹnz 〈f. 20
I 〈unz.〉 Ggs Inkonsequenz
2. Folgerichtigkeit, Schlüssigkeit
● mit äußerster, 〈umg.〉 eiserner \Konsequenz seinen Weg gehen, ein Ziel verfolgen; sie folgerte in logischer \Konsequenz, dass ...
II 〈zählb.〉 Folge, Wirkung, Ergebnis ● daraus ergeben sich die folgenden \Konsequenzen: ...; die \Konsequenzen (seiner Handlungsweise) ziehen die Folgen (seiner H.) tragen
[<lat. consequentia „Folge“]

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Kon|se|quẹnz , die; -, -en [lat. consequentia, zu: consequi, konsequent]:
1. <o. Pl.>
a) Folgerichtigkeit, Schlüssigkeit:
seiner Argumentation fehlt noch die letzte K.;
etw. entwickelt sich mit logischer K.;
b) Unbeirrbarkeit, [feste] Entschlossenheit:
ein Ziel mit äußerster, aller K. verfolgen;
sie ist aus K. (aus Prinzip) sparsam.
2. Folge, Auswirkung:
die -en sind noch nicht abzusehen;
die Wahlniederlage war die natürliche K. einer verfehlten Parteipolitik;
etw. hat weitreichende -en [für jmdn.];
alle -en [einer Tat] tragen müssen;
den Kampf bis zur letzten K. (bis zum Äußersten) führen;
etw. liegt in der K. einer Sache (ist als Folge[rung] darin beschlossen);
aus diesem Satz ergibt sich folgende logische K. ([Schluss]folgerung);
als letzte K. (zu ziehende Folgerung) bleibt [ihr] nur der Rücktritt;
aus etw. [die] -en ziehen (aus etw. Negativem lernen u. daraus die Folgerungen ziehen, sich dementsprechend verhalten);
die -en ziehen (seinen Posten zur Verfügung stellen: der Minister zog die -en).

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Konsequẹnz
 
[lateinisch, zu consequi »nachfolgen«] die, -/-en,  
 1) allgemein: 1) ohne Plural, Folgerichtigkeit; 2) ohne Plural, Unbeirrbarkeit; 3) Folge, Auswirkung.
 
 2) Logik: eine Folgerung, die logisch aus Aussagen geschlossen wird. Traditionell wird auch in einem hypothetischen Urteil »wenn A, dann B« die Aussage B Konsequenz des Antezedens A genannt. In der praktischen Philosophie nennt man die Folgen einer Handlung deren Konsequenzen.

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Kon|se|quẹnz, die; -, -en [lat. consequentia, zu: consequi, ↑konsequent]: 1. <o. Pl.> a) Folgerichtigkeit, Schlüssigkeit: seiner Argumentation fehlt noch die letzte K.; etw. entwickelt sich mit logischer K.; b) Unbeirrbarkeit, [feste] Entschlossenheit: ein Ziel mit äußerster, aller K. verfolgen; sie ist aus K. (aus Prinzip) sparsam. 2. Folge, Auswirkung: die Wahlniederlage war die natürliche K. einer verfehlten Parteipolitik; die -en sind noch nicht abzusehen; etw. hat weit reichende -en [für jmdn.]; alle -en [einer Tat] tragen müssen, auf sich nehmen; den Kampf bis zur letzten K. (bis zum Äußersten) führen; etw. liegt in der K. einer Sache (ist als Folge[rung] darin beschlossen); aus diesem Satz ergibt sich die logische K. ([Schluss]folgerung), dass sich die beiden Parallelen im Unendlichen treffen; als letzte K. (zu ziehende Folgerung) bleibt [ihr] nur der Rücktritt; *aus etw. die -en ziehen (aus etw. Negativem lernen u. daraus die Folgerungen ziehen, sich dementsprechend verhalten): Aus dem Marktverlust zog der Konzern jetzt -en: 11 der 37 Betriebe in Nordamerika sollen im kommenden Jahr geschlossen ... werden (Woche 14. 11. 97, 17); die -en ziehen (aufgrund bestimmter Verfehlungen seinen Posten zur Verfügung stellen): der Minister zog die -en.

Universal-Lexikon. 2012.

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